Protocol of the Session on November 29, 2012

Willi Körfges hat es gerade schon ausgeführt: Natürlich haben wir uns auch Gedanken darüber gemacht, inwieweit bereits 2014 gemeinsam gewählt werden kann. Das war nicht ganz einfach, dazu hat es entsprechende Expertisen gegeben. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg und haben es den jetzigen Amtsinhabern ermöglicht, bereits für 2014 eine Situation herzustellen, dass gemeinsam gewählt werden kann.

Warum? – Nicht nur, um zwischen Rat und Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister die Ungleichgewichte abzustellen, sondern auch der Tatsache geschuldet, dass alleinige Bürgermeisterwahlen in der Regel zu schwachen Wahlbeteiligungen führen. Wir haben es vor Kurzem in Duisburg erlebt: Im ersten Wahlgang lag die Beteiligung bei 32 %. Wir wissen, dass in keiner Stadt, in der der Bürgermeister in einem separaten Wahlgang gewählt worden ist, Wahlbeteiligungen von mehr als 50 % erreicht worden sind, sie alle schwanken zwischen 30 bis 42, 43 %. Das ist nicht gut, das wollen wir ändern. Insofern macht es Sinn, die Rats- und Bürgermeisterwahlen wieder zusammenzufassen.

Wir steigen ein, wir wollen alle mitnehmen. Insofern ist es auch erfreulich, Herr Laumann – er ist heute mal nicht da oder kommt etwas später –, …

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Da ist er doch – unübersehbar!)

Ja, da ist er. –

… wenn Sie wie in der „Rheinischen Post“ vom 1. August 2012 ausgeführt haben:

„Wir haben dazugelernt. Die Union schlägt vor, die bestehende Wahlperiode der Räte einmalig auf sechs Jahre zu verlängern, sodass Räte und Bürgermeister 2015 an einem Tag gewählt werden können.“

Lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Abruszat zu?

Gerne.

Herr Kollege, bitte schön.

Ganz herzlichen Dank, Herr Kollege Krüger. – Ich würde Sie gerne zu den von Ihnen dargelegten Argumenten der Wahlbeteiligung fragen: Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund die Wiedereinführung der Stichwahl, bei der es doch in der Regel noch weniger Wahlbeteiligung gegeben hat, zu der Sie ausdrücklich stehen?

Herr Abgeordneter, bitte schön.

Ich glaube, wir sind nicht gut beraten, auch wenn wir wissen, dass die Wahlbeteiligung im Rahmen der Stichwahlen in der Regel abbricht – in Duisburg von 33 % auf 28 % –, wenn wir im ersten Wahlgang jemanden wählen, der möglicherweise noch nicht einmal die Mehrheit derjenigen, die gewählt haben, hinter sich hat bzw. lediglich ein Wahlergebnis von 33 oder 35 % erzielt hat. Das ist nicht gut für die Stellung des Bürgermeisters.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Kai Abruszat [FDP]: Ja, deswegen haben wir die Wiedereinführung nicht mitgemacht!)

Insofern kann ich durchaus mit dem Nachteil umgehen, dass eine Stichwahl in der Regel zu einer geringeren Wahlbeteiligung gegenüber dem eigentlichen Hauptwahlgang führt.

(Kai Abruszat [FDP]: Wir haben die Stichwahl mit eingeführt!)

Wir haben es geändert; das war auch ganz gut so.

Ich knüpfe noch einmal an meine Ausführungen gegenüber Herrn Laumann an: Wir freuen uns, dass Sie diesen Weg mitgehen wollen, glauben aber nicht – dazu haben wir uns noch entsprechende Rechtsexpertisen eingeholt –, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Wahlzeiten der bestehenden Räte auf sechs Jahre verlängert werden können. Setzen Sie sich damit noch einmal auseinander! Vielleicht kommen wir zu einem gemeinsamen Weg, wie er in dem Gesetzentwurf beschrieben worden ist.

Ich freue mich auf die Diskussion in den entsprechenden Ausschüssen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Krüger. – Für die CDULandtagsfraktion spricht Herr Abgeordneter Nettelstroth.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf soll erstmals 2020 wieder die Zusammenlegung der Oberbürgermeister-, Bürgermeister- und Landratswahlen mit den allgemeinen Kommunalwahlen erreicht werden. Zu diesem Zweck soll die Wahlperiode der Rats- und Kreistagsmitglieder einmalig auf sechs Jahre verlängert und die Wahlperiode der Hauptverwaltungsbeamten auf fünf Jahre verkürzt werden.

