Jetzt weiß ich, dass die beiden Bürgermeister von Ahaus und Vreden dazu ohne großen Aufwand eine Regelung finden würden. So hat meine Kollegin aus Warendorf das ja auch für den Ortsteil beschrieben, aus dem sie kommt. Das können die Münsterländer gut regeln.
Aber, meine Damen und Herren, das ist landesweit nicht die Regel, sondern es stellt in vielen Teilen des Landes aus verschiedensten Gründen ein erhebliches Problem dar. Deshalb beschreibt der Antrag auch richtigerweise die Lösungsansätze.
Meine Damen und Herren, zur Verwirklichung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Wahlfreiheit ist es deshalb vernünftig, den Jugendämtern Empfehlungen an die Hand zu geben, damit die Kinder und die Eltern nicht alleine gelassen werden. Und wenn das nicht reichen sollte – ich kann mir das aber nicht vorstellen –, sollten wir gegebenenfalls auch über landesgesetzliche Regelungen nachdenken.
Auch ich freue mich, Frau Kollegin, auf die sachliche Diskussion im Fachausschuss. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Tenhumberg. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Asch.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen! Es stimmt, das Leben mit Kindern ist bunt und vielfältig. Wir als Politik sind gefordert, für Familien für bedarfsgerechte und auch passgenaue Lösungen zu sorgen und Angebote zur Verfügung zu stellen, um tatsächlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern möglich zu machen und es vor allen Dingen den Eltern leichter zu machen.
Zu dieser Vielfalt des Familienlebens gehört es auch, dass Eltern für ihre Kinder nicht immer einen Platz in ihrer Heimatgemeinde wollen, sondern dass sie – weil sie einen Betriebskindergarten haben, ein anderes Konzept wie zum Beispiel einen Waldorfkindergarten wollen oder auch weil die Kita in der Nachbargemeinde näher am Wohnort liegt – einen Platz in der Nachbargemeinde beanspruchen.
Wir alle kennen das Problem der Kita „Düssel“ in Wülfrath, die für die Wuppertaler Eltern näher liegt als eine Einrichtung in Wuppertal. Der Fall ging durch die Gerichte. Wir haben dazu hier mehrfach Petitionen gehabt. Zu der Zeit, als es virulent war, habe ich x Briefe geschrieben und unzählige Telefonate geführt, um eine Lösung dieses Problems hinzubekommen. Letztendlich ist es – das kann man schon sagen – an der Sturheit der Stadt Wuppertal gescheitert, die nämlich nicht bereit war, für ihre, die Wuppertaler Kinder, die in Wülfrath in die Einrichtung gingen, dann auch zu bezahlen.
Das Argument war: Es gibt dafür keine gesetzliche Grundlage. Genauso ist es. Und wer hat verursacht, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt?
Genau, Herr Hafke, das war Schwarz-Gelb. Bevor Sie dieses Kinderbildungsgesetz gemacht haben, war es überhaupt kein Problem, meine Damen und Herren, wenn Kinder einer anderen Gemeinde in die Kita gingen. Das wissen auch Sie, das wissen wir alle.
Mit diesem Gesetz ist die missliche Situation entstanden. Herr Hafke, wir beobachten schon seit längerem, dass Sie sich von dem KiBiz absetzen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass auch Sie als FDP dieses Gesetz mit beschlossen haben. Sie können sich da jetzt nicht aus dem Staub machen.
Sie haben damals sogar Kinder aus anderen Bundesländern von der Betreuung in NRW ausgeschlossen. Wir, Rot-Grün, haben das mit dem ersten KiBiz-Änderungsgesetz geradegerückt. Wir haben es möglich gemacht, dass Kinder aus anderen Bundesländern jetzt auch in NRW eine Kita besuchen können. Diese Lösung hat übrigens auch die FDP, die heute Antragstellerin ist, abgelehnt. Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren.
Die Verfahren, die Sie als FDP nun vorschlagen, sind nicht praktikabel. Sie können so in keiner Form
umgesetzt werden; denn Ihre Forderung ist, dass man eine Lösung notfalls gegen die Kommunen auf den Weg bringt und dass die dadurch entstehenden Kosten mal eben aus dem Landeshaushalt finanziert werden sollen.
