Lassen Sie uns deswegen auch über die Amtszeiten der Hauptverwaltungsbeamten reden. Wir wählen Kreisdirektoren und Beigeordnete für acht Jahre. Warum diskutieren wir nicht in der Tat, Herr Kollege Körfges, die Amtszeiten auch an dieser Stelle zu verlängern?
Sie wollen offensichtlich pflegeleichte, parteiabhängige Kandidaten. Wir wollen unabhängige, kompetente, bürgernahe Fachkräfte – die übrigens nicht immer nur aus dem öffentlichen Dienst kommen müssen.
Ein wesentlicher Punkt der Kritik betrifft das freiwillige Niederlegungsrecht für Bürgermeister. Meine sehr geehrten Damen und Herren, um die angebliche Bündelung zu erreichen, brechen Sie diese Regelung übers Knie.
Da gibt es zunächst die politische Kritik. Das freiwillige Niederlegungsrecht führt zu doppelten Personalkosten für betroffene Kommunen. 2014 zahlen die Städte dann Pensionszahlungen für den freiwillig zurückgetretenen Bürgermeister und gleichzeitig aktive Beamtenbezüge für den neu gewählten Bürgermeister. Das müssen Sie erst einmal erklären, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Und jetzt hören Sie bitte ganz genau zu, weil das ein Argument ist, das wir Ihnen in dieser Frage noch lange vorhalten müssen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es gibt nämlich auch erhebliche rechtliche Kritik, insbesondere verfassungsrechtliche Kritik. Der Kollege Körfges hat das hier in seinem Wortbeitrag auch in schonungsloser Offenheit und Klarheit angedeutet, indem er sinngemäß gesagt hat: Wir wollen versuchen, dass wir das verfassungsfest machen können.
Erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken stehen Ihrem Vorhaben entgegen. Wir haben große Zweifel, ob diese Variante mit dem freiwilligen Niederlegungsrecht mit dem sich aus unserer Landesverfassung und dem Grundgesetz ergebenden Demokratieprinzip vereinbar ist.
Was ist 2009 denn gewesen? Die Bürgerinnen und Bürger, der oberste Souverän, das Wahlvolk, haben eine Wahlentscheidung in Bürgermeisterwahlen getroffen. Das haben sie 2009 unter einer ganz klaren Gefechtslage getan. Diese souveräne Entscheidung des Volkes bezog sich ausdrücklich auf das Votum für die Dauer von sechs Jahren, also bis 2015. Jetzt wollen Sie als Landesgesetzgeber eine Rücktrittsmöglichkeit schaffen, die unmittelbar in diese kommunale Demokratie eingreift und sich über den Legitimationsgeber stellt, der 2009 gewählt hat.
Dann nennen Sie Ihren Entwurf auch noch „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie“! Auf diese Idee muss man erst einmal kommen, meine Damen und Herren.
Nun ist es ja nicht so, dass ich mit dieser Kritik alleine stehe. Sie haben doch selbst als Landesregierung Gutachter dazu befragt. Ein Gutachter – übrigens ein Gutachter, den Sie sonst auch öfter bemühen, insbesondere wenn es um die Parlamentskommission und ähnliche Dinge geht; ich rede von Prof. Morlok – kommt zu dem Schluss, dass diese gesetzliche Neuregelung, also das freiwillige Niederlegungsrecht, deutlich Gefahr läuft, vor dem Verfassungsgerichtshof zu scheitern. Was macht die Landesregierung dann? Man beauftragt noch einen zweiten Gutachter. Aber auch er kommt zu der Aussage, dass es sich nicht vorhersagen lässt, wie sicher das Ganze vor dem Verfassungsgerichtshof gerichtsfest zu machen ist.
