Michael Scheffler

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als der damalige Bundesarbeitsminister Olaf Scholz im Jahr 2008 die Sonderregelung für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld in Kraft gesetzt hat, bezeichnete er diese Maßnahme als einen „Schutzschirm für Arbeit“.
In der Nachschau können wir wohl alle froh sein, dass es dieses Instrument am Arbeitsmarkt gegeben hat, da wir sonst auch in Nordrhein-Westfalen mit wesentlich mehr Arbeitslosen aus der Krise herausgekommen wären.
In der Wirtschafts- und Finanzkrise der letzten Jahre haben auf dem Höhepunkt der Krise im Mai 2009 in Nordrhein-Westfalen 330.750 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in 12.797 Betrieben von dieser Kurzarbeitsregelung profitiert.
Ich selber komme aus einem Kreis, dessen Wirtschaft stark von der Metall- und Elektroindustrie sowie Automotive geprägt ist. Im Märkischen Kreis hat es die größte Zahl der Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt gegeben. Im Mai 2009 haben dort in 919 Betrieben 25.425 Beschäftigte Kurzarbeitergeld bezogen.
Ohne Wenn und Aber kann man festhalten, dass in Nordrhein-Westfalen Tausende Arbeitsplätze durch das konjunkturelle Kurzarbeitergeld gerettet und gesichert worden sind. Die Beschäftigten hatten zu
dem die Chance, die Phase der Kurzarbeit für Fort- und Weiterbildung zu nutzen. Nach der Krise konnten die Betriebe dann mit dem bewährten Personal die Produktion wieder hochfahren.
Meine Damen und Herren, es ist sicherlich ein nicht alltäglicher Vorgang, wenn sich Arbeitgeberpräsident Hundt und DGB-Vorsitzender Sommer gemeinsam bei Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen für die Fortsetzung der erfolgreichen und bewährten Sonderregelung für Kurzarbeit einsetzen.
Die Bundesarbeitsministerin ist zu unserem Bedauern bisher nicht bereit, dem Wunsch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern nachzukommen.
Zunächst sollte diese Regelung zum 31. März 2012 auslaufen. Jetzt endet sie bereits am 31. Dezember 2011.
Meine Damen und Herren, es ist nicht abzusehen, wie die wirtschaftliche Entwicklung im Zuge der Eurokrise im Jahr 2012 weitergeht. Von der Bundesbank und von Wirtschaftsforschungsinstituten werden ein deutliches Abflachen und eine Eintrübung der Konjunktur erwartet.
Deswegen muss es jetzt darum gehen, Vorsorge für die nächste Zeit zu treffen, um für wirtschaftliche Schwierigkeiten gewappnet zu sein.
Die Fortsetzung der Kurzarbeitsregel unter erleichterten Bedingungen und der Weiterbestand der aktuellen Regelungen zur Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge sind meines Erachtens von wichtiger Bedeutung für den Wirtschafts- und Industriestandort Nordrhein-Westfalen.
Ich will auch eines ganz deutlich sagen, meine Damen und Herren: Eine Bundesregierung, die jetzt wieder unsinnige Steuergeschenke beschließt,
muss auch bereit sein, Geld zurückzulegen, um auf neue wirtschaftliche Probleme vorbereitet zu sein.
Wir fordern die Bundesarbeitsministerin eindringlich auf, diese Regelung beizubehalten. Jeder Arbeitsplatz, der erhalten und gesichert werden kann, und jedes Unternehmen, dessen Bestand gewährleistet werden kann, ist für Nordrhein-Westfalen und für die Region in unserem Land von großer Bedeutung. Deswegen lautet heute unser Appell: Frau von der Leyen, geben Sie Ihre Blockadehaltung auf!
Ich bitte die Abgeordneten dieses Landtages, dem Entschließungsantrag von SPD und Grünen zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich muss Ihnen gestehen: Ich kann die Enttäuschung der Kollegin Doppmeier, die sie eben hier geäußert hat, nicht verstehen. Ich glaube, es ist doch Aufgabe der Politik und auch Aufgabe der Landtagsabgeordneten, den Aktionsplan der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen zu begleiten und hier entsprechende Anregungen im Vorfeld mit einzubringen.
Einen weiteren Grund kann ich auch noch nennen, warum wir uns entschieden haben, diesen Antrag hier heute vorzulegen. Wir mussten zur Kenntnis nehmen, dass die Bundessozialministerin der OECD einen Bericht zur UN-Behindertenrechtskonvention vorgelegt hat, der, schlicht gesagt, eine Enttäuschung war, der inhaltlich nichts enthalten hat außer Plattitüden und der die Situation in Deutschland nicht so geschildert hat, wie wir sie wahrnehmen, und auch nicht das geschildert hat, was auf den Weg gebracht werden muss, meine Damen und Herren.
