Protocol of the Session on December 13, 2012

(Vorsitz: Präsidentin Carina Gödecke)

Das eine ist der Koalitionsvertrag – Frau Stotz hat schon vorgelesen, was da drinsteht –, und das andere ist die Bildungskonferenz Nordrhein-Westfalen, die Frau Ministerpräsidentin Kraft und ich einberufen haben und in der sich viele Verbände aus Nordrhein-Westfalen auch hinter die Forderung nach der Aufhebung des Kooperationsvertrages gestellt haben, die die Landesregierung von Beginn an intensivst verfolgt.

Bereits in der letzten Legislaturperiode haben wir Bundesratsinitiativen zur Aufhebung des Kooperati

onsverbotes unterstützt. Ich selbst habe im März 2012 in der Landesvertretung Berlin ein Symposion veranstaltet und im Mai im Deutschen Bundestag dazu Stellung bezogen.

Auch in dieser Legislaturperiode verfolgen wir dieses Ziel konsequent weiter, insbesondere im Verbund mit den Kommunen, mit vielen Verbänden, aber auch zum Beispiel mit Einzelpersönlichkeiten wie Dr. Klaus Kinkel.

Um eine Frage, verehrte Frau Kollegin Gebauer, haben Sie sich bei Ihren Ausführungen allerdings herumgedrückt: Wie steht denn die FDP zur Forderung der Aufhebung des Kooperationsverbotes, um den Bund stärker in die Verantwortung zu nehmen?

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich erinnere mich daran, dass Ihr jetziger Fraktionsvorsitzender eine Initiative diesbezüglich unternommen hatte, aber auf einem Bundesparteitag der FDP keine Mehrheit dazu erreicht hat. In den Gesprächen mit dem Bund hat auch die FDPSchulministerin aus Hessen sich unserer Forderung nicht angeschlossen. Darauf möchte ich bei dieser Gelegenheit hinweisen. Wir werden das nur durchsetzen, wenn sich möglichst viele dieser Forderung anschließen.

Das von Bundesbildungsministerin Schavan und der Bundesregierung verfolgte Ziel, das Kooperationsverbot nur mit Blick auf den Hochschulbereich aufzuheben, hat im Bundesrat keine Mehrheit gefunden.

Anders war es bei wesentlichen Teilen eines Antrags, den wir maßgeblich mit vorbereitet haben – Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Daraufhin fand am 25. Oktober ein erstes Gespräch von Bund und Ländern statt, an der auch Kollegin Schulze und ich teilgenommen haben. Dabei haben wir festgehalten: Es ist sinnvoll, in zentralen Handlungsfeldern zusammenzuarbeiten – Bund, Länder und Gemeinden –: im Hochschulbau, bei der Hochschulfinanzierung, im Schulbereich, insbesondere bei der Inklusion und bei dem Ganztagsausbau.

Es geht überhaupt nicht darum, die Schulgesetzgebung der Landesseite wegzunehmen, sondern es geht darum, die sozial-, integrations- und wirtschaftspolitische Dimension von Bildung, die bei Schule heute eben auch eine Rolle spielt, vom Bund mit flankieren zu lassen.

Frau Schavan fällt hinter etwas zurück, was sie schon mal anders gesagt hat. Sie hat nämlich am 8. August 2010 mein Vorhaben, das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung abzuschaffen, wörtlich in der „Welt“ wie folgt kommentiert: „Ich halte das Verbot für falsch.“

Insbesondere aufgrund der immensen sozial-, integrations- und wirtschaftspolitischen Bedeutung von Ganztag und Inklusion für Kommunen, Land und

Republik brauchen wir eine Verantwortungsgemeinschaft, die auch eine Finanzierungsgemeinschaft ist.

