Herr Hafke, eine Anmerkung vorab: Wenn ich davon gesprochen hätte, dass wir bei 144.883 Plätzen unser Soll übererfüllt hätten, hätten Sie mit Ihrer Kritik recht. Ich hatte allerdings darauf hingewiesen, dass wir unser Soll bei der Schaffung von Betreuungsplätzen mit 74 % im Kita-Bereich übererfüllt haben. Wir hätten nämlich eigentlich nur 70 % in den Kitas schaffen müssen und 30 % in der Kindertagespflege. Darauf bezog sich die Anmerkung, das nur zur Korrektur.
Ich komme nun zum Bereich „gemeindefremde Kinder“. Über gemeindefremde Kinder entscheiden die Jugendämter im Rahmen ihrer örtlichen Jugendhilfeplanung grundsätzlich in ihrer eigenen Zuständigkeit. Anders als Schulen sind Kindertageseinrichtungen keine staatlichen Einrichtungen, sondern kommunal getragene bzw. von anderen Trägern getragene Einrichtungen. Hier liegt ein anderes Rechtsverhältnis zugrunde.
Die kommunale Selbstverwaltung ist nun einmal ein hohes Gut in unserem Land. Sie haben selbst gesagt, dass die Kommunen nicht prinzipiell den Kostenausgleich vornehmen müssen. Wenn wir sie jetzt gesetzlich dazu verpflichten würden, den Kostenausgleich vorzunehmen, dann würden wir in die örtliche Jugendhilfeplanung eingreifen. Herr Hafke, was haben wir dann? Dann haben wir anschließend ein Konnexitätsproblem. Sie haben bei Ihrer gesamten Debatte überhaupt nicht berücksichtigt, welche unterschiedlichen Rechtsverhältnisse hier jeweils zugrunde liegen.
Werfen wir einen Blick nach Niedersachsen. Dort haben die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam mit den Landesjugendämtern Empfehlungen entwickelt. Wir müssen uns dem gar nicht entgegenstellen, solche Empfehlungen zu entwickeln. Wir diskutieren weiterhin über das Kinderbildungsgesetz. Wir stehen als Landesregierung in einem sehr konstruktiven Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden. Selbstverständlich können wir dieses
Noch einmal zurück zu den Landesjugendämtern: Sie sind bei den Landschaftsverbänden angegliedert, und die Landschaftsverbände sind Kommunalverbände, getragen von den Kommunen. Auf diesem Weg können wir uns dem Problem sicherlich auf eine konstruktive Weise nähern, allerdings nicht über eine gesetzliche Regelung. Da kann ich mich nur meinen Vorrednern anschließen: Wenn Sie es hätten anders regeln wollen, hätten Sie es selber im Kinderbildungsgesetz anders regeln müssen. Das haben Sie vermutlich auch deswegen nicht getan, weil Sie die örtliche Jugendhilfeplanung stärken wollten. Das war sicherlich eine Ihrer Überlegungen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass wir uns als Land – auch nach der jetzigen Rechtslage – an der Finanzierung aller Betreuungsplätze, die uns seitens der Jugendämter angemeldet werden, beteiligen. Das können wir als Land tun, und das machen wir auch.
In der ersten Gesetzesnovelle haben wir die Änderung vorgenommen, dass Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben – egal ob sie aus diesem Bundesland kommen oder nicht – auch von uns unterstützt werden.
Noch einmal: Mit Ihrem Vorschlag wäre in der Tat ein Eingriff in die örtliche Jugendhilfeplanung verbunden, und das hätte enorme Folgewirkungen im Hinblick auf die Konnexität. Das ist zu bedenken. Empfehlungen können wir jederzeit gemeinsam mit allen Beteiligten entwickeln. Darum sollten wir dieses Thema im Ausschuss noch einmal vertiefen und daraus kein Streitthema machen, sondern überlegen, wie es uns weiterhin gemeinsam noch besser gelingt, Eltern die optimale Unterbringung ihrer Kinder zu ermöglichen. Das sollte unser Ziel sein. In diesem Sinne freue auch ich mich auf die Debatte im Ausschuss. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt noch eine Wortmeldung aus der CDU-Fraktion vom Kollegen Tenhumberg.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht nur der Kollege Düngel war etwas überrascht über die Wortmeldung und den Beitrag von Frau Asch. Anstatt nur zurückzublicken, sollte man vielleicht lieber einmal den Antrag lesen; dann könnte man sachlicher und fachlicher darüber diskutieren.
Fakt ist doch – das hat auch die Ministerin dargelegt; da sind wir gar nicht so weit auseinander –, dass es ein Problem gibt. Dieses Problem dürfte eigentlich gar nicht vorhanden sein, wenn alle guten Willens wären – so hat es auch Frau Watermann
Fakt ist aber auch, dass Eltern alleine gelassen werden, wenn sie ihr Kind gemeindefremd unterbringen wollen. Wenn sich keine Regelungen finden lassen und es sich um ein Massenphänomen handelt, dann ist der Landesgesetzgeber auch verpflichtet, entsprechende Empfehlungen vorzunehmen. Das ist das Mindeste.
Frau Ministerin, ich habe eine Bitte. Sie sollten sich nicht auf die Zuständigkeitsfrage zurückziehen. Das geht nicht. Es geht hier um Kinder, es geht um ein Problem, das wir in Nordrhein-Westfalen haben. Andere Länder haben nicht weggeschaut und haben Empfehlungen entwickelt und Regelungen gefunden. Vielleicht waren dort die Spitzenverbände auch innovativer als unsere in Nordrhein-Westfalen, das mag sein. Das Problem existiert jedenfalls, und das kann man nicht mit dem Verweis auf die Zuständigkeitsfrage einfach links liegen lassen.