Ich kann Ihnen nur sagen: Auf dem Landesverbandstag des Sozialverbandes am vorigen Freitag ist unser Antrag völlig anders bewertet worden, als das eben die Kollegin Doppmeier gemacht hat. Dr. Aichele von der Monitoring-Stelle in Berlin hat diesen Antrag außerordentlich begrüßt. Er hat gesagt, das wäre ein Antrag, der deutlich macht, dass die Politik verstanden hat, welcher Unterschied zwischen Integration und Inklusion besteht, und dass wir damit wesentlich weiter wären als andere Landtage in der Bundesrepublik Deutschland.
Meine Damen und Herren, das ist doch etwas, worüber wir uns freuen sollten: Hier macht die Politik einen Aufschlag, der auch von der Fachwelt begrüßt wird.
Kollegin Doppmeier, es geht nicht darum, zum Thema Sondereinrichtungen Ängste zu schüren – das machen wir nicht, und das wollen wir auch nicht. Aber es geht darum, auch mit der Umsetzung der UN-Konvention dafür zu sorgen, dass den Eltern ein Wahlrecht eingeräumt wird. Und das haben sie heute nicht. Heute werden die Kinder immer noch, egal, welche Behinderung sie haben, in Kästchen einsortiert, aus denen sie ihr ganzes Leben lang nicht mehr herauskommen.
Ihre ganze Bildungskarriere richtet sich danach aus, wo sie frühzeitig einsortiert worden sind. Und das wollen und das werden wir ändern, sodass die Eltern die Wahlmöglichkeit haben, und dass ihre Kinder auch die Möglichkeit haben, weiterführende Schulen zu besuchen.
Ich denke, dazu steht auch viel in dem Antrag, den wir gemeinsam auf den Weg gebracht haben.
Kollege Neumann hat in seiner Rede eben deutlich gemacht: Es handelt sich hier auch um ein Menschenrecht, das umgesetzt werden muss und auch umgesetzt werden soll. Deswegen reden wir auch nicht mehr über das „Ob“, sondern über das „Wie“. Das ist eine ganz zentrale und wichtige Aussage, die wir uns immer wieder vor Augen führen müssen.
Ansonsten, meine Damen und Herren, will ich deutlich machen: Wir haben die Überweisung und nicht, wie das andere Fraktionen hier im Hause praktizieren, direkte Abstimmung beantragt. Diese Überweisung macht deutlich, dass die Tür auch für andere Fraktionen offensteht. Wir sind gern bereit, im Ausschuss zu diskutieren und hinterher einen gemeinsamen Antrag zu formulieren, in dem sich alle Fraktionen des Landtags wiederfinden.
Ich bin mir sicher: Das würden die Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen außerordentlich begrüßen. Wir sind dazu bereit. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn der Kollege Post hier sagt, Sparen für die Zukunft unserer Kinder sei die Überschrift bei Peer Steinbrück gewesen, dann kann ich nur sagen: Auch Peer Steinbrück hätte sich mit seiner ganzen politischen Energie dagegen gewendet, dass in Berlin das Schuldenbeschleunigungsgesetz verabschiedet wurde, das Land und Kommunen finanziell geschwächt hat, und dass die Steuererleichterungen für Hoteliers eingeführt wurden.
Auch das hätte Peer Steinbrück mit aller Macht, meine Damen und Herren, zu verhindern versucht. Das müssen Sie sich ins Stammbuch schreiben lassen.
Meine Damen und Herren, nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und nach der Übernahme der Regierung durch Rot-Grün stelle ich fest: Der soziale Kompass in Nordrhein-Westfalen stimmt wieder. Damit unterscheiden wir uns in NordrheinWestfalen ganz klar
von dem schwarz-gelben Chaos in Berlin.
Ich will zugestehen, dass es auch in NordrheinWestfalen Menschen gibt, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Deswegen wird unsere Politik auch darauf ausgerichtet sein, für sie ein uneingeschränktes Recht auf Teilhabe, Bildung und Gesundheit zu gewährleisten. Ich will zwei Beispiele nennen, die verdeutlichen, was ich damit meine.
Die rund 2,5 Millionen Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen erwarten zu Recht die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Das ist ein zentraler Schwerpunkt dieser Legislaturperiode. Und diese Legislaturperiode, meine Damen und Herren, geht noch fast über vier Jahre. Da haben wir noch eine ganze Menge Arbeit – ich hoffe, gemeinsam – vor uns. Wir haben das im Koalitionsvertrag auch festgeschrieben. Ich will es zitieren:
„Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ist der Maßstab für unsere, auf Nachhaltigkeit angelegte Behindertenpolitik. Die
selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verwirklichen, ihre Gleichstellung durchzusetzen sowie ihre uneingeschränkte Teilhabe, individuelle Autonomie und Unabhängigkeit zu sichern, sind dabei die zentralen Elemente unserer politischen Zielsetzung.“
Meine Damen und Herren, auf dieser Grundlage wird der Aktionsplan der Landesregierung erarbeitet. Wir haben heute den Zwischenbericht erhalten. Uns ist sehr daran gelegen, dass im behindertenpolitischen Bereich der Konsens, der auch in der Schulpolitik zum Thema „Integration“ vorhanden war, künftig erhalten bleibt. Mir wäre sehr daran gelegen, wenn wir gemeinsam die Schritte gehen würden, die zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention notwendig sind. Wir haben im Haushalt zusätzlich 1,5 Millionen € für die gesellschaftliche Integration vorgesehen.
