Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Stein das Wort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wäre schön, wenn diejenigen, die hineinkommen oder hinausgehen und festgestellt haben, dass wir bereits abgestimmt haben, dies relativ leise tun könnten, damit Herr Kollege Stein reden kann.
Danke sehr. – Verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer im Stream! Zwei Personen sehe ich auch noch oben auf der Tribüne. Seien Sie gegrüßt. Wir leben trotz historisch hoher Steuereinnahmen in einer Zeit des Sparzwanges, da die vielfältigen Auf
gaben und Ausgabenlasten des Staates immer noch die Steuereinnahmen übertreffen. Doch dieser Sparzwang führt auch dazu, dass der Handlungsspielraum des Staates immer massiver eingeschränkt wird. Der Sparzwang traf in der Vergangenheit und trifft auch in der Gegenwart insbesondere das Landespersonal.
Trotz aller Budgetrestriktionen möchte ich betonen: Wer beim Personal übermäßig und am falschen Ende spart, spart an der Zukunft unseres Landes. Unser Land braucht die erforderlichen Personalressourcen für handlungsfähige und starke Strukturen, die helfen, den Rahmen für unser friedliches Zusammenleben zu gestalten.
Die negativen Folgen des falschen Sparens beim Personal zeigen sich deutlich. Dies zeigt beispielsweise die Kriminalstatistik zu Wohnungseinbrüchen und die damit verbundene niedrige Aufklärungsquote, die nicht daran liegt, dass wir schlechtes Personal haben, sondern daran, dass wir in dem Bereich unterbesetzt sind. Hohe Krankenstände infolge viel zu hoher Arbeitslast, Unterrichtsausfall, ewige Wartezeiten bei der Erstattung durch die Beihilfe und nicht zuletzt auch die sogenannten grünen Wochen bei den Finanzämtern sprechen Bände.
Die nachvollziehbaren Klagen der Vertreter der entsprechenden Spitzenverbände sollten uns allen aus den Anhörungen der letzten beiden Haushalte noch in den Ohren klingen. Es stellt sich mir die Frage, ob erhöhte Personalausgaben zwangsläufig zu einer Mehrbelastung des Landeshaushaltes führen. Vor allem im Bereich der Finanzbehörden möchte ich das deutlich anzweifeln. Besser ausgebildetes und zahlreicheres Personal wäre hier quasi eine kurzfristige Investition in die Zukunft. Dies würde dem drohenden Personalmangel der Zukunft und der heute schon hohen Arbeitsbelastung Rechnung tragen. Dies könnte zudem bessere Prüfungen der eingereichten Steuererklärungen im Rahmen der Finanzbehörden sowie eine ausgeweitete Steuerfahndung ermöglichen. Das könnte verbesserte Steuereinnahmen für den Staat bedeuten.
Wir sollten aber nicht nur alles dafür tun, um die bestehenden Steuergesetze mit mehr Personal in den Finanzbehörden durchzusetzen. Wir sollten auch alles dafür tun, um bestehende Steuerschlupflöcher so weit wie möglich zu beseitigen und zu schließen.
Über ein solch unfassbares Steuerschlupfloch berichtete im Rahmen des sogenannten Dividendenstrippings letzten Monat das „Handelsblatt Online“. Ich zitiere mit Erlaubnis:
„Die rot-grüne Bundesregierung hatte 2002 bei ihrer Unternehmenssteuerreform einen Fehler gemacht, den deutsche Banken und Investoren jahrelang systematisch ausgenutzt haben.“
Die Unternehmenssteuerreform ist gut zehn Jahre her. Der Schaden für den Fiskus liegt bis heute dadurch bei etwa 12 Milliarden €.
Das Steuerschlupfloch ermögliche, bei Leerverkäufen von Aktien mindestens eine doppelte Erstattung einzustreichen: Das finde ich sehr bemerkenswert, da nun Steuererhöhungen angepriesen werden, die auf dem Rücken des Mittelstandes durchgesetzt werden sollen. Ich bin der Meinung, wir sollten wirklich zuerst einmal alle möglichen Schritte ausschöpfen, die vor einer Steuererhöhung greifen. Dazu gehört es natürlich auch, die bestehenden und bekannten Steuerschlupflöcher zu schließen.
