Protocol of the Session on March 22, 2013

Da zahlreiche Aufgabenträger, die bisher ihren Rettungsdienst im Zusammenspiel von Haupt- und Ehrenamt organisiert haben, verunsichert sind, haben wir Ihnen heute diesen Antrag vorgelegt, um eine frühzeitige Klarstellung für eine Bereichsausnahme des Rettungsdienstes aus dem Vergaberecht zu erreichen.

Der federführende Ausschuss bei der Europäischen Kommission, der Binnenmarktausschuss, hat am 18. Dezember 2012 bereits in der Richtlinie für die Auftragsvergabe – das ist die kleine Richtlinie zur Konzessionsrichtlinie – vorgegeben, die Bereiche Zivil- und Katastrophenschutz sowie allgemeine Gefahrenabwehr aus dem Vergaberegime auszunehmen. Das ist eine wichtige Empfehlung, die dort zum Ende des letzten Jahres ergangen ist.

Insofern macht es Sinn, wenn dieser Landtag im Sinne der Hilfsorganisationen und der zahlreichen ehrenamtlich Tätigen ein Signal in das Land hinaus gibt, mit dem wir sagen: Ja, wir wollen dieses bewährte System aus Haupt- und Ehrenamt erhalten, und deshalb stehen wir ein für eine Bereichsausnahme dieser rettungsdienstlichen Leistungen aus dem Vergaberecht.

(Beifall von der CDU)

Deshalb hoffe ich, dass dieser Antrag heute hier im Landtag eine breite Zustimmung findet. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Danke schön, Frau Kollegin Scharrenbach. – Nun spricht für die SPDFraktion Kollege Scheffler.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann nur sagen, ich muss mich schon wundern. Ich weiß nicht, wo die Kollegin Scharrenbach her hat, dass wir die

ehrenamtlichen Strukturen im Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen zerschlagen wollen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Das ist eine Schimäre, die hier aufgebaut wird, die jeder Grundlage entbehrt. Sehr geehrte Frau Kollegin, wenn Sie das sagen, hätte ich Ihnen empfohlen, doch einmal einen Blick in den Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu diesem Thema zu werfen. Dort hätten Sie nämlich lesen können, was wir im Hinblick auf die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes vorhaben. Dann hätten Sie auch gar nicht diese Panik verbreiten müssen, die Sie anscheinend hier verbreiten wollen.

Ich sage Ihnen: Der Antrag, den Sie heute eingebracht haben, ist vor allem eines: völlig überflüssig. Er ist völlig daneben. Deswegen werden wir diesem Antrag auch nicht zustimmen.

(Beifall von der SPD)

Ich will Ihnen gerne vorlesen, meine Damen und Herren, was wir in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben haben, damit das hier auch noch einmal im Protokoll über die Landtagssitzung festgehalten wird. Da steht nämlich:

„Durch die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes müssen daher unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben öffentliche Planung und öffentliche Einsatzleitung gesichert sein und qualifizierte Dauerarbeitsplätze, Mitbestimmung und Tarifvereinbarungen Grundlage eines stabilen Systems mit öffentlichen, privaten und karitativen Trägern sein. Letztere sind wegen ihrer großen Mobilisierungsfähigkeit von ehrenamtlichen, gleichwohl ausgebildeten Helferinnen und Helfern insbesondere bei Großschadensereignissen unverzichtbar.“

Meine Damen und Herren, ich glaube, wir wären alle schlecht beraten, wenn wir auf dieses vielfältige ehrenamtliche Engagement – ich gehe einmal davon aus, wir alle kennen das aus unseren Städten und Gemeinden, aus unseren Wahlkreisen – verzichten würden. Ich kann nur sagen: Das ist von dieser Koalition nicht beabsichtigt. Das werden wir auch bei der Novellierung dieses Gesetzes nicht machen. Wir werden vielmehr alles daransetzen, die Verbände, die heute tätig sind, so einzubinden, dass sie auch künftig ihre Aufgaben wahrnehmen können.

