Protocol of the Session on December 13, 2012

Ein solcher Anlassbezug scheint vor dem Hintergrund des Regel-Ausnahme-Gebots sinnvoll. Denn auch wir teilen die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, dass ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse potenzieller Käufer grundsätzlich nicht genügen, um Ausnahmen von dem in der Verfassung unmittelbar verankerten Schutz der Arbeitsruhe und der Möglichkeit zur seelischen Erhebung an Sonn- und Feiertagen zu rechtfertigen.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Wir halten es auch für richtig, dass in § 6 Abs. 4 die bisher schon bestehende Möglichkeit der Beschränkung der Freigabe auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beibehalten wird und damit den Unterschieden der Kommunen des Landes in Größe und Struktur weiterhin Rechnung getragen wird.

Allerdings bleibt völlig unverständlich, warum an dieser Stelle im Gesetz nunmehr eine Beschränkung auf nicht mehr als zwölf Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr sowie zusätzlich einen Adventssonntag eingeführt werden soll.

(Dietmar Bell [SPD]: Weil die Sonntagsöff- nung die Ausnahme ist!)

Einzig und allein entscheidend ist doch, dass an jedem Ort gemäß § 6 Abs. 1 jährlich an höchstens vier Sonn- und Feiertagen die Verkaufsstellen geöffnet werden. Mit „Ort“ ist auch hier der Stadtbezirk oder Ortsteil und eben nicht die Gemeinde insgesamt gemeint.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Richtig!)

Auf Basis der bisherigen Rechtslage wurde in den größeren Kommunen mit mehreren Stadtbezirken unter Einbeziehung der Verwaltung, örtlicher Kaufmannschaften und Vereinigungen sowie der Gewerkschaften und Kirchen ein Konsens gefunden, der sich nachhaltig bewährt hat und nunmehr nicht der Korrektur bedarf.

So haben wir zum Beispiel in meiner Heimatstadt Bielefeld, einer Stadt mit zehn Stadtbezirken, eine allseits getragene Regelung gefunden, an welchen Sonn- und Feiertagen in den Stadtbezirken geöffnet werden darf.

(Dietmar Bell [SPD]: 31! Der Regelfall!)

Dabei wurde insbesondere auf Stadtteilfeste Rücksicht genommen, die eine langjährige Tradition haben und von der Bevölkerung gerne angenommen werden.

(Beifall von der CDU)

Gerade auch zur Stärkung des örtlichen Profils hat Politik derartige Veranstaltungen parteiübergreifend befürwortet und gefördert. Dabei war es insbesondere den Stadtbezirken ein besonderes Anliegen, an unterschiedlichen Sonn- und Feiertagen anlassbezogen die örtlichen Geschäfte zu öffnen. Insoweit ist und war dies ein Instrument der Stadtbezirke, um sich gegenüber den Innenstädten profilieren zu können. Dies gilt insbesondere und in der besonderen Weise für den verkaufsoffenen Adventssonntag.

Ein einziger verkaufsoffener Adventssonntag in einer Großstadt führt dazu, dass ausschließlich die Innenstadt vom Weihnachtsgeschäft profitiert und das Alleinstellungsmerkmal der Stadtbezirke wegfällt. In der Folge werden die Stadtbezirke auf eigene Veranstaltungen verzichten, da die nicht unerheblichen Kosten für Veranstaltungen nicht mehr

eingespielt werden und die Kosten von Schaustellern steigen werden, da diese bekanntlich an einem Tag nicht an mehreren Orten gleichzeitig sein können.

(Beifall von der CDU)

Die sinnvolle Aufteilung der verkaufsoffenen Adventssonntage auf die Ortsteile, um allen die Partizipation am Weihnachtsgeschäft zu ermöglichen und die gegenseitige Konkurrenz auszuschließen, wäre dann nicht mehr möglich. Dabei ist es auch von politischem Interesse, die Stadtteile und -bezirke zu stärken und die dort vorhandene Einzelhandelslandschaft zu erhalten.

