Natürlich werden wir der Überweisung zustimmen. Ich würde mich freuen, wenn wir im Zuge der Überweisung die Gemeinsamkeit wiederherstellen und uns sehr sachlich darüber unterhalten könnten, ob es – erstens – eine taugliche Regelung darstellt, den dritten und vierten verwandtschaftlichen Grad
zu umfassen, und – zweitens – zu hinterfragen, wie das mit unserer Überkreuzregelung zusammenpasst. Das scheint mir nämlich das sachliche Problem zu sein, das wir zu klären haben. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Sehr geehrter Herr Kollege Marsching, Überlegungen anzustellen, wie man bestehende Regelungen verbessern oder vermeintliche Lücken schließen kann, dagegen hat in diesem Hause niemand etwas. Die entscheidende Frage ist aber, welchen Weg man dazu beschreitet.
Dieser Weg gibt dann auch darüber Auskunft, ob es einem eher um die Sache oder vielmehr darum geht, in populistischer Weise den Versuch zu unternehmen, auf einer Empörungswelle zu surfen, von der dieses Parlament Gott sei Dank überhaupt nicht betroffen ist.
Tatsächlich gibt es in diesem Landtag keine fragwürdige Beschäftigung von Verwandten. NRW hat – mein Vorredner hat es bereits ausgeführt – schon 1995 ein entsprechendes Verbot festgeschrieben und das Ganze 2005 präzisiert. Das Überkreuzverbot für Ehepartner ist – bezogen auf die allermeisten anderen Bundesländer – vorbildlich.
Nach Auskunft des Landtagssprechers hat es in der Vergangenheit nie den Fall einer unzulässigen Beschäftigung gegeben. Also gibt es hier auch keinen akuten Handlungsbedarf.
Sie wissen es auch: Wir erhalten keine direkten Zahlungen zur Beschäftigung von Mitarbeitern. Das Ganze wird ausschließlich über die Landtagsverwaltung abgewickelt. Wir bekommen selber kein Geld in die Hand, das wir in irgendeiner Form für andere Zwecke einsetzen könnten.
Vielen Dank, Herr Kollege Haardt. – Sie sagen, es habe keinen Fall gegeben. Warum muss ich dann in der „Recklinghäuser Zeitung“ vom letzten Montag die Aussage der beiden großen Fraktionen in diesem Hause lesen: „Wir können nicht bestätigen, dass es eine Anstellung von Verwandten in diesem Hause gibt“? – Bekomme ich von Ihnen jetzt die Zusage, dass die Aussage, die Sie gerade getroffen haben, zutrifft?
Die Aussage trifft zu. Im Übrigen weiß ich nicht, was Sie in irgendeiner Zeitung gelesen haben. Ich weiß, dass meine Fraktion auf Anfrage erklärt hat, es gebe eine klare gesetzliche Regelung in NRW. Alle Mitglieder der CDULandtagsfraktion halten sich an diese Regelung. Punkt!
Wie gesagt: Das heißt nicht, dass man nicht auch eine vorbildliche Regelung überprüfen kann. Akuter Handlungsbedarf aber, wie ihn Ihr Antrag suggeriert, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Piraten, besteht eindeutig nicht. Der besteht allenfalls dann, wenn es einem nicht um die Sache, sondern vorrangig darum geht, in populistischer Weise auf der derzeitigen Empörungswelle über das Verhalten einiger Kollegen in einem einzigen von 16 Bundesländern zu surfen.
Sie wissen, dass dieses Parlament gerade in einem Arbeitskreis über Fragen der Geschäftsordnung des Landtags diskutiert. Eine dieser Regelungen probieren wir zurzeit schon aus. Sie wissen, dass die Transparenzregeln diskutiert werden. Sie wissen auch, dass wir über die Ausstattung der Abgeordneten diskutieren. Und Sie wissen auch, dass demnächst voraussichtlich eine Kommission zu Fragen der Landesverfassung eingerichtet wird.
Es ist Ihnen also klar, dass in diesem Parlament keineswegs Stillstand herrscht, was die Frage der Abläufe, der Rechte und Pflichten von Abgeordneten betrifft.
In diesen Zusammenhang gehört dann auch die Frage, ob und in welcher Form man die Beschäftigung von Mitarbeiter ändert. Das ist kein Thema, das man quasi eben einmal nebenbei durch einen auch inhaltlich allenfalls ansatzweise durchdachten Vorschlag einer Gesetzesänderung behandeln sollte.
