Ich darf, Herr Minister Jäger, ins Gedächtnis rufen, dass die neugewählte Landesregierung in Niedersachsen – das hat mit unserem Bundesland nichts zu tun – bzw. Ihr Amtsnachfolger in Niedersachsen innerhalb von vier bis sechs Wochen vier Polizeipräsidenten entlassen hat, ohne dass es auch nur einen Anlass oder Grund dafür in der Amtsführung gegeben hätte. Es ist ausschließlich politisch entschieden worden.
Ich möchte, dass wir in Nordrhein-Westfalen zu einem transparenten Auswahl- und Bewerberverfahren kommen, wie es aus unserer Sicht auch den Zeitabläufen entspricht.
Wenn inzwischen eine Polizeigewerkschaft bei uns in Nordrhein-Westfalen davon spricht, dass wir ein neues Beamtenversorgungswerk mit roter Geschäftsführung haben, zeugt das, Herr Kollege Stotko – ich sehe ausdrücklich Sie an – nicht von einem guten Klima innerhalb der Polizei und dient sicher auch nicht der Erfüllung des breiten Aufgabenspektrums bei der Polizei.
Wir sollten diese Gemengelage außerordentlich ernst nehmen. Von daher unterstützt die CDUFraktion dem Grunde nach den vorliegenden Gesetzentwurf der FDP. Wir freuen uns natürlich, Herr Kollege Körfges, ausdrücklich auf die Bewertungen, die Beschlusslage und natürlich auch die Auseinandersetzung im entsprechenden Ausschuss. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Kruse. – Herr Kollege Kruse, ich darf Sie bitten, noch am Rednerpult zu verbleiben, denn Frau Kollegin Düker hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Sie hat sich freundlicherweise auch schon eingedrückt. Jetzt erhält sie – bis zu 90 Sekunden – das Wort. Sie kennen die Regeln: Sie haben dann im Anschluss wiederum
Danke, Herr Präsident. – Lieber Herr Kruse, Sie haben gerade wortreich ausgeführt, warum Polizeiarbeit eine – ich zitiere – „originäre Aufgabe des Landes“ ist und warum – ich zitiere Sie – „sich alle, die da Führungspositionen übernehmen, einem geordneten Auswahl- und Bewerbungsverfahren ohne politischen Einfluss unterwerfen“ sollen. Wie beurteilen Sie dann die Bestellung von Landräten im kreisangehörigen Raum, die qua Wahl alle fünf Jahre ins Amt kommen? Wie begründen Sie dann, dass der politische Beamte eher zur Politisierung der Polizei beiträgt als der gewählte Landrat? Diese Argumentation hat sich mir nicht erschlossen.
Verehrte und auch geschätzte Kollegin Düker, ich bitte um Nachsicht, wenn ich die Antwort auf Ihre Fragestellung dafür missbrauche, um Ihnen auch an dieser Stelle – am ersten Tag der zweiten Hälfte Ihres ersten Lebensjahrhunderts – noch nachträglich zu Ihrem gestrigen Geburtstagsjubiläum zu gratulieren.
Offenbar können Sie so intensiv und so ausgeprägt nicht gefeiert haben. Denn ansonsten ist mir eine solche Frage um diese Uhrzeit zu dieser Thematik nicht so ganz nachvollziehbar. Da Sie ja auch dem Innenausschuss angehören, bitte ich um Verständnis dafür, dass ich diese Frage in der entsprechenden Breite gerne im Ausschuss beantworten möchte.
(Beifall von der CDU – Thomas Stotko [SPD]: Das gibt es doch wohl nicht! – Dr. Robert Orth [FDP]: Ich würde sie gerne beantworten! Ich habe aber keine Redezeit mehr!)
Vielen Dank, Herr Kollege Kruse. – Wir schreiten weiter fort und kommen zu Frau Kollegin Schäffer, die nunmehr für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort erhält. Bitte sehr.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf den Inhalt des Gesetzentwurfs eingehen will, möchte ich dann doch noch ein paar Worte zu dem Titel des Gesetzentwurfs sagen, Herr Orth, weil ich ihn problematisch finde. Sie sprechen hier von einer „Entpolitisierung der Polizei“. Das heißt ja im Umkehrschluss, dass Sie davon ausgehen, dass wir eine politische Polizei haben, eine Polizei, die sich nicht nach Recht und Gesetz richtet, sondern die politisch gesteuert sei.
