Protocol of the Session on May 11, 2016

Ich möchte zwei Punkte benennen, warum wir dem FlüAG hier nicht zustimmen werden.

Erster Grund: Für uns ist das Hauptproblem nach wie vor, dass es für die in diesem Jahr ankommenden Flüchtlinge keine Erstattung gibt. Die CDU-Fraktion hat den Vorschlag einer quittungsscharfen Abrechnung der Kosten gemacht. Das ist uns zu viel Bürokratie. Wir lehnen das ab. Unser Vorschlag der monatsscharfen Pauschalen ist sehr wohl machbar und er wäre jetzt schon machbar.

Herr Stotko, dass Sie dafür neue EDV-Systeme brauchen, überrascht mich.

(Zuruf von Thomas Stotko [SPD])

Ich glaube, dass man mit einer Excel-Tabelle wunderbar auskommt. Es ist ganz einfach: Wenn Sie die 10.000 durch zwölf teilen und dann mit der Anzahl der tatsächlichen Flüchtlingszahlen in den Kommunen multiplizieren, haben Sie das, was Sie monatlich erstatten können. Das ist fair und vor allem realistisch, und das ist auch für jede Kommune scharf.

(Beifall von der FDP)

Gleich hat der Minister die Gelegenheit, uns zu erklären, warum das nicht geht. Wir haben im Innenausschuss nachgefragt und haben im Innenausschuss darauf keine Antwort erhalten. Ich bin gespannt, ob er das hier auflösen kann.

Der zweite Grund, warum wir das ablehnen werden, ist die Frage der Gesundheitskosten. Wir haben frühzeitig angemerkt, dass wir hier zu einer ganz anderen Erstattung gegenüber den Kommunen kommen müssen. Die jetzt vorgesehene Reduzierung von 70.000 auf 35.000 reicht uns nicht. Hier sind wir bei

der Union und teilen die Auffassung, dass das mindestens ab 10.000 € der Fall sein müsste.

Es wurde die Frage angesprochen, was der Bund zahlen muss und was die Länder zahlen müssen. Die Rechtssituation ist, wie sie ist. Ich will gleichwohl nicht verhehlen: Die Position der Freien Demokraten ist, dass bei einer Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen der Bund insgesamt für die Flüchtlingskosten aufkommen sollte. Er ist derjenige, der die Gesetzgebung auf Bundesebene macht, nach der sich die Einwanderung und die humanitären Flüchtlingszahlen nach Deutschland richten. Insofern ist es vom Prinzip her sinnvoll, wenn auch der Bund insgesamt zahlt.

Wir haben aber jetzt die Regelung so, wie sie ist. An der Stelle darf das Land die Kommunen nicht länger allein lassen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Stamp. – Für die Piraten spricht Herr Kollege Herrmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Zuschauer im Saal und im Stream! Vieles ist von den Oppositionsfraktionen schon gesagt und kritisiert worden. Ich möchte noch einen anderen Aspekt herausgreifen, nämlich als vor drei Jahren ein Anreiz geschaffen wurde, dass Kommunen Landesaufnahmeeinrichtungen auf ihrem Gebiet im Rahmen des FlüAG zulassen.

Das ist anzuerkennen. Das Ziel war, die Gesamtzahl der unterzubringenden geflüchteten Menschen in einer Kommunen gleichzuhalten, egal, ob sie in einer Landeseinrichtung untergebracht waren auf dem Gebiet der Kommune oder schon der Kommune direkt zugewiesen worden waren.

Das war zunächst für zehn und später für 20 Landeseinrichtungen durchaus erfolgreich. So hat zum Beispiel die Kommune Rüthen statt der 541 Plätze, die sie gemäß Verteilungsschlüssel hätte bereitstellen müssen, nur 41 Plätze für Flüchtlinge schaffen müssen, weil sie eine Landeseinrichtung mit einer Kapazität von 500 Plätzen in ihrem Gebiet bereitstellt.

Die Nachbarstadt Geseke hat keine Landeseinrichtung und muss daher für alle 430 nach Verteilungsschlüssel zugewiesenen Menschen Unterkunft und Versorgung gewährleisten; an sich eine leistbare Aufgabe, wenn die notwendigen Finanzmittel bereitstehen würden. Tun sie aber nicht. Denn die Landesregierung verteilt nach theoretischen Zahlen und nicht nach der Praxis. So bekommt Rüthen für theoretisch 541 Plätze 3 Millionen €, muss aber nur 41 Menschen unterbringen. Geseke bekommt für 430 Plätze ca. 2,6 Millionen € und braucht die auch.

