Protocol of the Session on May 16, 2013

3,5 Milliarden € entzogen worden. Wir waren bis jetzt nur in der Lage, davon 2,5 Milliarden € wieder zurückzugeben. Gleichzeitig gibt es, Kollege Lindner, bei den Gemeinden eine in der Kurve etwas abflachende Entwicklung in Bezug auf die Steuerentwicklung. Das macht aber auch eines deutlich, dass wir da weitere Finanzierungsbedarfe haben. Das werden wir nicht dadurch hinbekommen, dass

wir auf der Ausgabenseite weitere Einschnitte vornehmen, sondern wir müssen uns die Einnahmenseite ganz deutlich anschauen.

Herr Kollege Hübner, es gibt eine Zwischenfrage vom Kollegen Optendrenk. Sollen wir diese zulassen?

Dann machen wir das so.

Ich bedanke mich herzlich. Die Frage möchte ich gerne zu Ihrer Aussage zum Thema „Ausgaben“ stellen.

Wie können Sie uns erklären, dass das Land in den letzten drei Jahren sein Haushaltsvolumen von 54 Milliarden € auf 60 Milliarden € erhöht hat? Dadurch sind bestimmte Ausgaben im Bereich der Beamtenschaft nicht mehr möglich, obwohl das 10 % des Haushaltsvolumens in drei Jahren sind. Wo ist denn da die Konsolidierung auf der Ausgabenseite?

(Beifall von der CDU)

Herr Kollege Optendrenk, ich bin Ihnen einerseits ganz dankbar für Ihren Beitrag am Ende, weil er zumindest deutlich gemacht hat, dass Sie sich ein bisschen tiefer mit dem Thema auseinandergesetzt haben und nicht nur bloße Luftlöcher in die Diskussion einbringen wollten. Sie wissen aber auch, dass wir bei der Kommunalfinanzierung erheblich nachgelegt haben. Das ist zum Beispiel ein ganz, ganz großer Teil der Mehrausgaben die wir vornehmen wollten.

Ich will Sie gerne noch einmal daran erinnern, dass es eine unserer Forderungen war, dass wir den Kommunen mehr Geld zur Verfügung stellen. Das haben wir eingehalten. Sie wissen, dass das mittlerweile annähernd 10 Milliarden € sind. Das sah bei der Regierungsübernahme noch völlig anders aus. Im Gegenteil, Sie haben die Kommunen befrachtet, um zu Konsolidierungseffekten für den Landeshaushalt zu kommen. Das müssen Sie auch akzeptieren, auch das gehört zur Wahrheit. Wir müssen da mehr tun und nicht weniger. Das will ich Ihnen deutlich gesagt haben.

(Beifall von der SPD)

Weitere Aspekte des Steuerkonzeptes sehen meistens so aus, dass wir uns auch darüber unterhalten müssen, ob es eine sogenannte Kulturförderabgabe in diesem Land geben darf oder nicht. Woran liegt das denn noch mal? Ich kann mich gut daran erinnern, dass eine Partei, die damals bundespolitische Verantwortung hatte, einmal gesagt hat: Wir müs

sen den Hoteliers erst mal eine ordentliche Entlastung geben. – Stichwort „Mövenpick“, das wissen Sie.

(Ralf Witzel [FDP]: Die hat Peer Steinbrück doch in der EU verhandelt!)

Wir machen jetzt quasi Hilfe zur Selbsthilfe in den Kommunen, haben diese Steuer auf den Weg gebracht.

(Beifall von Martin Börschel [SPD])

Sie ist von einem Verwaltungsgericht auch genehmigt worden.

Wenn Sie auf die Stadt Köln gucken würden, könnten Sie feststellen, dass das, was in der Anhörung an Befürchtungen geäußert worden ist, nicht eingetreten ist. Es fahren mehr Menschen nach Köln, die diese Steuer auch bezahlen, sodass die Einnahmen steigen.

Das ist mit Blick auf die schwarz-gelbe Bundesregierung genau der richtige Weg, den wir da beschritten haben: den Kommunen Hilfe zur Selbsthilfe zu geben und nicht die Steuerorgien weiter zu betreiben, die Schwarz-Gelb auf den Weg gebracht hat. Sie hat sämtliche Steuern nach unten gefahren und gleichzeitig riesige Bankenschirme mit uns aufspannen müssen. Das kann nicht das Ziel sein. Von daher bin ich von dieser Debatte sehr enttäuscht.