Angesichts der Erfahrungen mit den isoliert durchgeführten Wahlen der Oberbürgermeister und Landräte sind auch wir der Auffassung, wieder in einer Wahl über die Zusammensetzung der Räte und Kreistage sowie der hauptamtlichen Verwaltungsspitzen zu entscheiden. Bei Wahlbeteiligungen von 25 bis 33 % bei den letzten Wahlen von Hauptverwaltungsbeamten erhebt sich zunehmend die Frage nach der demokratischen Legitimation, wenn der jeweils erfolgreiche Bewerber letztlich nur noch 13 bis 18 % der Stimmen der Wahlberechtigten auf sich vereinigen kann.

Im weiteren Beratungsverfahren werden wir den Vorschlag unserer kommunalen Familie einbringen, ab dem Jahr 2020 die sodann gemeinsamen Wahlen nicht alle fünf Jahre, sondern alle sechs Jahre durchzuführen und damit die einmalige Übergangsregelung für die Räte und Kreistage zu einer dauerhaften Regelung bis 2020 umzuformen. Dies ist vor dem Hintergrund der positiven praktischen Erfahrungen mit der Amtszeitverlängerung bei den Hauptverwaltungsbeamten auf sechs Jahre eine angemessene Verlängerung und dient letztlich der Stärkung der Räte.

Damit folgen wir dem Beispiel des Landes Bayern, wo eine gemeinsame sechsjährige Amtszeit bereits gute, langjährige Praxis ist. Letztlich wird die kommunale Selbstverwaltung in den Räten gestärkt, weil durch die längere Amtszeit ein Mehr an Fachkenntnissen erreicht wird und für die Umsetzung politischer Ziele ein längerer Zeitraum zur Verfügung steht, der sodann von den Bürgern in den Wahlen besser bewertet werden kann. Damit würde auch die Wahl an sich an Bedeutung gewinnen. Daneben würde die Verlängerung der Wahlperiode mit einer gemeinsamen Wahl die finanziellen Belastungen der Kommunen für die Wahldurchführung erheblich verringern.

Außerdem werden wir in das Beratungsverfahren als weiteren Vorschlag einbringen, wieder eine angemessene Sperrklausel von 3 % einzuführen. Nach dem Wegfall der 5-%-Sperrklausel bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen im Jahre 1999 besteht in den Räten und Kreistagen die Ge

fahr der Funktionsunfähigkeit. Bei der vergangenen Kommunalwahl mussten wir feststellen, dass eine zunehmende Zersplitterung der Parteienlandschaft zu verzeichnen war und immer mehr Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber Sitze in den kommunalen Vertretungen erlangten.

Die Anzahl der Fraktionen in den Räten und Kreistagen erhöhte sich insbesondere in einigen kreisfreien Städten auf bis zu 13 Fraktionen. Auch die Anzahl der Einzelmandatsträger erhöhte sich seit dem Wegfall der Sperrklausel 1999 um mehr als das Vierfache. In kleineren Kommunen reichten teilweise rund 160 Stimmen für den Einzug in den Rat aus, während andere Bewerber weitaus höhere Stimmergebnisse erzielen mussten. In NordrheinWestfalen sind 1,2 % bis 3 % der Stimmen für einen Sitz in einer kommunalen Vertretung erforderlich.

Mir selbst sind auch Fälle bekannt, bei denen aufgrund dieser ungleichen Sitzzuweisung die Mehrheit der abgegebenen Stimmen nicht durch die Mehrheit der Sitze in den jeweiligen Vertretungen abgebildet wird. Diese Ungleichheit im Erfolgswert der Stimmen würde durch eine einheitliche 3-%-Sperrklausel behoben.

Ferner wird durch die Erhöhung der Anzahl der Fraktionen in den Räten und Kreistagen die Mehrheitsbildung empfindlich gestört. Die Folge davon ist, dass kommunale Parlamente immer weniger aktionsfähig sind. Die Fragmentierung der Räte führt zu geringerer Effizienz und zu einem Stillstand der Entscheidungen in den kommunalen Parlamenten. Dies wiederum führt zu einem Verlust an Attraktivität des kommunalen Ehrenamts, auf das wir alle so sehr angewiesen sind.