Ich möchte auf den gestern vorgestellten Bundesbildungsfinanzbericht verweisen, der Folgendes vermeldet hat: Von 100 Milliarden € Bildungsausgaben im Jahr 2009 tragen die Länder den Löwenanteil von rund 72 %. Dagegen stellt der Bund nur 6 % der Mittel. Die Gemeinden stellen immerhin 22 %. Diese Dimensionen muss man sich noch mal klarmachen, wenn man sieht, dass die Kanzlerin durch die Republik reist und von der „Bildungsrepublik Deutschland“ spricht, selber aber nur 6 % dazu beiträgt.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Meine Damen und Herren, die Zukunft des Standorts Deutschland und die Zukunft unserer Demokratie hängen von Bildung ab – Bildung von allen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von Herkunft und Handicap. Bildungspolitik ist Sozial-, Integrations- und Wirtschaftspolitik.

Den Ländern und den Kommunen fällt die Finanzierung zunehmend schwer. Zurzeit ist nicht absehbar, ob es zu einer Verfassungsänderung kommt, die im Bund und in den Ländern immerhin Zweidrittelmehrheiten braucht. Wir werden aber die Gespräche unter den Ländern und mit dem Bund fortführen. Nordrhein-Westfalen ist hier von Anfang an die treibende Kraft.

Meine Damen und Herren von den Piraten, Sie haben in Ihrem Antrag viele bildungspolitische Einzelziele genannt. Allein aus Zeitgründen kann ich darauf nicht eingehen, aber die Kollegen haben schon kommentiert, dass das unter die Rubrik „Wünsch Dir was“ fällt und dass das ein bisschen weit gesprungen ist. Trotz der Finanznot des Landes nehmen wir viele Dinge in Angriff und finanzieren sie aus Landesmitteln.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung setzt sich weiterhin für die Lockerung des Kooperationsverbotes ein, um noch bessere Bildung für Nordrhein-Westfalen möglich zu machen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann kann ich die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt schließen.

Die antragstellende Fraktion der Piraten hat direkte Abstimmung beantragt. Die führen wir jetzt durch. Wir stimmen somit über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/1622 ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der Piraten. Wer stimmt

dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5 und rufe auf den Tagesordnungspunkt

6 Gesetz zur Förderung des Mittelstandes in

Nordrhein-Westfalen (Mittelstandsförderungs- gesetz)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/126 – Neudruck

Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/1672

Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 16/1678

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Drucksache 16/1643

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die SPDFraktion Frau Kollegin Müller-Witt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das jetzt vorliegende Mittelstandsförderungsgesetz ist das Ergebnis eines partizipativen Prozesses von Politik und Vertretern des Mittelstandes. Nordrhein-Westfalen bekommt heute ein Mittelstandsförderungsgesetz, das diesen Namen wirklich verdient.

Das heute zur Verabschiedung stehende Gesetz ist das Ergebnis eines langwierigen Diskussionsprozesses. Er begann, als die damalige CDU/FDPLandesregierung 2008 das zuvor von Rot-Grün geschaffene Mittelstandsgesetz abschaffen wollte. Bei der seinerzeitigen Anhörung sagten viele Sachverständige aus Mittelstand, Handwerk und Gewerkschaften, dass das damals geltende Gesetz unzureichend wäre. Aber man wollte die Chance nutzen, ein verbessertes Gesetz zu erarbeiten. Die damalige Wirtschaftsministerin Thoben schlug diese Chance jedoch aus. Für ein vom Mittelstand breit unterstütztes neues Gesetz bedurfte es erst des Regierungswechsels zu Rot-Grün.

Bereits Minister Harry Voigtsberger und Staatssekretär Horzetzky griffen das Thema auf und erarbei

teten im engen Dialog mit der mittelständischen Wirtschaft einen Gesetzentwurf. Manche Idee, die in den heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf Eingang gefunden hat, entstammt diesem Diskussionsprozess.

Im Rahmen einer kürzlich stattgefundenen Anhörung haben Vertreter mittelständischer Verbände und Organisationen erneut Gelegenheit gehabt, ihre Stellungnahmen abzugeben. Diese haben im Änderungsantrag von SPD und Grünen Berücksichtigung gefunden.

