muss auch bereit sein, Geld zurückzulegen, um auf neue wirtschaftliche Probleme vorbereitet zu sein.
Wir fordern die Bundesarbeitsministerin eindringlich auf, diese Regelung beizubehalten. Jeder Arbeitsplatz, der erhalten und gesichert werden kann, und jedes Unternehmen, dessen Bestand gewährleistet werden kann, ist für Nordrhein-Westfalen und für die Region in unserem Land von großer Bedeutung. Deswegen lautet heute unser Appell: Frau von der Leyen, geben Sie Ihre Blockadehaltung auf!
Ich bitte die Abgeordneten dieses Landtages, dem Entschließungsantrag von SPD und Grünen zuzustimmen.
Vielen Dank, Herr Kollege Scheffler. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Maaßen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hauptzweck des Kurzarbeitergeldes ist es, bei vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ermöglichen und Entlassungen zu vermeiden.
Es gibt keinen Zweifel daran, dass die Kurzarbeit ein geeignetes und gutes Instrument ist, um in der Krise Arbeitslosigkeit entgegenzusteuern. In einer Krisensituation mit Nachfrageeinbrüchen ist die Kurzarbeit ein richtiges und solidarisches Instrument, um Arbeitslosigkeit abzufedern.
Die derzeitige Situation im Finanz- und im Euromarkt wird sich auf unsere Wirtschaft auswirken. Es ist nicht zu erwarten, dass das diesjährige Wachstum im Jahr 2012 wieder erreicht werden kann. Dies wird auch Auswirkungen auf unseren Arbeitsmarkt haben.
Deshalb unterstützen wir in einem gemeinsam mit der SPD gestellten Antrag die Initiative der Landesregierung, sich auf Bundesebene für eine Verlängerung der Kurzarbeiterregelung einzusetzen.
Wir müssen uns in diesem Zusammenhang aber auch mit zwei Dingen bezüglich der Anbindung des Kurzarbeitergeldes intensiver beschäftigen.
Zum einen ist es wesentlich, dass die Zeit der Kurzarbeit mit einer Qualifizierung verknüpft wird. Die befristet nicht gebrauchten Arbeitszeitpotenziale müssen intensiver für Weiterbildung genutzt werden. Dies kam bisher entschieden zu kurz.
Zum anderen handelt es sich nicht um eine einfache Nachfragekrise, die uns zukünftig weiterhin beschäftigen wird, sondern um eine Strukturkrise. Hier müssen wir gemeinsam Antworten finden, wie wir unsere Wirtschaft und unseren Arbeitsmarkt sozial, ökologisch und klimaverträglich aufstellen und Menschen, die an Arbeit nicht teilhaben, inkludieren.
Wir Grünen haben uns mit unserem Green New Deal hier auf den Weg gemacht. Sie sind herzlich dazu eingeladen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anträge gehen an den Realitäten vorbei und beschreiben auch nicht die Wirklichkeit. Die Sonderregelungen für die Kurzarbeit waren in der Krise in Ordnung und im Einvernehmen der Tarifpartner sehr erfolgreich. Diese Sonderregelungen – darüber reden wir hier ja – sind heute aber nicht mehr gerechtfertigt.
muss – eine Devise, die wir schon lange haben. Das bei der letzten Sitzung aus dem Munde von Herrn Scheffler zu hören, war aber besonders erfreulich.
Meine Damen und Herren, die Kurzarbeit soll Unternehmen bei einer vorübergehend schlechten Auftragslage durch eine Reduktion der Personalkosten entlasten. Die Arbeitnehmer müssen dabei Einkommensverluste in Kauf nehmen, da das Kurzarbeitergeld nicht das volle Einkommen ersetzt. Der Arbeitsplatz und eine gewisse Grundversorgung bleiben jedoch erhalten.
Kurzarbeit stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, dass der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls zu tragen hat. Da die Anträge diesen Grundsätzen widersprechen, lehnen wir sie ab. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kollegen! Herr Kollege Scheffler, ich hoffe, dass, wenn Sie jetzt zum Weihnachtsfest etwas verschenken, das ehrliche Geschenke sind und dass das, was Sie dort verschenken, Ihnen gehört. Steuergeschenke gibt es nicht. Denn jemandem etwas nicht wegzunehmen, ist aus meiner Sicht kein Geschenk. Deshalb sollten Sie sich den Ausdruck wirklich sparen.
Beim Kurzarbeitergeld ist es so, dass diese Maßnahme sicher in der Krisenzeit völlig sinnvoll und adäquat war, um Arbeitsplätze zu erhalten, um Fachkräfte auch bei den Unternehmern zu sichern.
Die Entwicklung auf dem nordrhein-westfälischen Arbeitsmarkt ist weiter außerordentlich positiv. Wir haben einen deutlichen Rückgang der Arbeitslosenzahlen, fast schon ein Rekordniedrigniveau. Die Regionaldirektion in Nordrhein-Westfalen weist ausdrücklich auf die wachsenden Chancen für Arbeitssuchende hin. Das gilt auch für Arbeitslose in der Grundsicherung, eine Gruppe, die bekanntlich oftmals wirklich auch Vermittlungshemmnisse aufweist.
