Bezogen auf die Evaluierungsfrist will ich nur noch einmal darauf hinweisen – das gilt auch aus kommunalpolitischer Sicht –, dass wir gerade noch in der Einführungsphase des Gesetzes sind. Wir haben diese Satzungsermächtigungsoption erst seit einem Jahr. Sowohl bei der hauptamtlichen als auch bei der ehrenamtlichen Kommunalpolitik gibt es immer Eingewöhnungsphasen. Deshalb hat die Enquetekommission in ihrer Empfehlung auch nicht darauf gedrungen, jetzt Veränderungen vorzunehmen, sondern sich dafür ausgesprochen, eine qualifizierte Evaluierung abzuwarten, bei der ein angemessener Zeithorizont zur Grundlage gemacht wird, um dann eine wirklich fundierte Entscheidungsgrundlage für den Landtag zu schaffen.
Daher sehe ich auch nur in diesem Punkt einen gelinden Widerspruch und kann mich dem Urteil vieler Vorredner anschließen. Angesichts der Vorbeschlussfassung am 21. März 2013 ist dieser Antrag zum jetzigen Zeitpunkt überflüssig.
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann sind wir am Schluss der Beratung des Tagesordnungspunktes 4.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/2895 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr. Die ab
schließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir hatten zwischen 12:30 und 14 Uhr die abstimmungsfreie Mittagspause und kommen nun zur direkten Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3.
Zunächst die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 2: Wir stimmen erstens über den Antrag der Fraktion der FDP „Rot-Grüne Steuererhöhungsorgie unterlassen – Keine neuen Belastungen zulasten der Mitte unserer Gesellschaft“ Drucksache
16/2882 ab, da die antragstellende Fraktion direkte Abstimmung beantragt hat. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag mit Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten gegen die Stimmen der FDP- und der CDU-Fraktion abgelehnt.
Wir stimmen zweitens über den Antrag der Fraktion der CDU „Rot-Grüne Steuererhöhungsorgie gefährdet Wohlstand und Arbeitsplätze“ Drucksache 16/2898 ab. Auch die antragstellende Fraktion der CDU hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen daher zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/2898. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten gegen die Stimmen der CDU- und der FDPFraktion abgelehnt. Es hat eine, zwei, inzwischen drei Enthaltungen bei den Piraten gegeben.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 3. Das war der Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Bund muss rasanten Anstieg von Mieten eindämmen“ Drucksache 16/2889. Die antragstellenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten gegen die Stimmen der CDU- und der FDP-Fraktion angenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Das Thema „Gemeindefremde Kinder“, über das wir heute sprechen wollen, hat eine Gemeinsamkeit mit dem großen Thema „U3-Ausbau“. In beiden Fällen klaffen die Realität und das Empfinden aufseiten der Regierung weit auseinander.
Frau Ministerin, ich will mir an dieser Stelle doch den aktuellen Hinweis erlauben: Bislang war es in Teilen schon etwas schwierig, Ihrem Optimismus in Sachen U3-Ausbau zu folgen. Wenn Sie in aktuellen Pressemitteilungen und Veröffentlichungen aber sogar davon sprechen, Sie hätten das Soll übererfüllt, ist das doch etwas zu viel des Guten.
Wir alle wissen, dass es in sehr vielen Kommunen nicht ausreichend U3-Plätze geben wird. Das Soll ist nach wie vor die tatsächliche Nachfrage, nicht aber irgendwelche statistischen Zahlen.
In der Frage der Finanzierung von Kita-Plätzen für gemeindefremde Kinder schieben Sie Ihre Verantwortung noch konsequenter von sich. Sie bestreiten Handlungsbedarf, obwohl der offenkundig ist. Eltern können ihr Kind nicht ohne Weiteres in einer Kita außerhalb ihrer Wohnsitzgemeinde anmelden.
Denn dann bekommen sie zu hören, dass für den Anspruch auf einen Betreuungsplatz nach dem im Kinder- und Jugendhilferecht geltenden Örtlichkeitsprinzip grundsätzlich die Wohnortgemeinde zuständig ist. Das Land beteiligt sich zwar nach Maßgabe des KiBiz an den Kosten für jeden in Anspruch genommenen Platz, unabhängig davon, ob das jeweilige Kind dort wohnt oder nicht. Aber die Kommunen sind prinzipiell nicht zur Kostenübernahme für Kinder verpflichtet, die ihren Wohnsitz außerhalb der Gemeinde haben.
Dies bedeutet, dass eine Kommune entweder den Kostenanteil für ein gemeindefremdes Kind selbst aufbringen muss oder mit der Kommune, in der das Kind seinen Rechtsanspruch hat, eine Ausgleichsvereinbarung treffen muss – das alles mehr oder minder auf freiwilliger Basis.
Übergeordnete Handlungsempfehlungen, wie sie beispielsweise in Niedersachsen der Fall sind, ein Konsens zur Handhabung oder eine eigene Landesausgleichsregelung diesbezüglich gab und gibt
es bisher nicht. Dies führt in der Praxis mittlerweile dazu, dass vor allem finanzschwache Kommunen Verantwortlichkeiten hin- und herschieben, wodurch die Inanspruchnahme eine Kita-Platzes durch ein gemeindefremdes Kind letztendlich unmöglich gemacht wird.
Neben Eltern und Trägern, die uns und bestimmt auch Sie schon mehrfach auf die Problematik hingewiesen haben, hat auch der Landschaftsverband Westfalen-Lippe bereits deutlich gemacht, dass Handlungsnotwendigkeiten bestehen. Insofern noch einmal meine dringende Aufforderung an die Landesregierung, sich dieser Sorgen endlich anzunehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Liberale sind der Auffassung, dass dem Wunsch von Eltern nach einem Betreuungsplatz möglichst flexibel und individuell entsprochen werden sollte. Eltern sollten möglichst frei entscheiden können, welchen Kindergarten mit welcher pädagogischen Ausrichtung ihr Kind besucht.