Meine Damen und Herren, um es ganz klar sagen: Ich bitte die FDP, da einmal ihren politischen Instinkt einzuschalten und sich zu fragen, ob sie, wenn sie Regierungsfraktion wäre, überhaupt einen solchen Antrag stellen würde, gegen die Kommunen eine millionenteure Maßnahme aus dem Landeshaushalt zu finanzieren. Das kann eigentlich nicht Ihr Ernst sein. Das wäre kein seriöses Regierungshandeln. Noch dazu würde es sich um Landesgeld handeln, das gar nicht bei den Kitas, sondern direkt beim Kämmerer landet. Das ist unklug. Denn eine solche Regelung geht nur im Einvernehmen mit den Kommunen, die das dann tragen müssen.
Im Übrigen – Sie haben das Beispiel Niedersachsen angeführt – ist es in Niedersachsen genau zu dieser Lösung gekommen. Dort gab es nämlich eine Vereinbarung der kommunalen Spitzenverbände, und auf dieser Grundlage ist man zu der Regelung gekommen, dass auch gemeindefremde Kinder in der Gemeinde finanziert werden.
In Nordrhein-Westfalen haben wir diese Frage in der Anhörung zum 1. KiBiz-Änderungsgesetz gestellt. Da haben die kommunalen Spitzenverbände ganz klar gesagt, sie lehnten das ab. Es gebe nur vereinzelte Fälle, sodass Gründe der Einzelfallgerechtigkeit zwar durchaus dafür sprächen, dass aber bei einer Kosten-Nutzen-Analyse insbesondere der administrative Aufwand zu hoch sei. Die kommunalen Spitzenverbände haben das also abgelehnt.
Wir werden diese Frage gleichwohl in einem neuen Kindergartengesetz aufgreifen und das nochmals versuchen zu klären. Jetzt einen Einzelaspekt aus dem Finanzierungssystem, das Sie ja entwickelt haben, losgelöst von allen anderen Dingen zu diskutieren, macht keinen Sinn. Wir sprechen gerne mit Ihnen darüber, wie man dieses Problem einer Lösung zuführen kann, aber dann im Kontext eines neuen Gesetzes. Ich hoffe, dass wir dann gemeinsam mit den Kommunen zu guten Lösungen kommen. – Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich bin ein bisschen überrascht und will gleich auf ein paar Dinge eingehen, die Frau Watermann-Krass und auch Frau Asch eben aufgeworfen haben.
Zunächst allerdings an die antragstellende FDPFraktion: Herzlichen Dank dafür! Das ist ein ganz wichtiges Thema, worüber wir uns jetzt hier unterhalten können.
Uns hilft es an dieser Stelle nicht, ein paar schöne Beispiele aufzuzählen, wo das ganz wundervoll klappt, irgendwo in Warendorf bzw. beim Kollegen Tenhumberg vor der Türe. Das ist alles ganz toll. Fakt ist aber: In der Mehrzahl der Kommunen funktioniert es eben nicht.
In der Debatte eben war ich überrascht. Frau Watermann-Krass steht hier vorne und sagt – wenn ich sie richtig verstanden habe; vielleicht habe ich sie auch falsch verstanden –: Wir sehen gar keinen Regelungsbedarf. Das ist alles okay.
Frau Asch sagt dagegen: Wir gucken jetzt mal. Wenn wir ein neues KiBiz schaffen, dann hören wir uns die kommunalen Spitzenverbände in dem Zusammenhang noch einmal an, greifen dieses Thema noch einmal auf. – Ich höre daraus, dass zu diesem Thema zumindest noch Diskussionsbedarf besteht.
Vielleicht setzen Sie sich dazu noch einmal zusammen und schauen, ob die Meinungen miteinander einhergehen.
Was mich bei der ganzen Thematik ebenfalls überrascht, ist Folgendes: Ich habe immer wieder den Eindruck – zu dem Thema gibt es auch diverse Kleine Anfragen –, dass Sie, Frau Ministerin Schäfer, bzw. die Landesregierung sich ein bisschen herausstehlen und sagen: Das ist alles kommunale Selbstverwaltung. – Das ist es natürlich auch, das ist gar keine Frage. Aber ist es aus meiner Sicht zu naiv gedacht, dass die Landesregierung, die Familienministerin genau informiert sein sollte bzw. ein Eigeninteresse daran haben sollte, dass es vernünftige Regelungen gibt?