Außerdem benötigen wir motiviertes Personal im Finanzbereich. Unser Landespersonal wird nicht dadurch motiviert, dass es im bundesweiten Vergleich schlechter bezahlt wird und Lohnverzicht zu Buche schlägt. Wir müssen andere Anreize setzen. Ständige Entbehrungen und der ausgeprägt hohe Krankenstand sind definitiv keine Anreize für junge Menschen, um eine entsprechende Laufbahn zum Beispiel in den Finanzbehörden einzuschlagen. Das ist aber bitter notwendig. Lassen Sie uns daher bitte dringend über die Schaffung von solchen Anreizen sprechen, um insbesondere die Berufe in den Finanzbehörden noch attraktiver zu machen. Lassen Sie uns alles Erdenkliche tun, um die Steuerorgien, über die wir morgen noch debattieren, zu vermeiden und vorher alle Steuerschlupflöcher zu schließen.
Ich hoffe, wir erzielen bei den Verhandlungen in den Ausschüssen einen tragfähigen und parteiübergreifenden Konsens und setzen die richtigen Signale für unser Land. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Piraten, ich möchte vielleicht ein bisschen mehr auf Ihren Antrag eingehen, als der Kollege Stein das gerade getan hat, und ihn Punkt für Punkt kommentieren.
Sie beantragen, der Landtag möge feststellen, dass Gesetze, insbesondere Steuergesetze, durchgesetzt werden müssen. – Das ist ja grundsätzlich nichts Neues. Jedoch sind es ja gerade die bestehenden Gesetze, die zum Beispiel die Cash-GmbHs im Erbschaftsteuerrecht und weitere Schlupflöcher erst ermöglichen. Solche Gesetze sollten also nicht durchgesetzt, sondern viel eher reformiert werden.
Zweitens. Sie beantragen, vor einer Erhöhung von Steuersätzen bestehende Vollzugslücken zu schließen. Nun sind die Gesetze – auch die Steuergesetze – aber keine statischen Gebilde, sondern sie be
finden sich vielmehr durch täglich neue Erlasse, Richtlinien, Verordnungen, durch Urteile, die Präzedenzfälle schaffen, in ständiger Entwicklung. Davon auszugehen, dass an irgendeinem fernen Tag sämtliche möglichen Steuerschlupflöcher geschlossen sein könnten, halte ich für Träumerei.
Es wird immer Menschen geben, die genug Zeit und kriminelle Energie haben, Umwege um bestehende Gesetze zu finden. Dennoch werden wir diesbezüglich natürlich nicht aufgeben. Denn Steuerschlupflöcher zu schließen ist unseres Erachtens genauso notwendig, wie die Erhöhung des Spitzensteuersatzes für hohe Einkommen, um mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen.
Drittens. Sie stellen fest, dass gut ausgebildetes und motiviertes Personal notwendig ist, um die Aufgaben des Landes zu erledigen. – Da haben Sie natürlich recht. Ich will Ihnen auch nicht unterstellen, dass Sie damit meinen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Finanzverwaltung seien weder motiviert noch gut ausgebildet. Das Gegenteil ist nämlich der Fall. Das kann ich Ihnen aus meiner persönlichen 20-jährigen Berufserfahrung im Steuerbereich versichern.
Weiter beantragen Sie, der Landtag möge die Landesregierung auffordern, für entsprechende personelle Kapazitäten bei den Finanzbehörden zu sorgen. – Natürlich sind ausreichende personelle Kapazitäten notwendig. Das ist keine Frage. Deshalb wurden auch 2011 insgesamt 200 neue Betriebsprüferstellen geschaffen.
Unser Problem liegt doch vielmehr in der hohen Anzahl an zu erwartenden Abgängen in den kommenden Jahren. Um dem vorzubeugen, wurden die Ausbildungskapazitäten bis an die Grenze des Machbaren ausgeschöpft. Zusätzlich wirken sich die Einsparungen durch die Fusion der Oberfinanzdirektionen hier abmildernd aus, da weniger Personal aus den Finanzämtern nachgeführt werden muss.
