Protocol of the Session on November 29, 2012

Die Universitäts- und Landesbibliotheken warten dringend auf eine gesetzliche Regelung für die Sammlung elektronischer Pflichtexemplare. Nur dann können sie auch Erfahrungen im Umgang mit einer solchen Regelung machen.

Möglicherweise werden auf Grundlage dieser Erfahrungen auch wieder Änderungen an unserem Pflichtexemplargesetz nötig sein. Bei der dynamischen Entwicklung der elektronischen Informationsmedien müssen wir uns vermutlich aber ohnehin darauf einstellen, dass wir dieses Gesetz gelegentlich wieder verändern und novellieren müssen. Wichtig ist aber, dass die Landesbibliotheken jetzt auch mit der Sammlung der elektronischen Pflichtexemplare beginnen.

Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung, dessen erste Lesung hier im Landtag im September dieses Jahres stattfand, sind wir auf einem richtigen Weg, denke ich. Der Gesetzentwurf ist mit den schon existierenden Pflichtexemplargesetzen des Bundes und anderer Länder abgeglichen worden. Die fachlichen Notwendigkeiten und Anforderungen der Landesbibliotheken, die sich schon lange mit dieser Thematik beschäftigen, sind auch in den Gesetzentwurf eingeflossen.

Die in unserem Entwurf vorgesehenen Regelungen sind daher nach meinem Dafürhalten in jeder Hinsicht geeignet, eine verlässliche, praktikable rechtliche Grundlage für die Ablieferung von körperlichen und unkörperlichen Pflichtexemplaren zu schaffen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1274 an den Ausschuss für Kultur und Medien. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

12 Herausforderungen des doppelten Abitur

jahrgangs annehmen – Wo sind die Konzepte der Landesregierung?

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/1477

Ich eröffne die Aussprache. – Das Wort hat der Kollege Kaiser.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu vorgerückter Stunde stelle ich fest: Der Antrag „Herausforderungen des doppelten Abiturjahrgangs annehmen – wo sind die Konzepte der Landesregierung?“ bringt … Ich muss kurz Luft holen.

(Angela Lück [SPD]: Was haben Sie denn gemacht, Herr Kaiser?)

Ich hatte bis gerade eine Besuchergruppe und bin ziemlich schnell gelaufen.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Beim doppelten Abi- turjahrgang muss man auch durchatmen!)

So ist das. – In diesem Zusammenhang nimmt die Dramatik, die jetzt auf uns zukommt, zu. Die Unruhe bei Eltern und bei Betroffenen wird größer. Die Antworten bleiben aber unbestimmt und unklar.

Vor diesem Hintergrund haben wir unseren Antrag gestellt, um darzustellen, wie die Unsicherheit genommen werden kann und wie wir dafür sorgen können, dass wir den Betroffenen Sicherheit geben und einen Überblick vermitteln, wie das Ganze im nächsten Jahr gemanagt wird.

In dem Antrag, den wir als CDU eingebracht haben, wird gefordert, anzugeben, welche Kapazitäten an welchen Hochschulen zusätzlich zur Verfügung stehen müssen. Das heißt, wir können uns nicht auf unbestimmte Aussagen verlassen. Wir brauchen Sicherheit. Wir wissen auch, dass an den Hochschulen entsprechende Vorgaben umgesetzt werden. Bisher haben wir aber wenig konkrete Informationen. Deshalb, Frau Ministerin Schulze, möchten wir Sie mit diesem Antrag beauftragen, uns präzise Auskunft zu geben und damit auch allen Betroffenen darzustellen, wie wir das in Zukunft gestalten können.

Wir wissen, dass über 630.000 Menschen bei uns ein Studium absolvieren. Wir wissen, dass die Zahl der Studierenden enorm gestiegen ist – insbesondere auch vor dem Hintergrund der Kompensationsmittel, die zur Verfügung gestellt worden sind. Daraus haben wir deutlich gelernt, dass die bisher geleistete Kompensation alles andere als auskömmlich ist. Es stellt sich also die Frage: Wie reagiert die Landesregierung auf diese größte Herausforderung im schulpolitischen Bereich?

Wir wissen, Frau Löhrmann hat betreffend die Gymnasien insofern reagiert, als die Schulen aufgrund der zusätzlichen Belastung durch den doppelten Abiturjahrgang von der Q 4, von der Qualitätsanalyse, ausgenommen sind und es ihnen überlassen ist, sich dieser zu stellen.

Ich erinnere an die heute Morgen stattgefundene Aktuelle Stunde. Frau Ministerin Schulze, ich weiß nicht, ob es, wenn wir von den Hochschulen eine sehr hohe Flexibilität bei der Schaffung neuer Studienplätze verlangen, hilft, nun ein neues Hochschulgesetz in die Beratungen zu bringen. Vielleicht hätte man auch in dieser Frage dem Vorbild der Schulministerin folgen können. – Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kaiser. – Für die SPD-Fraktion spricht der Kollege Bell.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit Erlaubnis des Präsidenten würde ich gerne mit einem Zitat beginnen:

„Die höhere Anzahl an Studierenden verlangt von allen Verantwortlichen der Universität ein Höchstmaß an Kooperation und Engagement für die jungen Menschen, die in einen wichtigen Lebensabschnitt ihrer beruflichen Karriere eintreten. Wir werden alles dafür tun, dass der doppelte Abiturjahrgang keinen negativen Einfluss auf die Qualität der Lehre haben wird. Die frühzeitig zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel, die bereits existierende und weiter intensivierte exzellente Forschung sowie die stetig verbesserten Rahmenbedingungen der Lehre sollen auch weiterhin dazu beitragen, die Qualität des Studiums zu verbessern.

