Entscheidend ist aber: Man darf nicht den Fehler machen, Spezialwohnungsbau zu fördern. Das, glaube ich, hätte schwere Auswirkungen für die Zukunft. Wir wissen alle, dass sich die gegenwärtig hohen Studierendenzahlen in zehn Jahren anders entwickeln und wir eine andere Situation haben werden. Darum ist es dringend nötig, die Förderpolitik des Landes beim Wohnraum so auszurichten, dass heute günstiger Wohnraum auch für Studierende zur Verfügung steht, der aber später in anderer Weise genutzt werden kann; denn vor uns liegen wesentliche Herausforderungen, und zwar nicht nur durch das Fehlen günstigen Wohnraums, sondern auch bei der Bewältigung des demografischen Wandels in Nordrhein-Westfalen.
Das heißt: Wohnraum, der heute geschaffen werden muss, muss auch den Anforderungen von morgen gerecht werden. Er muss so gestaltet sein, dass er barrierefrei ist und insofern dem demografischen Wandel Rechnung trägt. Er muss ferner ausgerichtet sein auf eine Stadtentwicklung, die im Quartier stattfindet, auf eine Reparatur von schwierigen Stadtvierteln.
Und da gibt es – um das noch einmal in Richtung des FDP-Kollegen zu sagen – durchaus auch ein Interesse von Privatinvestoren vor Ort, die sagen: Okay, wenn ihr uns jetzt sozusagen helft, dann sind wir auch bereit, in die Modernisierung von Wohnraum zu investieren. Uns sind Studierende als Mieterinnen und Mieter herzlich willkommen. Wir sind auch bereit, in eine lokale Kooperation zu gehen, beispielsweise mit Studentenwerken, was Mietverträge anbelangt.
Ich glaube, das ist insgesamt eine gute Entwicklung, die wir auf den Weg bringen, und sie wird der Situation auf dem Mietwohnungsmarkt und Studierendenwohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen gerecht. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag vermengt im Grunde zwei Aspekte. Zum einen wird mit dem Blick auf den doppelten Abiturjahrgang 2013 richtigerweise festgestellt, dass ab dem kommenden Jahr ein größerer Bedarf nach studentischem Wohnraum bestehen wird. Zum anderen wird die grundsätzliche Frage der perspektivischen Entwicklung der Nachfrage nach studentischem Wohnraum aufgeworfen.
Der doppelte Abiturjahrgang 2013 ist aber doch keine Überraschung, sondern seit Jahren bekannt. Selbst im Antrag steht, dass bereits seit 2009 der studentische Wohnungsbestand wieder ausgebaut wird. Also hat bereits die CDU-geführte Landesregierung gehandelt. Der Antrag kommt somit reichlich spät. Das sieht nicht nur die „Rheinische Post“ so.
Außerdem diskutieren wir heute die Thematik, nachdem zwei Landesminister am Montag schon Teile der Debatte in einer Pressekonferenz vorweggenommen haben. Der Landtag ist also hier wie beim Haushalt sozusagen der Nachgang zum Regierungshandeln.
Dort hat Minister Groschek erklärt, dass die zusätzlichen Ausgaben durch Umschichtung finanziert werden sollen. Die Landesregierung spricht von den 50 Millionen € für den studentischen Wohnraum immer so, als würde es sich um zusätzliches Geld handeln. Und das ist nicht richtig. Die Förderung für studentisches Wohnen gibt es bereits seit 2009. Für die Verdoppelung der Förderung in 2013 stehen also bereits 25 Millionen € zur Verfügung.
Die Finanzierung durch Umschichtung wirft natürlich die Frage auf: Wo wird zugunsten der studentischen Wohnraumförderung gekürzt?
Es steht zu befürchten, dass die Eigenheimförderung wieder einmal die Melkkuh sein soll, mit der Folge, dass vor allem kinderreiche Familien mit geringem Einkommen darunter leiden werden. Das stößt auf die strikte Ablehnung der CDU.
