Die Begründung von Soloselbstständigkeit beruht auf zwei wesentlichen Motiven: entweder aufgrund eines expliziten Wunsches, selbstständig zu sein – okay –, oder aufgrund des Mangels an Beschäftigungsalternativen.
Soloselbstständige verdienen durchschnittlich weniger als Angestellte. So lag das mittlere Einkommen von Soloselbstständigen im Jahre 2011 bei monatlich 2.500 € brutto, während das von Angestellten bei 2.700 € brutto lag, jeweils für Vollzeittätigkeit. Die oberen 10 % der Soloselbstständigen kommen immerhin auf 5.000 €, die unteren 10 % nicht einmal auf 800 € im Monat.
Wer wenig Einkommen hat, kann auch keine Rücklagen bilden. So geben 40 % der Soloselbstständigen an, eben dies nicht zu können.
Nach eigenen Angaben sind 40 % der Selbstständigen in den gesetzlichen Rentenversicherungen versichert. Allerdings liegen der Deutschen Rentenversicherung deutlich weniger Zahlen vor. Das mag daran liegen, dass bestimmte Gruppen auch über andere Versicherungen wie zum Beispiel die Künstlersozialkasse rentenversichert sind.
Warum ist es also nun nötig, eine Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung rechtssicher zu gestalten? Nun, es gibt immer wieder Auslagerungstendenzen, zum Beispiel für Hausmeistertätigkeiten oder im Bereich der Kreativwirtschaft. Das Flugpersonal – sprich: Piloten – ist eben schon vom Kollegen Bischof angesprochen worden. Damit sollen im Allgemeinen der Mindestlohn und auch die Kosten für die Sozialversicherungen umgangen werden.
Solche Soloselbstständigkeiten werden selten freiwillig eingegangen. Wir stellen nicht die Soloselbstständigen unter irgendeinen Verdacht, sondern eher die Arbeitgeber oder Unternehmen, die nach dem Prinzip „Friss oder stirb!“ Verträge abschließen. Die Abgrenzung ist also eine Schutzmaßnahme und nichts anderes.
Mit ihrem Antrag, müssen wir konstatieren, lüftet die FDP noch ein Stückchen mehr ihr magentafarbenes Mäntelchen, mit dem sie ihre althergebrachte neoliberale Abzockerpolitik verdecken will.
Gewinne den Unternehmen – und die Risiken werden dann sozialisiert. Das kennen wir ja schon. Darüber werden wir sicherlich trefflich im Ausschuss diskutieren können.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren sowohl hier als auch am Stream! Wir wollten uns kurzfassen. Das hat, glaube ich, nicht überall geklappt. Ich versuche das auch einmal. Schauen wir einmal, ob ich da ein bisschen besser bin.
Lieber Kollege Uli Alda, Soloselbstständigkeit und die entsprechende Absicherung hatten wir zuletzt in der Anhörung zu unserem Antrag „Chancen und Risiken des digitalen Arbeitswandels 1 – Click- und Crowdworking“. Da ist sehr deutlich geworden, dass es da sehr widerstrebende Tendenzen gibt. Es gibt einmal diejenigen, die sich tatsächlich sehr gut als Soloselbstständige behaupten, die auch ein Auskommen haben, teilweise ein hervorragendes Auskommen. Jetzt zu sagen, das sei die breite Masse, ist allerdings genauso falsch, wie den umgekehrten Weg zu gehen.
Wir müssen uns die 2 bis 2,3 Millionen Beschäftigungsverhältnisse von Soloselbstständigen – ob sie dann immer wirklich selbstständig sind, ist die
Apropos: Wenn man immer rechtsfeste Begriffe anmahnt, darf man nicht selber interpretationswürdige Begriffe wie „tendenziell“ in die Debatte einbringen. Das ist im Forderungsteil enthalten. Solche Begriffe kann man dann auch rauslassen.
Die aktuelle Gesetzgebung und auch die Auslegung durch Gerichte sind zwar durchaus gewachsen und haben viel Sinn. Allerdings kommt durch zunehmende Digitalisierung da auch sehr stark Bewegung hinein. Wir werden neu überdenken müssen, wie wir das voneinander abgrenzen, nämlich richtige Selbstständigkeit und Soloselbstständigkeit zu Angestelltenverhältnissen. Das ist nicht mehr ganz so einfach, wie es bisher noch war.
Die hier schon gebrachten Beispiele, zum Beispiel von Ryanair, kann man nicht allein am Geld festmachen. Das ist es nicht, sondern tatsächlich die Eingliederung in das Unternehmen. Beispiel Ryanair: Diese sogenannten selbstständigen Piloten müssen selbstverständlich die Uniform von Ryanair tragen. Sie fliegen selbstverständlich – nein, sie bringen gar kein eigenes Flugzeug mit; richtig – die Flugzeuge von Ryanair. Da gibt es ganz viele schlechte Beispiele.
Das muss man voneinander abgrenzen und trotzdem die Freiheit der Soloselbstständigen erhalten, die dieses Leben wirklich frei gewählt haben – und nicht auf Druck des Jobcenters. Leider greift es immer mehr um sich, dass man vom Jobcenter als SGB-II-Empfänger dazu gezwungen wird, eine Selbstständigkeit einzugehen, die sich überhaupt nicht trägt, sodass man dann – Peter Preuß hat es eben gesagt – auch zum Aufstocker wird. Das funktioniert alles nicht.
