Eine Zersplitterung in Züge führt in den Schulen letztlich zu einer Zweiklassengesellschaft: Lernzeiten bei den einen, Hausaufgaben bei den anderen.
Der Hinweis auf Erfahrungen anderer Bundesländer hilft wenig. In Bayern gibt es erhebliche Auseinandersetzungen um das Thema „G8 auch in Ganztagszügen“.
Meine Damen und Herren, der Ganztag ist in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu anderen Ländern ausgesprochen flexibel. Die schwarz-gelbe Regierung hat 2009 unter dem Motto „Flexibel und bedarfsgerecht“ ein Konzept entwickelt, das ich fortgeführt habe. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler ist in der Regel an drei Tagen und sieben Zeitstunden erforderlich. Darüber hinaus gibt es freiwillige Angebote. Der Ganztag kann in den verschiedenen Klassenstufen mit einem differenzierten
Ihre Forderung mit den Zügen würde doch zu Folgendem führen: Die Schulen würden natürlich dann nicht mehr einen 20%igen Ganztagszuschlag bekommen, wenn Sie den Ganztag in der Sekundarstufe I insgesamt nicht umsetzen. Dann hätten sie wesentlich weniger Gestaltungsmöglichkeiten. Ein Drittel des Ganztagszuschlags kann flexibilisiert werden, kann kapitalisiert werden, sodass wir zum Beispiel außerschulische Lernpartner in die Schulen hineinbekommen können. Deshalb gibt es keinen Einheitsganztag für alle Kinder und Jugendlichen, aber es ist ein einheitliches Konzept für Schülerinnen und Schüler einer Schule erforderlich.
Das größte Hemmnis zum weiteren Ausbau des Ganztags – das hat Frau Kollegin Stotz angesprochen – ist das Kooperationsverbot. Letztlich profitiert der Bund von den zusätzlichen Steuereinnahmen, die der Ganztag durch steigende Erwerbstätigkeit von Frauen und höhere Bildungsabschlüsse der Schülerinnen und Schüler bewirkt. Die Kosten tragen aber die Länder und Kommunen. Das ist eine reale Gerechtigkeitslücke, die wir gemeinsam schließen sollten. Dabei sollten Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, die Landesregierung unterstützen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Wir sind damit am Schluss der Beratung. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/1269 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen.
rung des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspielände- rungsstaatsvertrag – Erster GlüÄndStV)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung abschließend die Novelle des Glücksspielstaatsvertrages und die dazugehörigen Ausführungsgesetze.
Lassen Sie mich an dieser Stelle aber noch einmal an den Ersten Glücksspielstaatsvertrag erinnern. Dieser trat am 1. Januar 2008 in Kraft. Am 8. Oktober 2012 scheiterte er vor dem Europäischen Gerichtshof, also knapp drei Jahre nach seinem Inkrafttreten.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, wir hatten Ihnen damals prophezeit, dass das so kommen wird. Wir hatten schon in den Beratungen 2008 darauf hingewiesen, dass dieser Staatsvertrag nicht dem Gemeinschaftsrecht der Union nachkommt. Wir hatten Ihnen prophezeit, dass er vor dem EuGH scheitern wird.
Der EuGH bekräftigte im Übrigen das Recht eines staatlichen Wettspielmonopols zum Schutz von Verbrauchern. Aber die Richter kritisierten den Verstoß gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit und den nicht ausreichenden Versuch der Spielsuchtbekämpfung.
Deshalb sind die Ziele des neuen Staatsvertrages auch, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen, das Spielverhalten in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, der Entwicklung unerlaubten Glücksspiels in Schwarzmärkten entgegenzuwirken, den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten und sicherzustellen, dass das Glücksspiel ordnungsgemäß durchgeführt wird und Manipulationsmöglichkeiten abgewehrt werden, Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs bei Veranstaltungen und Vermitteln von Sportwetten vorzubeugen. Kanalisierung, Kriminalitäts- und Betrugsverhinderung und damit Verbraucherschutz und Suchtbekämpfung stehen nun in der Diskussion gleichberechtigt nebeneinander.
Um diese Ziele zu erreichen, sind differenzierte Maßnahmen für die einzelnen Glücksspielformen vorgesehen. Das dazugehörige Ausführungsgesetz soll den nun verbleibenden Gestaltungsspielraum für landesspezifische Regelungen geben. Ich glaube, das macht es auch sehr gut, und zwar insbesondere hinsichtlich der Regelung zu Spielhallen, aber auch im Bereich der Sportwetten.
Mit dem rot-grünen Änderungsantrag zu dem Ausführungsgesetz haben wir noch einmal Hinweise aus der Anhörung zum Staatsvertrag aufgegriffen. So werden wir die Abstandsregelung bei Spielhallen auf 350 m zu Bildungseinrichtungen erweitern. Damit wollen wir den Jugendschutz stärken. Gerade vom Automatenspiel geht die größte Gefährdung aus. Bei keinem anderen Glücksspiel ist die Spielsuchtgefahr größer. Auch werden wir dem Kanalisierungsauftrag des Staatsvertrages stärker Rechnung tragen, indem wir die Möglichkeit einer fünften Spielbankkonzession schaffen.
Mit ihrem Entschließungsantrag macht Rot-Grün deutlich, dass es aus unserer Sicht eine unterschiedliche Gewichtung der Glücksspielarten geben muss. Sportwetten und das Automatenspiel sind halt gefährdender als das staatliche Lottospiel. Darüber hinaus fordern wir die Landesregierung auf, auf den Bund einzuwirken, endlich die Spieleverordnung des Bundes zu novellieren. Das ist überfällig.