Zweitens möchten Sie Anreizsysteme für Finanzbeamte schaffen. – Was Sie damit genau meinen, sagen Sie nicht. Meinen Sie vielleicht so etwas wie ein Handgeld im Fußball? Funktionierende Modelle für leistungsorientierte Bezahlung sind in der Vergangenheit immer problematisch gewesen. Nachwuchsprobleme bestehen zurzeit jedenfalls nicht. Für Finanzbeamte ist aber garantiert kein Anreiz eine mögliche Verhaftung bei Ausübung ihrer Arbeit, wie Sie es zum Beispiel für den Finanzminister mit Ihrer Strafanzeige gefordert haben.
Vielleicht sollten Sie doch lieber erst einmal an Ihrer Wertschätzung für die Arbeit der Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten arbeiten, bevor Sie zusätzliche Systeme fordern.
Zu drittens, der Umsetzung des Tarifabschlusses für die Beamten, ist schon viel gesagt worden. Wir halten die von uns vorgeschlagene Umsetzung nach wie vor für sozial ausgewogen und gerecht.
Viertens wollen Sie Portigon-Mitarbeiter für die Steuerfahndung einsetzen, schreiben in Ihrem Antrag aber selbst, dass Mitarbeiter der Finanzverwaltung, insbesondere Betriebsprüfer und Steuerfahnder, gründlich ausgebildet werden müssen. Die Portigon muss allerdings bis 2016 abgewickelt oder verkauft werden. Der Ausbildungszyklus für eine von Ihnen vorgeschlagene „Leiharbeit“ ist dementsprechend gar nicht zu schaffen. Im Übrigen war das auch schon Thema im HFA.
Wenn sich Portigon-Mitarbeiter selbst für eine weitere berufliche Karriere in der Finanzverwaltung entscheiden und die Voraussetzungen erfüllen, sind sie natürlich herzlich willkommen. Zwingen können wir die Portigon-Mitarbeiter nicht dazu, in der Steuerfahndung zu arbeiten.
Und fünftens beantragen Sie, die Landesregierung möge eine entsprechende Initiative zur Beseitigung möglicher Steuerschlupflöcher über den Bundesrat starten. – Korrekt, aber leider zu spät. Die Landesregierung hat nämlich ihre Hausaufgaben gemacht und gemeinsam mit den Ländern Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein genau diese Initiative bereits gestartet.
Wenn Sie das nacharbeiten möchten, können Sie das unter dem Titel „Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug“ in der Bundesratsdrucksache 338/13 vom 25. April gern noch nachlesen.
Wir werden der Überweisung des Antrages in die Ausschüsse natürlich zustimmen, weil es gute Sitte in diesem Hause ist. Notwendig wäre dieser Antrag allerdings in keinem einzigen Punkt gewesen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Tenor des Antrages der Piraten ist, die Motivation der Mitarbeiter der Finanzverwaltung zu stärken und die Steuererhebung zu sichern. – Was aber in den letzten Monaten durch die Landesregierung und den Finanzminister als Signale in die Verwaltung gegeben wurde, ist sehr bedenklich.
be in dieser Zeit keine Situation erlebt, in der die Stimmung in der Finanzverwaltung so niedergeschlagen war, wie sie zurzeit ist. Die Gründe hierfür liegen in den Entscheidungen der Landesregierung und in der fehlenden Wertschätzung der Mitarbeiter der Finanzverwaltung durch die Landesregierung.
Der Finanzverwaltung wurde mit der Verordnung der Zusammenlegung der Oberfinanzdirektionen durch den Finanzminister ohne Beachtung der Mitbestimmungsregeln ein erster Nackenschlag versetzt. Das war und ist demotivierend für die Finanzverwaltung. Für die Steuererhebung wird sich die Entscheidung als gravierende Fehleinschätzung erweisen.
Wer die Finanzverwaltung und insbesondere die OFDen als Mittelbehörde kennt, weiß um die Bedeutung der Behörde für die Finanzämter und die Beraterschaft und damit für die Sicherung der Steuereinnahmen.
Durch die Zerschlagung der Strukturen und die Zusammenlegung der beiden OFDen wird mehr kaputt gemacht, als dass Einsparungen positive Wirkungen zeigen werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt wohl kaum eine Behörde, die so nah an der Wirtschaft dran ist wie die Finanzverwaltung. Hochqualifizierte junge Menschen, die sich für eine gehobene Beamtenlaufbahn entschieden haben und in die Finanzverwaltung eingetreten sind, erleben zurzeit nach der Ausbildung in Nordkirchen massive Abwerbebemühungen durch Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.