Nein, das ist nicht absurd. Denn entpolitisierte Polizei heißt nun einmal im Umkehrschluss politische Polizei.
Ich will hier für die nordrhein-westfälische Polizei klarstellen, dass wir eine rechtsstaatlich handelnde und eben keine politische Polizei haben.
In der deutschen Geschichte mussten viele Menschen unter Willkür und Verfolgung durch politische Polizei leiden. Das ist heute zum Glück anders, weil wir in einem demokratischen Rechtsstaat leben
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Christian Lindner [FDP]: Das wollen Sie uns nicht allen Ernstes hier vorwerfen? Das ist Unsinn!)
und weil die nordrhein-westfälische Polizei demokratisch legitimiert ist und weil sie nach rechtsstaatlichen Prinzipien arbeitet. Gerade weil sie dem Rechtsstaat verpflichtet ist, kann sie den Schutz der Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.
Frau Kollegin, sind Sie denn bereit, zur Kenntnis zu nehmen, und wie bewerten Sie es dann, dass ein politischer Beamter – und das ist der Polizeipräsident – qua Gesetz verpflichtet ist, die Ziele der Landesregierung bei seinen Entscheidungen zu beachten? Was kann denn politischer sein als diese Formulierung, wenn sie so im Gesetz steht?
Dann möchte ich doch noch einmal differenzieren zwischen den beiden unterschiedlichen Ebenen. Sie reden hier über das Amt der Polizeipräsidenten. Das ist nicht mit dem gleichzusetzen, was ich gerade zu dem Titel ausgeführt habe. Denn „entpolitisiert“ heißt für mich im Umkehrschluss, dass wir von einer politischen Polizei insgesamt reden. Sie reden hier von einer Entpolitisierung der Polizei.
Nichtsdestotrotz – das ist mir auch klar – gibt es den Begriff des politischen Beamten. Dazu werde ich jetzt auch etwas sagen, und zwar hat man sich in Nordrhein-Westfalen für die sogenannte zivile Führung entschieden, also für Personen ohne polizeiliche Sozialisation als Polizeibeamtinnen und -beamte. In den Städten sind das die Polizeipräsidentinnen und -präsidenten, im kreisangehörigen Raum früher die Oberkreisdirektoren, heute die Landräte. Dieses Prinzip wird auch weiterhin in NordrheinWestfalen – eben mit einer Ausnahme bei den Polizeipräsidenten – angewandt.
Natürlich gibt es qualifizierte Polizeibeamte, die in der Lage wären, die Aufgabe als Behördenleitung
eines Polizeipräsidiums zu übernehmen. Aber gerade die sogenannten zivilen Behördenleiterinnen und -leiter stehen eben für die Durchsetzung des Rechtsstaatsprinzips im Handeln der Polizei. Ich finde, es geht auch darum, dass ein Blick von außen gerade an dieser Schnittstelle von Polizei und Ministerium, an der Schnittstelle von Polizei und Bürgerinnen und Bürgern ein reflektiertes Handeln durch die Behördenleitung möglich macht. Genau diese zivile Führung wollen Sie mit Ihrer Gesetzesänderung abschaffen. Das halte ich für falsch.
In einem Punkt gebe ich Ihnen allerdings Recht. Eignung, Befähigung, fachliche Leistung müssen natürlich Kriterien bei der Einsetzung und Beförderung von Beamtinnen und Beamten sein, selbstverständlich eben auch bei den sogenannten – da kommt der Begriff – politischen Beamten. Sie können aber unbesorgt sein an dieser Stelle, dass diese Kriterien in Nordrhein-Westfalen berücksichtigt werden.
