Aus diesem Grundsatz folgend sollen dann auch Interna und Unterlagen des Ermittlungsverfahrens nicht an die Öffentlichkeit gelangen oder den Medien zugespielt werden. Bei tiefer Achtung vor der Pressefreiheit und dem Beitrag der Medien zur transparenten Information und Kontrolle sind hier sicherlich noch einige Fragen zu stellen.
Rechtlich ist Frau Staatssekretärin bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig anzusehen. Wenn wir uns unserer Rechtsordnung besonders verpflichtet fühlen, dann sind wir meines
Die FDP-Landtagsfraktion hat den Wunsch, dass die rechtlichen Vorwürfe gegen Frau Staatssekretärin schnellstmöglich geklärt und auch die politische Bekämpfung von Schwarzarbeit und Betrug zulasten der Ehrlichen nicht durch derartige Vorwürfe belastet werden. Für die daraus zu ziehenden politischen Schlussfolgerungen möchte ich auf die von der Landesregierung selbst aufgestellten Maßstäbe hinweisen. Frau Staatssekretärin täte sicherlich sich selbst und allen Beteiligten einen Gefallen, wenn sie die Ausübung ihres Amtes bis zur Klärung der Vorwürfe ruhen ließe.
Für die FDP gilt – damit komme ich zum Schluss –, dass bei allen ungeklärten und nicht entkräfteten massiven Vorwürfen dennoch die Unschuldsvermutung zu berücksichtigen ist. Aus diesem Grund werden wir uns dem Antrag der Kolleginnen und Kollegen der Union mit dem Appell an Frau Staatssekretärin, ihr Amt ruhen zu lassen, enthalten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Livestream! Sehr geehrter Herr Wittke, Sie waren mit Ihrer Rede, wie immer, äußerst zügig und auch ein bisschen rücksichtslos unterwegs.
Bei Ihrer versuchten Aufklärungskampagne betreffend Staatssekretärin Kaykin wandeln Sie auf dem sehr schmalen Grat zwischen Datenschutz und Aufklärung, ein Zwiespalt, der sich in unserem Rechtsstaat üblicherweise dadurch löst, dass man das Ergebnis einer Ermittlung, gegebenenfalls auch ein Urteil abwartet.
Das haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, nicht getan. Sie haben sich vom Zeitungsboulevard treiben lassen und sich so an der Vorverurteilung einer einzelnen Person beteiligt, obwohl es dabei recht offensichtlich ist, dass es Ihnen wohl kaum um die Aufklärung in der Sache geht. Seit Mai 2011 haben Sie ein ganzes Dutzend Kleiner Anfragen, Anträge, Eilanträge und Aktueller
Viertelstunden zu dieser Angelegenheit inszeniert. Thematisch springen Sie von angeblichen Kontakten zu türkischen Rechtsextremen bis zur Veruntreuung öffentlicher Subventionen. Ich komme Ihnen zwar insofern entgegen, als Minister Schneider alle Fragen zu den Vorwürfen gegen seine Staatssekretärin Kaykin abgeblockt und damit den Spekulationen in der Öffentlichkeit und in der Presse den größtmöglichen Raum eingeräumt hat, trotzdem gilt in unserer Republik bis zum Beweis des Gegenteils immer noch die Unschuldsvermutung.
Sollten die Ermittlungen gegen Staatssekretärin Kaykin inzwischen tatsächlich abgeschlossen sein, erwarte ich von Ihnen, Herr Minister Schneider, als dem politisch Verantwortlichen für Ihre Angestellte eine ausführliche Stellungnahme. Denn klar ist: Schwarzarbeit und Veruntreuung öffentlicher Projektgelder sind keine Kavaliersdelikte. Die Feststellung aber, ob ein solches Delikt überhaupt vorliegt, obliegt immer noch den ermittelnden Behörden und nicht dem Landtag NRW. Je nach Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen müssen die Anschuldigungen an der Stelle aufhören, oder die Landesregierung muss die personellen Konsequenzen aus den Ergebnissen der Ermittlungen ziehen.
Da das Ermittlungsverfahren allerdings noch nicht abgeschlossen zu sein scheint, empfehle ich meiner Fraktion, den Antrag der CDU abzulehnen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schon am vorigen Mittwoch habe ich im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales deutlich gemacht, dass das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Duisburg gegen Frau
Staatssekretärin Kaykin andauert und mir nicht bekannt ist, wann die Ermittlungen abgeschlossen sein werden. Ich habe ebenso deutlich gemacht, dass mir auch der derzeitige Stand des Ermittlungsverfahrens nicht bekannt ist und ich deshalb keine Aussagen zu Einzelheiten treffen kann.
Wenn Sie, Herr Wittke, einen anderen Informationsstand über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben, sind Sie im Vorteil. Ich würde mich dann aber sehr dafür interessieren, wie Sie zu dem Informationsvorsprung gekommen sind.
Meine Damen und Herren, ich beabsichtige nicht, mich an den Spekulationen in der Presse, die von der Opposition gern aufgegriffen und zu weiteren Spekulationen verwandt werden, zu beteiligen. Das ist nicht der Stil der Landesregierung.
So ist es. Das ist nicht der Stil der Landesregierung. Wir beteiligen uns nicht an Spekulationen, sondern wir nehmen Fakten zur Kenntnis, werden sie beurteilen und die notwendigen Konsequenzen ziehen. Darauf können Sie sich verlassen. Ich werde also die abschließende Bewertung der Staatsanwaltschaft Duisburg abwarten.
Meine Damen und Herren, ich möchte die Gelegenheit nutzen, einige Bemerkungen über das offensichtliche Rechtsverständnis der CDU-Fraktion in diesem Hohen Hause zu machen. In unserem Rechtsstaat gilt immer noch die Unschuldsvermutung; davon war die Rede.
Laumann in Presseinformationen mit den Worten zitiert wird, dass es in einem Rechtsstaat keine Vorverurteilung geben dürfe, kann ich nur sagen: Richtig so! Bravo! – Wenn allerdings der Fraktionsvorsitzende Laumann im nächsten Satz feststellt, strafrechtlich sei die Angelegenheit entschieden, und Frau Kaykin sei schuldig, dann ist das eben genau diese Vorverurteilung. Das ist rechtsstaatswidrig. Das ist letztlich auch verfassungswidrig
Schuld wird in dieser Gesellschaft immer noch von Gerichten festgestellt. Auch darüber sollten wir uns einig sein.
Herr Wittke sagte eben, aus seiner Sicht sei der Sachverhalt weitgehend geklärt. Ich kann nur sagen: Aus meiner Sicht ist der Sachverhalt bisher nicht geklärt. Vielleicht hat Herr Wittke da eine Deutungshoheit. Wenn ich richtig informiert bin, ist er aber Geograf. Ich würde mich nicht auf das juristisch sehr dünne Eis begeben.
Sie sprachen vorhin davon, dass keine Vorverurteilungen stattfinden sollen. Das ist auch richtig. Frage: Wenn jemand erwischt worden ist, nachgezahlt hat und somit den Sozialversicherungsbetrug beglichen hat, liegt dann, wenn man das feststellt, eine Vorverurteilung vor, ja oder nein?