An diesem Beispiel war sehr eklatant, dass es im Grunde genommen bei Vertretungen, die in Anspruch nehmen, die gesamten Mitglieder zu vertreten – egal, ob es Städtevertretungen oder Unternehmensvertretungen sind –, nicht die Ableitung gibt, dass alles durch diese Meinung gesettlet ist. Denn es war klar herauszuhören, dass gerade die Stadt Dortmund sagt: Wir haben schon immer nach diesen Grundsätzen gelebt.
Denken Sie daran, wie viele Städte mittlerweile für fairen Handel, für faire Bedingungen eintreten und sich um diese Siegel bewerben.
In der Evaluierung hieß es, dass dieses Gesetz Wirkung entfalte. Es war von Anfang an so angelegt, dass wir relativ zeitnah evaluieren wollten.
Klar ist, dass bezogen auf die Unternehmen, die sich von Anfang an für faire Löhne eingesetzt haben, gesagt worden ist, sie hätten größere Marktchancen und Teilhabe bekommen. Auch dieses Ziel haben wir verfolgt. Das zeigt, dass das Gesetz an dieser Stelle wirkt.
Es gibt eine Vielzahl von Unternehmen, die nachhaltige Geschäftsmodelle ernsthaft leben. Schauen Sie sich die junge Start-up-Szene an, dann stellen Sie fest,
Es geht um Nachhaltigkeit und um Mehrwert für die Gesellschaft. Dafür braucht man eine Grundlage. Der Gesetzentwurf schafft diese Grundlage.
Wir sind auch davon überzeugt, dass die Veränderungen, die wir an dem Gesetzentwurf vorgenommen haben, die Handhabbarkeit verbessern. Wir sind nicht beratungsresistent. Das haben Sie auch in der Anhörung gesehen. Außerdem werden wir in Zukunft erneut schauen, inwieweit wir im Rahmen des Dialogs, der stattgefunden hat und auch weiterhin stattfinden wird, noch einmal Änderungen vornehmen können.
Ich bin sehr froh darüber, dass gerade an diesem Gesetz die Unterschiede zwischen der Opposition, insbesondere der CDU und der FDP, und uns klar werden. Wir bleiben nämlich nicht bei Lippenbekenntnissen stehen, sondern haben den notwendigen Gestaltungswillen.
Hier haben wir eine gute Blaupause für nachhaltige Beschaffung in der öffentlichen Vergabe geliefert – nicht nur für Nordrhein-Westfalen. Ich denke, dass dieses Gesetz auch darüber hinaus Wirkung entfalten wird. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, sehr geehrte Herren! Anfang 2014 hat der Wirtschaftsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Garrelt Duin, gesagt, er wisse wirklich nicht, wie lange man sich als rotgrüne Landesregierung das Tariftreue- und Vergabegesetz wegen des doch sehr hohen bürokratischen Aufwandes, den man in dem Gesetz festgeschrieben und durch das Gesetz ausgelöst hat, weiter um die Ohren hauen lassen wolle.
Da hatte ich ein bisschen Hoffnung. Ich habe in der Tat gehofft, dass ich das nicht die gesamte Legislaturperiode tun muss. Aber diese Hoffnung wurde enttäuscht.
Halten wir noch einmal die nüchternen Fakten fest: Bei 92 % der Vergabestellen in Nordrhein-Westfalen – das hat die Evaluierung der Landesregierung ergeben – hat das Tariftreue- und Vergabegesetz einen zum Teil deutlichen Mehraufwand ausgelöst. Die Koalition musste wegen dieses bürokratischen Mehraufwandes selber 20 Millionen € nur für die Jahre 2012 bis 2014 und nur für den Mehraufwand bei den kommunalen Vergabestellen in den Haushalt einstellen. – So viel dazu, dass dieses Gesetz hohe Kosten auslöst, meine Damen und Herren.
72 % der Vergabestellen sagen, dass sie große Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Gesetzes haben. Das Gleiche gilt für 71 % der Auftragnehmer. Das heißt, dass auf der Auftragnehmerseite wahrscheinlich noch einmal Kosten in gleicher Höhe entstanden sind. Diese Kosten ersetzt den kleinen und mittelständischen Betrieben niemand.
Stolze 36 % der Kreise und Städteregionen berichten über Verteuerungen bei öffentlichen Aufträgen; das kommt auch noch hinzu.
So ist es in der Tat nicht verwunderlich, dass in der Anhörung nahezu sämtliche Sachverständigen, die auch nur entfernt mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz zu tun haben, gesagt haben: Dieses Gesetz muss und sollte abgeschafft werden.
