Protocol of the Session on November 29, 2012

(Die Stimmenauszählung erfolgt.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Auszählung ist abgeschlossen. Ich kann Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt geben: abgegebene Stimmen 228. Mit Ja haben 124 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein stimmten 101 Abgeordnete. Drei Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/1493 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/125 in zweiter Lesung verabschiedet.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Bevor wir zu der weiteren Abstimmung über zwei Entschließungsanträge kommen, möchte ich Sie noch einmal darüber unterrichten, dass die Erklärung zur Abstimmung nach § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung jetzt offiziell eingegangen ist. 18 Abgeordnete der Fraktion der SPD haben dem Sitzungsvorstand gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung eine kurze schriftliche Begründung ihrer Abstimmung übergeben. Diese Erklärung wird dem Protokoll wunschgemäß beigefügt. (Siehe Anlage 3)

(Ralf Witzel [FDP]: Vorlesen!)

Damit kommen wir zu den beiden weiteren Abstimmungen, erstens über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/1558. Wer dem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen CDU, FDP und Piraten. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei drei Stimmenthaltungen der Piraten ist der Entschließungsantrag mit dem so festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.

Ich komme zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/1559. Wer dem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von FDP und Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD,

Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – CDU und vier Abgeordnete der Piraten. Damit ist der Entschließungsantrag der FDP mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes, den ich hiermit schließe.

Ich erinnere noch einmal daran, dass sich der ursprüngliche Tagesordnungspunkt 5 dadurch erledigt hat, dass der Antrag der Piraten Drucksache 16/1466 zurückgezogen wurde.

Ich rufe auf:

6 NKF-Gesamtabschluss – Die Landesregie

rung muss endlich Transparenz schaffen und ihre rechtswidrige Duldungspraxis beenden

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 16/1472

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/1591

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Abruszat das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen es, die finanzielle Lage der Kommunen ist alarmierend. Aber wie alarmierend ist sie wirklich? Haben wir einen vollständigen Überblick über die tatsächliche Finanzsituation der Kommunen in Nordrhein

Westfalen? Unser Blick ist schon ein wenig einseitig und wird auch dadurch getrübt, dass wir ständig auf die sogenannten Kernhaushalte schauen. Jedenfalls gibt die verfügbare amtliche Verschuldungsstatistik die Finanzsituation unserer Kommunen nicht umfassend, sondern nur unzureichend wieder.

Das Neue Kommunale Finanzmanagement sollte das Ganze ändern. Das NKF-Gesetz sollte Transparenz, zudem einen klaren Überblick über den Ressourcenverbrauch des Geldes der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen und natürlich auch über die Entwicklung kommunaler Schulden und kommunaler Beteiligungen bringen.

Die Umstellung auf NKF erfolgte im Zeitraum 2005 bis 2009, und dennoch haben 13 % der Kommunen nach offizieller Verlautbarung des Innenministers noch immer keine Eröffnungsbilanz vorgelegt. Dieses Umsetzungsdefizit beim NKF fällt bei den Jahresabschlüssen noch größer aus. So hat für das Haushaltsjahr 2009 noch nicht einmal jede zweite Kommune einen Jahresabschluss vorgelegt. Das hat eine ganz fatale Folge: Kommunale Gesamtabschlüsse liegen bislang nur in Einzelfällen vor.

Unser Antrag, den wir heute im Plenum vorstellen, fordert die Einhaltung der gesetzlichen Regelung, die die heutige Regierung durch ihr eigenes NKFGesetz 2004 selbst gesetzt hat. Wir wollen darauf achten und Wert darauf legen – nicht mehr und nicht weniger –, dass die Gesetze, die die Volksvertretung des größten deutschen Bundeslandes beschließt, am Ende auch eingehalten werden.

(Beifall von der FDP)

In diesem NKF-Gesetz ist eindeutig festgelegt, dass die Kommunen spätestens zum Stichtag

31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss aufzustellen haben. Das ist zwei Jahre her. Fakt ist: Die Vorgaben werden nicht eingehalten; sie werden nicht vollzogen. Das ist ein klassisches Vollzugsdefizit, und ich sehe bislang leider keine Anzeichen, wie die Landesregierung aktiv werden will, um dieses rechtswidrige Vollzugsdefizit zu beseitigen.