Das gilt – liebe Kolleginnen und Kollegen von den Piraten, es wird jetzt fast ein bisschen problematisch – erst recht, wenn man durch einen solchen Antrag den Eindruck erweckt, dass es in NRW bei der Beschäftigung von Verwandten tatsächlich ein Problem gäbe, obwohl dies eindeutig nicht der Fall ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Piraten, ich gehöre diesem Landtag noch kein Jahr an. Trotzdem durfte ich schon die Erfahrung machen, dass sich das Herumhacken auf Abgeordneten draußen zu einer Art Volkssport entwickelt hat.
Vom Fehlverhalten Einzelner – selbst in anderen Bundesländern – wird schnell der Schluss gezogen, alle würden sich so verhalten. Dabei kommt die Tatsache, dass alle in diesem Hause bemüht sind, konstruktiv und im Sinne der Bürger dieses Landes zu arbeiten, leider oft unter die Räder.
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Piraten, müssen sich an dieser Stelle die Frage gefallen lassen, ob Sie mit den anderen Fraktionen konstruktiv an einer Überprüfung und eventuellen Überarbeitung auch der Beschäftigungsregeln mitwirken wollen oder ob Ihnen politische Effekthascherei, wie vorhin erlebt, wichtiger ist. Ich bin schon sehr gespannt, wie Sie diese Frage beantworten. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Haardt. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Beer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Marsching, ich bin schon sehr erstaunt und irritiert über die Einbringung dieser Rede und das, was Sie hier an den Anfang gestellt haben. Das ist in der Tat der Versuch des Erzeugens einer Vorstellung, hier liefe irgendetwas falsch. Es gibt keinen Verstoß gegen das Abgeordnetengesetz! Das ist bereits vom Präsidium so ausgesagt worden. Außerdem bitte ich darum, dass Sie einen Vorgang, der den Rat von Recklinghausen betrifft, nicht mit Vorgängen auf der Ebene des Landtags vermischen.
Wenn Sie nicht Zeitung lesen können, dann bringen Sie hier doch keine falschen Behauptungen hinein und versuchen, Nebelkerzen zu werfen. Sie sollten auch einfach mal Ihr Verhältnis zum Parlamentarismus, dessen Teil Sie geworden sind, klären. Das wäre sehr angebracht.
Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, es gäbe aktuellen Regelungsbedarf in Bezug auf die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen in Abgeordnetenbüros, weil die Vorgaben nicht korrekt gehandhabt würden. Das ist eben nicht der Fall.
Im Landtag von NRW – das haben meine Kollegen schon ausgeführt – gibt es seit Langem drei strikte Regelungen, die eine hohe Hürde bedeuten. Ich will sie noch mal nennen.
Erstens. Aufwendungen bei Abgeordneten, die anlässlich der Beschäftigung von Ehegatten, von Ehegatten anderer Mitglieder des Landtags, von eingetragenen Lebenspartnern und -partnerinnen, von Verschwägerten und Verwandten ersten und zweiten Grades entstehen, werden nicht übernommen.
Zweitens. Wie von Herrn Herter und Herrn Haardt schon richtig angemerkt worden ist, sind die Abgeordneten für Verträge mit Mitarbeitern gar nicht selbst zuständig, auch die Fraktionen nicht. Die Bearbeitung liegt in der Zuständigkeit der Landtagsverwaltung.
Drittens sind keine Überkreuzbeschäftigungen von Abgeordnetenmitarbeiterinnen zulässig. Das ist in der Tat eine sehr harte Regel, die so nicht flächendeckend gehandhabt wird.
Vielen herzlichen Dank, Frau Kollegin Beer, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ist Ihnen bekannt und wollen Sie zur Kenntnis nehmen, dass vonseiten des Kollegen Marsching mit keinem Wort behauptet worden ist, dass auf der Grundlage der bestehenden Gesetzeslage, sprich: des Abgeordnetengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, ein Missbrauch in diesem Landtag vorliegt, dass stattdessen wir einen Antrag gestellt hatten, der diese Regelung, die im Abgeordnetengesetz vorhanden ist, erweitern möchte auf mindestens das Niveau der Bundesländer, die Herr Kollege Marsching eben genannt hat? Ich möchte darauf hinweisen, dass es zumindest in einem Bundesland, nämlich in Rheinland-Pfalz, sogar eine noch weiter gehende Regelung gibt, welche Verwandte grundsätzlich von einer Beschäftigung ausschließt.