Protocol of the Session on July 6, 2016

Dieses Gesetz ist gut für die Bürgerinnen und Bürger, es ist gut für die Betriebe in unserem Land, und es ist auch gut für die Verwaltung. Wir beschreiten den Weg zur digitalen Verwaltung. Dieser Weg wird für die nächsten 15 Jahre angelegt und die nächsten 15

Jahre durchziehen. Insofern ist das heute ein bedeutendes Vorhaben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Es ist ein Vorhaben, für das wir gute Rahmenbedingungen geschaffen haben und gute Voraussetzungen mitbringen. Viele Behörden haben sich bereits auf den Weg gemacht, führen Akten elektronisch und bieten offene, elektronische Kontaktmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Dienstleistungen auch im Netz an.

Das gilt gerade auch auf der kommunalen Ebene. Da möchte ich allen danken, die so mutig vorangehen, beispielsweise den Verwaltungen in Moers oder in Witten, die uns auch im Rahmen der Beratungen über diesen Gesetzentwurf mit ihrem Sachverstand unterstützt und ihn uns mit auf den Weg gegeben haben.

Meine Damen und Herren, es ist eben schon gesagt worden: Mit dem Gesetzentwurf beschließen wir heute auch einen Entschließungsantrag, der alles das bündelt, was zu einer gelingenden Umsetzung des E-Government-Gesetzes notwendig ist. Diesen Weg haben wir dann gewählt, wenn es, lieber Kollege Stein, systematisch – ich habe schon im Innenausschuss versucht, Ihnen das zu erklären – nicht ins Gesetz passte, aber hier im Landtag beschlossen werden sollte.

Das ist beispielsweise beim Changemanagement der Fall. Das kann man nicht vernünftig gesetzlich regeln. Es ist aber wichtig, dass hier aufs Gleis zu setzen.

Aus diesem Entschließungsantrag will ich gerne einige Aspekte hervorheben.

Bereits genannt habe ich das Changemanagement. Die nächsten Jahre werden von nicht weniger geprägt sein als von einem tiefgreifenden Kulturwandel in den Verwaltungen. Dabei haben uns die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden an ihrer Seite. Wir werden sie bestmöglich unterstützen und gemeinsam mit ihnen erarbeiten, wie diese Unterstützung aussehen kann.

(Beifall von den GRÜNEN)

Durch den IT-Kooperationsrat werden wir eine Roadmap erarbeiten lassen. Die elektronische Optimierung der Geschäftsprozesse soll bis 2025 abgeschlossen sein. Spätestens müssen sie das bis 2031. Wie genau dieser Prozess zu gestalten ist, wird im IT-Kooperationsrat vorbereitet und dann hier dem Landtag vorgelegt. Die klare Zielsetzung ist, dass zuerst die Massenverfahren digitalisiert werden, damit möglichst viele Menschen schnell von der digitalen Verwaltung überzeugt werden können.

Das bemerkenswerteste Ergebnis, liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Beratung ist sicherlich das För

derprogramm „Kommunales E-Government Nordrhein-Westfalen“. Wir werden dafür Sorge tragen, dass die Kommunen und Kreise dabei unterstützt werden, E-Government in die Fläche zu tragen. Wir unterstützen auch kommunale Initiativen für Open Data, für elektronische Partizipation und Bürgerinformationen vor Ort.

Abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen: Sie haben es gemerkt: Es ist ein Gesetz, das mir wichtig ist. Es hat mir sehr viel Freude bereitet, daran mitwirken zu dürfen. Es ist aber auch ein Herzstück unserer digitalen Agenda, das wir heute auf den Weg bringen. Ich möchte Sie alle einladen, diesen Weg gemeinsam mit uns zu gestalten. Denn dieser Weg wird

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Kein leichter sein!)

noch ein ganzes Stück dauern. Er wird uns neue Herausforderungen bringen und uns dennoch zeigen, dass wir heute genau die richtigen Pflöcke für die digitale Verwaltung in Nordrhein-Westfalen eingeschlagen haben. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Bolte. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Lürbke.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir brauchen eine moderne, wir brauchen eine bürgerfreundliche Verwaltung im digitalen Zeitalter. Ja, wir haben auch schon einige Zeit darüber diskutiert und festgestellt: NRW ist da längst nicht mehr up to date, und wir müssen uns anstrengen.

Die vorliegenden Gesetzentwürfe spiegeln das aber nur begrenzt wider. Herr Bolte, Sie sagen, dieser Gesetzentwurf ist so viel mehr als die Vorgabe des Bundes.

Nun ja, es ist zumindest ein bisschen Zugabe, aber im Grunde doch ein bisschen mehr Standardwerk. Was wir für Nordrhein-Westfalen bräuchten, ist ein Meilenstein mit verankerten Zukunftsvisionen. Da hätten wir uns doch ein bisschen mehr Mut, ein bisschen mehr Anspruch für ein wirklich zukunftsgerichtetes Reformwerk gewünscht. Wir brauchen mehr Anstrengungen bei Digitalisierung, bei E- und Open Government und tatsächlich ein wenig mehr Weitblick für die Zukunft. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Danke schön, Herr Kollege Lürbke. – Für die Fraktion der Piraten spricht Herr Herrmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer zu Hause! Herr Bolte, das Gesetz ist uns auch wichtig, denn E-Government ist Innovation und Durchführung öffentlicher Aufgaben und Prozesse mit technischen Hilfsmitteln und elektronischen Medien. E-Government bietet die große Chance, unsere Verwaltungen von Grund auf einfacher, schneller, effizienter, wirksamer und damit bürgerfreundlicher zu gestalten. Und es bietet die Chance, die Verwaltung transparenter, offener, partizipativer und beteiligungsfreundlicher zu gestalten.

