Protocol of the Session on March 22, 2013

Es gibt noch zahlreiche andere Punkte. Ich erwähne an dieser Stelle nur den § 70. Da geht es um die Einzelunterbringung von Sicherungsverwahrten

aufgrund besonderer Erkenntnisse, die sich ohne die Möglichkeit der Überprüfung vorab ergeben, also alleine durch die Anstaltsleitung verordnet. Wir hätten es für besser gehalten, das zu verkürzen, also die Pflicht zur Überprüfung von drei Monaten auf lediglich 30 Tage vorzuziehen. – So weit diese beiden Beispiele.

Ob man das Gesetz in Gänze kritisiert, auch unter dem Gesichtspunkt, den der Kollege Wedel erwähnt hat, auch in Bezug auf das Ultima-Ratio-Prinzip, darüber kann man trefflich diskutieren. Auch das hätten wir gerne getan. Nur, wir dürfen eines bei der ganzen Sache nicht vergessen: Viele Regelungen dieses Vollzugsgesetzes sind gefasst worden, weil

in Nordrhein-Westfalen ein Strafvollzugsgesetz noch – muss ich sagen – fehlt. In anderen Bundesländern gibt es ein solches bereits. Es gibt, was Doppelungen oder Parallelitäten angeht, natürlich Entlehnungen aus dem Bundesstrafvollzugsgesetz.

Ein nordrhein-westfälisches Strafvollzugsgesetz ist wünschenswert. Der Minister hat mir letztens gesagt, es sei in Arbeit. Dann müssen wir gucken, wie die Lücken, die hier möglicherweise tatsächlich noch bestehen, in kürzerer Zeit geschlossen werden können. Wir werden uns wahrscheinlich auch in kürzerer Zeit noch mal mit diesem Gesetz befassen müssen, denn es wird einiges rückgängig zu machen sein, um beispielsweise Doppelungen zu vermeiden. Auch in dem Zusammenhang gibt es möglicherweise die Chance auf ergänzende Änderungen oder Änderungen überhaupt.

Gleichwohl muss man sagen: Viele Normen sind solche des Strafvollzugsgesetzes. Es wäre daher begrüßenswert gewesen, wenn NRW bei der Regelung der Sicherungsverwahrung auf ein eigenes grundrechtsfreundliches Strafvollzugsgesetz hätte zugreifen können. Dem ist leider nicht so. Wir bedauern insofern auch, dass – womit wir rechnen müssen – unser Änderungsantrag heute wohl abgelehnt.

Die Empfehlung an meine Fraktion in dem Kontext lautet, sich bei der Abstimmung über das Gesetz, das vom Grundsatz her gut und sauber ist, allerdings – leider Gottes – Lücken hat, die wir gemäß unserem Änderungsantrag gerne geschlossen hätten, zu enthalten. Selbstverständlich bitte ich alle um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Danke schön, Herr Schulz. – Bevor wir zur Abstimmung kommen, spricht für die Landesregierung der zuständige Minister, Herr Kutschaty.

Sehr geehrter Herr Präsident! Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 4. Mai vorletzten Jahres die wesentlichen Regelungen zur Sicherungsverwahrung für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und sowohl dem Bund als auch uns Ländern die Hausaufgabe aufgegeben, ein Gesamtkonzept zur Sicherungsverwahrung zu entwickeln.

Dieses muss dem verfassungsrechtlich verankerten Abstandsgebot Rechnung tragen, nach dem sich der Vollzug der Sicherungsverwahrung vom Vollzug der Strafhaft deutlich zu unterscheiden hat. Der Vollzug ist zum einen freiheitsorientiert, zum anderen aber genauso therapieorientiert auszurichten. Er muss darauf abzielen, die Gefahren, die von den Untergebrachten ausgehen, effektiv zu mindern, um

eine möglichst frühzeitige Entlassung von sicherungsverwahrten Menschen zu ermöglichen.

Nachdem der Deutsche Bundestag am 5. Dezember letzten Jahres das Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots beschlossen hat, regelt der vorliegende Gesetzentwurf nunmehr den Vollzug der Sicherungsverwahrung auf Landesebene.