Wenn die örtliche Jugendhilfeplanung keine Lösung findet, wollen Sie das dann einfach kommentarlos hinnehmen? Wollen Sie den Kindern die Chance nehmen, gemeindefremd untergebracht zu werden, sodass die Eltern kurze Wege zur Betreuungseinrichtung haben? Sie wollen also einfach wegschauen mit dem Hinweis darauf, dass Sie nicht zuständig sind und dass das die örtliche Jugendhilfeplanung regeln müsste?
So verstehe ich meine Aufgabe als Abgeordneter nicht. Als Landtagsabgeordnete und als Gesetzgeber haben wir eine andere Aufgabe. Wir sollten uns ein Beispiel an anderen Ländern nehmen. Die FDP hat in ihrem Antrag einen Lösungsansatz formuliert. Wenn wir zu anderen Lösungen kommen, soll mir das auch recht sein. Wichtig ist aber, dass das Problem gelöst wird. Wir können die Eltern nicht alleine lassen, und die Kinder schon gar nicht. – Danke.
Vielen Dank, Herr Kollege Tenhumberg. – Für die Landesregierung spricht noch einmal Frau Ministerin Schäfer.
Herr Tenhumberg, bei Ihnen als maßgeblichem Architekt des gegenwärtig gültigen Kinderbildungsgesetzes kann ich mich über Ihren zweiten Wortbeitrag nur wundern.
Punkt eins. Es hätte in Ihrer Kompetenz gelegen, das Ganze entsprechend zu ändern. Dann hätten Sie die konnexitätsrelevanten Kosten tragen können.
Punkt zwei. Sie reden von einem „Massenphänomen“. Das sehe ich wahrlich nicht. Wir wissen, dass es solche Fälle gibt. Es gibt gute Lösungen – das haben wir gehört –, und es gibt Lösungen, die nicht funktionieren, also im Grunde keine Lösung sind.
Bei der gesamten Debatte dürfen wir eines nicht vergessen: Jedes Kind ab einem Jahr hat ab dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Kindertagesplatz, und den wird es in NordrheinWestfalen dann auch bekommen. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/2622 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.
Bevor wir nach der Beratung zur Abstimmung kommen, möchte ich noch darauf hinweisen, dass sich alle Fraktionen darauf verständigt haben, diese Anträge zu überweisen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne, insbesondere liebe Zuhörerinnen und Zuschauer am Livestream!
Ich begrüße hier insbesondere diejenigen, die heute in Köln für Netzneutralität demonstrieren und – so haben wir gehört – für die es auch eine Übertragung unserer Debatte geben soll.
Ein kleines Gedankenspiel! Stellen Sie sich vor, alle Straßen in Deutschland würden einem großen Unternehmen gehören – wir alle fahren Autos verschiedener Marken –, und dieses große Unternehmen würde sagen: Eine einzige Marke darf die volle Geschwindigkeit ausfahren, alle anderen Automarken dürfen nur noch in Schrittgeschwindigkeit fahren. Was würden Sie dazu sagen?
Ähnlich verhält es sich bei der Debatte um die sogenannte Netzneutralität. Was heißt Netzneutralität? Für viele ist es vielleicht erst einmal ein nebulöser Begriff. Aber wenn ich mich als Internetnutzer im Internet bewege, möchte ich, dass alles, was ich abrufe, möglichst schnell auf meinem Rechner landet, ganz egal, ob es eine Internetseite, eine E-Mail, ein Video oder der Song meiner Lieblingsband ist.
Als Nutzer möchte ich nicht, dass mein Provider, also derjenige Dienstleister, der mir den Internetzugang zur Verfügung stellt, entscheidet, welche Daten wichtig für mich sind. Er soll auch nicht bestimmen, wie schnell welche Daten bei mir ankommen oder gar ganz blockiert werden. Bisher funktioniert das im Festnetzinternet genauso. Bis auf einige technisch begründete Ausnahmen werden die Daten alle gleich behandelt.
Wenn wir uns die Geschichte des von uns genutzten Internets ansehen, dann gibt es zwei Grundlagen. Einmal die militärische Grundlage, im Ergebnis ein ziemlich stabiles Netz, und zum anderen die akademische Grundlage, ein offenes, ein freies Netz, mit dem Gedanken zum Informationsaustausch. Diese Eigenschaften haben den Erfolg des Internets begründet, und wir müssen darauf achten, dass diese auch weiterhin zu sichern sind.
Welche Situation haben wir jetzt? Einige Zugangsprovider überlegen, Flatrates in Volumentarife umzuwandeln. Dies ist vielleicht aus unternehmerischer Perspektive sinnvoll und rechtlich nicht zu beanstanden. Auch stellt ein Volumentarif nicht zwangsläufig eine Verletzung der Netzneutralität dar.
Problematisch wird es jedoch, wenn eigene Dienste des Providers, des Anbieters, mit Exklusivverträgen nicht auf das Datenvolumen des Kunden angerechnet werden. Nach Erreichen der maximal abzurufenden Datenmenge wird die Geschwindigkeit gedrosselt, die eigenen Angebote des Providers werden jedoch weiterhin schnell durchgeleitet und somit
Dieses Vorgehen ist die Grundlage zur Abkehr des Prinzips der Netzneutralität. Wenn eigene Daten und die von Partnern bevorzugt behandelt werden, dann ist das eine Diskriminierung anderer Anbieter. Daran lässt sich nichts uminterpretieren.
Meine Damen und Herren, ich habe erfreut festgestellt, dass der FDP-Bundeswirtschaftsminister Rösler anscheinend die gleiche Einstellung hat wie ich.