Meine Damen und Herren, uns geht es nicht ums Prinzip. Wir wollen keine Prinzipienreiterei betreiben. Wir wollen nicht, dass die Kommunen Gesamtabschlüsse vorlegen, damit sie vorgelegt werden, sondern wir wollen, dass die Kommunen ihre Gesamtabschlüsse vorlegen, damit wir abseits der bekannten Kernhaushalte endlich einen Überblick über die insbesondere in den großen kreisfreien Städten unseres Landes weit verzweigten Verflechtungen verselbstständigter Aufgabenbereiche in Nordrhein-Westfalen haben.

(Beifall von der FDP)

Tun wir das nicht, haben wir keine korrekte, transparente Darstellung der Finanzsituation.

Wir haben in unserem Antrag deutlich gemacht, zu welchen paradoxen Situationen das führt. Duisburg und Essen droht die Überschuldung. Beide Städte sind bzw. werden Stärkungspaktkommunen. Auf der anderen Seite können sich beide Städte, die als hochverschuldet bezeichnet werden, über ihre weit verzweigten kommunalen Beteiligungen die Mehrheit an einem international tätigen Energieversorgungsunternehmen, nämlich der STEAG, sichern. Da ist es doch verständlich, dass sich andere Kommunen verwundert die Augen reiben. Während einige Kommunen keine unüberschaubaren Beteiligungsgeflechte bzw. Schattenhaushalte vorweisen, gibt es in anderen Kommunen Dutzende von Gesellschaften, Eigenbetrieben, Anstalten und Beteiligungen. Hier müssen wir ansetzen; hier ist Transparenz gefragt.

(Beifall von der FDP)

Ich kann mir vorstellen, dass die Kollegen von der SPD – Kollege Becker spricht wohl heute hierzu – darauf hinweisen, dass wir das NKF-Weiterentwicklungsgesetz gemeinsam verabschiedet haben und erst die Anwendung dieses neuen Gesetzes abwarten sollen.

Das kann für uns allen Ernstes kein Argument für die bislang fehlenden Abschlüsse – Gesamtabschlüsse und Jahresabschlüsse – sein. Wir dürfen rechtswidrige Verzögerungen der Gesamtabschlüsse nicht dulden. Es widerspricht konsequent jedweder Logik, das eine Versäumnis mit dem anderen Versäumnis zu begründen oder sogar zu rechtfertigen.

Wer der Meinung ist, es müsse erst der richtige Zeitpunkt abgewartet werden, den frage ich: Wann, wenn nicht jetzt, ist der richtige Zeitpunkt gekommen? Denn nur wenn wir mit Mut, Entschlossenheit und dem nötigen Durchsetzungsvermögen von der kommunalen Familie die konsequente und vollständige Beibringung ihrer Haushaltszahlen einfordern, haben wir auch den notwendigen Gesamtüberblick über die kommunalen Finanzen in NordrheinWestfalen und können zielgerichteter helfen, die Schieflagen bei den kommunalen Haushalten zu beseitigen. Nur dann gelingt es uns gemeinsam, den kommunalen Finanzen in Nordrhein-Westfalen eine Perspektive zu geben. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die SPD-Fraktion spricht Kollege Andreas Becker.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da der Antrag überwiesen werden soll, wird ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Diskussion im kommunalpolitischen Ausschuss vorhanden sein. Deshalb möchte ich mich angesichts der fortgeschrittenen Zeit auf vier Anmerkungen beschränken und mich sehr kurzfassen:

Erstens. Die FDP spricht in ihrem Antrag ein wichtiges Thema an, lässt aber dabei völlig außer Acht, dass das Neue Kommunale Finanzmanagement für die Kommunen eine erhebliche Neuorientierung im Rechnungswesen mit sich gebracht hat. Der Gesamtabschluss baut auf den entsprechenden Jahresabschlüssen 2010 auf, die, wie wir im Ausschuss gehört haben – Sie haben auch aus dem Bericht zitiert – nur zu 26 % vorliegen.