Wir haben uns weitere Ziele gesetzt, nämlich die Förderung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung in Integrationsunternehmen. Wir werden künftig auch weiterhin Mittel vorsehen für die Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Wir haben inzwischen in Nordrhein-Westfalen 104 Werkstätten, in denen rund 62.000 Plätze vorhanden sind.
Die Werkstätten müssen sich sicherlich den Herausforderungen der Zeit stellen. Ich bin mir aber sicher, dass sie auch künftig einen ganz wichtigen Beitrag dazu leisten werden, wie die Arbeitsplatzinfrastruktur für Menschen mit Behinderung in NordrheinWestfalen aussieht.
Meine Damen und Herren, wir möchten auch mit unserer Bundespartei zusammen erreichen, dass die Eingliederungshilfe aus dem System der Sozialhilfe herausgelöst wird. Im SGB IX muss eine eigenständige einkommens- und vermögensunabhängige Leistung für soziale Teilhabe verankert werden. Es ist höchste Zeit, dass sich der Bund an dieser Leistung beteiligt, etwa in Form eines Bundesteilhabegeldes.
Ein zweites Beispiel will ich – die Redezeit ist knapp – kurz erwähnen. Das ist die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Wir sind uns alle darüber im Klaren, wie wichtig es ist, Ausgrenzung und Armut zu vermeiden. Es geht nicht darum, dass es Kinder gibt, die sich keine Markenjeans und keine Playstation erlauben können. Es fehlt häufig vielfach an den elementaren Dingen des Lebens. Nicht umsonst sind Tafeln und Kleiderkammern stark gefragt.
Meine Damen und Herren, wir haben auch hier im Haus die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabegesetzes der Bundesregierung diskutiert. Ich habe in der vergangenen Woche Sonntag in „Westpol“ gehört, dass der Kollege Post kritisiert hat, dass die Landesregierung noch nicht so weit ist, wie wir uns das vielleicht alle wünschen. Da muss er sich zum einen vorhalten lassen, dass das Gesetz erst Anfang April veröffentlicht worden ist. Er muss sich zum anderen auch vorhalten lassen, dass Frau von der Leyen als zuständige Ministerin in Berlin viel Zeit, seit Februar 2010, verplempert hat, indem sie über die Bildungschipkarte diskutiert hat, indem sie es versäumt hat, rechtzeitig Gespräche mit den Ländern und mit der kommunalen Familie darüber zu führen, wie denn dieses Bildungs- und Teilhabepaket, das das Bundesverfassungsgericht eingefordert hat, umgesetzt werden soll.
Ich glaube, meine Damen und Herren, hier hätte viel mehr getan werden können. Dann wären wir heute weiter und würden nicht Gefahr laufen, dass viele Familien nicht mehr in der Lage sind, bis 30.04. die notwendigen Anträge zu stellen, damit ihnen die Gelder nicht verlorengehen, die das Bildungs- und Teilhabepaket für die ersten Monate vorsieht.
Wir haben auch große Sorgen, meine Damen und Herren, dass es im Rahmen der Arbeitsmarktreformen, die in Berlin auf der Agenda stehen, weitere Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung geben wird, weil hier, wenn man es plastisch sagt, der Hut rumgeht und jeder etwas hineintun muss.
Ich glaube, gerade im Bereich der Arbeitsmarktpolitik sind hier die verkehrten Ansätze.
Wir haben Einschränkungen im Bereich der Jobperspektive zu befürchten. Auch das ist nicht gut. Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn es um Kinder geht, stehen wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in Nordrhein-Westfalen dafür, dass es eine eigenständige und bedingungslose Grundsicherung für Kinder gibt, damit wir nicht immer am Schräubchen drehen müssen, sondern damit wir einmal eine vernünftige materielle Sicherung und Zukunftsperspektive für unsere Kinder haben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu diesem Einzelplan.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Koalitionsfraktionen haben diesen Gesetzentwurf, der heute zur Debatte steht, eingebracht, da die abgewählte schwarz-gelbe Landesregierung am 28.05.2010 vom Verfassungsgerichtshof in Münster ins
Stammbuch geschrieben bekommen hat, dass die Verteilung der Wohngeldersparnis nicht gerecht vollzogen worden ist.
