Protocol of the Session on December 13, 2012

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Voussem. – Für die grüne Fraktion hat das Wort Frau Schneckenburger.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Laut dem Jahresbericht 2010 zur Gefahrenabwehr in Nordrhein-Westfalen sind hier zwischen 2005 und 2010 jährlich mehr als 50 Personen verstorben, die möglicherweise durch eingebaute Rauchmelder frühzeitig hätten gewarnt werden können.

(Zustimmung von Klaus Voussem [CDU])

Herr Voussem, in Ihre Richtung sage ich: Sie haben eine Statistik angeführt, deren Herkunft und Validität ich jetzt nicht überprüfen kann. Aber wir sind uns vermutlich einig, dass jedes einzelne Menschenleben natürlich alle Anstrengungen wert ist.

(Klaus Voussem [CDU]: Nichts anderes habe ich gesagt!)

Insofern ist es sehr sinnvoll, angesichts der Ausstattungsrate von Wohnungen mit Rauchmeldern auf eine gesetzliche Rauchmelderpflicht zuzugehen. Auf diese Idee ist die Landesregierung nicht gekommen, weil sie gern gesetzliche Regelungen macht, sondern weil die Rückmeldungen und Hinweise der Feuerwehren entsprechend sind.

In Hamburg gab es eine etwas andere Entwicklung als die, die Sie eben beschrieben haben. Dort ist aufgrund einer gesetzlichen Rauchmelderpflicht eine Halbierung der Todesopfer bei Bränden von 20 auf zehn innerhalb von zwei Jahren eingetreten. Das ist eine gute Entwicklung.

Wenn es möglich ist, diese Entwicklung durch eine gesetzliche Rauchmelderpflicht zu beschleunigen, muss man das tun, aber dennoch alle Fragen, die Sie angesprochen, Herr Voussem, im Verfahren klären.

Ein Gesetzentwurf liegt auf dem Tisch, der für sich in Anspruch nimmt, eine pragmatische Lösung gefunden zu haben. Das Verbändeverfahren hat bereits stattgefunden. Der Bauminister hat eben darauf verwiesen, dass die Wohnungsunternehmen schon in die Debatte einbezogen worden sind. Diese Debatte werden wir im Ausschuss entlang dieser Fragen noch einmal führen.

Nichtsdestotrotz glaube ich, dass der beschrittene Weg im Grundsatz sinnvoll ist und die Regelung, wie sie auf dem Tisch liegt, prinzipiell maßvoll und die von Ihnen angesprochenen Fragen eigentlich auch zufriedenstellend klärt.

Wenn ein Mieter/eine Mieterin einen, zwei oder drei Rauchmelder in der Wohnung hat – vermutlich im Flur, im Kinderzimmer und im Schlafzimmer –, ist es nicht nur zumutbar, die Wartung mit einer Batterie selbst zu betreiben, sondern ich glaube, dass die Menschen das auch gerne und freiwillig tun werden, und zwar nicht, weil man Ihnen eine unsinnige gesetzliche Regelung aufoktroyiert, sondern weil Rauchmelder in der Tat Leben retten können. Diese Einsicht ist ausgesprochen weit verbreitet.

Es gibt übrigens zehn Bundesländer, nämlich Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Niedersachen, wo es schon eine gesetzliche Pflicht gibt. Wir als Nordrhein-Westfalen stehen damit nicht alleine.

Mein Vorschlag ist, dass wir uns im Ausschuss noch einmal in aller Sachlichkeit, Ausführlichkeit und Detailgenauigkeit mit den entsprechenden Erläuterungen durch die Verbände beraten. Ich erhoffe mir, dass wir zu einer einvernehmlichen Lösung kommen. Rauchmelder können Leben retten. Jedes einzelne Leben in Nordrhein-Westfalen hat diesen Einsatz und diese Debatte verdient.

Insofern freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Danke schön, Frau Schneckenburger. – Für die FDP spricht Herr Ellerbrock.

Herr Minister Groschek, Ihrer Situationsdarstellung stimmen wir voll zu: Jeder Tote ist ein Toter zu viel! – Rauchmelder können zwar nicht alles verhindern, können aber schon eine Menge verhindern. Deswegen sollten wir das tun, was hier zu tun ist, und begleiten das ausgesprochen positiv.

Die vorherige Landesregierung hat schon den ersten Aufschlag gemacht, indem versucht wurde, gemeinsam mit den Feuerwehren, der ProvinzialVersicherung und anderen Institutionen, den

Schornsteinfegern als beliehenen Unternehmern

des Staates, unter dem Motto „Rauchmelder sind Lebensretter. Für Ihr sicheres Zuhause“ eine vernünftige Sache zu veranstalten. Ergebnis: Die Anzahl der Rauchwarnmelder ist gestiegen, aber noch nicht hinreichend. Deshalb muss man etwas machen.

Wir sprechen immer von der Eigenverantwortung, die allerdings dort ihre Grenze findet, wo Dritte betroffen sind. Wie schnell kann in einem Mietshaus oder im Geschosswohnungsbau durch Unachtsamkeit eines Einzigen eine Katastrophe geschehen. Deswegen tragen wir die Zielrichtung mit und begrüßen, dass die Wohnungswirtschaft selber schon aktiv geworden ist.

Der Kollege hat mir eine Zahl herausgeschrieben: Der VdW Rheinland Westfalen mit 1 Million Wohnungen hatte schon 50 % Rauchwarnmelder installiert. Heute sind es 70 %. Das ist der richtige Weg.