Gemäß dem im Sommer 2010 zwischen der Universität Paderborn und dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung vereinbarten Hochschulpakt II nimmt die Universität in den Jahren 2011 bis 2015 zusätzliche Studierende auf. Im Gegenzug erhält sie bis zum Jahr 2018 ca. 104 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln, um die Qualität der Lehre zu sichern. …

Wann immer Sie ihr Studium bei uns aufnehmen werden – im Sommersemester 2012, im Wintersemester 2012/2013 oder im Sommersemester 2013: Die Universität Paderborn ist bestmöglich auf den doppelten Abiturjahrgang vorbereitet.“

Dieses Zitat ist aus einer Publikation der Universität Paderborn.

Ich frage Sie allen Ernstes: Welches Zerrbild wollen Sie mit Ihrem Antrag in die Öffentlichkeit tragen?

Wir waren mit dem Arbeitskreis Wissenschaft der SPD vor wenigen Tagen an der Fachhochschule Niederrhein. Dort wurde uns definitiv – definitiv! – erklärt, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um den doppelten Abiturjahrgang zu bewältigen, und intensiv dabei ist, entsprechende Verbesserungen herbeizuführen.

Ich sage: Dieser Antrag wird nicht die Unsicherheit und Unruhe bei Eltern und Betroffenen reduzieren, sondern Sie versuchen, genau diese Unruhe herbeizureden.

(Beifall von der SPD)

Sie schaden dem Universitätsstandort NordrheinWestfalen mit dieser Art und Weise der Debattenkultur.

Sie hätten sich einfach ein wenig mehr Mühe geben müssen, Herr Kaiser.

(Zuruf von Klaus Kaiser [CDU])

Das Niveau des Antrags ist wirklich so, dass ich mich nach Dr. Brinkmeier sehne. Das muss ich wirklich sagen. In diesem Antrag ist wirklich so wenig Substanz!

Sie hätten sich die Mühe machen müssen, sich den Monitoringbericht des Ministeriums anzuschauen. Sie sagen, es wäre ein Beobachtungsbericht. Wenn Sie diesen Bericht lesen, werden Sie erkennen, dass nach den Angaben der Hochschulen die Ziele zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger für die Jahre 2012 bis 2015 aller Voraussicht nach erreicht werden. Und da werden auch die Kapazitäten im Zubau genannt. Zum Beispiel: In den Ingenieurwissenschaften gibt es 37,8 % zusätzliche Plätze im Zubau, in den Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 24,7 % Zubau, in den Sprach- und Kulturwissenschaften 16 % Zubau.

Ich glaube allen Ernstes, Sie werden der Herausforderung, die hinter dem doppelten Abiturjahrgang steht, und der Verantwortung, der wir uns hier stellen müssen, nicht gerecht. Diese Landesregierung tut das. Deswegen möchte ich mich sehr herzlich bei Ministerin Schulze bedanken.

(Beifall von der SPD – Zurufe von der CDU)

Die Reaktion ist genauso müde wie Ihr Antrag. Das muss man einmal deutlich sagen.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Gerhard Papke)

Die Herausforderung, die jetzt vor uns liegt, ist die, wie wir bei den neuen Diskussionen zum Hochschulpakt wegen der deutlich steigenden Studierendenzahlen zu einer verlässlichen Verabredung mit dem Bund kommen. Selbst das „Handelsblatt“ titelte am 26. November 2012: „Hochschulpakt muss neu verhandelt werden“. – Dem habe ich an dieser Stelle nichts hinzuzufügen.

Ich will aber sehr deutlich machen, dass die Landesregierung, gerade um den Handlungsspielraum der Hochschulen zu erweitern, Mittel aus dem Hochschulpakt von insgesamt 820 Millionen € leistungsbezogen zur Verfügung gestellt hat – ein Drittel mehr als bisher kalkuliert. Das wird die Hochschulen gerade im Zeitraum des doppelten Abiturjahrgangs noch einmal entlasten.

Lassen Sie also Ihre Nebelkerzen sein. Kommen Sie in der Realität der Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen an. Das wäre besser für die Qualität der Debatte in diesem Hause. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Frau Kollegin Dr. Seidl.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kaiser, man hatte eben das Gefühl, dass Sie sich nicht getraut haben, die dreisten Behauptungen, die in diesem Antrag zu finden sind, vorzutragen. Zumindest haben Sie nicht so viel darüber gesprochen.

Ich möchte auf die im Antrag der CDU beschriebene Ausgangssituation zurückkommen, in der die Maßnahmen der damaligen Landesregierung zur Vorbereitung auf den doppelten Abiturjahrgang 2013 dargelegt werden. Ich finde es großartig, dass Sie mir an dieser Stelle die Gelegenheit geben, Ihnen detailliert aufzuzeigen, wie wir Sie fünf Jahre lang regelrecht zum Jagen getragen haben. Es wurde ja behauptet, dass wir überhaupt nichts gemacht und Sie damals eigentlich alles auf den Weg gebracht hätten.

Seit 2006 haben wir kontinuierlich Druck gemacht, um dafür zu sensibilisieren, dass wir mit G8 auch die Konsequenzen im Hochschulbereich tragen müssen.

Ich kann dazu noch einmal die Anträge aufzählen: der erste Antrag vom 5. September 2006 „Zukunftschancen sichern – NRW braucht eine Offensive für mehr Studienplätze“, Antrag vom 27. Februar 2007 „Zugangsbeschränkungen sind keine Lösungen – die NRW-Hochschulen brauchen eine echte Studienreform“, Antrag vom 11. September 2007 „NRW braucht eine Hochschuloffensive gegen den Fach