Es sind in Nordrhein-Westfalen einer ganzen Anzahl von Kommunen und Kreisen Nachteile entstanden, während es andere gegeben hat, die im Zeitraum 2007 bis 2009 Vorteile hatten. Diese Ungerechtigkeiten werden mit der vorliegenden Beschlussempfehlung beendet, und den Vorgaben des Verwaltungsgerichtshofs in Münster wird Rechnung getragen.
Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass die CDU-Fraktion gewissermaßen noch die Kurve gekriegt hat, nachdem es im AGSI eine Stimmenthaltung gegeben hat
und von Herrn Preuß die Forderung in den Raum gestellt wurde, dass die 236 Millionen €, die hier in Rede stehen, locker aus dem Landeshaushalt bezahlt werden sollten. Wir haben damals schon deutlich gemacht: Wer gegen den Nachtragshaushalt klagen will, der wird nicht glaubwürdiger, wenn er diese Forderung hier einbringt. Deswegen war das, was heute von Ihnen gekommen ist, ein gutes Signal. Ich denke, dies ist auch ein Beitrag dazu, dass Sie zu Ihrem Regierungshandeln stehen müssen.
Meine Damen und Herren, wir sagen ganz klar: Die amtliche Jahresstatistik für die Anlage A ist eine solide Datenbasis, und die Anlage B ist vom Verfassungsgerichtshof in Münster nicht infrage gestellt worden. Wenn wir die entstandenen Nachteile ausgleichen und die entstandenen Vorteile nicht weiter bei den Kommunen bestehen lassen, orientieren wir uns sehr deutlich an der Urteilsbegründung aus Münster. Zur Abrechnung bieten wir ein faires Verfahren über acht Jahre an. Ich will noch einmal deutlich machen: Die Gleichbehandlung der Kommunen hat für uns einen hohen Stellenwert.
Für uns war es auch klar, dass wir dem Begehren der kommunalen Spitzenverbände, der Optionskommunen bzw. der Optionskreise Rechnung tragen wollten, dass die Organisationsform der Anstalt des öffentlichen Rechts ermöglicht wird. Diesem Wunsch haben wir mit einem Antrag von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im AGSI gemeinsam Rechnung getragen. Ich meine, meine Damen und Herren, dies ist ein gutes Signal an die betroffenen Kommunen, da sie nun selber ent
scheiden können, in welcher Rechtsform die Arbeit vor Ort organisiert werden soll.
Ich bitte daher um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des AGSI. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom Februar 2010 Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes und damit den Kern unseres Sozialstaates in den Vordergrund gestellt. Dort heißt es:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Dazu gehört ein menschenwürdiges Existenzminimum, welches natürlich auch Teilhabe an Bildung, Sport, Musik und Freizeitmöglichkeiten beinhaltet. Soziokulturelle Teilhabe bedeutet eben nicht, isoliert in der eigenen Wohnung zu sitzen, sondern auch die Chance auf soziale Kontakte und Teilhabe am Vereinsleben.
Das Recht auf Teilhabe gilt auch für die Kleinsten in unserer Gesellschaft. Ich sage es ganz klar, liebe Kolleginnen und Kollegen: Frau von der Leyen hat die Chance vertan, ein Konzept gegen die Armut von Kindern gemeinsam mit den Ländern, mit Städten und Gemeinden zu erarbeiten. Sie hat anscheinend die Vorgaben von Herrn Westerwelle erfüllt, der gesagt hat: Die Regelsätze sollen nicht steigen.
Meine Damen und Herren, dabei herausgekommen ist für die Kinder ein sogenanntes Bildungspaket mit einem monatlichen Wert von rund 10 €. Es erinnert mich an die bekannte russische Puppe Matrioschka, die beim Auseinandernehmen immer kleiner wird, sodass am Ende kaum etwas übrig bleibt, außer den vollmundigen Ankündigungen von Ministerin von der Leyen.
Welche Bildungserfolge erwarten uns denn eigentlich für 10 € monatlich? Davon ist bestimmt kein Geigenunterricht möglich, wie Frau von der Leyen zu glauben scheint. Ich habe das einmal in der aktuellen Gebührenordnung einer Musikschule in meinem Wahlkreis nachgeschaut: Der Instrumentalunterricht kostet dort für ein Schulkind 31 € pro Monat – in der günstigsten Kategorie, der Fünfergruppe, bei 60 Minuten Unterricht pro Woche –, und das ohne Fahrtkosten. Hinzu kommen 7 € Leihgebühr pro Monat für ein Instrument. Selbst wenn man einen um die Hälfte ermäßigten Beitrag für Sozialleistungsempfänger annimmt, würden die 10 € fast um das Doppelte überschritten. Das ist halbherzig und völlig unzulänglich, was hier gemacht worden ist.