Lassen Sie mich zum Entschließungsantrag der FDP noch eine kurze Frage stellen. Ob die FDP an dieser Stelle auf den Spuren von Herrn Kubicki in Schleswig-Holstein ist, ist schon eine interessante Frage. Herr Kubicki und die FDP in SchleswigHolstein hatten ja vor, das Land zu einem Las Vegas der Bundesrepublik zu machen. Das ist bekanntlich gescheitert. Das hat wohl auch der Wähler entsprechend honoriert. Das allein war schon aberwitzig. Die FDP in NRW sollte sich sehr genau überlegen, ob sie die totale Liberalisierung des Glücksspiels mit all ihren Folgen will. Im Übrigen haben auch Landesregierungen, an denen die FDP beteiligt ist, dem Staatsvertrag zugestimmt.
Erstens. Eine Verkürzung der Sperrzeiten ist aus unserer Sicht nicht der richtige Weg. Außerdem würde es den Tenor des Staatsvertrages, Spielsuchtvermeidung und Jugendschutz, konterkarieren.
Liebe Abgeordnete der CDU, scheinbar haben Sie zudem den Inhalt der Härtefallklausel nicht verstanden. Diese Klausel ist in § 29 Abs. 4 bewusst so offen gefasst, um den Kommunen rechtlich den größtmöglichen Spielraum zu geben. Wir werden Ihrem Antrag folgerichtig nicht zustimmen. Der Glücksspielstaatsvertrag und seine Ausführungsge
setze sind der richtige Weg, Glücksspiel in NRW ordnungsgemäß zu regeln. Er wird dem Spielerschutz, dem Jugendschutz und dem Kanalisierungsauftrag gerecht.
Der Glücksspielstaatsvertrag ist aus meiner Sicht auch ein gelungenes Zeichen für vorbildlichen Föderalismus. – Glück auf!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen hier und heute im Landtag von Nordrhein-Westfalen über eine schwierige Materie zur Regelung des gewerblichen Glücksspiels und über die Novelle des sogenannten Glücksspielstaatsvertrages. Zur intensiven Diskussion und Anhörung im Hauptausschuss möchte ich nun für die CDU drei Punkte kritisch beleuchten:
Die im Ausführungsgesetz NRW festgelegte starre Sperrzeit von 1 Uhr bis 6 Uhr verkennt das Bedürfnis der Kommunen, durch unterschiedliche Sperrzeiten in unterschiedlichen Gebieten steuernd auf Angebot und Nachfrage und damit auch auf den Publikumsverkehr einwirken zu können.
Daher sollte wie bisher im Rahmen der Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages den Kommunen die Möglichkeit zugestanden werden, Ausnahmen von der gesetzlichen geregelten Sperrzeit zu machen. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip wissen die Kommunen vor Ort am besten selber, welche Vorgehensweise die richtige ist. Wir müssen ihnen daher Flexibilität in ihren Entscheidungen belassen.
Nächster Punkt! Die starre Übergangsregelung des Gesetzes von fünf Jahren wird der Situation vor Ort nicht gerecht. Oftmals sind langfristige Pacht- oder Kreditverträge geschlossen worden, die über die Frist von fünf Jahren hinausreichen.
Um Klagen der Unternehmen wegen enteignungsgleicher Eingriffe zu vermeiden, ist eine Erweiterung der Übergangsregelungen aus unserer Sicht zwingend geboten.
Wie in der Anhörung vom 06.09.2012 zum Glücksspielstaatsvertrag durch die kommunalen Spitzenverbände vorgetragen wurde, fürchten die Kommunen durch eine zu starre Regelung eine Klagewelle gegen ihre Ordnungsverfügungen und damit einhergehende Schadenersatzanforderungen. Das betrifft insbesondere die Übergangsfristen für sogenannte Großspielhallen, bei denen die Möglichkeit
einer großzügigeren Regelung in Betracht gezogen werden sollte. Im Gesetzentwurf der Landesregierung heißt es dann auch treffend unter Punkt G „Finanzielle Auswirkungen auf die Unternehmen und privaten Haushalte“ – ich zitiere –:
durch die Vorschriften der im 6. Teil des Ausführungsgesetzes (Verbot der Mehrfachkonzession, Gestaltung der Spielhalle, Sperrzeiten) in ihrer Berufsausübung beschränkt. Finanzielle Auswirkungen können durch einen Rückbau der Betriebsstätten nach Ablauf der Übergangsfrist entstehen.“
Die CDU-Fraktion fordert deswegen, unbillige Härten für Wirtschafts- und Gewerbetreibende zu vermeiden und in unser aller Interesse eine hohe Zahl vermeidbarer Klageverfahren abzuwenden.
Mit der von uns vorgeschlagenen Ergänzung des § 18 wird den Bedürfnissen von Unternehmen und Kommunen nach Rechtssicherheit Rechnung getragen.
Meine Damen und Herren, wir sind für einen geregelten Glücksspielmarkt, bei dem Aufklärung, Suchtprävention, Risikobegrenzung, aber auch die Freude am Spiel in angenehmer Atmosphäre in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen sollten. Eine einseitige Benachteiligung rechtschaffener Unternehmer und einen überbotmäßigen Eingriff in die Freizeitgestaltung der Menschen lehnen wir daher ab. Wir wollen keine Verdrängungseffekte in dunkle und unkontrollierbare Bereiche, in die Illegalität von Hinterzimmern oder in das überall verfügbare, wenngleich verbotene Internetglücksspiel.