Sehr geehrter Herr Kollege Kamieth, das ist eben kein Abschreiben des bayerischen Entwurfs. Wäre das so, hätten Sie gerade viel mehr jubeln müssen.

Die Justizministerkonferenz der Länder hatte eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Musterentwurfs für die landesrechtliche Gestaltung der Sicherungsverwahrung eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe wurde durch die Bundesländer Niedersachen und Nordrhein-Westfalen geleitet. Wir haben hier heute also einen Entwurf vorliegen, der in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe auch unter Federführung von Nordrhein-Westfalen entstanden ist und in dieser Art – mit leichten Modifikationen – in ganz vielen Bundesländern in den nächsten Wochen und Monaten zur Abstimmung steht oder schon zur Abstimmung stand.

Der Schwerpunkt des Entwurfs liegt – wie bereits bei meiner Einbringung im November letzten Jahres dargelegt – im Bereich der Behandlung. Die Untergebrachten erhalten einen Rechtsanspruch auf individuell ausgerichtete und wissenschaftlich fundierte Behandlungs- und Therapieangebote. Für die Diagnose und die Behandlung sind multidisziplinäre Behandlungsteams vorgesehen, an denen auch Experten von außerhalb des Vollzuges beteiligt werden können.

Ergänzend enthält der Entwurf die Verpflichtung der Anstalten zur fortwährenden Motivierung der Untergebrachten zur Förderung der Mitwirkungsbereitschaft. Das ist unsere Antwort auf den Vorschlag, eine Therapiepause zu unterbreiten. Ich habe sehr wohl die Aussagen eines Sachverständigen zur Kenntnis genommen, der eine sogenannte Therapiepause gefordert hat. Ich habe in diesem Punkt ein verfassungsrechtlich erhebliches Risiko gesehen. Da das Bundesverfassungsgericht eine fortdauernde Therapieverpflichtung in seinem Urteil zum Ausdruck gebracht hat, wäre es aus verfassungsrechtlichen Gründen unklug gewesen, wenn wir in das Gesetz „Therapiepausen“ hineinnehmen. Die Motivierung zur Therapie – das ist unsere Antwort darauf, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Parallel zur Erarbeitung des Gesetzentwurfes sind bei uns selbstverständlich schon neue Behandlungsstrukturen und Therapiekonzepte entwickelt worden, insbesondere für Strafgefangene mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung.

Auch die Planungen für einen Neubau in Werl laufen auf Hochtouren.

Meine Damen und Herren, die in der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses angehörten Experten haben nicht nur die Regelungen zum Opferschutz, zu Therapie und Behandlung, zu Mitwirkung und Motivierung sowie zu den Mindestausführungen lobend hervorgehoben, sondern den Entwurf insgesamt als gut gelungen bezeichnet. Vereinzelte Kritikpunkte sind im Rechtsausschuss beraten bzw. durch die Anträge der Koalitionsfraktionen konkret aufgegriffen worden.

Nicht aufgegriffen wurde allerdings der Vorschlag, meine Damen und Herren, Regelungen für Strafgefangene mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung in den Entwurf aufzunehmen. Solche Regelungen gehören systematisch in das Strafvollzugsgesetz. Es erscheint auch nicht geboten und notwendig, in diesem Zusammenhang Übergangsregelungen zu schaffen. Die vom Bundesverfassungsgericht insoweit geforderten Regelungsinhalte sind bereits im Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes vorgesehen und werden am 1. Juni 2013 auch ohne zusätzliche landesgesetzliche Regelungen verbindlich.

Lieber Herr Kollege Wedel, statt über unseren Entwurf in diesem Punkt zu meckern, sollten Sie sich lieber freuen, dass ich eine gesetzliche Regelung Ihrer FDP-Bundesjustizministerin ausnahmsweise mal für ausreichend halte.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Es ist sichergestellt, meine Damen und Herren, dass alle Strafgefangenen mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung ab dem

1. Juni 2013 in Nordrhein-Westfalen die vom Bundesverfassungsgericht geforderte qualifizierte Behandlung erhalten. Die Gefangenen werden schon jetzt in wenigen Anstalten zentral untergebracht und erhalten damit im Strafvollzug die erforderliche intensive und individuelle Betreuung. Besondere Motivationsmaßnahmen sollen ihre Mitwirkungsbereitschaft frühzeitig und nachhaltig wecken und fördern. Alle diese Maßnahmen müssen darauf abzielen, die anschließende Vollstreckung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung möglichst entbehrlich zu machen.