Damit müssten auch dem letzten Zweifler klar sein, wie weit die Zahlen der Bundesregierung an der Realität und an dem echten Bedarf eines Kindes vorbeigehen. Bei dem nun mit neuen Bezugsgruppen kleingerechneten angeblichen Bedarf können
meines Erachtens die Kinder noch nicht einmal einen Triangelunterricht bezahlt bekommen. Ihnen bleibt letztendlich nichts anderes übrig, als auf dem Kamm zu blasen. Ich glaube, das ist nicht das, was wir uns unter Musikunterricht vorstellen.
Das Einzige, was dabei herauskommt, ist das Streichkonzert von Frau von der Leyen. Die Ministerin hat ihre vermeintlich großzügigen Gaben durch einen sozialen Kahlschlag gegenfinanziert. Durch Streichung des Elterngeldes, Wegfall des Zuschlags zwischen ALG I und ALG II und Wegfall des Rentenversicherungsbeitrags hat sie 2,5 Milliarden € eingespart. Aber das ist noch nicht alles. In der aktiven Arbeitsmarktpolitik fallen ja auch noch rund 2 Milliarden € weg – eine Haushaltssanierung auf Kosten der Langzeitarbeitslosen und ihrer Kinder.
Meine Damen und Herren, von CDU und FDP wird ja immer gerne das Schulstarterpaket angeführt. Damit kann sich Schwarz-Gelb nicht brüsten, denn dieses Schulstarterpaket ist von der SPD in der Großen Koalition durchgesetzt worden – ab Klasse 10 gegen den ausdrücklichen Willen der CDU. Es war ein großer Kampf, dies entsprechend auf den Weg zu bringen.
Meine Damen und Herren, obendrein steht der bürokratische Aufwand, der mit dem sogenannten Bildungspaket verbunden ist, in keinem Verhältnis zum Wert seiner Leistung. Das hat der Bundesrechnungshof vor einigen Tagen in der Anhörung im zuständigen Bundestagsausschuss festgestellt. Mindestens ein Viertel der Leistungen wird für Bürokratiekosten verschwendet. Mir ist es völlig unverständlich, wie ein solches Bürokratiemonster überhaupt aus dem Nest kriechen konnte.
Kurz und gut: Wir brauchen eine realitätsnahe und korrekte Berechnung der Kinderbedarfe, aber keine unausgegorenen Alibialmosen. Daran ändern auch nichts die halbherzigen Änderungen, die heute im zuständigen Bundestagsausschuss auf den Tisch gebracht worden sind. Ich sage Ihnen ganz klar: Wir brauchen perspektivisch für unsere Kinder eine Kindergrundsicherung, die den Lebensunterhalt und auch die Bildung von Kindern finanziert und sicherstellt.
Meine Damen und Herren, wir haben erst vor einigen Tagen hier im Hohen Haus den Beschluss gefasst, die Kommunen zu entlasten. Das wird mit dem Nachtragshaushalt und mit dem Stärkungspakt, den wir auf den Weg gebracht haben, deutlich. Wir haben die Bundesregierung aufgefordert, sich an der Finanzierung der Soziallasten der Städte und Gemeinden zu beteiligen. Alle unsere Bemühungen werden durch die Bundesregierung ad absurdum geführt, die den Kommunen durch ihre Streichungen erneut für 2011 rund 214 Millionen € und ab 2012 rund 290 Millionen € Mehrbelastung aufbürdet.
Der Wegfall des Rentenversicherungsbeitrages wird die Kosten für die Grundsicherung in den nächsten Jahren ganz erheblich steigen lassen. Der Deutsche Städtetag kritisiert dieses Vorgehen massiv und fordert, dass der Bund nicht permanent Ausgaben an die Kommunen verschieben dürfe. Denn wenn die Länder und Gemeinden diese Kosten nicht aus eigener Kraft leisten können, greift der Sicherstellungsauftrag des Bundes für die Infrastruktur. So hat es das Bundesverfassungsgericht gesagt.
Meine Damen und Herren, Armut von Kindern bedeutet auch immer Armut von Eltern, meist verursacht durch Arbeitslosigkeit oder Dumpinglöhne. Es ist unerträglich, mit ansehen zu müssen, wie sich die Bundesregierung der Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns verweigert und gleichzeitig die Bemessungsgrundlage der Regelsätze dahin gehend ändert, dass die Vergleichsgruppe auch erwerbstätige Empfänger von Sozialleistungen beinhaltet. So wird die neue Höhe von Sozialleistungen an der bestehenden Höhe von Sozialleistungen gemessen. Heraus kommt ein Nullsummenspiel, das an politischer Kungelei seinesgleichen sucht.