Ministerin Schulze hat erklärt, dass der Wohnraum schon im nächsten Herbst bereitstehen wird. Es gäbe ja genügend Planungen in der Schublade. – Wenn die Mittel des Wohnraumförderprogramms aber erst im Februar 2013 abgerufen werden können, dann möchte ich bezweifeln, dass die angekündigten Wohnungen im Herbst fertiggestellt sein können.
Daran schließt sich auch der Aspekt der zukünftigen Entwicklung der Nachfrage nach studentischem Wohnraum an. – Auch hier kommt die Regierungsfraktion zu spät. Sie wollen laut Antrag eine perspektivische Bedarfsanalyse für das studentische Wohnen erarbeiten. Das braucht Zeit. Genau diese
Weiter sollen Quartiere mit dem bedarfsgerechten Wohnraum für Studierende aufgewertet werden – das hat meine Vorrednerin gerade gesagt –: nach sogenanntem multifunktionalem Ansatz bei Erfüllung aller möglichen Standards. Also auch hier ist die Zeit nicht nur sehr kurz, sondern Sie wollen auch gleichzeitig noch die Quadratur des Kreises bewerkstelligen.
Ich nehme nur einmal ein Thema heraus. Jüngst ist die DIN 18040 wirksam geworden, also die Veränderung zum barrierefreien und behindertengerechten Wohnen, worauf sich gerade der Wohnungsmarkt und die Bauindustrie einstellen. Alles das wollen Sie hier noch mit hineinbringen, das heißt den Standard für günstiges studentengerechtes Wohnen gleichzeitig mit den Anforderungen nach dieser DIN realisieren, sodass die Wohnungen in Zukunft noch für andere Personenkreise genutzt werden können. Das soll in zwölf Monaten planungsreif und schlüsselfertig auf den Markt gebracht werden. Das allerdings ist unserer Meinung nach so nicht zu schaffen. Dafür sind Sie eindeutig zu spät gestartet.
Dazu kommt, dass das Hoch der Studienanfängerzahlen nicht anhält. Das heißt, die Wohnungswirtschaft erwartet, dass die Zahl im Jahr 2025 um fast 20 % unter dem Höchstwert liegen wird. Die Zahlen sind aus der „Wohnungswirtschaft aktuell“. Investoren müssten also auf die Drittverwendungsfähigkeit, die Sie auch in Ihrem Antrag angesprochen haben, achten und dürften Wohnungen nicht ausschließlich auf die Studierenden hin einrichten, denn die langfristige Abzahlung dieser Wohnungen soll ja sichergestellt sein.
Die Wohnungen sollen günstig liegen und dürfen nicht zu teuer werden. Auch hier die Frage an die Landesregierung: Wie soll das in weniger als zwölf Monaten gelingen? Sie haben zurzeit weder die Grundstücke noch die Kenntnisse, wie lange man braucht, um von der Investitionsentscheidung über den Bauantrag, die Bauvorbereitung zur Fertigstellung einer vermietbaren Wohnung zu kommen.
Die Aufforderung an den BLB, vom Höchstpreisgebot für die Veräußerung von geeigneten Gebäuden und Flächen im Landesbesitz zugunsten der kurz- und mittelfristigen Schaffung von sozial gefördertem Wohnraum abzusehen, ist darüber hinaus haushalterisch schwierig. Wie soll das finanziert werden? Auch hierzu gibt es keine Vorschläge.
Gleiches gilt für die kryptische Forderung 5. An welche Besonderheiten bei der Förderung von studentischem Wohnraum wird gedacht? Welche Landes
Meine Damen und Herren, Sie laufen überall herum und versprechen allen Gruppen Wohnraum und Sozialwohnungen. Dabei ist es immer das gleiche Geld, aber es gibt keine Lösungen dafür.
Ich ziehe folgendes Fazit: Der Antrag kommt zu spät und kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Lösung eines lange bekannten Problems zulasten der künftig Studierenden ausgesessen wurde. Der Antrag ist ein verschlafener Weckruf an den eigenen Minister.
Aus diesem Antrag gewinnen wir zwei Erkenntnisse: Der Antragssteller weiß nicht, was er will, und der Antragsteller weiß nur, dass es seinem eigenen Minister genauso geht. Hier wird die Schlafmütze als Wanderpokal weitergereicht von der Fraktion zum Minister. Dazu herzlichen Glückwunsch!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestern haben wir in der Diskussion positive Ansätze gehört. Sie, Herr Groschek, haben gesagt, es sei ein Sparhaushalt und wir müssten umschichten.
