Im Dezember letzten Jahres wurde das Bundesgesetz endlich beschlossen. Es gilt seit dem 1. Januar dieses Jahres. Der Landeshaushalt erfährt durch die höhere Bundesbeteiligung keine finanzielle Entlastung – das ist bereits erwähnt worden –; die Mittel gehen zu 100 % vollständig an die Kommunen und werden entsprechend weitergeleitet.
Gleichwohl gibt es einen hohen Verwaltungsaufwand durch Abruf und Verteilung der Mittel sowie die umfangreiche Prüfung der Rechtmäßigkeit bei der Mittelvergabe; immerhin ist das Land umfänglich haftbar.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann Weisungen erteilen und hat ein umfassendes Informations-, Prüfungs- und Aufsichtsrecht. Der Mehraufwand für die Landesverwaltung, so der Wille der Landesverwaltung, soll mit dem vorhandenen Personal bewältigt werden. Das ist sicherlich keine leichte Aufgabe.
Grundsätzlich können wir feststellen: Die nordrheinwestfälische Landesregierung hat mit diesem Landesausführungsgesetz schnelle Arbeit geleistet. Durch eine Übergangsverordnung wurde eine Regelungslücke seit dem 1. Januar vermieden. Damit ist die adäquate Auszahlung der Mittel an die Kommunen gesichert. Der Bund wird zum ersten Mal Mitte März zahlen.
Dieses von der Landesregierung vorgelegte Ausführungsgesetz findet die volle Zustimmung meiner Fraktion. Ich bin sehr froh, dass diese Zustimmung auch fraktionsübergreifend der Fall zu sein scheint. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die FDP-Fraktion spricht als nächster Redner Herr Kollege Alda.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich dem Kollegen Scheffler anschließen und allen Kolleginnen und Kollegen fraktionsübergreifend danken, dass wir im Ausschuss und darüber hinaus zu diesem Gesetz und dessen Ausführungsbestimmungen an einem Strang gezogen haben.
Der vorliegende Gesetzentwurf, den wir heute in zweiter Lesung verabschieden werden, setzt den Beschluss der Bundesregierung um, die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter schrittweise zu übernehmen. Die Bundesbeteiligung stieg zuerst in 2012 von ursprünglich 16 % auf 45 % der Nettoausgaben des Vorjahres.
Grundlage war das Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen vom 6. Dezember 2011. Nunmehr ist vorgesehen, dass der Bund ab 2013 75 % und ab 2014 100 % der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt.
Dies erfordert jedoch eine Änderung des Landesausführungsgesetzes zum SGB XII; denn nur so können die Mittel an die Kommunen weitergeleitet werden. In diesem Jahr sind mindestens 800 Millionen € und ab dem kommenden Jahr mindestens 1,2 Milliarden € als Bundeserstattung zu erwarten. Diese müssen auf die einzelnen Leistungsträger verteilt werden und dürfen, wie schon zuvor gesagt, nicht beim Land hängen bleiben.
So groß die Freude darüber ist, so ernst ist der Hintergrund. In Deutschland wächst die Zahl der Menschen, die auf Grundsicherung im Alter, also auf staatliche Unterstützung, angewiesen sind. Dazu gehören nicht nur ältere Menschen, sondern auch solche Bürger, die aufgrund einer Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können, deren Einkünfte jedoch nicht hoch genug sind, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Durch die besagte Entscheidung des Bundes und die vollständige Weitergabe der Bundesmittel durch das Land Nordrhein-Westfalen werden die Kommunen finanziell nun endlich spürbar entlastet.
Gut, das sind die Kommunen. Es gibt aber auch noch die Betroffenen. Meine Damen und Herren, man darf nicht vergessen, dass es etliche Maßnahmen gibt, die den Menschen, die eh wenig haben, auch noch die letzten wenigen Groschen aus der Tasche ziehen. Ich nenne beispielhaft zwei Sachen: die EEG-Umlage oder die erhobene Grundsteuer B, insbesondere in den rot-grün dominierten Kommunen, wo sie extrem erhöht worden ist.
