Protocol of the Session on December 13, 2012

Also, es gibt jede Menge ungeklärte Fragen, sodass wir für uns entschieden haben, dass wir diesem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen können und dass wir uns enthalten werden.

(Verena Schäffer [GRÜNE]: Aber auf Bun- desebene stimmen Sie zu!)

Das hätte man nach Ihrer Rede eigentlich auch von Ihnen erwarten dürfen.

(Beifall von der FDP)

Insofern gilt: Wer die FDP im Auge hat, der sieht Konsequenz. Bei den Grünen ist das leider nicht der Fall. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP – Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE] – Gegenruf von Dr. Joachim Stamp [FDP])

Vielen Dank, Herr Kollege. – Die Zwischengespräche können vielleicht nachher außerhalb des Plenums stattfinden. – Für die Piratenfraktion spricht nun der Kollege Schatz.

(Fortgesetzt Unruhe)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne und zu Hause! Ich möchte zu Beginn meiner Rede zunächst einmal etwas Grundsätzliches zu diesem Thema sagen. Selbstverständlich – und ich behaupte, jetzt spreche ich im Namen aller Abgeordneten dieses Landtags – muss Rechtsextremismus – und dies gilt insbesondere für den gewaltbezogenen Rechtsextremismus – intensiv bekämpft werden.

(Beifall von den PIRATEN)

Die Landesregierung möchte mit diesem Gesetzentwurf den Kampf gegen Rechtsterrorismus verbessern. Das Gesetz sei notwendig, weil die Polizei ansonsten in der effektiven Bekämpfung des Rechtsterrorismus beschränkt wäre. Um dies zu verhindern, soll den Polizeibehörden erlaubt werden, an der neuen Verbunddatei teilzunehmen, die durch das Rechtsextremismus-Datei-Gesetz ermöglicht wurde. Rechtsextremismus bekämpfen und Fehler vermeiden – das hört sich super an. Wer möchte das nicht?

Was bei dieser Diskussion allerdings immer vergessen wird: Die Datei war wieder einmal eine Schnellschussreaktion, und zwar auf die NSU-Affäre. Sie soll angeblich dazu beitragen, Fehler, wie sie im NSU-Fall passiert sind, zukünftig zu vermeiden, allerdings – und das möchte ich hier betonen – wieder einmal auf Kosten der Grundrechte, und zwar in unverhältnismäßiger Weise.

Ich fasse es einmal so zusammen, wie ich das sehe: Die Behörden bauen riesigen Bockmist, und als Folge daraus geben Sie ihnen noch mehr Befugnisse und nehmen den Bürgern noch mehr Grundrechte weg.

(Beifall von den PIRATEN)

Das ist natürlich super. Das ist genau der richtige Weg. Bei dem Vorgehen könnte man als Behörde fast auf die Idee kommen, extra Fehler zu machen.

Dabei ist es noch nicht einmal so, dass die gemachten Fehler mit der Datei verhindert worden wären. Diese Datei soll den Informationsaustausch zwischen den Behörden verbessern, aber das größte Problem bei der NSU-Geschichte war nicht einmal das Informationsdefizit, wie wir seit der letzten Innenausschusssitzung wissen. Es mangelte nicht an Hinweisen, die auch zu anderen Tätern hätten führen können. Vielmehr wurden die zahlreich vorhandenen Spuren und Hinweise von den Behörden falsch bewertet. Insofern frage ich mich, was diese Datei daran geändert hätte. Gar nichts!

(Beifall von den PIRATEN)

Außerdem ist klar – eigentlich schon zum jetzigen Zeitpunkt –, dass das Rechtsextremismus-DateiGesetz zumindest in der vorliegenden Fassung weitgehend verfassungswidrig ist. Aber Sie, liebe Landesregierung, wollen den Polizeibehörden nun erlauben, dieses sehr wahrscheinlich verfassungswidrige Instrument zu nutzen. Ich möchte das hier noch einmal betonen: Zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung missachten Sie wieder einmal die Grundrechte. Das Paradoxon habe ich noch nie verstanden.