Der Kollege der SPD sagte eben, dass nur 30 % Rauchwarnmelder im gesamten Wohnungsbaubestand sind. Das ist zu wenig. Dort muss etwas geschehen. Lassen Sie uns über die Detailfragen, wer zum Beispiel für den Batteriewechsel verantwortlich ist, im Ausschuss sprechen. Wir bekommen sicherlich eine vernünftige Lösung hin.

Wir begrüßen, dass die Aktion von Wolf und Wittke jetzt fortgesetzt wird. Das ist eine vernünftige Sache. Das machen wir jetzt zusammen. – Danke schön.

(Beifall von der FDP)

Danke schön, Herr Ellerbrock. – Für die Piratenfraktion spricht Herr Lamla.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauer! Ich glaube, dass meine Vorredner zum Sachverhalt schon ausreichend etwas gesagt und aus den Rauchmelderkampagnen der Feuerwehrverbände zitiert haben. Das ist gut und richtig so.

Ein solcher oder ein ähnlicher Gesetzentwurf wäre – unabhängig von der farblichen Zusammensetzung der Regierung – irgendwann auf dem Tisch gelandet. Man sieht: Die Rauchmelderpflicht ist inzwischen in den meisten anderen Bundesländern umgesetzt. Das sollte uns alle nachdenklich machen, verdeutlicht es doch, dass NRW etwas hinterherhinkt.

Als Berufsfeuerwehrmann möchte ich Ihnen aber noch etwas anderes sagen: Ich erinnere mich noch ziemlich genau an meinen ersten Einsatz mit direkter Todesfolge durch einen Zimmerbrand. Ich erinnere mich auch noch ziemlich genau daran, wie bedröppelt ich danach war. Und ich erinnere mich ebenso, wie mir dieser unangenehme Gedanke in

den Kopf kam, ob dieser Mensch eine Chance gehabt hätte, wäre in diesem Raum ein Rauchmelder im Wert von 10 € angebracht gewesen.

War dieser Tod unnötig? – Ich weiß es nicht. Ich vermute schon. Diese unangenehmen Fragen im Kopf würde ich ganz gerne den vielen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden, den Kolleginnen und Kollegen, in Zukunft ersparen. Von daher wird sich die Piratenfraktion für eine Rauchmelderpflicht aussprechen und sich in die folgenden Beratungen entsprechend einbringen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN, der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Lamla. – Damit sind wir am Ende der Beratungen und kommen zur Abstimmung.

Empfohlen wird die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1624 federführend an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und mitberatend an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Wer stimmt der Überweisung so zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Einstimmig so überwiesen.

Wir kommen zum letzten Tagesordnungspunkt für heute. Wir sind etwas im Zeitverzug. Herr Lennertz, stimmt‘s?

(Zuruf: Etwas viel!)

Dafür kann aber Herr Lennertz nichts, damit wir uns an der Stelle nicht vertun!

(Heiterkeit)

Wir kommen also zum Tagesordnungspunkt

13 Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land

Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1625 – Neudruck

erste Lesung

Ich darf die Beratung eröffnen und erteile für die Landesregierung Herrn Minister Dr. Walter-Borjans das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wollen die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen stetig weiterentwickeln. Deswegen wollen wir auch das Dienstrecht so optimieren, dass die Leistungs- und die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gewährleistet ist, dass

seine Attraktivität als Arbeitgeber gesteigert und die Interessen der Beschäftigten gesichert werden.

Heute steht zur ersten Beratung das Dienstrechtsanpassungsgesetz an. Das halten wir für einen wichtigen ersten Schritt. Wir haben entschieden, das Dienstrecht in zwei Schritten zu novellieren. Zunächst einmal konzentrieren wir uns mit einem Anpassungsgesetz auf die gesetzlich notwendigen Aktualisierungen, die schnell zu erfolgen haben, um dann bei den Dingen in die Tiefe gehen zu können, die in der Zukunft noch verbessert werden müssen und können.

Es ist ein dringend notwendiger Schritt, weil es rechtlich zwingende und kurzfristig notwendige Anpassungen im Besoldungs-, im Versorgungs- und im Dienstrecht gibt. Dazu wird das fortgeltende Bundesbesoldungs- und -versorgungsrecht in Landesrecht übergeleitet und anschließend den notwendigen Veränderungen unterzogen. Wir schaffen damit ein nordrhein-westfälisches Besoldungs- und Versorgungsrecht.

Um ein paar Maßnahmen hervorzuheben, die in diesem Anpassungsgesetz stehen, nenne ich etwa, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 14. Februar dieses Jahres die Besoldung der Professorinnen und Professoren teilweise für verfassungswidrig erklärt hat. Auch wenn das Urteil einen Fall aus Hessen zum Gegenstand hatte, haben wir uns nach sorgfältiger Analyse der Urteilsbegründung dazu entschlossen, die Grundgehälter in den Besoldungsgruppen W2 und W3 anzuheben. Dabei werden die Anhebungsbeträge auf die Leistungsbezüge teilweise angerechnet.

Ich sage dazu ganz deutlich: Es war nicht die Absicht, aus Leistungsbezügen Grundgehälter zu machen, aber es war eine Vorgabe, die Grundgehälter anzuheben. Meine Absicht ist es allerdings, das Ganze auch kostenneutral zu gestalten. Hier ist auch der Zwang von außen ausgeübt worden, eine Verschiebung vorzunehmen. Wir honorieren aber weiter die guten Leistungen der Professorinnen und Professoren, weil auch Leistungsbezüge erhalten bleiben. Wir werden der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer amtsangemessenen Besoldung gerecht.