Auch folgender Punkt ist mir als Kommunalpolitiker sehr wichtig: die Abschaffung der Gewerbesteuer. Auch die ist Schwarz-Gelb im Bund anzulasten. Wir sind sehr dankbar, dass sich die Mehrheitsverhältnisse in Deutschland in den letzten Jahren zumindest auf Länderebene deutlich verbessert haben und dass niemand mehr über die Abschaffung der Gewerbesteuer in irgendeiner Art und Weise diskutiert.

(Beifall von der SPD)

Das ist eine ganz wichtige Einnahmeposition der Kommunen. Dazu lassen wir uns von Ihnen auch keine Änderungsvorschläge unterbreiten. Uns geht es darum, die kommunalen und die Landeshaushalte besserzustellen. Natürlich werden wir das mit einem abgewogenen Steuerkonzept umsetzen; das hat Finanzminister Norbert Walter-Borjans gerade deutlich gemacht. Wir werden das sehr abgewogen machen und das auch ordentlich auf den Weg bringen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Kollege Hübner. – Auf meiner Redeliste steht jetzt noch der Kollege Stein von der Piratenfraktion. 13 Sekunden stehen auf dem Ticker. Das geht bestimmt mit hoher Schlagzahl.

Danke, Herr Präsident. – Wir müssten diese Debatte hier gar nicht führen, wenn diese vier Parteien hier in der Vergangenheit

nicht so verantwortungslos mit Steuergeldern umgegangen wären, siehe BER, siehe Stuttgart 21, siehe Datteln 4, siehe Betreuungsgeld und siehe auch Euro Hawk. Deswegen werden wir Piraten im Bund gebraucht! So ist die Lage! – Danke sehr.

(Beifall von den PIRATEN – Lachen von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Stein. – Das waren am Ende fünf Sekunden mehr, aber das passt.

Damit sind wir am Ende der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt, stimmen jetzt allerdings nicht ab, weil wir uns in unserer abstimmungsfreien Zeit befinden. Die Abstimmung holen wir nach 14 Uhr nach.

Insofern treten wir jetzt ein in Tagesordnungspunkt

3 Bund muss rasanten Anstieg von Mieten ein

dämmen

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/2889

Ich eröffne die Beratung. Für die antragstellende Fraktion der SPD hat der Kollege Breuer das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den oftmals etwas trockenen Steuerdiskussionen können wir uns nun wieder dem prallen Leben widmen, vor allen Dingen folgenden Fragen: Wie schaffen und sichern wir preiswerten, bezahlbaren Wohnraum? Wie können wir unsere Landesregierung dabei unterstützen, den Mieterschutz in Nordrhein-Westfalen und bundesweit zu stärken? Konkret geht es um die Frage: Können wir nicht gemeinsam auf die Mietpreisbremse drücken?

Genau das wollen wir tun, meine Damen und Herren. Das ist auch dringend erforderlich, nachdem die Bundesregierung eine völlig unzureichende Mietrechtsänderung auf den Weg gebracht hat, eine Mietrechtsänderung, die keinen ausreichenden Schutz der Mieterinnen und Mieter vor überzogenen Mieterhöhungen gewährt und die Kosten der Energiewende einseitig den Mieterinnen und Mietern auferlegt.

Meine Damen und Herren, unter dem Deckmantel der Energiewende wurden die Rechte der Mieterinnen und Mieter erneut eingeschränkt. So darf seit Anfang dieses Monats bei der energetischen Sanierung einer Wohnung die Miete nicht mehr gemindert werden, jedenfalls nicht in den ersten drei Monaten ab Beginn der Bauarbeiten. Das ist aus unserer Sicht völlig inakzeptabel. Denn wieso soll ein Mieter

den Mietzins voll zahlen, obwohl die Wohnung nicht vollständig nutzbar ist?

Das ist so, als würden Sie sich für eine Woche ein Auto mieten und müssten auch den Tag voll bezahlen, an dem Sie den Wagen für eine TÜV-Inspektion zur Verfügung stellen müssten. Das würden Sie mit Sicherheit auch nicht bezahlen wollen.

