Herzlichen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle 18 Polizeipräsidentinnen und -präsidenten in Nordrhein-Westfalen leisten sehr gute Arbeit. Davon bin ich zutiefst überzeugt.
Das gilt insbesondere für Herrn Richter, Frau BrohlSowa, Frau Ewert, Frau Dr. Bartels, Frau Wittmeier, Frau Dr. Giere, Herrn Wesseler, Frau Zurhausen und Herrn Albers. Das sind diejenigen, die ich in meiner Amtszeit zu Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten ernannt habe. Sie haben zuvor in ziviler Verantwortung außerordentliche und gute Arbeit geleistet. Im Übrigen haben sie während ihrer Zeit als Polizeipräsidentinnen und -präsidenten vor Ort parteiübergreifend die Wertschätzung der Kommunalpolitiker erfahren. Insofern war es eine gute Besetzung. Sie als Parteigänger zu diskreditieren, ist eine Unverschämtheit, Herr Kruse.
Ich bin auch davon überzeugt, dass diese Polizeipräsidentinnen und -präsidenten ihre Aufgabe unparteiisch und gerecht erfüllen, wie es jeder Beamte und jede Beamtin in diesem Land tut. Was Sie vonseiten der FDP tun, ist symptomatisch. Sie stellen die Autorität der Polizeipräsidentinnen und -präsidenten mit diesem Gesetzentwurf unterschwellig infrage.
Erst im Februar unterstellte ihr Kollege Herr Lürbke der nordrhein-westfälischen Polizei, im Rockermilieu wegzuschauen. Übermorgen werden wir hier im Plenarsaal einen Antrag beraten, durch den die FDP den Beamtinnen und Beamten bei Einbruchskriminalität unterstellt, unmotiviert und uneffektiv zu arbeiten. Heute unternehmen Sie diesen Frontalangriff auf die Polizeipräsidentinnen und -präsidenten.
Das sind Attacken, die das Image der Polizei in Nordrhein-Westfalen beschädigen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der FDP. Das ist auch eine Attacke gegen den Rechtsstaat in diesem Lande.
Für alle Beamtinnen und Beamten in diesem Land gilt, was auch für die Präsidentinnen und Präsidenten gelten muss. Sie leisten in der Tat gute Arbeit.
Dabei verwechseln Sie von der FDP schon zivile Führung und politisches Amt. Die zivile Führung der Polizei ist wie die der Bundeswehr im Übrigen aus einer besonderen historischen Erfahrung in
nicht in Zweifel gezogen werden. In der Regel werden nicht Polizeivollzugsbeamte, sondern gelernte Verwaltungsbeamtinnen und -beamte – in der Regel des höheren Dienstes und in der Regel Juristen – diese Funktion ausüben. Das ist eine bewährte Praxis, die in Nordrhein-Westfalen überwiegend so vollzogen wird. Mit dieser zivilen Führung ist die nordrhein-westfälische Polizei immer gut gefahren. Das hat nichts damit zu tun, ob die Erlangung dieser Aufgabe durch eine Laufbahn oder durch eine politische Ernennung erfolgt. Wichtig ist, dass diese zivile Führung auch in Zukunft sichergestellt wird und die Auswahl der Präsidentinnen und Präsidenten nach Eignung, Leistung und Befähigung erfolgt. Zum Beleg dafür habe ich Ihnen eben die in den letzten drei Jahren ernannten Polizeipräsidentinnen und -präsidenten genannt. Dies trifft voll umfänglich auf diese Personen zu.
Herr Minister, entschuldigen Sie bitte. Herr Abgeordneter Schatz von der Piratenfraktion möchte eine Zwischenfrage stellen.
Ich möchte die Abgeordneten nicht davon abhalten, daran teilnehmen zu können. Deshalb lassen Sie mich noch zwei Dinge sagen.
Lieber Herr Dr. Orth, wenn Sie heute auf diese Idee kommen, frage ich mich, warum Sie das eigentlich nicht umgesetzt haben, als Sie in den Jahren 2005 bis 2010 die Chance dazu hatten.
In dieser Zeit gab es seit Jahrzehnten eine einzige politische Entlassung eines Polizeipräsidenten in diesem Land. Das war der geschätzte Polizeipräsident Herr Wenner in Bochum, den Ihr Parteikollege und mein Vorgänger aus politischen Gründen entlassen hat. Das hat diese Landesregierung nicht vor.
