Protocol of the Session on March 22, 2013

(Allgemeiner Beifall)

Alle wollen das Fußballspiel anschauen. Aber, meine Damen und Herren, es ist ein wichtiges Thema.

Denn oberstes Kriterium muss die Qualität des Rettungswesens sein, egal, wer es wahrnimmt. Wir Liberalen reden hier nicht einer strengen förmlichen Vergabepflicht im Dienst des Wettbewerbs das Wort. Denn wir sehen hier vor allem die Folge vermehrter Verstaatlichung mit ihren Problemen und sorgen uns um ehrenamtliche Strukturen. Wir werden dem Antrag zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Danke schön, Herr Kollege Lürbke. – Nun spricht für die Piratenfraktion Herr Lamla. Ich darf Ihnen persönlich auch noch zum 30. Geburtstag gratulieren. Ein runder Geburtstag und dann noch eine Rede! Bitte schön.

(Allgemeiner Beifall)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will nicht so lange reden. Aber es ist trotzdem einiges an Textmaterial, das ich loswerden möchte. Das ist für mich als Rettungsdienstler ein sehr wichtiges Thema.

Ich fange am besten mit einem Zitat aus dem Antrag der CDU an. Dort steht: Ein bewährtes System zerschlägt man nicht.

Unter ITlern oder Piraten sagt man: Never touch a running system. Das ist ein bekannter Spruch. Aber was bedeutet das eigentlich? Dieses System, das wir kennen, ist ein Wechselspiel zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Strukturen. Und man muss sagen: Es funktioniert. Das Ehrenamt profitiert vom Hauptamt und umgekehrt. Dieses System ist seit Jahrzehnten gewachsen, und ich kenne es – wie gesagt – aus meiner Berufserfahrung ziemlich gut, übrigens von beiden Seiten.

Doch wir müssen ehrlich sein und berücksichtigen, dass sich bewährte Systeme auch einmal verwachsen und sich überholen können. Sie können sprichwörtlich verkrusten. Und verkrustete Systeme, starre Systeme, veraltete Systeme sind ein Einfallstor für Schädlinge. Im Bereich des Rettungsdienstes meine ich damit konkret Korruption, Bestechung und illegale Absprachen.

(Beifall von den PIRATEN)

Seien wir ehrlich: Viele von Ihnen sind in der Kommunalpolitik tätig. Geht dort alles mit rechten Dingen zu? – Ich glaube, Sie können die Augen davor nicht verschließen. In Gelsenkirchen ist erst kürzlich durch eine Ausschreibung ein jahrzehntelanges Monopol des Deutschen Roten Kreuzes aufgebrochen worden.

Die Einbindung von Ehrenamtlern in den Rettungsdienst ist für einen gewissen Standard und für eine Sicherheit notwendig. Ja, aber nicht in dem von der CDU geforderten Rahmen.

Meiner Auffassung nach kann im Rettungsdienstgesetz NRW eine Regelung eingeführt werden, durch die alle Dienstleister im Rettungsdienst, auch die privaten, dazu verpflichtet werden, Praktikantenstellen für Mitglieder von Katastrophenschutzeinheiten verbindlich zur Verfügung zu stellen. Es wäre für die ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen möglich, die gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsabschnitte zu absolvieren, ohne dass das Haupt- und Ehrenamt aus einer Hand stammen.

Denn was wir momentan haben, ist oft ein schamloser Missbrauch der Einsatzkräfte. Ehrenamtliche Rettungssanitäter und -assistenten besetzen unter dem Vorwand „Ausbildung an Wochenenden“ komplette Einsatzfahrzeuge des regulären Rettungsdienstes. Dafür bekommen sie zwischen 50 und 120 € Aufwandsentschädigung für eine 24-StundenSchicht. Man muss sich einmal vor Augen führen, was ein regulärer Rettungsassistent nach TVöD VII oder VIII mit Wochenendzuschlägen kosten würde. Das können Sie in den entsprechenden Tabellen selbst nachlesen.

Die Mitarbeiter der Hilfsorganisationen sind zudem strengen und schlechten Tarifverträgen unterworfen. Es sind im Vergleich zum TVöD deutlichere Abzüge zu verzeichnen. Das ist auf jeden Fall eindeutig sichtbar.

Eine der Privatanbieter hingegen schließen in ihren eigenen Haustarifverträgen deutlich mitarbeiterfreundlichere Verträge ab. Das sollte einmal gesagt werden.

(Beifall von den PIRATEN)

Die Anwendung des Tariftreuegesetzes ist hier zwingend notwendig, kann jedoch durch die Hilfsorganisationen durch eigene Flächenverträge umgangen werden. Das machen sie, und das ist Wahnsinn. Gleichzeitig sind die Mitarbeiter von Johanniter und Malteser dem kirchlichen Arbeitsrecht unterworfen und haben deutlich zurückgesetzte Arbeitsrechte. Denn der Zwang zur Kirchenmitgliedschaft, Kündigung bei Scheidung oder Homosexualität, das, meine Damen und Herren, kann es nicht sein. Das ist nicht mehr zeitgemäß.

(Beifall von den PIRATEN)

Natürlich fehlen bei vielen Privatanbietern Tarifverträge. Aber das kann man durch die verpflichtende Anwendung des Tariftreuegesetzes ausgleichen.