Auch ist es nur schwer vermittelbar, dass ausgerechnet im Mobilitätszeitalter mit vielen Jobpendlern die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten bei der Überschreitung von Stadt- und Gemeindegrenzen mit großen Schwierigkeiten verbunden ist. Wie wir den Kommunen und den Eltern unter die Arme greifen können, müssen wir sehen. Wir würden uns freuen, wenn dazu niedrigschwellige Handlungsempfehlungen ausreichten. Im Antrag haben wir dazu Vorschläge unterbreitet.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es gibt viele Gründe dafür, sein Kind nicht am Wohnort betreuen zu lassen. Es können geografische, berufliche oder auch persönliche Gründe sein. Eines gilt aber für alle Betreuungsplätze: Das Land finanziert die Plätze für alle Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben, egal in welcher Betreuungsform.
Die Kommunen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstellen, abgeleitet vom KiBiz und vom SGB VIII, einen rechtzeitigen Jugendhilfebedarfsplan, um vor Ort ausreichend Kinderbetreuungsplätze vorzuhalten. Eine Verpflichtung, einen ortsnahen Platz in Anspruch nehmen zu können, leitet sich daraus allerdings nicht ab. Das heißt: Alleine
die Jugendämter entscheiden im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung in eigener Zuständigkeit über die Aufnahme und die Finanzierung sogenannter gemeindefremder Kinder in den Einrichtungen.
Auch nach dem gültigen KiBiz gibt es dazu keine weiter gehenden Regelungen. Seit 2010 haben wir sowohl mit der ersten Stufe der KiBiz-Revision als auch im Rahmen des qualitativen und quantitativen U3-Ausbaus alles darangesetzt, die Kinderbetreuung in diesem Land zu verbessern. Herr Hafke, Sie müssen zugeben: Das ist uns geglückt.
Zu dem Zweck haben wir landesseits rechtzeitig erhebliche Finanzmittel bereitgestellt. Wir können heute zur Recht und mit Stolz darauf verweisen, dass wir es geschafft haben, den U3-Ausbau in dieser Zeit hinbekommen zu haben. Ab August werden wir den gesetzlichen Anspruch erfüllen können.
Also: Wir haben Betreuungsplätze, aber auch Plätze in der Tagespflege; es gibt Betriebskindergärten und Großtagespflege. Ich stelle fest: Die Eltern und die Kommunen sind flexibel genug, eine gute und passende Lösung zur Betreuung der Kinder zu finden.
Dass Sie, meine Damen und Herren von der FDP, in Ihrem Antrag einen Regelungsbedarf oder sogar eine Erleichterung in der kommunalen Kostenerstattung für die Betreuung sogenannter gemeindefremder Kinder sehen, können wir nicht unterstützen. Denn die Realität im Land sieht anders aus: Bei mir im Kreis Warendorf hat die gemeindefremde Betreuung schon länger Bestand, sogar über Ländergrenzen hinaus. Unser Kreis liegt an der Grenze zu Niedersachsen. Auch über diese Ländergrenze hinweg ist die Kostenerstattung kein Problem. Innerhalb des eigenen Jugendamtsbezirks, aber auch in Zusammenarbeit mit anderen Jugendämtern im Kreis ist die interkommunale Zusammenarbeit kein Problem. So die Aussage meines Kreisjugendamtes.
Der Saldo – den habe ich mir auch geben lassen – ist interessant: Im Kreis Warendorf betreuen wir zurzeit sogar mehr Kinder von außen, als wir selber Kinder abgeben. Im Übrigen befinden wir uns in der Nähe von Münster; das erklärt vielleicht einiges.
Es ist übrigens jeder Kommune im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung freigestellt, die Kostenerstattung für die Betreuung gemeindefremder Kinder interkommunal zu regeln. Das geht auch vertraglich. Davon wird auch Gebrauch gemacht. Deshalb gibt es auch keine Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände, in dieser Richtung tätig zu werden.
Zum Schluss lassen Sie mich feststellen: Wir haben in unserem Land ein gutes, auch gemeindeübergreifendes Betreuungsangebot im Sinne der Eltern anzubieten. Die interkommunale Kostenerstattung scheint uns dabei überhaupt kein Problem zu sein.
Deshalb kann ich sagen: Wir freuen uns auf die vertiefte Diskussion im Fachausschuss. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben im Bereich der Kinderbetreuung schon Probleme genug, die nicht gelöst sind. Der FDP-Antrag beschreibt heute zutreffend ein weiteres Problem, das wir zum Wohle der Kinder lösen sollten.
Meine Damen und Herren, ich habe gerade das Problem mit einer Besuchergruppe aus einem Ortsteil meiner Heimatstadt erörtert. Eine alleinerziehende Frau aus diesem Ortsteil Lünten arbeitet nicht in der zehn Kilometer entfernten Kernstadt Vreden, sondern im drei Kilometer entfernt Alstätte, einem Ortsteil der Nachbarstadt Ahaus. Sie möchte ihr Kleinkind im Kindergarten in Alstätte in der Nähe ihrer Arbeitsstelle unterbringen. Ein Platz ist dort auch noch frei.
Jetzt weiß ich, dass die beiden Bürgermeister von Ahaus und Vreden dazu ohne großen Aufwand eine Regelung finden würden. So hat meine Kollegin aus Warendorf das ja auch für den Ortsteil beschrieben, aus dem sie kommt. Das können die Münsterländer gut regeln.