Meine Damen und Herren, wir können uns über die unterschiedlichen Auffassungen in Bezug auf die Amtszeiten unterhalten. Wir können leidenschaftlich über die Frage streiten, wann welche Wahl stattfinden soll und inwiefern Wahlen sinnvollerweise zusammengelegt und gebündelt werden können. Aber wenn man hier im Landtag einen Vorstoß zu einem neuen Kommunalwahlrecht behandeln und verabschieden lässt, obwohl bereits jetzt erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel mindestens an einem Teil dieses Gesetzgebungsvorhabens bestehen, ist das etwa so, als ob man sehenden Auges aufs Geratewohl nach dem Motto handelt: Es wird schon gut gehen.
Eine für die Demokratie in Nordrhein-Westfalen so wichtige Frage erfordert von Ihnen mehr Sorgfalt im Gesetzeshandwerk, meine Damen und Herren.
Das Gleiche gilt natürlich für die Frage, wenn dieses freiwillige Niederlegungsrecht am Ende nicht verfassungsfest ist, was mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern passiert, die auf der Grundlage eines möglicherweise rechtswidrigen Gesetzes freiwillig ihr Amt niedergelegt haben. Ich bin ge
Herr Minister, Sie haben gestern Ihren Wortbeitrag auf Latein begonnen. Ich möchte meinen Wortbeitrag auf Latein beenden:
Vielen Dank, Herr Abruszat. – Als Nächstes spricht für die Fraktion der Piraten der Kollege Herrmann. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Besucher auf der Tribüne und am Stream! Das Kommunalwahlrecht in NRW wurde in den letzten Jahren immer wieder Reformen unterzogen. Wie wir heute schon mehrfach gehört haben, verabschiedete die damalige schwarz-gelbe Koalition 2007 das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, das Gemeindeordnungsreformgesetz. Teile dieser Reform wurden bereits wieder zurückgenommen, zum Beispiel die Abschaffung der Stichwahl bei den Bürgermeisterwahlen, was wir im Übrigen nicht begrüßt haben.
Heute wird ein rot-grüner Gesetzentwurf beraten, mit dem ein Kernelement der schwarz-gelben Reform von 2007 zurückgenommen werden soll, die Entkoppelung der Bürgermeister- und Landratswahlen von den Wahlen der kommunalen Vertretungen. Die grundlegenden Argumente sind ausgetauscht. Die gemeinsame Wahl ist sicher zu bevorzugen. Denn eines kann man doch festhalten: Die Behauptung, dass durch die Entkoppelung die demokratische Beteiligungsmöglichkeit der Bürger ausgebaut würde, ist falsch. Das zeigen doch die Erfahrungen in den anderen Bundesländern klar: Die Wahlbeteiligung sinkt durch entkoppelte Wahltermine.
Vor dem Hintergrund der Stärkung der kommunalen Demokratie muss ich über den CDU-Vorschlag einer 3-%-Hürde bei der Kommunalwahl mein Unverständnis zum Ausdruck bringen. Herr Nettelstroth möchten Sie dem Wähler mitteilen, dass nur große Parteien gewählt werden dürfen? Dem würden wir sicherlich nicht zustimmen.
Für eine echte Stärkung der kommunalen Demokratie sehen wir noch ganz andere Themen entscheidend, die im vorliegenden Gesetzentwurf leider nicht berücksichtigt sind. Da wären die Wahlverfahren und die Schaffung von weiteren Möglichkeiten für die Bürger, sich zu beteiligen. Ich weiß, Sie haben schon in der letzten Wahlperiode über das Wahlverfahren „Panaschieren und Kumulieren“ geredet. Obwohl sich dieses System in nahezu allen Bundesländern bewährt hat, haben Sie vor einem Jahr gegen den Vorschlag der FDP gestimmt, dieses Wahlverfahren einzuführen. Aber jetzt sind wir mit frischen Argumenten da. Wir hoffen, dass wir gemeinsam mit Ihnen ein Wahlrecht in NRW schaffen, das die Menschen mitnimmt und beteiligt. Das Panaschieren und Kumulieren der Wählerstimmen kann dazu einen guten und wichtigen Beitrag leisten.