In diesem Zusammenhang ist auch zu bedenken, dass einige Einzelhändler an diesen fünf Stunden verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen mehr als 10 % ihres Jahresumsatzes machen, was in Zeiten des zunehmenden Internethandels und der Anziehungskraft großer, attraktiver Einzelhandelsagglomerationen von großer Bedeutung ist, ja gar einen großen Beitrag zum geschäftlichen Überleben dieser Einzelhandelsgeschäfte darstellt.

Einer gesetzlich normierten Höchstzahl verkaufsoffener Sonn- und Feiertage bedarf es daher unserer Ansicht nach nicht.

Ferner wird im weiteren Verfahren zu klären sein, ob Bäckereien und Blumengeschäfte am Oster- bzw. Pfingstsonntag und ersten Weihnachtsfeiertag öffnen sollen oder besser die jetzige Regelung beibehalten wird. Denn nicht nur vor dem Hintergrund, dass die wichtigeren Feiertage geschützt werden, sondern auch vor dem Hintergrund einer besseren Versorgungsmöglichkeit mit dem vorgelagerten verkaufsoffenen Samstag scheint diese Regelung vorzugswürdig.

(Beifall von der CDU)

Fragwürdig sind auch die Beschränkung der Öffnungszeit am Samstag auf 22 Uhr und damit einhergehende Ausnahmeregelungen, wurde doch bereits bisher verantwortungsvoll mit den bisherigen Öffnungszeiten umgegangen und nur an wenigen Tagen ein Mitternachtsshopping durchgeführt, um das Alleinstellungsmerkmal solcher Aktionen zu erhalten.

Meine Damen und Herren, wir sehen daher der lebhaften Debatte im Ausschuss mit großem Interesse entgegen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Nettelstroth. – Nun spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Schneckenburger.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Nettelstroth, Sie setzen sich in ge

wisser Weise wohltuend von dem Sound ab, den man von Ihren Kollegen zum Teil schon im Vorgriff auf diesen Gesetzentwurf hörte. Dafür muss man ausgesprochen dankbar sein.

Sie stellen nämlich zu Recht fest, dass es sich um moderate und maßvolle Korrekturen am Ladenöffnungsgesetz handelt und dass der Sonntagsschutz eine wichtige Bedeutung hat. Da hatte man andere Töne in der Debatte gehört.

Insbesondere im Wirtschaftsausschuss gab es vonseiten der Kolleginnen und Kollegen, insbesondere von den Kollegen von der FDP, Äußerungen, die den Eindruck erweckten, als ob der Untergang des Einzelhandelsabendlandes unmittelbar bevorstünde und als ob eine Regulierungswut bei der Landesregierung eingesetzt hätte, die ihresgleichen suchte. – Das ist nicht der Fall.

Tatsache ist, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der in seinen Korrekturen maßvoll ist und in dessen Zentrum der Schutz der Sonntagsruhe steht – der Wirtschaftsminister hat es eben noch einmal erläutert – und der insofern die richtige Antwort auf Fragen und auch auf Problemstellungen gibt, die durch das schwarz-gelbe Ladenöffnungsgesetz und der darin enthaltenen Deregulierung aufgeworfen wurden.

Im Gegensatz zu Ihnen sind wir auch der Auffassung, dass durch die hier getroffene Regelung eine Profilierung der Stadtteile gegenüber den Innenstädten möglich, sinnvoll und richtig ist. Das ist mit dem Gesetz auch intendiert. Die Profilierung gegenüber den Innenstädten kann durch Absprache in den Kommunen bezüglich der Aufteilung der Sonntage erreicht werden. Das ist genau das, was wir wollen.

Im Grunde genommen ist es auch genau das, was in den Städten bereits jetzt schon passiert; denn es gibt derzeit schon Absprachen, wie mit den Sonntagsöffnungen umgegangen werden soll; die Einzelhändler sind dazu durchaus auch in der Lage. Wenn die Kommunen maßvoll damit umgehen, werden sie, wie es im Moment auch schon der Fall ist, zu einer Regelung beitragen, bei der eben nicht die Innenstädte die alleinigen Profiteure der Sonntagsöffnungen sind.

