Eine Klarstellung der zulässigen Warensortimente für einige Geschäfte an Sonn- und Feiertagen war offenbar nötig, ebenso wie die Aufnahme des Anlassbezuges bei verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen, bedingt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
Nach wie vor dürfen Läden viermal im Jahr an Sonn- und Feiertagen öffnen. Ob diese Ausnahmen nun exakt 13mal pro Kommune gelten sollen oder nicht, wie das die Regierung vorgeschlagen hat, darüber kann man geteilter Meinung sein.
Zudem gibt es einige Änderungen bezüglich einiger Feiertage. Diese und weitere Punkte gilt es im Wirtschaftsausschuss auf ihre Zweckmäßigkeit für die Bürger des Landes zu prüfen, um zu einer ausgewogenen Entscheidung zu kommen, die sowohl die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichend berücksichtigt als auch dem Wunsch der Menschen nach standortnaher Versorgung nachkommt, anstatt dass immer längere Wege zu immer größeren Geschäften notwendig werden.
Als Pirat darf ich Ihnen sagen, dass wir uns gern an einer sach- und dialogorientierten Arbeit im Ausschuss beteiligen. – Vielen Dank.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1572 – Neudruck – an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk – federführend –, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, an den Hauptausschuss sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig entsprechend überwiesen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Rauchmelder retten Leben. Rauchmelder sollten in keiner Wohnung fehlen. Die Realität sieht leider anders aus. Ganz offensichtlich reicht der gesunde Menschenverstand nicht dazu aus, die Installation von Rauchmeldern flächendeckend hinzubekommen.
Allein im Jahr 2012 sind bis November 52 Menschen in Nordrhein-Westfalen bei Wohnungsbränden ums Leben gekommen. Zumindest ein Teil von ihnen hätte gerettet werden können, wären Rauchmelder installiert gewesen, hätten Rauchmelder ihre Funktion als Lebensretter erfüllen können.
Heute schlägt Ihnen die Landesregierung im Gesetzentwurf ein anderes Verfahren vor, als es im Koalitionsvertrag beschrieben ist. Wir reagieren damit auch auf die Anregungen unter anderem aus der Verbändeanhörung und haben praktikabel das aufgegriffen, was wir als Mischmodell jetzt praxisgerecht umsetzen wollen. Das Mischmodell orientiert sich auch an Modellen anderer Bundesländer. Es bedeutet eine unbürokratische Regelung, weil auch die Lasten und Pflichten sinnvoll und gerecht verteilt werden. Der Vermieter soll für die Erstausstattung zuständig und pflichtig sein. Die Wartung der Geräte ist einfach, leicht handhabbar. Deshalb soll die Eigenverantwortung der Mieter dafür im Vordergrund stehen.
Im Rahmen der Verbändeanhörung gab es viel zu Zustimmung und einige Änderungswünsche. Die haben wir weitestgehend aufgenommen.
Vor der Einbringung dieses Gesetzentwurfes haben wir überprüft, wie denn Rauchwarnmelder freiwillig installiert und gewartet werden können. Wir haben Hinweise bekommen, dass im Grunde viele Wohnungsbauunternehmen freiwillige Installationen vorgenommen und Wartungsverträge abgeschlossen haben. Wir wollen die Möglichkeit eröffnen, bestehende Wartungsverträge fortführen zu können, und wollen die Wohnungsunternehmen nicht in zusätzlichen Kostendruck bringen.
Die Rauchwarnmelderpflicht erstreckt sich unmittelbar sofort nur auf Wohnungsneubauten. Für die Wohnungen im Bestand haben wir eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember des Jahres 2016 vorgesehen. Wir glauben, dass das praxisgerecht ist, weil es natürlich in vielen Bundesländern eine große Nachfrage nach Rauchwarnmeldern geben wird. Angesichts der Hinweise auch aus der Industrie glauben wir, dass das kurz genug ist, um eine Pflichtigkeit darzustellen, und lang genug, um der Praktikabilität Rechnung zu tragen. Die Rauchwarnmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen soll in un
serem Land beidem dienen: einerseits lebensgefährlichen Rauch in Wohnungen schnellstmöglich anzuzeigen, andererseits bezahlbares und gutes Wohnen möglich zu machen. Dass Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure auszustatten sind, halten wir für ein Gebot der Vernunft.