(Beifall von den PIRATEN – Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD])

Sie wissen, dass das RED–Gesetz nach dem Vorbild des Antiterrordateigesetzes verfasst wurde. Man kann bis auf sehr wenige thematische Anpassungen im Prinzip von einer Kopie reden. Doch genau dieses Vorbild steht zurzeit auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Bereits im Vorfeld der mündlichen Verhandlung – und danach übrigens erst recht – hat das Gericht deutlich erkennen lassen, dass das Gesetz in dieser Form keinen Bestand haben wird, und das gilt – ich wiederhole mich – in logischer Konsequenz – schließlich ist es eine Kopie – auch für das Rechtsextremismus-Datei-Gesetz, das hier die Grundlage Ihres Antrages ist. Es ist verfassungswidrig, und ich fasse es einfach nicht, dass Karlsruhe wieder einmal herhalten muss, um dieser übertriebenen Paranoia unter Ihnen und Ihren Sicherheitsfanatikern Einhalt zu gebieten.

Das gesamte Rechtsextremismus-Datei-Gesetz ist schwammig formuliert; das ist einfach unglaublich. Ich greife den Gewalt-Begriff heraus. Was ist Gewalt im Sinne dieses Gesetzes: die Sitzblockade oder einfach nur ein großes Mundwerk, ohne dass jemals Gewalt ausgeübt wurde?

Von fehlenden Löschfristen will ich hier erst gar nicht reden. Auch diesbezüglich können Sie fast willkürlich entscheiden, wer wie lange gespeichert bleibt.

Ich möchte hier klarstellen, dass wir nicht grundsätzlich gegen jedwede Form zentraler Dateien sind. Die Frage ist nur: Wer kann von wem unter welchen Umständen und wie lange dort gespeichert werden? Und wie kommt man aus diesen Dateien wieder raus, wenn man erst einmal gespeichert ist?

Ich habe mit Sicherheit nichts dagegen, wenn eine Person unter eindeutig definierten Voraussetzungen nach einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein Strafgereicht wegen einer entsprechenden Straftat, die zu diesem Eintrag passt, in dieser Datei gespeichert wird. Ich wäre auch damit einverstanden, wenn man diese Speicherung als Teil der Strafe ansähe. Aber unter den gegebenen Umständen kann ich meiner Fraktion leider nur empfehlen, diesen Entwurf abzulehnen.

Sie waren noch nicht einmal bereit, diese zwei Monate bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, bevor Sie dieses Gesetz beschließen. So geht das nicht. Man hätte wenigstens warten können. Das wäre wirklich keine große Sache gewesen. – Ich bedanke mich.

(Beifall von den PIRATEN)

Herr Kollege

Schatz, herzlichen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun der Innenminister. Herr Minister Jäger, Sie haben das Wort.

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir können mit Stolz sagen, dass wir in Nordrhein-Westfalen, was den Kampf gegen Rechtsextremismus angeht, auch mit einem Achtpunkteprogramm, das unter anderem Verbotsverfahren gegen rechtsextremistische Kameradschaften durchgeführt hat, klare Zeichen gesetzt haben. Ich glaube, dass wir in Teilen bereits jetzt von einem Erfolg dieses Achtpunkteprogramms sprechen können, weil die Reaktionen der rechtsextremistischen Szene in NordrheinWestfalen mehr als deutlich sind.

Es ist meiner Meinung nach richtig, dass das Verbotsverfahren gegen die NPD vom Land NordrheinWestfalen morgen im Bundesrat unterstützt wird. Und es ist auch richtig, dieses Polizeigesetz, das nur einen Teilbereich des Kampfes gegen Rechtsextremismus beinhaltet, heute zu beschließen. Dies möchte ich begründen.

Ich glaube an das, was ich jetzt vorgetragen habe: Wenn Sicherheitsbehörden, wenn ein Parlament den Kampf gegen Rechtsextremismus wirklich ernst nimmt, dann muss man in der Tat Maßnahmen auflegen, die natürlich unter Beachtung der Bürgerrechte und der Rechtsstaatlichkeit zu betrachten sind. Aber, Herr Schatz, die Sicherheitsbehörden nur mit Wattebäuschchen auszustatten, hilft nicht im Kampf gegen Rechts.

Ich glaube auch, dass Sie völlig falsch liegen, was die Notwendigkeit dieser Datei angeht. Ein Defizit, das uns mit der Entdeckung der NSU-Zelle wirklich vor Augen geführt worden ist, ist, dass es zu wenig Kommunikation und zu wenig Informationsaustausch über alle Sicherheitsbehörden in Deutschland hinweg gegeben hat, und das auch vor dem Hintergrund der Erkenntnis, dass der Rechtsextremismus bei Weitem kein überwiegend regionales Phänomen mehr ist, sondern sich zunehmend national und international vernetzt.