Arbeiten Sie mit uns mit daran, damit diejenigen, die sowieso wenig haben, nicht noch weiter geschröpft werden! – Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und auf der Tribüne! Auch wir begrüßen dieses Gesetz. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die Kosten für die Unterkunft im SGB XII für die Kommunen übernehmen möchte.
Das macht sie in zwei Schritten. Wir haben das alles vorhin schon gehört. Ich werde Sie jetzt auch nicht länger damit belästigen. Es ist schon sehr
spät, wir haben noch eine ganze Menge Tagesordnungspunkte vor uns. Ich finde es auch nicht besonders sinnvoll, jetzt irgendwelche Zahlen rauf- und runterzubeten.
Ich kann Ihnen nur sagen: Ich habe meiner Fraktion empfohlen, den Antrag so anzunehmen, dem Gesetz so zuzustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht die Zeit, eine inhaltliche Debatte zu diesem Thema zu führen. Es handelt sich um ein Weiterleitungsgesetz. Sie können sicher sein: Es war nicht einfach, den Bund dazu zu verpflichten, die anfallenden Kosten, die hier in Rede stehen, zu übernehmen. Bestes Argument war, dass die Kommunen nicht ursächlich verantwortlich und zuständig für die Sozialpolitik sind. Wir haben uns durchgesetzt.
Wenn Sie diesem Gesetzentwurf heute in zweiter Lesung zustimmen, woran ich nicht zweifele, wird schon am 15. März 2013 ganz erheblich viel Geld in die Kommunen fließen: in diesem Jahr 800 Millionen €, im nächsten Jahr mindestens 1,1 Milliarden €. Leider oder Gott sei Dank – wie Sie mögen – bleibt kein Cent in der Landeskasse.
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen, meine Kolleginnen und Kollegen, liegen mir nicht vor. Wir sind also am Schluss der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/2141, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1732 unverändert anzunehmen. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
Wie bewertet Schulministerin Löhrmann unter Beachtung des Urteils des VG Minden die kritischen Entwicklungen zur Inklusion?
In einem Zeitungsartikel der „Neuen Westfälischen“ „Mehr integrativer Unterricht überfordert derzeit fast alle“ wurde unlängst über die kritische Umsetzung der Inklusion in OWL berichtet. Laut Artikel erklärten Pädagogen, dass sie durch die gemeinsame Beschulung überfordert seien, andere Schüler müssten laut Lehrern in der Förderung „zurückstecken“. Auch Elternvertreter würde diese Angst umtreiben. Es traue sich jedoch niemand, die Sorgen öffentlich zu äußern, um nicht in den Ruf der Diskriminierung zu geraten. Der Artikel stellt fest: „Die breite Akzeptanz, die gemeinsames Lernen in Umfragen bisher findet, droht zu schwinden“.
Weiter berichtet die Zeitung, dass Schulleiter von starkem Druck berichten würden, um alle Aufnahmewünsche zu erfüllen. Gleichzeitig wird ein Mitarbeiter der Bielefelder Schulaufsicht zitiert, wonach das jetzige Vorgehen personell zulasten von Schulen mit bereits bestehenden integrativen Lerngruppen ginge. Laut örtlicher GEW würden Sonderpädagogen zu Reiselehrern, ernsthafte Unterstützung könnten sie unter „diesen Bedingungen“ jedoch weder Schülern noch Lehrern geben.
Darüber hinaus wird in dem genannten Artikel ein Urteil des VG Minden angesprochen. Hierbei hatte der Schulträger einer Gesamtschule gegen die Bezirksregierung geklagt. Die Gesamtschule wollte eine weitere integrative Lerngruppe einrichten. Da der Anmeldeüberhang geringer als in den Vorjahren und die räumlichen Verhältnisse zu beengt seien, sollte die Zügigkeit von acht auf sieben Eingangsklassen reduziert werden.
