Meine Damen und Herren, mit diesem Haushalt 2012 legen wir den Grundstein dafür, dass die Justiz in Nordrhein-Westfalen auch zukünftig leistungsfähig ist, vorsorgend, nachhaltig und gerecht. Deswegen bitte ich Sie um Unterstützung unseres Haushaltsentwurfs.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Landesregierung ihre Redezeit um anderthalb Minuten überschritten hat. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wir sind damit am Schluss der Beratung zum Einzelplan 04.
Wir kommen zur Abstimmung, und zwar über den Einzelplan 04. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/1204, den Einzelplan unverändert anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer
kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und damit der Einzelplan 04 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion der Piraten verabschiedet.
Hier möchte ich einen Hinweis geben auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/1213.
Somit kommen wir unmittelbar zur Abstimmung über den Einzelplan 13. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/1213, den Einzelplan unverändert anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit stelle ich fest, dass die Beschlussempfehlung angenommen und damit der Einzelplan 13 mit den Stimmen der CDU, der SPD, der Grünen, der FDP-Fraktion und der Fraktion der Piraten verabschiedet worden ist.
Ich weise hin auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/1201.
Somit kommen wir zur Abstimmung über den Einzelplan 01. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/1201, den Einzelplan in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. – Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Einzelplan 01 mit den Stimmen der CDU, der SPD, der Grünen, der FDP und der Piraten verabschiedet.
Damit sind wir am Ende unserer heutigen Haushaltsplanberatungen angekommen, die wir an der Stelle unterbrechen und morgen mit den Beratungen zum Einzelplan 02 fortführen.
Medien berichten darüber, dass die im kommunalen Eigentum der Städte Bochum, Herne und Witten befindlichen Stadtwerke Bochum am 26. November 2011 ein Honorar von 25.000 Euro an den Bundestagsabgeordneten Peer Steinbrück für seine Teilnahme an der Veranstaltung „Atriumtalk“ gezahlt haben. Das Honorar lag um 10.000 Euro höher als der üblicherweise von dem SPD-Politiker veranschlagte Satz von 15.000 Euro.
Wie bewertet das für die Kommunalaufsicht zuständige Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) die Honorarzahlung an den Referenten Peer Steinbrück?
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihre Frage nach der Bewertung der konkreten Honorarzahlung aus Sicht der Kommunalaufsicht kann ich relativ kurz beantworten.
Die Honorarzahlung unterliegt nicht der Kommunalaufsicht. Eine Bewertung kann und werde ich daher nicht vornehmen. Der Grund dafür ist ganz einfach. Bei den Stadtwerken Bochum handelt es sich um eine GmbH, also um eine juristische Person des Privatrechts. Ob diese GmbH einer Kommune gehört oder nicht, spielt für die Bewertung keine Rolle. Die Bewertung obliegt in derartigen Fällen vielmehr den Gesellschaftsorganen und -gremien.
Vielen Dank, Herr Minister. – Gibt es Zusatzfragen? – Herr Kollege Kuper, bitte schön. – Ich stelle fest, Herr Abgeordneter Witzel hat sich zunächst gemeldet. Dann haben Sie das Wort. Bitte schön.
nister, als man Sie sonst aus Debatten bei der Fragestunde kennt. Deshalb haben Sie sicherlich großes Verständnis dafür, dass das auf unserer Seite zu Nachfragen führt.
Angesichts der desolaten finanziellen Situation gerade der Kommunen im Ruhrgebiet, über die wir vorhin diskutiert haben, halte ich derartige Honorarzahlungen, die letzten Endes die kommunalen Kassen und Steuerzahler betreffen, für absurd.
Deshalb frage ich Sie, weil Sie das auch für die kommunale Finanzplanung interessieren muss: Herr Innenminister, sind Ihnen vergleichbare Fälle aus anderen Ruhrgebietskommunen bekannt, in denen Gesellschaften in öffentlichem Eigentum in vergleichbarer Höhe Zahlungen für Aufgaben leisten, die überhaupt nicht im Bereich ihrer unmittelbaren geschäftlichen Tätigkeit liegen?
Lieber Herr Abgeordneter Witzel, natürlich werden Nachfragen wie immer gerne entgegengenommen. Ich darf auch Sie darauf hinweisen: Ich habe bereits erklärt, dass der Landesregierung über die Stadtwerke Bochum wegen Nichtzuständigkeit keinerlei Informationen vorliegen. Das ist im Übrigen nicht nur in Bochum so, sondern in ganz NordrheinWestfalen, weil sich die Kommunalaufsicht ausschließlich auf die Kernhaushalte der jeweiligen Kommunen bezieht und nicht auf deren Beteiligungen.
Ob und inwieweit weitere Honorarzahlungen geflossen sind oder wie das Verhältnis von Honorarzahlungen bei den Stadtwerken Bochum zu betrachten ist, schlage ich vor, dass Sie den Kollegen Haardt, Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen, fragen, der zugleich Mitglied des Aufsichtsrats der Stadtwerke Bochum ist. Vielleicht hatte er Kenntnis von der Veranstaltung und den Inhalten oder ist sogar Gast gewesen. Wenn Sie den Kollegen von der CDU fragen, kann er wahrscheinlich mehr Auskünfte erteilen als die Kommunalaufsicht in NordrheinWestfalen.
Herr Minister, Ihre gerade getätigte Einlassung beiseitelassend, gehe ich davon aus, dass Sie im Besitz einer eigenen Mei
nung sind, und darf Sie fragen, ob Sie denn die Position Ihres Parteifreundes, des Landtagskollegen Töns, teilen, der dieses Honorar als exorbitant zu hoch ansieht.
Lieber Kollege Hovenjürgen, die Tagesordnung weist unter Punkt 2 aus: Fragen an die Landesregierung. Ich glaube, dass solche Fragen etwa Befindlichkeiten von Abgeordneten oder Ministern nicht einschließen. Insofern habe ich die Frage hinsichtlich der Funktion und Aufsichtsweise der Landesregierung, meines Ministeriums, erläutert. Nachfragen zu beantworten, was Kollegen in diesem Raum denken, entzieht sich meiner Kompetenz, und das Denken der Kollegen entzieht sich ganz sicher auch meiner Bewertung.
Kollege Haardt, der im Übrigen nie an einer dieser Veranstaltungen teilgenommen hat und bis letzte Woche auch davon ausgehen musste, dass den Referenten kein Honorar gezahlt wird – so die offizielle Auskunft der Stadtwerke an den Rat –, hat die Frage an die Landesregierung, ob sich aus ihrer Sicht der Tatbestand der Untreue ergibt, wenn ein Rednerhonorar vom üblichen Satz von 15.000 € auf 25.000 € angehoben wird.
Lieber Kollege Haardt, ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass das Ministerium für Inneres und Kommunales umfangreiche Zuständigkeiten hat. Ich lasse Ihnen gerne das entsprechende Organigramm zukommen. Für Strafermittlungen ist das MIK allerdings noch nicht zuständig.