Das ist nachvollziehbar. Die Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und der Mittelstand wurden von SPD und Grünen mit diesem Gesetz belastet. Es ist bürokratisch. Es ist kostenträchtig. Es führt zu Verunsicherungen in der Wirtschaft und in den Betrieben.
Es ist auch nicht durch kosmetische Änderungen zu retten, die SPD und Grüne jetzt in ihrem Gesetzentwurf vorgesehen haben; der Kollege Dr. Bergmann hat dazu bereits ausgeführt. Deswegen haben wir bereits 2013 einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Tariftreue- und Vergabegesetzes in den Landtag eingebracht. Man kann festhalten, dass sich an den Gründen für eine solche Abschaffung nichts geändert hat. Insofern unterstützen wir ausdrücklich den von der CDU-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Abschaffung.
Wenn wir das Problem noch einmal qualifizieren, das sich auch durch die jetzt vorliegende Novelle nicht geändert hat, wird deutlich: Wir haben hohe Kosten für Betriebe und Kommunen. Wir haben Belastungen durch Rechtsunsicherheit. Wir haben über eine bloße Symbolik hinaus keinerlei messbare positive Wirkung durch das Gesetz, die einen so tiefen Eingriff rechtfertigen würde. Also haben wir unter dem Strich doch nur eines: eine teure und ideologische Symbolpolitik. Das kann und sollte sich die Wirtschaftspolitik in diesem Land nicht leisten, meine Damen und Herren.
Das Traurige ist, dass das charakteristisch für die Wirtschaftspolitik der rot-grünen Landesregierung ist. Sie treten der Wirtschaft mit Misstrauen gegenüber. Sie treten der Wirtschaft mit Bevormundung und Kontrolle gegenüber. Sie treten der Wirtschaft mit Belastungen gegenüber. So lösen Sie keine Dynamik aus, die unser Land ganz dringend nötig hat, wie alle Zahlen zeigen.
Frau Dr. Beisheim, wenn es tatsächlich so viele Betriebe gibt, die sich positiv verhalten und genau in diese Richtung gehen, dann zeigt das doch erst recht, wie unnötig ein solches Gesetz ist.
Lassen Sie uns darüber sprechen, wie man die Ziele eines solchen Gesetzes erreichen kann – aber nicht, indem wir die Betriebe belasten und immer höhere Kosten für Kommunen und Betriebe auslösen. Zeigen Sie jetzt einmal, dass Sie lernfähig sind und nicht immer mit dem bürokratischen Kopf durch die Wand wollen. Lassen Sie uns gemeinsam das Tariftreue- und Vergabegesetz abschaffen – für mehr Dynamik, mehr Wohlstand und mehr Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen.
Das wäre ein starkes Signal zum Ende dieser Legislaturperiode und würde zeigen, dass auch Rot-Grün in der Wirtschaftspolitik lernfähig ist. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Lieber Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuschauer! Man sieht am Auftreten der Kollegen von CDU und FDP hier ganz deutlich, dass Wahlkampfzeit ist. Mein Gott; warum auch nicht?
Nein, das ist völlig in Ordnung, Herr Kollege. Es wird versucht, den Eindruck zu erzeugen, ein Tariftreue- und Vergabegesetz sei gar nicht notwendig und aus der Zeit gefallen, Herr Bombis. Aber das sehen offensichtlich nur Sie so. Denn Fakt ist: Alle Bundesländer mit Ausnahme eines Freistaats im tiefsten Süden der Republik haben inzwischen ein Tariftreue- und Vergabegesetz eingeführt. So falsch kann das also gar nicht sein.
Die Frage ist deshalb nicht, ob wir ein solches Gesetz brauchen, sondern wie ein gutes Gesetz gestaltet sein muss. Das wäre die relevante Debatte. Aber davon lenken die heutigen Nebelkerzen leider ab. Dabei ist die Debatte um die Qualität des Gesetzes sehr dringend notwendig. Denn es ist ebenso klar erkennbar, wie schwer sich die Landesregierung mit diesem Thema tut.
Bereits als die erste Version des Gesetzes in den Landtag eingebracht wurde, war es nicht gut gemacht. Das kann auch gar nicht bestritten werden, denn kurz darauf wurde eine Evaluierung notwendig. Und jetzt reden wir über die Novellierung des Gesetzes – und das alles in der gleichen Legislaturperiode. Aber selbst diese Novellierung wird durch einen weiteren Änderungsantrag der rot-grünen Fraktion geändert. Sie sehen, die Landesregierung und die Kollegen von Rot-Grün eiern bei diesem wichtigen Thema der fairen und nachhaltigen Beschaffung herum.