Uns fällt es auch schwer, nachzuvollziehen, warum seit Jahrzehnten in NRW lebende Bürger kommunal nicht mitwählen dürfen. Wieso sollten Menschen nicht dort wählen dürfen, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben? Als EU-Bürger darf man kommunal wählen. Warum ermöglicht man das zum Beispiel Menschen mit türkischem Migrationshintergrund nicht?
Schon Anfang nächsten Jahres bekommen Sie, meine Damen und Herren, eine weitere Gelegenheit, einen eklatanten Fehler im Kommunalwahlrecht zu beheben. Wir fordern mit unserem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlrechts, dass das aktive Wahlrecht dem passiven Wahlrecht gleichgestellt wird. Warum sollte das Wählerverzeichnis im Falle einer Wiederholungswahl aktualisiert werden, das Angebot an zur Wahl stehenden Personen jedoch nicht? Dafür gibt es keinen Grund.
Wir empfehlen weniger Klein-Klein. Packen wir das Wahlrecht richtig an. Schaffen wir eines, was nachhaltig und beständig ist und den Anforderungen an moderne Demokratie gerecht wird. Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss. – Danke schön.
Danke schön, Herr Kollege Herrmann. – Nun spricht für die Landesregierung der zuständige Minister, Herr Jäger.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der umfangreichen Einführung von Herrn Körfges zum Inhalt dieses Gesetzentwurfs will ich mich eigentlich nur auf einige wenige Punkte beschränken, die sich im Rahmen dieser Debatte ergeben haben und in der Tat erörterungswert sind.
Ich beginne mit Herrn Abruszat. Ich finde es gut, dass wir gegenseitig auf Latein rezitieren. Man lernt immer dabei. Vielleicht würde dies auch dazu beitragen, dass meine damalige, nicht gerade berauschende Abschlussnote beim großen Latinum angehoben werden könnte. Das hoffe ich.
Wenn man schon zitiert, und zwar nicht nur auf Latein, sondern auch aus Gutachten von Verfassungsrechtlern über die Frage der Verfassungsfestigkeit dieses Gesetzentwurfs, und jemand anderen mangelnde Sorgfalt unterstellt, Herr Abruszat, dann muss man Folgendes feststellen: Gäbe es eine internationale Ratingagentur für die Bewertung von verfassungswidrigen Gesetzen, Herr Abruszat, die alte Landesregierung hätte dabei Triple A erlangt. Sie können davon ausgehen, dass wir mit größter Sorgfalt diesen Gesetzentwurf geprüft haben.
Es gibt immer verfassungsrechtliche Risiken. Das gebietet allein schon der Respekt vor dem Verfassungsgerichtshof, der gelegentlich zu anderen Beurteilungen kommt als der Gesetzgeber, die Landesregierung. Aber hier bewegen wir uns, glaube ich, auf der sicheren Seite.
Ich finde, dass die Anmerkungen von Herrn Nettelstroth zu der Frage der Sperrklausel in der Tat erörterungsbedürftig sind. Wir leben in einer Zeit, in der wir feststellen müssen, dass vor dem Hintergrund, dass die Kolleginnen und Kollegen, die in den Räten und Kreistagen sitzen, in ihrer Berufs- und Arbeitswelt, in ihren Familienleben immer stärker gefordert sind, dort tätig zu sein, ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement in den Kommunen kaum noch möglich ist. Ich ziehe vor jedem den Hut, der ehrenamtlich dort tätig ist.
Ziel einer solchen Debatte kann durchaus sein, zu sagen, dass die Situation in Räten – Sie hatten das Beispiel genannt; da zählt auch meine Heimatstadt mit 13 Fraktionen zu – Beratungsverfahren erfordert, die ehrenamtlich und bürgerschaftlich kaum noch darstellbar sind. Das ist das eine.
Auf der anderen Seite wollen wir, wenn wir diese Diskussion führen, aber auch, dass Demokratie nicht geschliffen wird und kleine Parteien keine Chance haben – das kann nicht das Ziel sein –, sondern dass eine solche Regelung – wenn wir diese diskutieren – vor allem verfassungsfest sein muss.