Deshalb ist es wichtig, die Erkenntnisse über Rechtsextremisten in den jeweiligen Bundesländern in einer Datei zusammenzutragen, damit ein vollständiger Überblick über diese Szene existiert. Herr Schatz, ich sage es Ihnen ganz deutlich: Das hat nichts mit einer Paranoia der Sicherheitsbehörden zu tun. Ich finde, es gehört zum Respekt gegenüber den Angehörigen der Opfer der NSU, dass wir aus den Fehlern lernen und sie konsequent beseitigen.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und Theo Kruse [CDU])

Ich finde die Wortwahl „Paranoia“ völlig übertrieben und unangemessen.

Sehr verehrte Damen und Herren, im August ist dieses Gesetz als ein Baustein im Kampf gegen Rechtsextremismus auf Bundesebene verabschiedet worden. Nur Nordrhein-Westfalen hat keine ausreichende gesetzliche Grundlage, diese Datei tatsächlich zu beliefern. Deshalb ist es jetzt erforderlich, diese Gesetzesänderung vorzunehmen, auch wenn das Bundesverfassungsgericht gegenüber dieser Datei – ich sage es deutlich – kritische Töne an den Tag gelegt hat. Wenn es in diesem Extremismus-Datei-Gesetz Änderungsbedarf gibt, ist es zuallererst Aufgabe des Bundes, dem zu begegnen. Das stellt nicht infrage – egal, wie die Datei in Zukunft aussehen wird –, dass Nordrhein-Westfalen sie beliefern wird.

Ich fand die Diskussion im Innenausschuss sehr sachlich. Ich hoffe, dass auch hier im Parlament eine breite Zustimmung zu diesem Gesetz erfolgt. Die Piratenpartei mag ihre eigene Position dazu haben, aber, Herr Dr. Orth: Wenn die fehlende Beteiligung des Datenschutzbeauftragten Sie bisher an der Zustimmung gehindert hat, dann darf ich Ihnen sagen, dass Ihre Darstellung falsch ist. Der Datenschutzbeauftragte ist an diesem Gesetzgebungsverfahren beteiligt worden und hat keinerlei Bedenken dagegen niedergelegt. Ich hoffe, dass dieser ergänzende Hinweis, diese Aufklärung Sie dazu bewegt, diesem wichtigen Gesetz auch tatsächlich beizutreten.

Als Letztes, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich noch einen Satz an Herrn Kruse richten. Sie haben behauptet, dass mein Vorvorgänger, Herr Dr. Behrens, nach diesem fürchterlichen Anschlag auf der Keupstraße einen rechtsterroristischen Anschlag ausgeschlossen hätte. So war

Ihre Wortwahl, Herr Kruse. Ich schätze Sie sehr, Herr Kruse, als einen sachlichen Kollegen in der Innenpolitik, bei der wir nicht immer einer Meinung sind, aber uns bisher sachlich ausgetauscht haben.

Wenn man sich nur einmal in Erinnerung ruft, was Fritz Behrens im Bereich des Rechtsextremismus bis zum Jahre 2005 in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht hat, und wenn man ihn kennt, weiß man um seine Haltung, was Rechtsextremismus angeht. Ihm zu unterstellen, er hätte Ermittlungen in diese Richtung ausgeschlossen, ist, wie ich finde, Herr Kruse, ehrenrührig. Ich fordere Sie auf, eine solche Unterstellung erstens zu unterlassen und zweitens zurückzunehmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Wir sind am Schluss der Beratungen. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/1582, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1183 unverändert anzunehmen. Wer ist für diese Abstimmungsempfehlung? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Teile der CDU. Wer ist dagegen? – Das sind die Piraten. Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die FDP. Damit ist diese Empfehlung mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Teilen der CDU angenommen und damit der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

9 Rot-grüne Landesregierung darf Weihnachts

baumtradition in Nordrhein-Westfalen nicht gefährden

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/1621

Ich eröffne die Beratung. – Für die antragstellende Fraktion hören wir nun Herrn Kollegen Busen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weihnachtsbäume sind keine normale Ware. Weihnachtsbäume sind das gesellschaftsübergreifende Symbol für unser Weihnachtsfest.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Auch die Menschen, für die Weihnachten nicht mehr ein religiöses Fest im klassischen Sinne ist, legen zumeist Wert auf einen Weihnachtsbaum.