Vielen Dank, Herr Minister Groschek. – Für die SPD-Fraktion nähert sich schon der Kollege Breuer. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den flammenden Reden bei den Diskussionen über Weihnachtsbäume und Weihnachtsmärkte und eben noch zum Ladenöffnungsgesetz ist es richtig, dass endlich auch das Thema „Brandschutz“ zur Diskussion kommt. Es ist gut, dass die Landesregierung ihren Gesetzentwurf zur Rauchmelderpflicht vorgelegt hat, die von uns unterstützt wird. Sie wird von uns unterstützt, weil die verpflichtende Installation von Rauchmeldern Leben retten kann – leider gibt es zu wenige Rauchmelder – und Rauchmelder überall mit vertretbarem Aufwand installiert werden können.
Tatsache ist, dass etwa 70 % der Brandopfer nachts in der eigenen Wohnung verunglücken. Der Großteil der fast 500 Brandtoten, die es jährlich in Deutschland zu beklagen gibt, sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung. Noch viel mehr Menschen überleben einen Wohnungsbrand nur schwer verletzt. Während tagsüber ein Wohnungsbrand relativ schnell entdeckt und gelöscht werden kann, schläft nachts auch unser Geruchssinn. Das Opfer wird im Schlaf von einem Feuer überrascht, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken. In der Regel bleiben nur wenige Minuten.
Der laute Alarm eines Rauchmelders kann deshalb rechtzeitig im Schlaf vor Brandgefahren warnen. Er kann Zeit verschaffen, um sich, seine Familie und seine Nachbarn zu warnen und in Sicherheit zu bringen. Rauchmelder können in der Tat Leben retten.
Dennoch: Nach einer forsa-Umfrage aus dem Jahr 2010 sind nur etwa ein Drittel der Wohnungen in Nordrhein-Westfalen mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet. Auch die von der Landesregierung unterstützte Kampagne zur freiwilligen Ausstattung von Wohnungen mit Rauchmeldern hat keine nennenswerten Erfolge gebracht. Das wünschenswerte Prinzip der Freiwilligkeit hat leider nicht geholfen.
Seit einigen Jahren appellieren deswegen die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ und der Deutsche Feuerwehrverband an die Länder, die noch keine gesetzliche Rauchmelderpflicht haben, das
Schließen dieser wichtigen Sicherheitslücke nicht den Bürgerinnen und Bürgern zu überlassen, sondern Verantwortung als Landesgesetzgeber zu übernehmen.
Dieser Verantwortung wollen wir uns stellen und nach gründlicher Prüfung aller Möglichkeiten zum 1. April diese Rauchmelderpflicht in der Landesbauordnung etablieren. Wir wollen dabei die Lasten der Rauchmelderpflicht mit Augenmaß verteilen und die Wohnungswirtschaft nicht überfordern.
Es bedurfte einer intensiven, detaillierten und sorgfältigen Prüfung. Herr Groschek hat dies eben schon für die Landesregierung dargestellt. Das Ergebnis mit dem Mischmodell bzw. dem EigentümerNutzer-Modell kann sich sehen lassen, denn es hat schon ein großes positives Echo hervorgerufen.
In der Tat wollen wir die Kosten bzw. Lasten zur Installation und zum Betrieb der Rauchwarnmelder sachgerecht auf die Eigentümer und die Nutzer der Wohnungen verteilen. Nach unserer Überzeugung wird man niemanden damit überfordern. Sowohl Eigentümer als auch Nutzer der Wohnungen haben ein eigenes Interesse daran, dass die Sicherheit der Wohnungen gewährleistet ist und dass sie, wenn möglich, erhöht wird.
