Protocol of the Session on March 22, 2013

öffnungsgesetz besteht darin, unterschiedliche Interessenssituationen gegeneinander abzuwägen. Ich glaube, das haben wir mit den drei Stellschrauben geschafft:

1. Weiterhin darf jede Verkaufsstelle viermal im

Jahr öffnen.

2. Man braucht einen Anlassbezug aufgrund örtli

cher Gegebenheiten, wie es das Gericht eingefordert hat. Das macht es den Kommunen leichter, vor Ort vernünftige Regelungen zu treffen.

3. Die Geschäfte dürfen nicht öffnen, wie sie lustig

sind, sondern die Kommune darf die Öffnungszeiten auf maximal elf Kalendersonntage verteilen.

Damit haben wir wohl einen guten Interessenausgleich gefunden.

Es gab auch noch eine Anhörung, die ein weiteres Problem, das der Adventssonntage, aufgegriffen hat. Wir brauchen eine differenzierte Möglichkeit, in größeren Städten zu öffnen, um hinzubekommen, dass im Advent nicht nur in den Innenstädten, sondern auch in den Stadtteilen geöffnet werden kann. Wenn ein Sonntag nicht ein Werktag wie jeder andere ist, dann ist der Adventssonntag nicht ein Sonntag wie jeder andere.

Deswegen schlagen wir Ihnen mit dem Änderungsantrag der koalitionstragenden Fraktionen vor:

Es bleibt bei vier Öffnungen pro Verkaufsstelle im Jahr. Die Kommunen können die Öffnungen auf elf Sonntage verteilen. Unter diesen Sonntagen können zwei Adventssonntage sein, wenn sichergestellt ist, dass kein Geschäft an beiden aufmachen kann.

Das ist eine gute Abwägung für Unternehmen und Kunden, die sicherstellt, dass in der Innenstadt und in den Stadtteilen eingekauft werden kann und der Sonntagsschutz trotzdem gewährleistet wird.

Ein letzter Punkt, bevor mich der Präsident darauf hinweist, dass meine Redezeit dem Ende entgegengeht.

Das tut er. Denken Sie an das historische Ereignis, Herr Kollege, von dem der Innenminister gesprochen hat!

Wir werden mit unserem Änderungsantrag auch einführen, dass in den Kommunen die betroffenen Kirchen, Gewerkschaften, Einzelhandelsverbände und IHKs angehört werden, um nach Möglichkeit eine konsensuale Situation herzustellen. Das ist nur recht und billig.

Insofern sieht man, das Gesetz ist veränderungsfähig, veränderungsnotwendig und veränderungsbedürftig, und wir tun es in angemessener Art und Weise. Wir werden sowohl dem Änderungsantrag der rot-grünen Koalition als auch dem Gesetzent

wurf zustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Wüst das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! So groß scheint die Begeisterung, verehrter Kollege Eiskirch, für Ihr neues Gesetz nicht zu sein. Sie haben einmal nennenswerten Applaus bekommen, als Sie das bisher gültige Gesetz der christlich-liberalen Vorvorgängerregierung kritisiert haben. Sie sind sich in dieser Frage wie in vielen anderen Fragen nur noch in der Ablehnung und im Angriff einig, in der konstruktiven Fortentwicklung offensichtlich nicht mehr.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Nordrhein-Westfalen hat bislang ein gutes, ein flexibles und in der notwendigen Interessenabwägung ein ausgewogenes Ladenöffnungsgesetz.

Das bisherige Gesetz bietet dem Handel werktags die Möglichkeit, am Kunden orientierte Öffnungszeiten vorzuhalten.

Durch die Liberalisierung des restriktiven Ladenschlussgesetzes 2006 wurden mehrere Tausend Arbeitsplätze geschaffen, auch eine nennenswerte Zahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze, was Sie gerne ignorieren.

Mit maximal vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr gewährleistet das bisherige Ladenöffnungsgesetz auch einen starken Sonntagsschutz. Bereits heute darf jedes Ladenlokal maximal einmal an einem Adventssonntag öffnen, wodurch auch bisher der Advent besonders geschützt wird. Mit dem absoluten Verkaufsverbot am Ostersonntag, Pfingstsonntag und am ersten Weihnachtsfeiertag werden zudem die höchsten christlichen Feiertage in besonderer Weise geschützt.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Weil das alte Gesetz gut ist, weil es die Interessen der Kirchgänger und anderer, die den Sonntag als Tag der Ruhe und inneren Einkehr schätzen, darüber hinaus der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Kunden in Einklang bringt, brauchen wir eben kein neues Ladenöffnungsgesetz in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von der CDU – Zuruf von der SPD: Das sehen die Kirchen aber anders!)