Das heißt, im Moment ist keine Krise in Sicht. Es gibt Instabilitäten aufgrund der Euro- und Finanzsituation in Europa. Aber sämtliche Wirtschaftsprognosen gehen im Moment davon aus, dass sich das Wachstum wohl abflacht, aber nicht dass eine neue Krise hier in Deutschland droht.
Da ist das Argument, das die Linken in ihrem Entschließungsantrag eingebracht haben, der eine Punkt jedenfalls, richtig, wobei man auch sagen muss: Jede Arbeitsmarktmaßnahme wie auch das Kurzarbeitergeld ist natürlich anfällig für Miss
brauch. In anderen Fällen, bei Eingliederungsmaßnahmen, sehen das SPD und Grüne ähnlich. Hier auf diesem Auge sind sie blind. Deshalb unterstützen wir ihren Antrag heute nicht. Sie können davon ausgehen, dass, falls es wirklich wider Erwarten zu einer Krise kommt, die Bundesregierung auch entsprechend reagieren wird. – Danke schön.
Danke. – Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Kurzarbeitergeld ist ja immer sehr unterschiedlich von den betroffenen Beschäftigten aufgenommen worden. Sicherlich waren viele froh, dass trotz der einbrechenden Konjunktur ihr Arbeitsplatz erhalten geblieben ist. Aber auf der anderen Seite haben das die Kolleginnen und Kollegen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die betroffen sind, natürlich immer schon als starke Belastung wahrgenommen.
Es ist auch vielen bewusst geworden, dass sie durch ihre Arbeitskraft ohne Reallohnerhöhungen – das muss man ja einmal deutlich sagen: häufig ohne Reallohnerhöhungen – in den sogenannten Boomzeiten jedes Jahr für mehr Gewinne bei den Unternehmensbesitzern gesorgt haben.
In der Krise sollten dann aber nun auf einmal die Löhne weiter abgesenkt werden, und der Steuerzahler muss dann über das Kurzarbeitergeld natürlich noch einmal für einen Anteil des Lohns aufkommen.
Ich sage das noch einmal ganz deutlich wie an anderer Stelle auch immer wieder: Solange aber die Reichen nicht gezwungen werden, für ihre Spekulationsblasen und Zockergeschäfte zu zahlen, müssen wir uns leider solcher Krücken wie des Kurzarbeitergeldes bedienen.
Für uns aber ist – das ist ja auch Teil des Entschließungsantrages – wichtig, dass das immer eine kurzfristige sinnvolle Unterstützung für die Beschäftigten in der Krise gewesen ist und auch weiterhin sein soll, damit die Arbeitsplätze gesichert werden und dafür gesorgt ist, dass die Krisen nicht komplett auf den Rücken der Beschäftigten abgewälzt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, dass vor allem viele Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter sowie befristet Beschäftigte dennoch direkt zu Beginn der Krise oder einer Krise entlassen worden sind bzw. die Verträge nicht verlängert wurden. Von daher war die Angst vor Kündigungen immer sehr groß. Diese Angst konnte man dann eben durch dieses Instrument des Kurzarbeitergeldes ein wenig in den Griff bekommen.
Aber insbesondere im nächsten Jahr wird es aller Wahrscheinlichkeit nach wieder zu einem Einbruch der wirtschaftlichen Entwicklung kommen. Es ist richtig, die Beschäftigten zumindest davor kurzfristig zu schützen.
Aber die Mitnahmeeffekte sind natürlich deutlich. Die meisten Rednerinnen und Redner haben das angesprochen. Deshalb brauche ich nicht noch einmal näher darauf einzugehen. Das muss man stärker kontrollieren.
Deshalb haben wir unseren Entschließungsantrag eingebracht. Wir machen deutlich: Kurzarbeitergeld darf kein dauerhaftes Standardinstrument in der Arbeitsmarktpolitik sein,
sondern muss konjunkturabhängig eingesetzt werden. Es muss schärfer kontrolliert werden, damit eben die Mitnahmeeffekte mindestens minimiert werden. Damit die Kurzarbeit für die Beschäftigten sinnvoll genutzt werden kann, sollten die Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit erheblich gesteigert werden. Dann muss auch der Kündigungsschutz in diesem Bereich stärker entwickelt werden, wenn Kurzarbeitergeld gezahlt wird.
Zu guter Letzt: Den Progressionsvorbehalt bei Kurzarbeit möchten wir abschaffen. Es kann nicht sein, dass Beschäftigte steuerfreies Kurzarbeitergeld bekommen, um dann am Ende des Jahres mit einer kräftigen Steuernachzahlung auch noch doppelt bestraft zu werden.
Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen der SPD und der Grünen, diesem Antrag zuzustimmen – logischerweise; sonst würden wir ihn ja nicht stellen.
Uns geht es einfach nicht weit genug. Ich kündige schon einmal an, dass sich unsere Fraktion bei der Abstimmung über Ihren Antrag enthalten wird. – Danke schön.