Ich komme zu einem zweiten Thema und einer Frage an die antragstellende FDP-Fraktion. Sie äußern sich in Ihrem Antrag zu Kindertageseinrichtungen und zur Kindertagespflege. Die Voraussetzungen sind da ja etwas unterschiedlich, was die Finanzierung und die Zuständigkeit des Jugendamtes angeht. Ich lese aus dem Antrag erst einmal nicht heraus, ob dazu schon Lösungsansätze in der FDPFraktion vorhanden sind. Eigentlich gibt es nur den Vorschlag, eine Diskussion anzustoßen. Wenn das die Intention des Antrags ist, kann ich damit sehr gut leben. Aber, wie gesagt, einen richtigen Lö
Ich komme zu einem ganz entscheidenden Knackpunkt. Frau Asch hat eben – wie sie es häufig tut – gesagt, was Schwarz-Gelb alles Schlimmes getan habe. Auf jeden Fall ist schlimm, dass die Kommunen unterschiedliche Kindergartenbeiträge haben. Das ist ein Punkt, über den wir uns in diesem Gesamtzusammenhang unterhalten sollten. Ich halte die unterschiedlichen Beiträge für schlecht und glaube, dass es angesichts der Problematik des interkommunalen Ausgleichs nicht hilfreich ist, dass in den Kommunen unterschiedliche Kindergartenbeiträge, unterschiedliche Elternbeiträge existieren.
Der Landeselternbeirat, mit dem ich Kontakt aufgenommen habe, hat als möglichen Lösungsansatz auch schon aufgeworfen, für die gemeindefremde Kindergartenunterbringung eine interkommunale
Wir Piraten haben ein klares Wahlprogramm. Ich zitiere jetzt aus dem Bundestagswahlprogramm, das am Wochenende verabschiedet wurde:
„Betreuungs- und Bildungsangebote des Staates sind den Kindern kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Angebote sollen wohnort- oder wahlweise arbeitsplatznah realisiert werden – auch über kommunale Grenzen hinweg.“
Genau das Thema steht also im Wahlprogramm. Ich weiß, liebe FDP, beim ersten Part kommen wir nicht ganz überein. Beim zweiten Part sehe ich allerdings Übereinstimmungen.
Wir als Piraten stimmen sicherlich einer Regelung zu, die den Eltern die freie Wahl eines Kinderbetreuungsangebotes ermöglicht bzw. diese erleichtert.
Wir stimmen ebenfalls zu, dass, wenn eine Einigung nicht sinnvoll möglich ist, der Landesgesetzgeber Regelungen schaffen muss. Wir sehen es allerdings als zwingend erforderlich an, in die weitere Diskussion eine zeitliche Komponente mit hineinzunehmen. Einfach zu sagen, die Landesregierung solle irgendwann mal was tun, halte ich für relativ kompliziert.
Wir müssen uns auch über den Unterschied zwischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege unterhalten.
Im neuen KiBiz könnte irgendwann stehen, dass die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung nicht allein deswegen verwehrt werden darf, weil das Kind in einer anderen Gemeinde wohnt. Das können wir als Konsens am Ende vielleicht so stehen lassen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Ich will noch einmal deutlich machen, dass wir das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern in NordrheinWestfalen durch eine verbesserte Angebotssituation deutlich gestärkt haben. Ich nenne in diesem Zusammenhang das erste KiBiz-Änderungsgesetz und auch unser Engagement für den quantitativen und qualitativen Ausbau mit einer Versorgungsquote von 33 % für Kinder von unter drei Jahren.
Herr Hafke, eine Anmerkung vorab: Wenn ich davon gesprochen hätte, dass wir bei 144.883 Plätzen unser Soll übererfüllt hätten, hätten Sie mit Ihrer Kritik recht. Ich hatte allerdings darauf hingewiesen, dass wir unser Soll bei der Schaffung von Betreuungsplätzen mit 74 % im Kita-Bereich übererfüllt haben. Wir hätten nämlich eigentlich nur 70 % in den Kitas schaffen müssen und 30 % in der Kindertagespflege. Darauf bezog sich die Anmerkung, das nur zur Korrektur.