Ja, da können Sie jetzt lachen. Aber Sie hatten ja gerade in Ihrem Redebeitrag angesprochen, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizei schwinden würde, wenn diese Beamtinnen und Beamten entsprechend ernannt würden. Das finde ich schon bemerkenswert. Ich habe nicht gemerkt, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizei nach fünf Jahren Schwarz-Gelb und der entsprechenden Ernennung der Polizeipräsidentinnen und -präsidenten wirklich gelitten hätte.
Worauf meine Kollegin Frau Düker gerade schon eingegangen ist, ist die Rolle der Landräte. Wenn man eine politische Einflussnahme sieht, dann müsste man sich in der Tat ehrlicherweise einmal die Landräte anschauen. Dann bin ich sehr gespannt auf die Diskussion, Herr Kruse. Denn ein Landrat, der sich zur Wiederwahl stellen will, ist naturgemäß – ich denke, das ist jedem nachvollziehbar – eher gefährdet, das Amt der Polizeiführung zu politisieren.
Ausgerechnet an dieser Stelle fordern Sie keine Reform und nehmen das noch nicht einmal in die Argumentation Ihres Gesetzentwurfs auf. Ich finde das sehr dünn. Ich finde das viel zu kurz gesprungen und bin deshalb gespannt auf die Diskussion im Ausschuss.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die Piratenfraktion erteile ich nun Herrn Kollegen Schatz das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrtes Plenum! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause! Ich kann mich im Prinzip kurz fassen. Der Gesetzentwurf ist ja auch relativ kurz. Handwerklich kann man da nicht viel falsch machen. Da wird dann einfach ein Buchstabe weggestrichen. Vieles wurde auch bereits gesagt.
Ich finde den Antrag nicht unsympathisch. Das muss ich ganz ehrlich zugeben. Wie ich mich letztlich entscheide, werde ich in der Ausschussdiskussion sehen. Die Argumentation ist nicht verkehrt. Auch die Gewerkschaften sagen eindeutig, dass sie diesen Antrag ebenfalls begrüßen.
Die Vorteile daraus, dass auch Polizeibeamte des höheren Dienstes eventuell mit in die Auswahl kommen und dann höhere Fachpräsenz bei den Polizeipräsidenten da ist, sind klar.
Ich denke aber auch, dass es ein kleiner Zugewinn für den Pluralismus ist. Da möchte ich noch einmal auf die Ausführungen von Frau Schäffer zurückkommen. Natürlich arbeitet die Polizei hier nach Recht und Gesetz. Aber bei 47 Kreispolizeibehörden wird es allein schon aufgrund der personellen und örtlichen Unterschiede wohl dem Minister oder dem Ministerium nur sehr schwer möglich werden, eindeutige Weisungen ohne jeglichen Ermessensspielraum zu geben.
Genau bei diesem Ermessensspielraum, der immer noch im Rahmen von Recht und Gesetz liegt, ist die Frage, wie ich ihn auslege – politisch konform oder politisch nicht konform. Das wird den Unterschied ausmachen. Darum geht es. Das ist natürlich nicht neu. Das ist im Prinzip auch jetzt schon so. Der Unterschied ist, wenn das Gesetz so beschlossen wird, kann das in Zukunft ohne jeglichen politischen Druck – sei er auch unbewusst – passieren.
Ich möchte auch aus bürgerrechtlicher Sicht noch einmal darauf eingehen. Es gibt viele Befugnisse zum Beispiel innerhalb des Polizeigesetzes, deren Ausübung explizit durch die Behördenleiter angewiesen werden muss. Da ist die Frage, ob diese Anweisungen aufgrund eines – wenn auch unbewussten – politischen Drucks ausgeführt werden oder nicht. Wenn man Polizeipräsidenten hat, die anderer Auffassung und nicht politisch konform sind, können sie ihrer Meinung nachgehen – selbstverständlich innerhalb von Recht und Gesetz –, auch so weit nachgehen, dass es nicht mehr politisch konform ist. Darin sehe ich überhaupt kein Problem. Das kann sogar Innovationen hervorrufen, wenn einmal andere Sachen angegangen werden.
Von daher freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. Ich begrüße das soweit. Wir werden sehen, was dabei herauskommt. – Ich bedanke mich. Schönen Tag noch.