Das Lohnabstandsgebot darf nicht auf Kosten einer menschenunwürdigen Abwärtsspirale von Löhnen und Transferleistungen aufrechterhalten werden. Es ist Zeit für einen flächendeckenden Mindestlohn, der den Erwerbstätigen die Möglichkeit eröffnet, von ihren Verdiensten auch ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Mir kommt es wie blanker Hohn vor, dass sich überhaupt die Frage stellt, ob ein Mensch von seiner regulären Erwerbstätigkeit leben kann. Wir haben in unserem Antrag geschrieben: Wir brauchen in der Tat Lohnabstand durch Lohnanstand. – Das will ich hier noch einmal ganz deutlich unterstreichen.
Aber von sozialer und gerechter Politik versteht diese Bundesregierung offensichtlich nichts. Das zeigt sich auch an der Neuregelung für Heizungs- und Unterkunftskosten. Hier werden existenzielle Lebensumstände nach Kassenlage auf den Prüfstand gestellt, und soziale Ungerechtigkeiten werden nicht nur festgemauert, sondern sogar erst noch geschaffen. Die Pauschalierung der Unterkunftskosten – das haben wir hier bereits im November diskutiert – ist absolut inakzeptabel. Das machen wir nicht mit.
Ich will auch eines ganz deutlich sagen: Man darf hier keine neuen Ungerechtigkeiten schaffen und gleichzeitig der Atomlobby, der Pharmaindustrie und den Hoteliers das Geld in den Rachen werfen.
Wir begrüßen ausdrücklich ein warmes Mittagessen für alle Kinder. Allerdings kann bei den Essensangeboten, die bundesweit zur Verfügung stehen, leider nur jedes fünfte Kind am Essen teilnehmen, da
an vielen Schulen schlichtweg die Infrastruktur fehlt und es keine Angebote gibt.
Daher brauchen wir dringend einen Ausbau der Infrastruktur. Die Kitas müssen sowohl im Ganztags- als auch im U3-Bereich ausgebaut werden. Davon profitieren alle Kinder. Das Gleiche gilt für die Ganztagsgrundschulen. Die Unabhängigkeit der Eltern muss gefördert werden.
Eines will ich auch noch sagen: Statt das Geld in die Finanzierung des unsinnigen Betreuungsgeldes, das Schwarz-Gelb in Berlin vorsieht, zu stecken, wäre es wesentlich besser in die Infrastruktur in unserem Land investiert. Davon würden alle profitieren; davon hätten Kinder und Eltern etwas.
Wir wissen auch, dass Länder und Kommunen diese Infrastrukturprogramme nicht alleine stemmen können, nicht zuletzt wegen der verfehlten Steuerpolitik der schwarz-gelben Bundesregierung, die den Städten, den Gemeinden und den Ländern immer wieder neue Lasten aufgedrückt hat.
Ich fordere daher die Bundesregierung nachträglich auf, die Hausaufgaben endlich zu erledigen, die ihr vom Bundesverfassungsgericht aufgegeben worden sind, und die soziale Schieflage, in die unsere Gesellschaft auf allen Ebenen geraten ist, zu korrigieren, das heißt, dafür zu sorgen, dass die Transparenz, die das Bundesverfassungsgericht eingefordert hat, endlich Realität wird. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Besuchertribüne! Ich muss gestehen: Als ich den Antrag der FDP zu dieser Aktuellen Stunde gelesen habe, habe ich zunächst einmal gestutzt: Die Überprüfung des Arbeitsschutzes in den Krankenhäusern lief – wenn ich es richtig in Erinnerung habe – bis zum 30.06. Habe ich darüber hinaus das Datum der Regierungsbildung richtig in Erinnerung, ist Guntram Schneider seit dem 15.07. dieses Jahres zuständiger Minister.
Meine Damen und Herren, mich interessiert, was eigentlich unter der Verantwortung der schwarzgelben Landesregierung und deren Koalition in Sachen Arbeitsschutz in den Krankenhäusern passiert? Dazu habe ich weder etwas von Herrn Romberg noch von Herrn Preuß gehört. Meine Damen und Herren, das würde mich doch sehr interessieren.
Dieses Thema steht immerhin nicht erst seit diesem Jahr auf der Tagesordnung, sondern die Übergangsfrist nach dem EuGH-Urteil vom September 2003 endete im Jahr 2006. Sie müssen sich schon fragen lassen: Was haben Sie denn in Ihrer Regierungszeit eigentlich unternommen, um Arbeitszeitverstöße in den Krankenhäusern zu verhindern und ihnen zu begegnen? Welche Initiativen hat es gegeben, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Krankenhäusern zu stär
ken oder andere Dinge zu tun? – Hier kann ich eigentlich nur feststellen: Fehlanzeige!
Ich habe die Pressemitteilung von Herrn Romberg zur Beantragung der Aktuellen Stunde gelesen. Dort heißt es: Die Landesregierung weiß, dass der Patientenschutz gefährdet ist, aber unternimmt nichts, um diese unzumutbaren Zustände zu beenden. Offenbar hat sie weder ein Konzept zur Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes noch zur Patientensicherheit.
