Und es kommt uns darauf an, Freiheit durchzusetzen gegen die Beharrungskräfte staatlicher Regulierung. Und diese Freiheit wollen wir dann auch verteidigen.
Unser Ladenöffnungsgesetz hat eine klare Wachstumsdynamik entfaltet. Die Beschäftigtenzahl im Einzelhandel ist seitdem deutlich gestiegen – um über 20.000 Arbeitsplätze zwischen 2007 und 2011.
Wir haben also mit diesem Ladenöffnungsgesetz eine wirkliche Erfolgsgeschichte geschrieben. Und das ganz Entscheidende ist: Es wird von der überwältigenden Zahl der Menschen hier in NordrheinWestfalen akzeptiert.
Die verkaufsoffenen Sonntage haben sich in unseren Städten doch als besondere Attraktionen etabliert. Sie werden von den Menschen geschätzt. Sie beleben die Städte. Sie werden von vielen Familien auch immer wieder als Anlass zu Ausflügen auch in andere Gemeinden genutzt.
Sehr geehrter Herr Bombis, vielen Dank für die Gelegenheit, eine Zwischenfrage zu stellen. – Sie haben eben
auf die wirtschaftlichen Auswirkungen des von CDU und FDP geschaffenen Ladenöffnungsgesetzes hingewiesen. Alle statistischen Erhebungen weisen darauf hin, dass es in den Jahren zwischen 2006 und 2010 keine Umsatzsteigerungen im Einzelhandel gab und die Ausweitung der Beschäftigung im Einzelhandel im Wesentlichen auf geringfügige Beschäftigungen beschränkt ist. Wie bewerten Sie diese Tatsache im Verhältnis zu der von Ihnen getroffenen Aussage?
Liebe Kollegin Schneckenburger, auf den zweiten Punkt antworte ich zuerst. Das ist unrichtig. Bei den Fachverkäufern und Fachverkäuferinnen gibt es durchaus auch eine signifikante Steigerung der Zahl.
Es gibt zusätzlich die sogenannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, die für Studenten, für ältere Menschen, unter Umständen für Alleinerziehende genau passen können. Von daher ist es doch negativ von Ihnen, diese Dinge immer abzuqualifizieren.
Zu den Umsatzzahlen: Das Ladenöffnungsgesetz enthält keinen Zwang zur Ladenöffnung. Die Geschäfte, die ihren Umsatz als steigerungsfähig ansehen, können in der Zeit öffnen. Sie müssen es aber nicht tun. Von daher ist das nicht die Frage. Es ist eine individuelle Entscheidung. Wir sollten das den Leuten überlassen. Sonst würden Sie fordern, dass wir wieder auf den Zustand von vor 2006 zurückfahren.
Meine Damen und Herren, ich sprach von den verkaufsoffenen Sonntagen. Kaufleute und Einzelhandelsverbände warnen uns davor, die bestehende wirtschaftliche Freiheit wieder einzuschränken.
Westfalen kritisiert in seiner Stellungnahme vom 8. November 2012, dass diese angestrebte Gesetzesänderung vor allem die Interessen der kleinen Stadtteile- und -bezirke missachtet. Wir als FDPFraktion teilen diese Kritik.
Stattdessen versuchen Sie, die Änderungen als Lappalie abzutun. Tatsache ist aber doch: Sie führen einen Ladenschluss an Samstagen ein. Ausnahmen müssen vorab angemeldet werden. Die Kommunen erhalten ein Widerspruchsrecht. Sie
werden als Landesregierung sogar ermächtigt, für spezielle Waren eine Rechtsverordnung zu erlassen. Dafür gibt es im Endergebnis nur ein Wort: Bürokratie.
Wenn Sie dafür sorgen wollen, dass die verkaufsoffenen Sonntage in den Verkaufsstellen auf 13 Sonn- und Feiertage begrenzt werden, dann ist es doch kein Gewinn für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie Sie uns glauben machen wollen. Sie konnten bisher höchstens viermal pro Jahr an ihren Verkaufsstellen eingesetzt werden. Es wird zukünftig auch so sein. Das ist doch Sonn- und Feiertagsschutz, wie er richtig ist und wie wir ihn hochgehalten haben.