Die Einführung der 3-%-Sperrklausel führt zu kürzeren Sitzungen, schnelleren Entscheidungen und funktionierender Gremientätigkeit sowie einer besseren Vereinbarkeit des kommunalen Ehrenamtes mit der beruflichen Tätigkeit. Dadurch gelingt es auch, den Nachwuchs und breitere Arbeits- und Gesellschaftsschichten anzusprechen und für die kommunale Ratstätigkeit zu gewinnen. Im Ergebnis ist es daher sehr wünschenswert, dass ein neues Kommunalwahlrecht auf eine möglichst breite Zustimmung aufbauen kann und damit dem politischen Streit entzogen wird. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Nettelstroth. – Für die FDP-Landtagsfraktion spricht Herr Kollege Abruszat.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst das aufgreifen, was der Kollege Körfges gesagt hat. Ja, es ist richtig; das Wahlrecht in unserer kommunalen Demokratie hat eine enorm hohe Bedeutung. Deswegen müssen wir sorgfältig darüber diskutieren.

Ein größtmöglicher Konsens ist in der Tat anzustreben. Ich darf daran erinnern, dass wir in der letzten Wahlperiode bei der Wiedereinführung der Stichwahl auch entsprechend mitgewirkt haben.

(Michael Hübner [SPD]: Richtig! Sie können hier auch mitmachen!)

Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf nimmt für sich in Anspruch, beim Thema „Bündelung von Wahlterminen“ etwas zu tun. Schauen wir es uns einmal genau an. Ist das eigentlich eine Bündelung von Wahlterminen? Nach dem bisherigen Szenario führen wir im Juni 2019 die Europawahl und die Kommunalwahl durch. Nach dem zukünftigen Szenario führen wir 2019 die Europawahl und 2020 die allgemeine Kommunalwahl sowie die Wahl der Hauptverwaltungsbeamtenwahlen und zwei Wochen später eine Stichwahl durch. Dass das, was Sie hier vorgeschlagen haben, eine Bündelung ist, kann ich jedenfalls nicht erkennen. Dieses Argument sollten Sie also nicht mehr verwenden.

(Beifall von der FDP)

In der Tat haben seinerzeit gute Gründe dazu Veranlassung gegeben, getrennte Wahlen von Bürgermeistern einerseits und Räten andererseits vorzunehmen.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Der Zustand der FDP!)

Diese Gründe will ich Ihnen gerne noch einmal erläutern.

Erstens. Die Entkopplung stärkt die Ratsmitglieder. Warum?

(Lachen von der SPD)

Es ist sachgerecht, wenn wichtige Wahlen zu Stadtrat und Kreistag eben nicht von den Showkämpfen um ein Oberbürgermeister- oder Landratsamt überlagert werden, sondern wenn das normale Ratsmitglied auch für seine eigenen Interessen in den Bürgerdialog treten kann, meine Damen und Herren.

(Beifall von der FDP)

Zweitens. Natürlich stärkt eine Entkopplung auch die Bürgermeister. Das wollen Sie offensichtlich nicht, obwohl Bürgermeister, Landräte und Oberbürgermeister eine enorm hervorgehobene Stellung in unserer Kommunalverfassung haben. Sie sind oberste Repräsentanten unserer Kommunen und zugleich im besten Sinne die Verwaltungsmanager. Sie sind eben nicht die Doppelspitze alter Prägung, sondern vereinen unterschiedliche wichtige Synergien in einer Person.

Diese hervorgehobene Stellung rechtfertigt eine eigenständige Auseinandersetzung mit diesem Amt und damit auch die Beibehaltung der bisherigen Entkopplung. Eigenständige Wahlen von Bürgermeistern gehen zulasten der Parteidominanz – und

damit haben wir kein Problem, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall von der FDP – Zuruf von Hans-Willi Körfges [SPD])

Es ist übrigens sehr erfreulich, zu sehen, dass immer mehr unabhängige Köpfe ihre Kompetenzen im Amt des Hauptverwaltungsbeamten einbringen. Sie wollen offensichtlich durch die Zusammenlegung wieder die Macht der Parteien stärken. Wir wollen das Amt des Bürgermeisters aufwerten.

Lassen Sie uns deswegen auch über die Amtszeiten der Hauptverwaltungsbeamten reden. Wir wählen Kreisdirektoren und Beigeordnete für acht Jahre. Warum diskutieren wir nicht in der Tat, Herr Kollege Körfges, die Amtszeiten auch an dieser Stelle zu verlängern?