Meine Damen und Herren, ich kann nur sagen: Wenn die FDP bereit ist, die Defizite der schwarzgelben Regierungskoalition zu diskutieren, haben wir dagegen absolut nichts. Dazu sind wir gerne bereit. Aber dann müssen Sie wirklich sagen, wo Ihre Alternativen liegen und was Sie getan haben, meine Damen und Herren.
Ich will gerne einmal das zitieren, was Minister Schneider unwidersprochen im AGSI am
22.09.2010 zum Thema Arbeitsschutz gesagt hat:
„Ich habe in meinem Hause, dem MAIS, einen Arbeitsschutz vorgefunden, der weder den fachlichen Ansprüchen noch den gesetzlichen Aufträgen für den Arbeitsschutz entspricht. Der Arbeitsschutz ist personell unterbesetzt. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Skandal um die PCBVergiftung in Dortmund, wo wirklich deutlich gemacht wurde, dass ein unterbesetzter Arbeitsschutz Gefahrenabwehr nicht mehr bewältigen kann.“
Meine Damen und Herren, es ist schon ganz erstaunlich, was der Minister dort gesagt hat. Wenn sich Herr Romberg hier aufbläst, muss er sich schon vorhalten lassen, dass die schwarz-gelbe Koalition in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2005 650 Stellen im Arbeitsschutz vorgefunden hat und auf 482 Stellen im Jahr 2010 zurückgeführt worden sind. Das sind 168 Stellen weniger.
Meine Damen und Herren, sind Sie denn so naiv zu glauben, das wäre ohne Wirkung für den Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen, hätte keine Auswirkungen auf Kontrollen und auf Beratung – vielleicht auch von Unternehmen und Krankenhäusern?
Meine Damen und Herren, Sie machen es sich verdammt leicht. Das will ich Ihnen einmal sagen. Wenn Sie glauben, Sie könnten die Versäumnisse der Regierung Rüttgers ein halbes Jahr später anderen anhängen, ist das für mich nichts anderes als eine intellektuelle Beleidigung, um Ihnen das in aller Klarheit und Deutlichkeit zu sagen.
Ich sage es Ihnen auch ganz deutlich, meine Damen und Herren: Für die Streichung der Stellen im Arbeitsschutz sind Sie verantwortlich. Das ist ein
Teil der verheerenden Bilanz, die Sie als Regierung vorgelegt haben.
Meine Damen und Herren, auch verwundert mich die neue Beflissenheit in Sachen Arbeitsschutz wirklich. Bisher ist gerade die FDP nicht als typische Arbeitnehmerpartei bekannt geworden, sondern wir haben immer ein „Privat vor Staat!“ erlebt. Jetzt soll das auf einmal alles wieder anders sein? – Vielleicht sind Sie ja lernfähig!
Meine Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass auch Ihre Parteifreunde auf Bundesebene über Ihren Eifer sehr erstaunt wären. Denn der Bundesgesundheitsminister mutet doch gerade mit der neuen GKV-Finanzierung den 413 nordrhein-westfälischen Kliniken massive finanzielle Einbußen zu. Die Folgen dieses Gesetzes für das Klinikpersonal kann ich Ihnen beziffern.
Nun seien Sie mal still! – Die Krankenhausgesellschaft in Nordrhein-Westfalen hat berechnet, dass die 230 Millionen €, die im Jahr 2010 bei den Krankenhäusern zu fehlen drohen, 3.800 qualifizierte Arbeitsplätze kosten würden. Das ist vor dem Hintergrund anderer Faktoren, beispielsweise des stetig steigenden Ärztemangels, eine katastrophale Entwicklung.
Meine Damen und Herren, der Kostendruck auf die Krankenhäuser, der von Herrn Rösler aus Berlin erzeugt wird, vernichtet zudem die Verbesserungen in der Personalsituation, zum Beispiel in der psychiatrischen Versorgung oder durch das Pflegeförderungsprogramm, das von der früheren Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt auf den Weg gebracht worden ist.
Meine Damen und Herren, der Personalabbau, der durch dieses Finanzierungsdefizit droht, ist weder den Krankenhausangestellten noch den Patientinnen und Patienten zuzumuten. Die Verantwortung dafür müssen Sie, meine Damen und Herren, übernehmen.
Die SPD hat eine Alternative. Wir wollen verbindliche, differenzierte Personalmindestzahlen für Krankenhäuser. Diese schaffen Sicherheit und gute Qualität in der Versorgung sowie gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und erhöhen die Attraktivität des Arbeitsplatzes in der Pflege.
Schwarz-Gelb im Bund zerstört in dieser Woche die tragenden Säulen der gesetzlichen Krankenversicherung und führt die Zweiklassenmedizin ein. Meine Damen und Herren, Sie bedienen erneut Lobbyinteressen der PKVen und der Pharmaindustrie, während sich Otto Normalverbraucher in Zukunft fragen muss, ob er sich eine Behandlung noch leis
ten kann und dafür auch noch in Vorlage treten muss, meine Damen und Herren.