Es wird aber noch skurriler: Ein Vermieter kann heute die Kosten der Modernisierungsmaßnahme auf den Mieter und die Mieterin umlegen, 11 % pro Jahr. Das mag mit Blick auf Energieeinsparungen, die wir ja alle wollen, durchaus gerechtfertigt und gewünscht sein. Aber mit welchem Recht soll der Vermieter auch nach über zehn Jahren noch die erhöhte Miete erhalten dürfen? Hat er seine Kosten für die Modernisierung – die wohl oft auch Instandhaltung ist – dann nicht bereits vollständig über seinen Mieter refinanziert? Er hat!

Deshalb ist es auch dringend geboten, die Beteiligung des Mieters an den Kosten einer Modernisierung zu deckeln. Auch vor dem Hintergrund der Zinsentwicklung ist es mehr als vertretbar, nur noch 9 % der Modernisierungsumlage pro Jahr zu gewähren und die Höhe der Investitionen insgesamt zu beschränken. Andernfalls – das ist jedenfalls die Erfahrung der letzten Jahre – beschleunigen die durchaus gewünschten energetischen Modernisierungen die Preisspirale für Mietwohnungen. Wenn dann noch die Kosten für Energie steigen, haben alle gewonnen, nur die Mieterinnen und Mieter nicht.

Für ein Geschäftsmodell „energetische Sanierung“ allein auf Kosten der Mieterinnen und Mieter können wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns jedenfalls nicht erwärmen. Gutes und energiesparsames Wohnen darf kein Luxusgut sein. Das Dach über dem Kopf mit Heizung und Strom muss für alle Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen bezahlbar sein und bezahlbar bleiben. Es kann deshalb auch nicht angehen, dass insbesondere in Großstädten, in Ballungsräumen, in Universitätsstädten die Mietpreise ins Uferlose getrieben werden.

(Beifall von der SPD)

Vor allem ältere Menschen leiden darunter und werden aus ihrem sozialen Umfeld verdrängt.

Meine Damen und Herren, nicht alles, was der Wohnungsmarkt hergibt, muss und darf ausgereizt werden. Wenn Wiedervermietungen in Großstädten und Ballungsräumen dazu führen, dass in der Regel 20 bis 30 % auf die bisherige Miete aufgeschlagen werden, ist zumindest die Grenze zum Mietwucher bald erreicht. Deshalb darf nach unserer Auffassung die Miete bei Wiedervermietung einer Wohnung nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dies ist ein zentrales Anliegen, das im Bundesrat weiterverfolgt werden soll.

Wir wissen aber auch, dass sich der Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen sehr unterschiedlich entwickelt. Deshalb sollen zum Beispiel bei der Wiedervermietung einer Wohnung die bisherigen Mieteinnahmen gesichert werden können, soweit diese nicht wucherhaft erscheinen.

Ebenso müssen die Besonderheiten der Regionen berücksichtigt werden, in denen die ortübliche Vergleichsmiete relativ niedrig liegt. Wir wollen jedenfalls dafür sorgen, dass die Mietpreisbremse nicht zu einer Investitionsbremse wird.

Beim Mieterhöhungsverlangen in bestehenden

Mietverhältnissen muss aus Gründen des Mieterschutzes allerdings bundesweit eine einheitliche Grenze gezogen werden. Wir wollen, dass die Miete innerhalb von vier Jahren um nicht mehr als 15 % ansteigen darf und maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden kann.

Bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete in den Mietspiegeln der Gemeinden wollen wir im Übrigen eine Novellierung herbeiführen und uns stärker an die Realitäten der Wohnungsmärkte anpassen. Wir werden eine sehr viel breitere Erhebungsbasis und einen deutlich längeren Referenzzeitraum zur Berechnung der Mietspiegel heranziehen. Wir sind überzeugt, dass auch dies preisdämpfend für die Mieten in angespannten Teilmärkten wirken kann.

Meine sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Sie von der Opposition treten bei vielen Gelegenheiten politisch auf die Bremse. Sie haben heute einmal die Gelegenheit, mit uns gemeinsam auf eine Bremse zu treten, nämlich auf die Mietpreisbremse. Dazu lade ich Sie herzlich ein. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)