Abschließend möchte ich sagen, dass nicht alles schlecht ist, was neu ist. Lassen Sie uns mit den Hilfsorganisationen gemeinsam daran arbeiten, ihre Strukturen zu erneuern. Was wir brauchen, ist Transparenz im Vergabeverfahren. Das würde die verkrusteten Strukturen aufbrechen. Profitieren würden davon die Mitarbeiter.

Der Ansatz der CDU-Fraktion, hier zu sagen, wir führen eine Bereichsausnahme ein und alles bleibt so, wie es ist, ist viel zu kurz gedacht. Ich habe da

her meiner Fraktion empfohlen, diesen Antrag abzulehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Danke schön, Herr Lamla. – Frau Ministerin Steffens steht schon am Pult und hat jetzt das Wort.

Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit,

Emanzipation, Pflege und Alter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde jetzt noch schneller reden als sonst, weil wir sonst den Rettungsdienst gleich für die Fußballfans brauchen, die nicht rechtzeitig zum Spiel kommen.

(Heiterkeit)

Die Strukturen des Rettungsdienstes in NordrheinWestfalen haben sich bewährt. Diese Strukturen müssen wir unter geltendem Recht zu erhalten versuchen. Das ist unser allerhöchstes Ziel.

Die Feststellungen von BGH und EuGH können wir nicht einfach negieren. Das ist die Rechtsgrundlage. Deshalb haben wir klargestellt, welches die Möglichkeiten in dieser Rechtssituation für die Kommunen sind.

Klar ist: Wir arbeiten an diesem neuen Gesetz; nur ist es, anders als es die CDU dargestellt hat, bisher so, dass in der Beratung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments lediglich die Bereichsausnahme für das Konzessionsmodell thematisiert worden ist und eben nicht für das Submissionsmodell, das wir in Nordrhein-Westfalen haben. Sie können da den Kopf schütteln, soviel Sie wollen. Das sind die Dinge, die dem Ministerium vonseiten der EU zur Verfügung gestellt worden sind. Von daher geht das für das vorgesehene Submissionsmodell, das wir bisher haben, nicht.

Deswegen werden wir abwarten, wie sich die europäische Ebene an dieser Stelle entscheiden wird. Wir werden allerdings – auch das ist klar – keine Bereichsausnahme des Rettungsdienstes von der Vergabepflicht entgegen europäischer Vorgaben, sondern nur im Konsens mit den europäischen Vorgaben machen.

Letzter Punkt: Unser System in Nordrhein-Westfalen funktioniert, gerade die Zusammenarbeit und das Zusammenspiel zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Und das werden wir mit dieser Regierung erhalten im Rahmen dessen, was uns von der EU vorgegeben wird. – Danke.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Ministerin.

Wir kommen zur Abstimmung. Von der CDU ist direkte Abstimmung beantragt worden. Wer stimmt dem Inhalt des Antrags Drucksache 16/2635 zu? – Die CDU- und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Piraten, SPD und Grüne. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

15 Gesetz über die Errichtung des Landesamtes

für Finanzen und zur Änderung weiterer Gesetze

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/2556

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfes hat nun der Finanzminister Herr Dr. Walter-Borjans das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung beabsichtigt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Gründung eines Landesamtes für Finanzen. Darin gehen die Restaufgaben des früheren Landesamtes für Personaleinsatzmanagement auf, aber auch Aufgaben, die zurzeit im Ministerium angesiedelt sind, aber nicht in die Ministerialverwaltung gehören.

Der Übergang vom LPEM zum Landesamt für Finanzen, LaFin, war schon für 2012 geplant und ist aufgrund der verkürzten Legislaturperiode in das Jahr 2013 verschoben worden. Es geht darum, dass aus den früheren Inhalten des Landesamtes für Personaleinsatzmanagement die Aufgaben „Vorfahrt für Weiterbeschäftigung“, „Schulverwaltungsassistenz“, „Betreuung“ und „Zentraler Stellenmarkt“ übernommen werden. Sie sind keine ministeriellen Aufgaben und sollen deswegen im Landesamt angesiedelt sein.

Der zweite Bereich ist das EPOS Competence Center. Es soll die notwendige Unterstützung für die Behörden und Einrichtungen des Landes bei deren schrittweiser Umstellung auf das neue doppisch geprägte Rechnungswesen durch eigenständige Serviceleistungen bieten. Auch das ist keine Aufgabe, die direkt ins Ministerium gehört, sondern in eine Oberbehörde.

Der dritte in das Landesamt zu integrierende Bereich ist die Landeskasse Düsseldorf. Der kontinuierliche Übergang von der Kameralistik zur Doppik wird mit einer ständigen Verlagerung von Aufgaben aus dem kameralen Teil der Landeskasse in die zentrale doppische Zahlungsabwicklung verbunden sein. Bei diesem Umstellungsprozess ist eine enge Verzahnung mit EPOS zwingend erforderlich.

Durch den Wegfall des Landesamtes für Personaleinsatzmanagement bleibt die Zahl der Landesoberbehörden unter dem Strich gleich. Die Stellenzahl im Landeshaushalt wird durch die Gründung des Landesamtes für Finanzen nicht erhöht.

So viel zur Einbringung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Minister. – Eine weitere Beratung ist nicht vorgesehen.