Gleichzeitig sollte so dem Prinzip der Leistungsheterogenität an Gesamtschulen entsprochen werden. „Die Gruppe der Schülerinnen und Schüler an der MNS mit der Übergangsempfehlung ‚Hauptschule‘ ist zu groß, die Gruppe mit der Übergangsempfehlung ‚Gymnasium‘ ist zu gering.“
Die Bezirksregierung genehmigte demnach einmalig aufwachsend eine weitere integrative Lerngruppe, lehnte jedoch die Absenkung der Zügigkeit mit der Begründung ab, dass so die Zahl der Ablehnungen erhöht würde. 2012 hat der Schul
träger gegen diese Entscheidung der Bezirksregierung geklagt. Der Schulträger begründete die Klage damit, dass die Regelungen der UNKonvention nicht in ein Gesetz umgesetzt seien, jedoch in Erlassen und Besprechungen seitens des MSW „immer wieder befürwortet worden“ sei, schon jetzt dem Wunsch der Eltern nach integrativer Beschulung nachzukommen. Gleichzeitig stünden die räumlichen Bedingungen nicht zur Verfügung, der Anmeldeüberhang weise eine rückläufige Tendenz auf und der „angestrebte Drittelmix“ aufgrund des Überhangs von Kindern mit Hauptschulempfehlung könne nur unzureichend die Leistungsheterogenität sicherstellen.
Seitens der Schulverwaltung wurde argumentiert, dass die Reduzierung der Zügigkeit nicht genehmigungsfähig sei, weil er den Vorschriften des § 78 SchulG widerspräche. Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention seien nicht unmittelbar anwendbares Recht. Die Reduzierung der Zügigkeit, verbunden mit verstärkter Abweisung von Schülern, in der Regel mit Hauptschulempfehlung, sei zur Verbesserung der notwendigen Leistungsheterogenität nicht erforderlich. Weder gesetzlich noch in einer Rechtsverordnung sei geregelt, wie ein ausgewogenes Verhältnis der Gruppe hinsichtlich der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der einzelnen Schüler zu bilden sei. Das Erfordernis zur Errichtung und Fortführung von Gesamtschulen richte sich nach dem Bedürfnis. Das VG Minden gab am 07.12.2012 der Bezirksregierung recht. Unter anderem führte das VG aus, dass integrative Beschulung nach derzeitiger Rechtslage nur an Schulen möglich sei, an denen kein Bedürfnis mehr für eine Fortführung der Schule in der bisherigen Größenordnung bestehe, sodass zusätzliche Kapazitäten zur integrativen Beschulung frei würden oder an denen bei fortbestehendem gleichbleibenden Bedürfnis zusätzliche personelle und sächliche Kapazitäten geschaffen werden können, um dem Elternwunsch auf integrative Beschulung Rechnung zu tragen. Das MSW wollte sich laut Zeitungsartikel zu dem Urteil nicht äußern und erklärte verblüffenderweise lediglich, es sei nicht Beklagte gewesen.
Wie bewertet Schulministerin Löhrmann unter Beachtung des Urteils des VG Minden die kritischen Entwicklungen zur Inklusion?
Ich bitte Frau Ministerin Löhrmann um Beantwortung dieser Frage. – Darf ich um Auskunft bitten, ob die Frau Ministerin in der Nähe ist, sodass wir hoffen können, sie bald begrüßen zu dürfen?
Das ist eine positive Nachricht. – Da ist sie, wunderbar. – Frau Ministerin Löhrmann, Sie haben jetzt das Wort zur Beantwortung der Anfrage.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Abruszat! Ich möchte Ihre beiden Teilaspekte der Fragen nacheinander beantworten. Zuerst komme ich zum Urteil des Verwaltungsgerichts Minden.
Niemöller-Gesamtschule auf sieben Züge reduzieren wollen, um dort Platz für eine zweite integrative Lerngruppe zu gewinnen. Außerdem wollte sie auf diese Weise eine größere Leistungsheterogenität erreichen.