Zweitens. Mit der FDP gemeinsam haben wir erst im September dieses Jahres – Sie haben die Anmerkung schon vorausgesehen – das Erste Gesetz zur Weiterentwicklung des NKF beschlossen, mit dem fehlende Jahresabschlüsse in einem vereinfachten Verfahren vorgelegt werden. Unsere Bitte ist, die Kommunen erst einmal in Ruhe daran arbeiten zu lassen.

Dritte Anmerkung: Auch wenn man ein wichtiges Thema anspricht, gilt, dass der Ton die Musik macht. Seien wir einmal ganz ehrlich, meine Damen und Herren von der FDP! In der Überschrift Ihres Antrags schreiben Sie: „endlich Transparenz schaf

fen“ und „rechtswidrige Duldungspraxis beenden“. Da frage ich mich schon: Geht es nicht noch etwas dicker? Auf der anderen Seite bleiben Sie an den Stellen, an denen es interessant wird, unpräzise und unkonkret und sprechen – ich zitiere – von gut informierten Personenkreisen. – Was soll das? Ich erwarte von Ihnen, dass Sie spätestens im Ausschuss zur gebotenen Sachlichkeit zurückkommen.

Vierte und letzte Anmerkung: Ich hoffe sehr, dass Sie bis zu den Beratungen im Ausschuss für Kommunalpolitik auch den zu Beginn Ihres Antrags zum Ausdruck kommenden partiellen Gedächtnis

schwund überwinden können. In der dritten Zeile Ihres Antrags schreiben Sie nämlich:

„Aktuelle Zahlen belegen, dass sich die finanzielle Lage unserer Städte, Gemeinden und Umlageverbände in der Zeit der rot-grünen Minderheitsregierung dramatisch verschärft hat.“

Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Kundige Thebaner lesen dann gar nicht mehr weiter; es sei denn, dass sie dazu reden dürfen. Kundige Thebaner drehen sich um und fangen an, bitterlich zu weinen, weil Sie von der FDP einmal mehr bewiesen haben, dass Sie nichts, aber auch gar nichts aus der Vergangenheit gelernt und verstanden haben. Kundige Thebaner wissen nämlich, dass es die schwarzgelbe Koalition war, die den Kommunen in den Jahren ihrer Regierungsverantwortung mehr als

3 Milliarden € vorenthalten oder direkt weggenommen hat.

Aber auch darüber können wir im Ausschuss gerne noch einmal vertiefend reden. – In diesem Sinne danke ich für heute für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Becker. – Für die CDU-Fraktion spricht Frau Kollegin Scharrenbach.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! 25 % der Kommunen haben ihren Jahresabschluss zum Haushalt 2008 noch nicht vorgelegt, 55 % den Abschluss für 2009 nicht, und bei 74 % fehlt der geprüfte Haushaltsabschluss für das Jahr 2010. Man benötigt daher keine größere Fantasie, um sagen zu können: Die überwiegende Anzahl der Kommunen wird noch keinen Gesamtabschluss aufgestellt haben.

Wie ist die Situation in den Kämmereien? – Mit der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik hat überwiegend keine Personalverstärkung in den Kämmereien stattgefunden. Die Aufbau- und Ablauforganisation in den Stadtverwaltungen in Bezug auf Jahres- und Gesamtabschlüsse läuft immer noch nicht rund. Immerhin kommen die Stadtverwaltungen mit jedem Jahr ein Stückchen

weiter. Zu irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft werden wir sagen können: Ja, jetzt laufen die Arbeiten routiniert ab. – Je mehr Routine in die einzelnen Prozesse kommt, umso schneller können diese auch ablaufen.

Die Kämmereien sind angesichts der zahlreich fehlenden Jahresabschlüsse der Jahre 2008 bis 2010 überwiegend damit beschäftigt, die Jahresabschlüsse zu erstellen und prüfen zu lassen. Parallel sind die Haushaltspläne für das Folgejahr zu erstellen und zu diskutieren. Parallel beschäftigen sich etliche Kommunen damit, ihre Haushaltssicherungskonzepte aufzustellen oder fortzuschreiben. Parallel sind etliche Kommunen noch dabei, die Anforderungen für den Stärkungspakt umzusetzen.