Der vorliegende Gesetzentwurf gibt also die richtigen Antworten auf die Mängel des alten Gesetzes. Wir schaffen damit auch einen angemessenen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen. Das sind zum einen die Interessen des Einzelhandels, zum anderen die der Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Lebensumstände sich mit Blick auf die Arbeitszeit geändert haben, und drittens die der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Dazu ist – das haben Sie eben kritisch angemerkt – der Samstagabend wichtig. Der Samstagabend hat auch noch eine schöne andere Bezeichnung. Er heißt auch „Sonnabend“, weil er in den Sonntag ein

führt. Mit der Begrenzung der Öffnungszeiten am Samstagabend ist demgemäß für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben, vom Sonntag zu profitieren.

Wir lassen die bisherige Öffnungsregelung für Montag bis Freitag unangetastet, geben den Einzelhändlern die Freiheit zur eigenverantwortlichen Entscheidung, die weitgehend maßvoll genutzt wird. Wir sorgen dafür, dass mit dem Late-NightShopping, einer maßvollen Regelung, der

Eventcharakter des Samstagabends in den Stadtteilen gestärkt wird.

Aber ganz entscheidend ist, dass wir wieder einen Anlassbezug herstellen. Das ist auch der entscheidende Fehler Ihres Gesetzes gewesen. Sie haben den Anlassbezug herausgenommen und damit den Sonntag de facto komplett zur Öffnung freigegeben.

Wir wollen den Anlassbezug wiederherstellen, das heißt, dass die Sonntagsöffnung die anlassbezogene Ausnahme bleibt. Es ist nicht so, wie Sie, Herr Nettelstroth, eben sagten, dass die Profilierung und die Rücksichtnahme auf Stadtfeste im Vordergrund steht, sondern sie ist notwendig und zwingend. Es geht genau darum, einen Anlass zu haben, um eine Sonntagsöffnung zu rechtfertigen.

Das alles sind auch keine rot-grünen Erfindungen, sondern konkrete Ergebnisse aus der Anhörung, die wir bereits in der letzten Legislaturperiode durchgeführt hatten. Im Rahmen der Auswertung des Ladenöffnungsgesetzes hatten wir auch eine intensive Debatte um die Frage, wie eine zukünftige Gestaltung des Ladenöffnungsgesetzes aussehen soll.

Wir haben diese Anregungen aufgenommen und die verschiedenen Interessen gegeneinander abgewogen. Die Landesregierung hat dafür gesorgt, dass eine Regelung auf den Weg kommt, die wir im weiteren Beratungsverfahren intensiv diskutieren können. Ich bin aber ganz sicher, dass wir auf einem guten Weg sind.

Ein wichtiger Punkt ist übrigens auch die Umdrehung der Öffnungszeiten-Regelung für die ersten und zweiten Feiertage. Die Unternehmen haben uns darauf hingewiesen, dass die Regelung, die Sie seinerzeit getroffen hatten, weder wirtschaftsfreundlich noch sachlich gerechtfertigt ist. Insofern liegt, glaube ich, ein guter Entwurf auf dem Tisch.

Ich freue mich auf die gemeinsame Debatte mit Ihnen. Und wenn Sie in diesem Tonfall verläuft, Herr Nettelstroth, dann haben wir in der Tat eine gute Debatte im Ausschuss. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Herzlichen Dank, Frau Schneckenburger. – Für die FDP-Fraktion spricht nun Herr Kollege Bombis.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Geehrte Herren! Seit dem Jahr 2006 können die Bundesländer selber entscheiden, wie sie die Öffnungszeiten im Einzelhandel regeln. Die schwarz-gelbe Koalition in Nordrhein-Westfalen hat daraufhin einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Aus dem Ladenschlussgesetz von 1956 wurden ab 2006 freie Öffnungszeiten. Aus gesetzlicher Beschränkung wurde wirtschaftliche Freiheit.

Meine Damen und Herren von SPD und Grünen, bis zur letzten Sekunde haben Sie uns dabei angegriffen.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Ja, zu Recht!)

Sie haben gesagt, das Gesetz sei ein Angriff auf Arbeitnehmerrechte, es sei eine Attacke gegen die Familienfreundlichkeit, ja, es sei mittelstandsfeindlich.

(Zuruf von der SPD: Richtig!)

Was ist von dieser Kritik übrig geblieben? – Nichts ist davon übrig geblieben.