Das sind gerechnet pro Platz ungefähr 6.000 €. Das ist zu wenig.

Das ist die verfehlte Politik. Das ist das Chaos. Das ist nicht aus der Luft gegriffen, Frau Düker, wie Sie es eben genannt haben.

Es wurde noch schlimmer. Als im letzten Herbst überall Notunterkünfte des Landes aus dem Boden gestampft wurden und die Kommunen nur dann Gebäude und Flächen zur Verfügung gestellt haben, wenn auch diese Kapazitäten der Notunterkünfte angerechnet wurden, war das Chaos perfekt. Ich zitiere aus der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zum Gesetzentwurf:

„Nach geltender Systematik des FlüAG führt die Anrechnung von Plätzen unter Anwendung des Verteilmechanismus für die pauschalierte Landeserstattung zu einer Verschärfung der finanziellen Unterdeckung in den einzelnen Kommunen.“

In diesem Gesetz ist nichts repariert. Es bleibt dabei. Das sind genau die Probleme, die die Kommunen haben. Mit dem Gesetz wird nichts repariert. Die Aussicht auf nächstes Jahr, wo alles besser sein soll, ist nicht der richtige Weg, weil dieses Jahr die Probleme da sind.

Warum aber ist der Protest der Kommunen im Moment vergleichsweise leise? – Weil im Moment die Flüchtlinge abgehalten werden, nach Deutschland und nach Europa zu kommen. Die Zahlen der neu eingetroffenen Menschen sind niedrig. Die Mittel, auch wenn sie falsch verteilt sind, sind einigermaßen ausreichend.

Ich weiß aber nicht, wie lange sich die Gemeinschaft in Europa das noch leisten will. In Libyen sollen fast 1 Million Menschen auf der Flucht nach Europa sein; dazu die mehreren 10.000 Menschen in Griechenland und in den großen Lagern in der Türkei. Aktuell sind die Zahlen niedrig. Wenn aber die geschlossenen Grenzen aus humanitären oder aus anderen Gründen nicht mehr zu halten sind, werden wir hier wieder einmal nicht darauf vorbereitet sein – und auch die Kommunen nicht. Denn ihnen fehlen die Mittel.

Sie von der Landesregierung fahren hier also wieder auf Sicht. Angesichts der weltpolitischen Lage ist das in meinen Augen Chaos mit Ansage.

(Beifall von den PIRATEN)

Noch eines an die Adresse der kommunalen Spitzenverbände und der Kommunen: Schauen Sie einmal ganz genau hin, was hier gleich beschlossen wird! Die pauschalisierte Landeszuweisung wird in vier Teilen ausgezahlt – die letzte in diesem Jahr zum 1. Dezember. Gleichzeitig wird zu diesem Stichtag die Anpassung der Pauschalen an die für die in Zukunft prognostizierten Flüchtlingszahlen vollzogen. Das wird in § 4 geändert.

Wenn es Deutschland und der EU weiterhin gelingt, die Menschen auf der Flucht von Europa wegzuhalten, die Zahlen also künstlich kleingehalten werden, dann wird es im Dezember kein Geld mehr für die Kommunen geben; denn die jetzigen Abschläge sind dann zu hoch. Das sollten Sie einmal beobachten.

Wie man es also dreht und wendet: Für die Kommunen bleibt die Mittelverteilung der Landesregierung ein großes Risiko. Und es ist überhaupt nicht einzusehen, dass zwar eine einigermaßen gleichmäßige Zuweisung der geflüchteten Menschen im Land möglich ist, aber eine entsprechende Verteilung der Finanzmittel nicht.

Wir halten Ihren Gesetzesvorschlag daher für nicht praktikabel und für die Aufgabe nicht geeignet und werden ihn daher ablehnen; zumindest empfehle ich das meiner Fraktion.

Zum Antrag der CDU ganz kurz: Sie fordern richtige und wichtige Dinge. Aber für das alles die Verantwortung der Landesregierung …

Sie achten bitte auf die Redezeit.

Ich komme zum Schluss.

… zuzuschieben und die Verantwortung des Bundes mit keinem Buchstaben zu erwähnen, finden wir nicht richtig. Deswegen haben wir uns auch entschlossen, Ihren Antrag abzulehnen.