Dennoch legen Sie heute einen Gesetzentwurf vor, der zu mehr Bürokratie, zu mehr Restriktionen führt und der gleichzeitig die Interessen der Kirchen nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt. Sie legen

einen Gesetzentwurf vor, der insbesondere dem Einzelhandel in den Stadtteilen und Randlagen schadet, weil dieser seine flexiblen Lösungen viel enger schneiden muss, da er jetzt nur noch die Möglichkeit hat, die verkaufsoffenen Sonntage auf elf Sonntage zu verteilen. Gerade in den Randlagen ist der eigentümergeführte, der familiengeführte Mittelstand zu Hause. Dem tun Sie hiermit einen Tort an.

Meine Damen, meine Herren, Sie treten auch in keiner Weise den Interessen der Religionsgemeinschaften, insbesondere der christlichen Kirchen, näher. Dafür, dass Sie sich hier hinstellen und sagen: „Wir tun was für den Sonntag“, gehen Sie, damit man die Blumen und die Brötchen noch bekommen kann, an die ersten, an die höchsten Feiertage heran. Das ist in sich nicht schlüssig und nicht konsequent.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Unsere Blumenhändler sind heute auch in der Lage, Blumen zu verkaufen, die zwei Tage länger halten.

Lassen Sie mich noch eine Anmerkung zu dem Koalitionsstreit um dieses Thema machen. Das, was sich die Koalition in den letzten Wochen bei der Debatte zum Ladenschluss erlaubt hat, ist schlicht peinlich und einer Regierung unwürdig. Jetzt haben wir zwar eine Differenzierung bei der Adventsregelung bekommen, aber zu welchem Preis? Schauen Sie sich einmal die Reaktionen der Einzelhandelsverbände, des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen an! Herr Kunz vom Einzelhandelsverband OWL sagt: Das ist kein Kompromiss, sondern eine Katastrophe.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Kollege Eiskirch, das kann man alles nachlesen. Und die Handelslegende Kaufhofchef Mandac nennt den Kompromiss im „Kölner Stadt-Anzeiger“ mittelstands-und konsumentenfeindlich. Der Handelsverband NRW ist der Ansicht, dass der Preis für die Entschärfung der Adventsregel ein zu hoher ist. Und so weiter, und so weiter.

Herr Vornholt vom „Westfälischen Anzeiger“ bringt es heute auf den Punkt: „Minister Duin ist der Verlierer“. – Ich möchte hinzufügen: mal wieder. Das Vorpreschen beim Jahresempfang des Handels mag viele Motive gehabt haben, fehlendes Gespür bei einem so erfahrenen Politiker sicherlich nicht. Vielleicht war der Wunsch da, nach all der Kritik aus der Wirtschaft zum Tariftreue- und Vergabegesetz, zum Klimaschutzgesetz und zum Wasserentnahmeentgeltgesetz wieder einmal etwas Applaus von der Wirtschaft zu bekommen. Was es auch gewesen ist – professionelles Regierungshandeln war es sicherlich nicht.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Ich stelle mir die Frage: Wie will diese Landesregierung, wie wollen die regierungstragenden Fraktio

nen eigentlich in Zukunft mit großen Themen verfahren, wenn man sich bei diesem vergleichsweise überschaubaren und nicht sehr komplexen Thema schon so in die Wolle bekommt? Wie will die Regierung gemeinsam und entschlossen dafür sorgen, dass Nordrhein-Westfalen Industrieland Nummer eins in Deutschland bleibt?

(Reiner Priggen [GRÜNE]: Regelt ihr mal eu- ren Fraktionsvorsitz!)

Wir haben Desinvestitionen im energieintensiven Sektor. Wie wollen Sie eigentlich gemeinsam und geschlossen Ihren Beitrag als Energieland Nummer eins zur Energiewende leisten? Von dem hier versprochenen Masterplan ist nichts in Sicht.

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Ich zitiere zum Abschluss noch einmal Robert Vornholt, der heute sagt:

„Ohnehin im Windschatten von Viel-RessortMinister Johannes Remmel (Grüne) handelnd, hat der Sozialdemokrat weiter an Reputation verloren. Wie will er die Interessen der Wirtschaft wirksam vertreten, wenn der mit wenig Macht ausgestattete Minister weiter ausgebremst

Das interessiert mich auch. Dem ist nichts hinzuzufügen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Bitte bleiben Sie noch vorne, Herr Kollege Wüst. Denn Herr Kollege Schmeltzer hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Herr Kollege Schmeltzer bekommt jetzt bis zu 90 Sekunden Zeit, und dann bekommen Sie weitere 90 Sekunden, um zu antworten.

Herr Kollege Schmeltzer, Sie haben das Wort.

Ich bin mir relativ sicher, dass der Kollege Wüst genau damit auch gerechnet hat. Der nicht vorhandene nennenswerte Applaus scheint wohl damit zusammenzuhängen, dass Sie den Schall vorhin beim Kollegen Eiskirch etwas höher gezogen hatten. Das sei Ihnen verziehen.