Meine Damen und Herren, ich darf mich abschließend bei den Kolleginnen und Kollegen sehr herzlich für die konstruktive und sachliche Beratung im Rechtsausschuss und im Rahmen der Anhörung bedanken und bitte Sie, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Minister Kutschaty.

Damit kommen wir zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/2714. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die Fraktion der Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne und CDU. Wer enthält sich? – Es enthält sich die FDP-Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zur nächsten Abstimmung, und zwar über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 16/2645, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1435 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer stimmt dem so zu? – SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Die Piratenfraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen, und wir haben eine Mehrheit für den Gesetzentwurf, der damit in zweiter Lesung verabschiedet ist.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

13 Gesetz zur Regelung des Jugendarrestvoll

zuges in Nordrhein-Westfalen (Jugendarrest- vollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen – JA- VollzG NRW)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/746

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses Drucksache 16/2646

zweite Lesung

Ich erteile für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Wolf das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im deutlichen Unterschied zur Beratung über die Regelungen der Sicherungsverwahrung hatten wir bei dieser Beratung etwas mehr Zeit. Die haben wir uns auch genommen.

Ich möchte an dieser Stelle noch mal ganz ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen für den sehr fachlichen Diskurs danken, den wir bei diesem Punkt geführt haben, wenn dabei am Ende auch nur ein gemeinsamer Änderungsantrag von SPD, Grünen und Piraten herausgekommen ist.

Die Anhörung, die wir im November des vergangenen Jahres durchgeführt haben, hat sehr deutlich gezeigt – die Experten waren sich einig –: Dieser Entwurf der Landesregierung ist ein guter Ansatz. Insbesondere Herr Beckmann, als Leiter einer Ju

gendarrestanstalt ein Praktiker, hat sehr deutlich gesagt, er sei froh, dass endlich etwas passiere. Es sei in den letzten Jahren immer sehr unbefriedigend gewesen, mit den jugendlichen Arrestanten ausschließlich Fensterbilder zu gestalten und die soziale Arbeit dann auch noch auf den allgemeinen Vollzugsdienst abzuladen.

Wir werden mit diesem Beschluss also dieses vielleicht etwas antiquierte Zuchtmittel des Arrestes mit sehr konkreten pädagogischen Instrumenten anreichern. Wir haben sogar die Option – auch das ist ausdrücklich begrüßt worden –, Jugendarrest in Nordrhein-Westfalen künftig in freien Formen zu entwickeln.

(Zuruf von Dagmar Hanses [GRÜNE])

Ja, bitte, Frau Hanses.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Die Professoren Walkenhorst und Walter haben in sehr großer Übereinstimmung den Entwurf dieses Gesetzes sehr gelobt und ihn als wegweisend auch für andere Bundesländer bezeichnet, die derzeit noch darüber diskutieren, wie man den Jugendarrest ausgestalten kann.

Unsere Änderungsvorschläge, die wir gemeinsam mit den Piraten vereinbart haben, ergeben sich aus der Anhörung. Ich will ganz kurz auf einige Punkte eingehen.

Wir wollen ein bisschen stärker auf schulische und auf berufliche Ausbildung Rücksicht nehmen. Wenn die erfolgreich läuft, soll nicht unbedingt der Arrest dazwischenkommen und die erfolgreiche Laufbahn beenden.

Weiter wollen wir gerne – auch das war eine Anregung – die Eltern miteinbeziehen, zumindest dann, wenn es förderlich und sinnvoll ist. Die Experten haben uns sehr eindringlich davor gewarnt, dass es auch das Gegenteil geben kann. Der zu große Einfluss der Eltern ist bei der Entwicklung der Jugendlichen, die sich im Arrest befinden, manchmal nicht hilfreich.

Zudem haben wir den Schlussbericht noch ein wenig aufgefächert. Künftig soll insbesondere auch der Förderbedarf aufgezeigt werden.