Aber diese Chance wurde hier nicht genutzt, denn mit dem E-Government-Gesetz NRW wird die Verwaltung eben nicht von Grund auf neu aufgebaut. Stattdessen bleibt es ein Minimalpaket, bei dem die wichtigste Ebene mit den meisten Kontakten zu den Menschen in Nordrhein-Westfalen außen vor bleibt, nämlich die Kommunen.

Mit klaren Rahmenvorgaben hätten wir eine flächendeckende Einführung von E-Government in den Kommunen fördern können. Stattdessen bleiben die Kommunen sich selbst überlassen. Das ist ein großer Fehler. Einzelne Highlights wie Moers helfen uns halt auch nicht, denn wir müssen sie alle mitnehmen, Herr Bolte.

Den Sachverständigen in der Anhörung fehlten auch Anreize für die Behörden selbst oder für die Wirtschaft, um die Digitalisierungsmaßnahmen so schnell wie möglich umzusetzen. So hätte man mit einer Verpflichtung zur elektronischen Rechnung zum Beispiel für Auftragnehmer öffentlicher Stellen durch eine medienbruchfreie Finanzbuchhaltung die Kommunen und die Landesbehörden signifikant entlasten können. Gerade die Kommunen hätten hier von einer gesetzlichen Regelung profitieren können, denn es ist für eine einzelne Kommune ungleich schwieriger, ohne gesetzliche Grundlage die Annahme von Papierrechnungen zu verweigern. Eine vertane Chance also!

Die explizite Regelung in § 16, die „Anforderungen an das Bereitstellen von Daten“, für offene und maschinenlesbare Daten, begrüßen wir dagegen sehr. Die Definition der Maschinenlesbarkeit ist wichtig, gerade auch im Hinblick auf dem Weg zu einem künftigen Transparenzgesetz.

Gerade weil von der Landesregierung die Maschinenlesbarkeit hier so betont wurde, sind wir doch wieder enttäuscht, denn Maschinenlesbarkeit für offene Daten ja, maschinenlesbare Prozesse im EGovernment-Gesetz nein.

Das ist schade, denn automatisierbare Schnittstellen für Programmierer sind in dem Entwurf nicht vorgeschrieben, weder für Kommunen noch für Landesbehörden. Dabei sind maschinenlesbare Schnittstellen, sogenannte APIs, die Grundlage und die Vorausset

zung zur Schaffung von Innovationen und neuen Geschäftsprozessen. Möglichkeiten, automatisiert mit Behörden zu kommunizieren, zum Abruf von Nachweisen und Urkunden bis zur Gewerbemeldung, die automatisiert Online abgegeben werden, darin liegt ein erhebliches Innovationspotenzial und die

Chance, den bisherigen Personaleinsatz drastisch zu reduzieren.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels in der Verwaltung müssen halt alle Wege genutzt werden, personalintensive Geschäftsprozesse zu entlasten. Das sollte Ihnen klar sein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, da dieses Minimalpaket von einem E-Government-Gesetz für sich alleine natürlich nur peinlich wäre, versuchen Sie, mit einem Entschließungsantrag die größten Versäumnisse etwas zu verdecken:

Für die alleingelassenen Kommunen fordern Sie hier ein Förderprogramm, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Schulungs- und ein überarbeitetes Ausbildungsprogramm. Und die Landesregierung soll am 9. Februar 2017 über das Förderprogramm berichten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kommunen benötigen kein Wahlkampfgeplänkel, die Kommunen benötigen Geld, um die Investitionen in die Digitalisierung ihrer Ämter zu finanzieren. Machen Sie Nägel mit Köpfen, und stellen Sie die nötigen Mittel in den Haushalt 2017 ein! Alles andere ist nur Verzögerungstaktik, und NRW 4.0 bleibt so eine Luftnummer.

(Beifall von den PIRATEN)

Lassen Sie mich zusammenfassen! Das E-Government-Gesetz bringt aus unserer Sicht vor allem grundsätzliche Rechtssicherheit für die Kommunen und für die Landesbehörden im Umgang mit elektronischen Akten, eine Verpflichtung zur Öffnung elektronischer Kommunikationskanäle und den Auftrag, Geschäftsprozesse nach und nach zu verbessern.

Der Entwurf ist ein Fundament; aber dabei ist es auch geblieben. Eine E-Government-Architektur wird mit diesem Gesetz leider nicht gebaut.

Der Entschließungsantrag ist nicht falsch. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, die Dinge nicht ins Gesetz zu schreiben, zeigt ganz eindeutig, dass Sie sich gegenüber der Landesregierung offensichtlich nicht durchsetzen konnten. Auch das ist peinlich.

(Beifall von den PIRATEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der FDP)

Aus diesem Grund können Sie natürlich nicht mit unserer Zustimmung rechnen. Wir werden uns bei beiden Abstimmungen enthalten. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Herrmann. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Fingerzeige aus den Fraktionen sehr wohl verstanden. Ich gebe zu Protokoll, dass ich den Abgeordneten Herrmann, Stein und Lürbke formal widerspreche,

(Heiterkeit von der CDU und der FDP)

und zitiere nur noch aus dem letzten Absatz meiner Rede: Das ist ein gutes und vor allem wichtiges Gesetz. Ich hoffe daher auf eine breite Zustimmung. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr zu diesem Tagesordnungspunkt vor.

Wir kommen erstens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/10379. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 16/12370, den Gesetzentwurf Drucksache 16/10379 in geänderter Fassung anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 16/12370 und nicht über den Gesetzentwurf selbst.

Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/12370 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU und des Kollegen Schulz bei Enthaltung der FDP-Fraktion und der restlichen Mitglieder der Fraktion der Piraten angenommen.