Die örtlichen Interessensgemeinschaften der Händler werden gezwungen, ihre Aktionen auf wenige Sonntage zu konzentrieren. Jetzt müssen die Leute in Dortmund, in Bochum, in Düsseldorf und anderswo von den Stadtteilen aus mit den Stadtzentren und untereinander in Konkurrenz treten. Bei allem Respekt: Das ist doch einfach widersinnig. Gleiches gilt verstärkt im Advent.
Wenn Sie ab 2014 nur noch die Innenstädte von den verkaufsoffenen Sonntagen profitieren lassen werden, wird den etablierten und häufig mit bürgerschaftlichem Engagement organisierten Weih
nachtsmärkten in den Stadtteilen die Grundlage entzogen. Sie konnten häufig nur auf Grundlage der verkaufsoffenen Sonntage vernünftig existieren.
Vom Platz von Herrn Kramer spricht Herr Eiskirch. Sehe ich das richtig? – Bitte schön, Herr Eiskirch. Ich muss die Brille einmal wechseln.
Herr Präsident! Ganz herzlichen Dank. – Herr Bombis, als CDU und FDP die Regierung stellten, wurde Bürokratieabbau gerne damit beschrieben, dass man sagte, weg von den Genehmigungen, hin zu Anzeigen. Es gab also keine Genehmigungspflicht, sondern eine Anzeigepflicht. Es ist Ihnen nicht gelungen, dies erfolgreich umzusetzen.
Lieber Herr Kollege Eiskirch, bei allem Respekt: Bürokratiefrei wäre, es einfach zu lassen, wie es ist.
Liebe Frau Schneckenburger, ich will abschließend auf einen Punkt hinweisen, den Sie aufgegriffen haben. Sie haben gesagt, von uns würden Untergangsszenarien beschrieben. – Nein, das ist durchaus nicht der Fall. Ich will kein Untergangsszenario für den Einzelhandel aufzeigen. Aber eines will ich schon deutlich sagen: Dieses Gesetz, wie es die Landesregierung jetzt vorgelegt hat, ist ein Rückschritt. Es produziert eben doch neue Bürokratie. Es schränkt die Entscheidungsfreiheit der Kaufleute und der Kommunen ein. Es wendet sich gegen den Mittelstand und gegen die Lebensgewohnheiten der Menschen.
Abschließend sei mir die Bemerkung erlaubt: Die allergrößte Schwachstelle für die Begründung des Gesetzentwurfs befindet sich direkt im Deckblatt der Drucksache. Da schreibt die Landesregierung zu Punkt C: Alternativen: Keine.
Jeder hier im Hause weiß, dass das nicht wahr ist. Dieses Gesetz hat eine Alternative. Es ist nicht alternativlos. Diese Alternative ist glasklar, das bestehende Ladenöffnungsgesetz zu lassen wie es ist. Das wäre das Unbürokratischste, was Sie überhaupt nur tun können. Dazu fordern wir Sie auf. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist erst zwei Wochen her, dass wir uns hier im Plenum mit den Ladenöffnungszeiten beschäftigt haben. Damals geschah dies auf Antrag der FDP. Zu diesem Zeitpunkt konnten sich bereits alle Parteien über ihre grundlegenden Positionen austauschen. Es gibt also keinen Grund, sich an dieser Stelle zu wiederholen, nur um die Zeit zu füllen.
Deshalb nur kurz: Jetzt liegt der neue Gesetzentwurf der Regierung vor. Wir Piraten freuen uns, in eine möglichst unaufgeregte und sachorientierte Politik mit den anderen Fraktionen im Fachausschuss einzusteigen. Ich habe das Wort „unaufgeregt“ nicht ganz ohne Grund benutzt. Zumindest beim letzten Mal fiel nämlich auf, dass einige Kollegen angesichts einer angestrebten Änderung der Ladenöff
Wenn man sich die Vorschläge der Regierung aber einmal genauer anschaut, dann fällt auf, dass sich an den meisten Tagen im Jahr nur sehr wenig ändern würde. Eine Verkürzung der Ladenöffnungszeiten an einem Samstag von 24 auf 22 Uhr würden vermutlich nur die wenigsten merken.
Eine Klarstellung der zulässigen Warensortimente für einige Geschäfte an Sonn- und Feiertagen war offenbar nötig, ebenso wie die Aufnahme des Anlassbezuges bei verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen, bedingt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.