Rauchwarnmelder werden daher in naher Zukunft zum Standard einer jeden Wohnung in NordrheinWestfalen gehören. In einigen Jahren wird man die Diskussion, die wir heute und in naher Zukunft führen werden, nicht mehr verstehen. Denn auch dort, wo die Eigentümer, zum Beispiel kommunale Wohnungsbauunternehmen, eine Vielzahl von Wohnungen auszustatten haben, sorgen wir mit einer sehr langen Übergangsfrist von über drei Jahren für die Erstinstallation der Rauchwarnmelder dafür, dass mit vertretbarem Aufwand die Pflicht erfüllt werden kann. Die Wohnungswirtschaft kann ihren Bestand Stück für Stück sicher ausgestalten. Wir sagen aber auch ausdrücklich: Es soll niemandem verwehrt sein, schon früher als Ende des Jahres 2016 seine Wohnung als Nutzer oder als Eigentümer auszustatten.
Meine Damen und Herren, wir hoffen, dass schon mit dem Gesetzesvorhaben und der Diskussion das Bewusstsein um den Brandschutz stärker ins Licht der Öffentlichkeit gerückt wird. Wir würden dazu gern beitragen.
Wir hoffen, dass die Opposition bei diesem Thema nichts anbrennen lässt. Wir sind bei Herrn Lamla sicher, dass er als Feuerwehrmann dieses Vorhaben mittragen wird.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Breuer, ich wollte Ihnen eigentlich zurufen: „Verbrennen Sie sich an der Opposition nicht die Finger“, aber das regeln wir an einem anderen Tag.
Da die fachlich-inhaltliche Beratung zur Änderung der Landesbauordnung ausführlich im zuständigen Fachausschuss geführt werden wird, beschränke ich mich heute im Rahmen dieser Einbringungsdebatte auf ein paar kurze Bemerkungen.
Wir begrüßen zunächst einmal ausdrücklich jede Initiative, die dem Schutz von Leib und Leben dient. In diesem Sinne kann man für alle in diesem Hause feststellen, dass gegen diese Zielsetzung niemand etwas hat.
Wir sind uns darüber einig, dass schreckliche Unfälle durch Brände so gut wie möglich verhindert werden müssen. Wir wissen auch um die breite Unterstützung der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen, die sich wünschen, zu weniger Einsätzen ausrücken zu müssen, bei denen Brände Menschenleben gefährden und Sachgüter zerstören.
Für die weiteren parlamentarischen Beratungen ist es aus unserer Sicht daher vor allem wichtig, wie die gesetzliche Vorschrift weiter verbessert werden kann. Denn einige Aspekte sind in der Tat diskussionswürdig.
Nennen möchte ich an dieser Stelle die Ausgabe 46 der „Wirtschaftswoche“ vom 12. November 2012. Darin sind alle Bundesländer mit und ohne Installationspflicht sowie die Entwicklung der Anzahl der Todesfälle aufgelistet. Ergebnis: Fast überall sind die Zahlen rückläufig. Das ist erfreulich. Weiteres Ergebnis: Die Zahlen sind unabhängig davon rückläufig, ob Rauchmelderpflicht besteht oder nicht. Es gibt also die eindeutige Tendenz der Verbesserung sowohl in Ländern mit einer gesetzlichen Vorschrift als auch in Ländern ohne Vorschrift. Welche Gründe dafür verantwortlich sind und ob daraus Konsequenzen für eine Änderung oder vielleicht sogar Ablehnung des Gesetzentwurfs erwachsen, muss im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens geklärt werden.
Als weiterer noch zu klärender und zu verbessernder Punkt ist die Kontrolle zu nennen. Denn ein Gesetz kann seine Wirkung nur entfalten, wenn entsprechend kontrolliert wird. Also stellt sich die Frage: Wer kontrolliert die Einhaltung des Gesetzes? Beim Neubau ist das in der Tat kein Problem. Das kann man durch die Bauabnahme regeln. Das Prob
lem liegt unserer Auffassung nach eher im Bestand. Wer stellt sicher, dass die Rauchmelder tatsächlich installiert werden? Wer stellt sicher, dass installierte Geräte funktionsfähig gehalten werden?
Hierbei muss nach Auffassung der CDU im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens über Verbesserungen beraten werden. Vor diesem Hintergrund kündige ich schon heute an, dass wir eine Anhörung beantragen werden, die diese Fragen hoffentlich klären wird.
Ich freue mich also auf die Beratungen im Ausschuss. Meine Damen und Herren, der Überweisung stimmen wir natürlich zu. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.