Ich hoffe, dass das der Klarheit gedient hat, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Danke schön, Herr Kollege Scheffler. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Düker.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach Androhung massiver Sanktionen aus den Reihen der Fußballfans lasse ich jetzt einmal, Frau Kollegin, alle kritischen Punkte weg. Wie auch mein Vorredner schon gesagt hat: Auch wir halten Ihren Antrag für überflüssig.

Ich komme zum Schluss.

(Beifall)

Ziel, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss es sein – und ich denke, da sind wir uns einiger, als vielleicht der Antrag suggeriert –, dass die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes einerseits die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs und die europäischen Vorgaben berücksichtigt und andererseits die bewährten Strukturen mit unseren Hilfsorganisationen, mit den Ehrenamtlern vor Ort erhält. Rosinenpickerei darf es nicht geben.

Ich vertraue der Landesregierung, dass sie im laufenden Gesetzgebungsverfahren genau dies umsetzt, und freue mich gleich auf ein spannendes Fußballspiel.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin Düker. – Für die FDP-Fraktion hat nun Herr Kollege Lürbke das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer kann dazu schon nein sagen? – Frei nach diesem bekannten Pralinen-Werbeslogan könnte man sagen: Schon im Sinne einer Konformität mit EU-Recht sollte eine Bereichsausnahme für den Rettungsdienst im nordrhein-westfälischen Recht existieren. So denken sicherlich auch die regierungstragenden Fraktionen.

Wenn ich allerdings höre, Sie halten den Antrag für überflüssig, bin ich mir da nicht ganz so sicher. Denn wenn wir einmal genauer hinschauen: RotGrün lässt es bislang bei einer Entfristung des aktuellen Rettungsdienstgesetzes bewenden und lässt mit einem Novellierungsentwurf auf sich warten, obwohl die betroffenen Interessengruppen wegen des Klarstellungsbedarfs hinsichtlich einer Reihe von Problematiken mit den Hufen scharren.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Verehrte Vertreter der Landesregierung, damit bin ich eigentlich schon bei dem schwer Begreiflichem in diesem Kontext. Denn ungefähr seit der Regierungsübernahme 2010 herrscht Rechtsunsicherheit für das Rettungswesen in Nordrhein-Westfalen. Wohl gemerkt: für das Rettungswesen – einer der bedeutendsten Säulen unserer Zivilstruktur.

Wenn Sie jetzt sagen, wir können doch nichts für EuGH-Urteile, dann machen Sie es sich vielleicht

ein bisschen einfach. Sie haben im Erlass auf die EuGH-Rechtsprechung von 2010 reagiert und nicht wenige Aufgabenträger veranlasst, den Rettungsdienst entweder europaweit auszuschreiben oder ihn zu rekommunalisieren. Sie wollen mit dem Erlass nur Klärung, aber keine Handlungsempfehlungen für die Kreise und kreisfreien Städte herbeiführen. Sie haben aber offensichtlich mehr für Verwirrung gesorgt. Gut gemeint ist eben nicht immer gut gemacht.

(Beifall von der FDP)

Wenn man jetzt einmal schaut, was denn seitdem passiert ist, meine Damen und Herren: Schweigen im Walde. Die Landesregierung hat sich zurückgezogen wie so ein Bübchen, das vielleicht etwas kaputt gemacht hat. Seit mehr als zwei Jahren herrscht Unsicherheit über die Vergabepflichtigkeit.

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Kind ist ja zum Glück noch nicht ganz in den Brunnen gefallen. Es ist als Erstes zu prüfen, wie sich die Situation zurzeit darstellt. Wie ist denn der Rettungsdienst organisiert? Funktionieren die herkömmlichen Strukturen, oder lassen sie zu wünschen übrig?

Die Aufgabenträger führen den Rettungsdienst in der Mehrzahl in eigener Regie im Allgemeinen durch ihre Feuerwehren durch. Förmlich auszuschreiben sind Rettungsdienstleistungen in dem Falle nicht. Andere Aufgabenträger arbeiten mit den Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz, den Maltesern, den Johannitern oder dem Samariter-Bund zusammen. Aber auch private Rettungsdienstunternehmen sind von einigen Kommunen beauftragt und erfolgreich aktiv.