Wir sind als Politiker dazu aufgefordert, hier neue Abgrenzungen zu schaffen, rechtssichere Abgrenzungen zu schaffen. Auch wenn sie nicht originär zum Regelungsinstrumentarium des Landesparlaments gehören, sollten wir uns weiter damit beschäftigen.
Peter Preuß, ich will mich übrigens noch einmal ausdrücklich Ihrer Rede anschließen. Hervorragend! Ich habe auch applaudiert. Leider war ich der Einzige. – Kleiner Rüffel an Ihre Fraktion: Das muss besser werden.
Ich freue mich auf jeden Fall auf die Beratungen im Ausschuss. Den einen oder anderen Gutachter werden wir dann wahrscheinlich in einer Anhörung hören. Vielleicht kommt dann ja Ryanair. Ich freue mich darauf. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Sommer. Wenn es Sie aus statistischen Gründen interessiert: Sie haben jetzt am längsten geredet.
Für die Landesregierung spricht Herr Minister Kutschaty in Vertretung von Herrn Kollegen Schmeltzer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn ich nicht der zuständige Fachminister bin, habe ich mir den FDP-Antrag natürlich genau angeguckt.
Wenn ich ihn richtig verstanden habe, geht es Ihnen darum, die sogenannten Soloselbstständigen aus dem Generalverdacht der Scheinselbstständigkeit herauszuholen.
Da muss ich Ihnen allerdings sagen: Dieser Antrag zeigt deutlich, dass die FDP hier eine andere Arbeitsmarktkonzeption verfolgt als die Landesregierung.
Für Sie reichen allein hohe Beschäftigungszahlen aus, um alles schön zu finden. Uns geht es dagegen auch um das Anliegen: faire Arbeit und fairer Wettbewerb.
Denn eine hohe Beschäftigung ist gut, aber nicht, wenn sie prekär ist. Wenn zum Beispiel Menschen trotz einer Vollzeiterwerbstätigkeit nicht von ihrem Einkommen leben können und aufstockende Leistungen der Gesellschaft beziehen müssen, dann wollen wir genau hinschauen. Wir wollen wissen, ob diese Menschen selbstständig und tatsächlich freiwillig ihre Lebensumstände so gestalten oder ob es hier eigentlich um Menschen geht, die eine abhängige Beschäftigung ausüben – also um Arbeitnehmer, denen dann auch Schutzrechte zustehen.
Für diese Schutzrechte machen wir uns stark. Dafür erlauben wir uns auch, bei sogenannten Soloselbstständigen genau hinzuschauen. Wir wollen nicht vorzeitig und leichtfertig ganze Gruppen, die schutzbedürftig sein könnten, aussortieren.
Sie haben jetzt ein interessantes Unterscheidungskriterium entworfen, nämlich die Höhe des Honorars. Wenn man es einmal auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze von 6.200 € und durchschnittlich 173 Arbeitsstunden im Monat berechnet, wäre das ein Bruttostundenlohn von 36 €.
Wie gesagt, sprechen wir da von Bruttobeträgen. Bei einer solchen Berechnungsmethode zeigt sich schon ein großes Problem: Wir alle wissen, dass Selbstständige natürlich nicht vom Umsatz, sondern vom
Ein weiterer Punkt, den ich auch als Justizminister äußerst kritisch finde, ist: Die Heranziehung der Honorarhöhe wäre ein deutlicher Systembruch bei der Bestimmung der Arbeitnehmereigenschaft.
Deswegen, meine Damen und Herren, lieber Herr Kollege Alda, so gut ich Sie ja leiden mag, kann ich Ihnen dafür leider nicht die Unterstützung der Landesregierung zusagen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Kutschaty. – Ich glaube, dass ich die Aussprache an diesem Punkt schließen kann. – Das ist so.
Da sich alle auf die Ausschussberatungen freuen, gehe ich davon aus, dass niemand der Überweisung widersprechen wird. – Das ist auch so. Damit haben wir den Antrag Drucksache 16/12356 in den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales überwiesen. Dort wird dann in öffentlicher Sitzung die abschließende Abstimmung stattfinden.
Danke. – Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer daheim! „Schluss mit der Dispo-Abzocke!“: Die Piratenfraktion NRW fordert, schnellstmöglich gesetzlich festzuschreiben, dass die Dispozinsen und Überziehungszinsen für Sparkassen in NRW auf maximal 8 % über Basiszins gedeckelt werden.
Sie werden sich vielleicht fragen: Warum wollen die Piraten das für NRW? Richtiger wäre es in der Tat, das auch im Bund zu fordern, also für das gesamte Bundesgebiet. Aber wir befassen uns nun einmal nur mit NRW und auch mit der Rahmengesetzgebungskompetenz NRWs für die Sparkassen in diesem Land.
Laut einer Studie der „FAZ“ und der Institution CORRECTIV verlangen die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen saftige Dispozinsen von ihren Kunden. So liegt der effektive Dispozins der Kreisspar