Zum Antrag der FDP ganz, ganz kurz: Die Forderung, die Krankheitskosten für Flüchtlinge, die 10.000 € übersteigen, zu erstatten, finden wir super; das haben wir vor zwei Jahren auch schon gefordert. Da Sie aber ansonsten noch einige Dinge in Ihrem Antrag fordern, die wir nicht unterstützen können, werden wir ihn in Gänze leider auch ablehnen. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Herrmann. – Für die Landesregierung hat jetzt Minister Jäger das Wort.

Meine Damen und Herren! Herr Dr. Stamp, Sie hatten mich gebeten, Ihnen zu erläutern, warum wir dieses Übergangsjahr haben und warum wir das, was wir mit den Kommunen im letzten Jahr als echte Kopfpauschale vereinbart haben, im nächsten Jahr als Erstattung für die Unterbringungskosten in Übereinstimmung mit den Kommunen dieses Jahr noch nicht leisten können.

(Dr. Joachim Stamp [FDP]: Mit den kommuna- len Spitzenverbänden, nicht mit den Kommu- nen!)

Sie haben gesagt, Herr Stamp: Es kann ja nicht so schwer sein, da brauchen wir doch nur eine ExcelTabelle. – Herr Stamp, das ist schon ein bisschen komplexer. 396 Kommunen müssen bei der Registrierung, bei der Erfassung von Flüchtlingen ein völlig neues Verfahren aufstellen. Zehntausende von Menschen müssen nämlich klassifiziert werden, die Daten müssen eingegeben werden, und es muss auch erfasst werden, wie lange sie sich in der Kommune aufhalten, welchen Status sie haben, wie der Verfahrensstand beim BAMF ist und Ähnliches. Das kann man nicht von heute auf morgen machen, wenn mehrere hundert Anwender dies rechtssicher zukünftig anwenden wollen.

Herr Stamp, bei Excel kenne ich mich ein bisschen aus, aber man sollte nicht glauben, dass da ein Kommunalbeamter mal so ein paar Zahlen eingibt und dass das rechtssicher zu Auszahlungen des Landes in Milliardenhöhe führen kann. Das ist, glaube ich – das müssen Sie anerkennen –, ein wenig komplexer.

Herr Minister, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche.

Herr Dr. Stamp, ich habe es gesehen. – Gerne.

Okay, Mikro ist an.

Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich wollte nachfragen, ob Sie mir eine Kommune – eine kreisfreie Stadt oder einen Kreis – in Nordrhein-Westfalen nennen können, die nicht beziffern kann, wie viele Flüchtlinge sie hat.

Herr Dr. Stamp, ich habe fünf Regionalkonferenzen mit allen Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten Nordrhein-Westfalens durchgeführt. Gegenstand dieser Regionalkonferenzen war insbesondere der Punkt, den Sie gerade angesprochen haben. Die haben großes Verständnis dafür aufgebracht, dass sie selbst nicht in der Lage sind, dieses anspruchsvolle Verfahren von heute auf morgen umzusetzen.

Es geht nicht darum, einfach nur einmal die Zahl zu nennen, sondern es geht darum – nehmen wir nur einmal die Geduldeten –, zu klären, aus welchem Grund sie geduldet sind, wie lange sie geduldet sind, ob sie im Asylbewerberleistungsbezug sind oder ob sie eigener Erwerbstätigkeit nachgehen. Allein nur

dieser kleine Teil erfordert eine Differenzierung. Und jetzt denken Sie an die Gesamtzahl der Flüchtlinge!

Ich muss die Kommunen da wirklich in Schutz nehmen. Das ist ein hochanspruchsvolles Verfahren, das in den Kommunen nicht einmal eben mit einer Excel-Datei zu erledigen ist, Herr Dr. Stamp.

(Dr. Joachim Stamp [FDP] schüttelt den Kopf.)

Herr Nettelstroth, ich will nicht auf Ihre Rede eingehen, sondern nur eines klar und deutlich sagen: Diese Landesregierung steht zu der Vereinbarung aus dem letzten Jahr mit den kommunalen Spitzenverbänden. Wir werden den Kommunen in Nordrhein-Westfalen aus dieser Vereinbarung nichts schuldig bleiben. Derartige Unterstellungen, Herr Nettelstroth, sind unredlich.