Was aber diese Umschichtung im Einzelnen betrifft – das wurde in der Diskussion deutlich –, nehmen wir die Realität deutlich unterschiedlich wahr.
Ihrer Wahrnehmung der Realität des ländlichen Raumes können wir uns so nicht anschließen. Wir sehen im ländlichen Raum erheblichen Druck, auch Eigenheime, Wohneigentum, egal ob über Genossenschaftsanteile, Eigentumswohnungen oder vielleicht ein Häuschen, zu bauen. Dieser Druck ist berechtigt und ist vorhanden. – Darüber können wir beim nächsten Haushalt sicherlich ausführlicher reden. Wir jedenfalls haben dazu eine andere Wahrnehmung der Realität als Sie.
Meine Damen und Herren, auch bei diesem Antrag „Studentenwohnungen“ geht es letztendlich darum, dass wir Gelder in der Wohnraumförderung umschichten müssten. Woher könnte dieser Ansatz kommen? Dieses Umschichten ist bei Ihnen logischerweise durch Ihre Denkweise in puncto Eigentumsförderung – dazu haben wir eine ganz andere Meinung –, aber sicherlich auch in puncto energetische Sanierung verankert.
tische Gebäudesanierung mithilfe von Steuern und Abschreibungen zu erleichtern, über den Bundesrat blockiert, hier gleichzeitig Mittel für die energetische Sanierung für die studentische Wohnraumförderung nimmt, ist zu fragen, wie Ihre plakative Darstellung zum Klimaschutz wirklich zu bewerten ist. Ich habe so eine Ahnung: Wenn CDU und FDP hier das gleiche Programm vorgestellt hätten, würde es lauten, dies sei eine Zweckentfremdung von Mitteln zugunsten von Studenten und zulasten einkommensschwacher, kinderreicher Familien.
Richtig ist in Ihrem Antrag, dass wir einen Engpass haben, insbesondere in der Rheinschiene, aber auch in Bielefeld, Aachen und Münster. Die CDU/FDP-Koalition hat damals darauf mit den Mitteln aus dem Konjunkturprogramm, mit 120 Millionen € für Sanierung und Modernisierung, reagiert.
Frau Schneckenburger hat berechtigterweise darauf hingewiesen, dass zwangsläufig experimenteller Wohnungsbau notwendig ist, dass man diese Studentenwohnungen also für eine flexible Verwendung einrichtet – barrierefrei, altengerecht usw. –, um auch die demografische Entwicklung zur berücksichtigen. Das ist schon richtig.
Herr Abgeordneter Ellerbrock, herzlichen Dank für die Möglichkeit, eine Zwischenfrage stellen zu können. – Ich war seinerzeit nicht im Landtag, aber ich glaube, dass Sie und das Klima nicht immer gute Freunde gewesen sind. Ich meine, mich entsprechend zu erinnern, was klimapolitische Debatten angelangt. Deshalb will ich mich auf diesen Punkt, den Sie angesprochen haben, noch einmal beziehen.
Sie sagten, die rot/grün-geführten Länder verweigerten eine Initiative zur steuerlichen Absetzbarkeit der energetischen Modernisierung, die die Bundesregierung in Angriff genommen hat. Tatsächlich ist es so – das wissen wir beide –, dass die Bundesregierung einen Vorschlag gemacht hat, der komplett von den Ländern finanziert werden soll, während die Bundesregierung umgekehrt die Steuereinnahmen aus den Investitionsmaßnahmen vereinnahmen würde.
Sind Sie ebenfalls der Auffassung, dass die energetische Sanierung komplett aus den Länderhaushalten finanziert werden soll? Was schlagen Sie unter diesen Bedingungen vor, um Haushaltskonsolidie
Ich halte es für richtig, wenn man Investoren Möglichkeiten gibt, energetische Sanierungsmaßnahmen über zehn Jahre abzuschreiben. Das wird von Rot-Grün im Bundesrat blockiert, und das ist schlecht.