Bei uns hat die mittelständische Wirtschaft einen hohen Stellenwert. Wir sind uns dessen bewusst und wissen es zu schätzen, welch wichtigen Beitrag diese zur Wirtschaftskraft unseres Landes leistet. Der Mittelstand ist für uns nicht eine gut sortierte Adressdatei, die im Falle von anstehenden Wahlen zur Akquise von Wahlkampfspenden dient. Auch sind wir davon überzeugt, dass der Mittelstand nicht quasi ein Ableger einer politischen Partei sein kann.

Anders die CDU: Sie meint, den Mittelstand als ihren politischen Erbhof missbrauchen zu können. Dies kann man zum Beispiel in ihrer Pressemittelung zum Vorsitz des CDU-Parlamentskreises Mittelstand nachlesen. Wörtlich – mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin –: „Der PKM ist traditionell das Sprachrohr der Wirtschaft, des Mittelstandes und des Handwerks.“

Wir sind uns bewusst, dass der Mittelstand das Fundament unserer Wirtschaftskraft ist. Er schafft Arbeitsplätze und bietet in großem Stil Ausbildungsplätze für junge Menschen in unserem Lande. Er ist standortverhaftet und eine verlässliche Größe in unserem Land, also eine starke Säule unserer Wirtschaft, die selbstbewusst und eigenständig ihre Interessen vertritt.

Mit dem jetzt im Entwurf vorliegenden Mittelstandsförderungsgesetz und dem Änderungsantrag werden neue Wege beschritten. Insbesondere die Clearingstelle, welche als Kernelement des Gesetzes bezeichnet werden kann, stößt auf große Zustimmung vonseiten der angehörten Verbände.

Zur besseren Klarstellung haben SPD und Grünen einen Änderungsantrag vorgelegt, der deutlich machen soll, dass die Clearingstelle verbindlich außerhalb der Landesverwaltung eingerichtet werden soll. Gleiches gilt für die Einbettung von Stellungnahmen der Clearingstelle bei der Erarbeitung von Gesetzes- und Verordnungsvorhaben. Diese klaren und eindeutigen Formulierungen sind das Ergebnis des Anhörungsverfahrens, das kürzlich durchgeführt wurde. Die Voten der Clearingstelle werden feste Bestandteile der Stellungnahmen zur Anhörung. Ansprechpartner des Landtags ist allerdings der Mittelstandsbeirat.

Dass die Opposition gerne den gebetsmühlenartig vorgetragenen Begriff der weißen Salbe als Attribut des Mittelstandsgesetzes verwendet, zeigt nur, dass

die Gesetzessystematik der von ihr angeprangerten bestehenden Gesetze – wie das Tariftreuegesetz – nicht verstanden wird oder werden soll. Das Mittelstandsförderungsgesetz entbindet uns eben nicht von der Aufgabe, dafür zu sorgen, dass wirtschaftliches Handeln keine externen Kosten verursachen darf, die ansonsten auf Dritte überwälzt würden. Aus diesem Grunde gibt es auch keinen Widerspruch zwischen den von der Opposition angeprangerten Gesetzen und dem heute zu verabschiedenden Mittelstandsförderungsgesetz.

Einem Änderungsantrag der Piraten können wir dagegen folgen. So ist der Verzicht auf die Nennung eines konkreten Gütezeichenanbieters durchaus sinnvoll und deshalb auch zustimmungsfähig.

Fazit: Das jetzt im Entwurf vorliegende Mittelstandsförderungsgesetz mit seinen von uns getragenen Änderungsanträgen ist nicht nur ein gutes Signal an den Mittelstand. Es macht das Land NordrheinWestfalen auch zum Pionier bei der Beteiligung des Mittelstandes an der Bearbeitung von Gesetzes- und Verordnungsverfahren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die CDU-Fraktion spricht Kollege Wüst.

Die Präsidentin hat sich gerade verbeten, dass ich sie als „liebe Präsidentin“ anrede. Ich weiß gar nicht, warum. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Frau Kollegin Müller-Witt, ich bin voll adventlicher Freude: Sie lesen die Pressemitteilungen, die ich als PKM-Vorsitzender herausgebe, und Sie hören meine Reden. Dann ist ja eigentlich alles klar.

(Zuruf von Rainer Schmeltzer [SPD] – Weite- re Zurufe von der SPD)