Dazu kann ich nur sagen: Ich wundere mich doppelt, mit welcher Berechtigung ausgerechnet Sie sich scheinheilig für die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Krankenhäusern einsetzen.
Aber welche Konsequenzen ziehen wir aus der Situation der Beschäftigten? – Wir werden die Arbeitszeitverstöße in den Krankenhäusern nicht tolerieren. Das ist durch die Beantwortung der Kleinen Anfrage bereits deutlich geworden. Ich plädiere dafür, dass die Arbeitszeiten eingehalten und auch künftig überprüft werden, und zwar die sowohl der Ärzte als auch des Pflegepersonals. Ich denke, wir sind uns alle darüber einig, dass wir keine Risiken eingehen können, meine Damen und Herren.
Meine Redezeit ist gleich zu Ende, daher will ich noch eines sagen. Ich habe ganz großen Respekt vor der Arbeit und den Leistungen der Beschäftigten in den Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen. Dieses Signal sollten wir den Menschen, die dort arbeiten und sich sehr stark einsetzen, auch einmal geben. Deswegen stelle ich fest: Es hilft den Beschäftigten nichts, es hilft den Krankenhäusern nichts, wenn der Versuch gestartet wird, die Verhältnisse zu skandalisieren.
Ich will noch einmal sagen: Wer für die Schwächung des Arbeitsschutzes verantwortlich ist, wer für diese Gesundheitsreform verantwortlich ist, ist völlig unglaubwürdig. Diese Skandalisierung hilft weder den Patientinnen und Patienten noch den Beschäftigten in den Einrichtungen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Da nicht mehr allzu viel Redezeit vorhanden ist, nur einige kurze Anmerkungen, insbesondere an den Kollegen von der FDP-Fraktion. Der hat sich ja sehr ausführlich zum Thema kommunale Finanzen geäußert. Dazu kann ich nur feststellen, dass die FDP gerade beim Thema „kommunale Finanzen“ in der Vergangenheit nicht hilfreich gewesen ist – eher das Gegenteil. Ich will hier erinnern an das Schuldenbeschleunigungsgesetz und an die Gabe für Hoteliers, die die Kommunen extrem belastet hat und die vollkommen überflüssig war.
Auch die Pauschalierung, die wir heute diskutieren, ist ein Vorschlag, der von der FDP gekommen ist. Der früher hier im Haus tätige heutige Generalsekretär der FDP im Bundestag, Herr Lindner, hat dieses Thema in die Debatte eingebracht. Für mich ist das ein erneuter Beleg für die soziale Kaltschnäuzigkeit der FDP, meine Damen und Herren. Deswegen lehnen wir dies kategorisch ab.
Wir alle freuen uns über die Belebung am Arbeitsmarkt. Aber auch hier muss festgehalten werden: Wenn sich der Arbeitsmarkt belebt, dann muss es auch möglich sein, dass die Menschen, die heute wieder in Arbeit kommen, von ihrem Lohn, von ihrem Gehalt auch leben können und nicht als Aufstocker zur Arge oder zur Optionskommune gehen müssen. Auch dieses Thema gehört in diesen Zusammenhang.
Meine Damen und Herren, hier wurde gesagt, die Länder könnten doch eine Regelung für die Pauschalierung treffen. Natürlich können die Länder ei
ne Pauschalierungsregelung treffen, wenn dieses Gesetz in Berlin in Kraft tritt, was ich nicht hoffe. Aber wir in Nordrhein-Westfalen wollen eine klare Kante und sagen ganz deutlich: Diese Pauschalierung wird es mit uns in Nordrhein-Westfalen nicht geben. Deswegen brauchen wir auch keine Expertenanhörung in Berlin: weil wir wissen, was wir wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir wollen nämlich nicht, dass es in NordrheinWestfalen oder in anderen Bundesländern durch diese Pauschalierung eine neue Gettoisierung gibt, dass hier sozialer Sprengstoff entsteht und dass durch den Umzug in billige Quartiere neue soziale Brennpunkte geschaffen werden. Hier sitzen viele Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker,
und ich denke, gerade vor Ort in der Wohnungsbau- und Stadtentwicklungspolitik sind andere Maßnahmen ergriffen worden, als sie durch diese Pauschalierung kommen.
Meine Damen und Herren, ich sage auch ganz klar: Wir wollen nicht billige Quartiere forcieren. Auch SGB-II-Empfängerinnen und -Empfänger haben das Recht auf eine würdige, warme und qualitativ einwandfreie Wohnung. Wir wollen gesunde Städte – ohne Gebiete, die Reichen oder Armen vorbehalten sind. Uns nützt kein neuer Verschiebebahnhof für die Länder und Kommunen aus Berlin. Deshalb lehnen wir die Pauschalierung kategorisch ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.