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir sind damit am Ende der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt angekommen.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/2336 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den darf ich um sein Handzeichen bitten. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Drucksache 16/2644
Ich eröffne die Beratung und erteile als erstem Redner für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Eiskirch das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von CDU und FDP wird immer wieder behauptet, das schwarz-gelbe Ladenöffnungsgesetz wäre nicht verbesserungswürdig; es wäre das Beste unter der Sonne.
Sie selber haben nicht ohne Grund schon im Jahre 2006 in Ihr Gesetz geschrieben, man möge es nach fünf Jahren evaluieren. Noch bevor diese Evaluation stattfinden konnte, hat ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema „Sonntagsöffnung“ deutlich gemacht: Man darf den Sonntag nicht wie einen Werktag behandeln. Der Sonntag ist kein Tag wie jeder andere. Man muss schon einen besonderen Anlass haben, um sonntags zu öffnen.
Deswegen ist es richtig, dass auch dieses Thema Gegenstand der Evaluation war. Sie wissen, in der Evaluation sind verschiedene Punkte als verbesserungswürdig angesprochen worden. Das schwarzgelbe Ladenöffnungsgesetz ist also sehr wohl ver
Erstens. Die von Ihnen in dem damaligen Gesetz gefundene Begrifflichkeit bei der regelmäßigen Sonntagsöffnung, dass Warensortimente überwiegend aus bestimmten Dingen zusammengesetzt sein müssen, damit Läden öffnen können, hat dazu geführt, dass diese Läden alles verkaufen konnten. Das uns allen bestens bekannte Beispiel ist: Man sollte, wenn man die Oma sonntags besucht, einen Blumenstrauß mitbringen können. Theoretisch kann man ihr einen Aufsitzrasenmäher schenken. – Das war nie Sinn und Zweck des Ladenöffnungsgesetzes. Daher besteht allein an diesem Punkt eine Veränderungsnotwendigkeit.
Zweitens. Der Ostersonntag, der Pfingstsonntag und der erste Weihnachtsfeiertag sind die richtigen Tage, an denen Blumen und Brötchen aus Sicht der dort Beschäftigten, der Unternehmer, aber auch der Konsumenten verkauft werden sollten. Sie haben darauf geschworen, es muss jeweils der zweite Feiertag sein, an dem die Blumen dann aber schon ein bisschen welk sind. Deswegen werden wir auch diesen Punkt ändern, sodass es möglich ist, am Ostersonntag, am Pfingstsonntag und am ersten Weihnachtsfeiertag Blumen und Brötchen zu bekommen. Auch das ist eine Veränderungsnotwendigkeit an Ihrem Gesetz.
Drittens. Ein entscheidender Punkt ist, Sie haben zum Wildwuchs bei den Sonntagsöffnungen beigetragen, indem das von Ihnen vorgelegte Gesetz so ausgenutzt wurde, dass es Kommunen gab, in denen an jedem Sonntag im Jahr irgendwo offen war. Das ist nicht das, was Kirchen, Gewerkschaften, und vor allem das Bundesverfassungsgericht einfordern.
Zum einen werden wir bei der regelmäßigen Sonntagsöffnung nicht mehr von überwiegenden Angeboten sprechen, sondern von Kern- und Randsortimenten, also von Rechtsbegriffen, die beispielsweise schon in die Landesplanung eingeflossen sind, zu denen es auch Urteile gibt und insofern sehr viel besser zu exekutieren sind. Wir glauben, dass wir damit einen Vorschlag machen, von dem nach und nach andere Bundesländer abkupfern werden; sie sind dazu herzlich eingeladen. Denn das wird mit Sicherheit das Ende des Wildwuchses – siehe Aufsitzrasenmäher – bedeuten.
Zum Zweiten haben wir für die Sonntagsöffnungszeiten einen vernünftigen Kompromiss aus einem Dreiklang gefunden. Das Schwierige beim Laden
öffnungsgesetz besteht darin, unterschiedliche Interessenssituationen gegeneinander abzuwägen. Ich glaube, das haben wir mit den drei Stellschrauben geschafft: