Protocol of the Session on January 26, 2017

Zweitens. § 8 des Kommunalabgabengesetzes bietet die Möglichkeit, sowohl angemessene Vorauszahlungen zu verlangen als auch eine Aufteilung der Kosten vorzunehmen.

Das führt – meine Vorredner haben das zum Teil schon angesprochen – dazu, dass wir schon heute eine relativ hohe Flexibilität bis hin zu Ratenzahlungen haben. Es muss nicht der Regelfall sein, dass binnen einer kurzen Frist von wenigen Wochen hohe, zum Teil fünfstellige Beträge fällig werden.

Drittens. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns die Frage gestellt: Wie müssen eigentlich wiederkehrende Ausbaubeiträge auf die Bürger wirken,

wenn insbesondere der Zusammenschnitt von potenziellen Abrechnungsgebieten entweder unklar ist oder man damit unzufrieden ist?

Wir glauben, dass da eher das Gefühl einer neuen Steuer, einer neuen dauerhaften Belastung aufkommt, ohne einen direkten Mehrwert für sich zu sehen. Allein mit der Frage des Zuschnitts von Abrechnungsgebieten würde man mit dem Ziel, ein Fass zu schließen, möglicherweise ein neues aufmachen. Wir glauben, dass dadurch eher noch Akzeptanz gefährdet werden könnte als das es hilft.

Viertens: In anderen Bundesländern gibt es die Möglichkeit zur Erhebung wiederkehrender Beiträge und zum Teil, lieber Herr Kollege Nettelstroth, nicht erst seit wenigen Jahren. Die kommunalen Spitzenverbände haben damals in ihrer Stellungnahme zur Anhörung darauf hingewiesen, dass in Rheinland-Pfalz diese Möglichkeit seit gut 30 Jahren besteht. So wirklich durchgesetzt hat es sich dort nicht, und da, wo es ausprobiert wurde, wurde auch auf Probleme, wie gerade von mir geschildert, aufmerksam gemacht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen: Straßenausbaubeiträge sind immer wieder Gegenstand auch heftiger kommunalpolitischer Diskussionen. Sie sind eine nicht zu vernachlässigende Belastung für die Anwohner.

Wiederkehrende Beiträge sind aber nicht das Mittel der Wahl aus Sicht der Freien Demokraten. Schon heute gibt es die Möglichkeit zur flexiblen Verteilung der Lasten. Wiederkehrende Beiträge können die Akzeptanz im Zweifelsfall eher gefährden. Auch in der Praxis hat sich dieses Modell in anderen Bundesländern nicht durchgesetzt.

Andere Maßnahmen wären unserer Meinung nach vorzuziehen. Die Frage der allgemeinen Finanzierung der Kommunen ist angesprochen worden. Wie ich eingangs gesagt habe: Wichtig ist, dass die Kommunen selber frühzeitig und transparent die Anwohner einbinden. – Wir werden uns darum im Ergebnis der Stimme enthalten.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Höne. – Für die Fraktion der Piraten spricht der Kollege Sommer.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher hier im Saal und im Stream! Auch ich möchte mich auf die Dinge konzentrieren, die uns bei dem Antrag besonders bewegt haben.

Ich fange mit einem Punkt an, mit dem Henning Höne gerade geendet hat: mit der Unterfinanzierung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Die Kommunen

in Nordrhein-Westfalen sind die letzten Jahre und Jahrzehnte chronisch unterfinanziert. Was muss man machen, wenn man zu wenig Geld hat? Man muss zusehen, dass man an mehr Geld kommt.

Wenn wir hier jetzt eine pauschalisierte Abrechnung – eine dauernde laufende Belastung – einführen würden, weiß ich nicht, ob es alle Kommunen schaffen würden, der Versuchung zu widerstehen.

Ich weiß, dass das mit Ihrem Antrag nicht gewollt ist, gleichwohl weiß ich auch, wie findig Kämmerer sein können. Ich sehe durchaus die Gefahr, dass das nicht immer eins zu eins in den Straßenbau fließt, und halte das schon für schwierig.

Zu Punkt 2 möchte ich sagen: Für uns ist die Transparenz ganz wichtig. Es ist jetzt schon so, dass Straßenausbau und Straßenerneuerung nicht immer optimal den Betroffenen und den Bürgern kommuniziert werden und dass auch die Abrechnung nicht immer zeitnah erfolgt. Man hört da nicht nur Geschichten, sondern auch wahre Begebenheiten, dass es Jahre, Jahrzehnte dauert, bis alle Rechnungen auf dem Tisch sind.

Das würde eine pauschalisierte Abrechnung, eine laufende Abrechnung nicht verbessern. Ganz im Gegenteil: Dann wäre der Druck gar nicht mehr da, das einzustellen. Es wäre auch der Druck gar nicht mehr da, diese Kommunikation mit dem Bürger zu betreiben. Das halte ich für schwierig.

Ein letzter Punkt, der noch nicht angesprochen worden ist. Deshalb möchte ich ihn einbringen. Zurzeit sind diese Belastungen, die Grundstücke, Immobilien betreffen, von dem Eigentümer zu tragen, und zwar rein von dem Eigentümer. Diese Belastungen sind nicht umlegbar, weil es sich um einmalige Kosten handelt.

Wenn das jedoch dauernde, laufende und öffentliche Abgaben sind, könnte jemand auf die Idee kommen, das auf seine Mieter oder auf die Nutzer des Grundstücks umzulegen, und zwar nicht im Rahmen der Kaltmiete, sondern im Rahmen der Nebenkosten. Auf die Idee kommen durchaus Leute.

Wenn das dauernde, laufende und öffentliche Kosten sind, stellt sich die Frage, ob die Rechtsprechung bei ihrer bisherigen Rechtsprechung bleibt oder ob sie sagt: Es sind die gleichen Kosten wie Steuern. Das ist quasi eine zweite Steuer. Und dann haben wir genau die getroffen, die wir am wenigsten treffen wollen, nämlich diejenigen, die sich kein Eigentum leisten können, sondern zur Miete wohnen.

Ich finde die Idee, denjenigen, der von großen Zahlungen getroffen werden kann, zu schützen, grundsätzlich richtig. Ich sehe aber nicht, dass der Gesetzentwurf genau der richtige Weg ist.

Ich hätte mir gewünscht, dass wir uns darauf geeinigt hätten, es mit einer Modellkommune zu erproben, mit

den kommunalen Verbänden zu sprechen und zu fragen, welche Kommune das ausprobieren möchte, um dann einen Versuch in Nordrhein-Westfalen zu starten. Im Gegensatz zu meinen Vorrednern glaube ich nämlich nicht unbedingt, dass wir Erfahrungen aus anderen Bundesländern eins zu eins übertragen können.

Ich hätte es am liebsten gehabt, wenn wir uns darauf verständigt hätten, uns eine Kommune auszusuchen – wir könnten zum Beispiel Bielefeld nehmen – und zu sagen: Ihr probiert uns das jetzt für fünf Jahre aus, wenn ihr das wollt. Und daraus ziehen wir die Erfahrungen. Das hätte ich einen guten, gangbaren Weg gefunden. Da wäre ich sofort auf Ihrer Seite gewesen.

Ich möchte das Ganze gar nicht ablehnen. So möchte ich aber meiner Fraktion empfehlen, sich zu enthalten, weil ich glaube, dass wir das jetzt nicht einführen können.

Auch die Dauer der Beratung hat gezeigt, dass man es sich damit nicht leicht machen möchte, was auch völlig richtig ist. Wir sprechen hier über eine Menge Geld, über eine Menge Versuchungen, die dahinterstehen.

Vielleicht nehmen Sie die Idee einer Modellkommune auf und bringen das vielleicht in der nächsten Wahlperiode noch einmal ein. Ich fände es sehr charmant, wenn Sie den Weg gehen würden. – Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Kollege Sommer. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um Wiederholungen wegen der fortgeschrittenen Zeit zu vermeiden, möchte ich es kurz machen:

Wir beraten ein altes Schätzchen. Anders als bei Rotwein ist aber dieser Gesetzentwurf über die Jahre nicht besser geworden.

Die Landesregierung empfiehlt, ihn abzulehnen. Wir wissen die kommunalen Spitzenverbände an unserer Seite. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in Drucksache 16/14040, den Gesetzentwurf Drucksache 16/2124 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den

Gesetzentwurf Drucksache 16/2124 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung.

Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/2124 abgelehnt mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Zustimmung der CDU-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion der FDP und der Fraktion der Piraten.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 14.

Ich rufe auf:

15 Gesetz zur Änderung der Verfassung für das

Land Nordrhein-Westfalen – Absenkung des Eingangsquorums des Artikel 68 Landesverfassung NW

Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/14002 – Neudruck

erste Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Piratenfraktion Herrn Kollegen Marsching das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Ich mache es kurz; wir wollen alle in den Feierabend. Wir haben auch vorhin quasi schon über diesen Tagesordnungspunkt geredet.

Es geht in dem Gesetzentwurf, den wir einbringen, darum: Die Fraktionsvorsitzenden haben sich in den Beratungen zur Verfassungskommission über viele Punkte unterhalten. Einer dieser Punkte war die Senkung des Eingangsquorums für Volksbegehren, Volksentscheide. Am Ende haben wir dort gesessen und gesagt: Wir alle können mit einem 5-%-Quorum leben. – Dem haben alle zugestimmt.

Leider ist das Ganze im Zuge der Verhandlungen – Sie erinnern sich vielleicht: alles hängt mit allem zusammen – unter die Räder gekommen. Hier ist das Quorum noch einmal einzeln aufgeführt, sodass wir uns jetzt, da wir uns sowieso einig waren, zusammentun und diese Änderung durchführen können.

Meine Damen und Herren, ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Der Kollege Körfges möchte schon so schnell wie möglich hierhin. Bitte sehr.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Marsching. – Da ist Herr Körfges für die SPD-Fraktion auch schon am Pult. Bitte schön.

Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe jetzt das Manuskript ganz vorsichtig zur Seite gelegt, weil ich dem Vorbild des Vorredners zumindest in der Frage nachfolgen möchte.