Nicht zu vergessen dabei ist, dass im Rettungswesen, hauptsächlich eingebunden über die Strukturen der Hilfsorganisationen, sehr viele ehrenamtlich engagierte Jugendliche, Männer und Frauen tätig sind.

Darüber hinaus gibt es natürlich auch noch den Katastrophenschutz, der eng mit dem Rettungsdienst verzahnt ist und sein personelles Rückgrat ebenfalls im Ehrenamt findet.

Diese Strukturen haben sich bewährt. Bewährtes soll man beibehalten. So fordert es die CDU in ihrem Antrag. Das ist auch richtig. Das schließt jedoch nicht aus, nach Verbesserungspotenzialen zu suchen und ausgemachte Potenziale zu nutzen. Vorliegend geht es im Kern darum, ob man Leistungen des Rettungsdiensts ausschreiben sollte und wie wir in Nordrhein-Westfalen auch bei großen Unglücksfällen bestmöglichst gewappnet sind.

Ausschreibung klingt danach, dass sich die beste Leistung durchsetzt. Allerdings geht es hier immer um die Gesundheit von Menschen, und daher wird auch hier die beste Leistung in erster Linie von der Qualität bestimmt.

Wir haben mit vielen unterschiedlichen Interessengruppen gesprochen. Dabei offenbarten sich Lü

cken im Rettungsgesetz und auf verschiedene Interessen. Aber im Hinblick auf die Gewährleistung der besten Qualität im Dienst der Menschen sind sich alle einig.

Vor diesem Hintergrund ist eine Bereichsausnahme für das Rettungswesen in Nordrhein-Westfalen zu beurteilen. Wie sähe es ohne eine Bereichsausnahme aus?

Man muss hier keine Kaffeesatzleserei betreiben. Die Praxis bietet nicht zuletzt infolge der von der Landesregierung maßgeblich mitverantworteten Zustände zahlreiche Beispiele zur Anschauung. So haben einige Aufgabenträger vor dem Hintergrund einer vermeintlichen Ausschreibungspflicht den Rettungsdienst rekommunalisiert. Das ist zunächst eine paradox anmutende Reaktion, verständlich aber vor dem Hintergrund, dass gerade kleinere Gemeinden mit dem komplizierten Vergabeverfahren überfordert sind und den Arbeitsaufwand sowie die möglichen Prozesskosten kaum leisten können.

Darüber hinaus sind die Auswirkungen auf die ehrenamtlichen Strukturen im Rettungswesen und Katastrophenschutz zu bedenken. Es ist fraglich, ob Aufgaben, die bislang ehrenamtliche Helfer wahrgenommen haben, insbesondere im Sanitäts- und Betreuungsdienst, auch bei vermehrten Kommunalisierungen mit hauptamtlichen Kräften weiterhin erfüllt werden können.

(Beifall von der FDP)

Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die Quantität, das heißt auf die Frage, ob wir genügend Helfer bei Festen oder Sportereignissen haben. Das gilt auch im Hinblick auf die Qualität. Denn es bedarf für das Ehrenamt ausreichender Übungs- und Fortbildungsgelegenheiten sowie Institutionen, die diese dann auch bieten.

Schließlich geht es um unsere fähigen Helfer, die nicht nur eine heiße Suppe auf einer zugeschneiten Autobahn reichen können, sondern innerhalb kürzester Zeit bei einem Massenunfall zum Beispiel Menschen mit unterschiedlichsten Verletzungen versorgen und betreuen können. Von daher ist auch in diesem Kontext darauf zu achten, tragfähige ehrenamtliche Strukturen nicht zu gefährden.

Andere Aufgabenträger haben dagegen den Rettungsdienst nicht kommunalisiert, sondern förmlich ausgeschrieben. Dabei wurden viele positive Erfahrungen auch mit privaten Unternehmen gesammelt. Dennoch ist auch hier im Blick zu behalten, ob diese Dienstleister alle bislang vorwiegend ehrenamtlich wahrgenommenen Leistungen im Rettungsdienst und Katastrophenschutz erfüllen können.

Ich komme daher zum Schluss.

(Allgemeiner Beifall)