ben sich in der hoffentlich hinter uns liegenden Krise der Realwirtschaft als sehr wirksames Instrument zur Entlastung des Arbeitsmarktes erwiesen. Es geht aber nicht nur um die Sicherung von Arbeitsplätzen, es geht auch darum, dass die Unternehmen über die Kurzarbeiterregelungen in der Lage waren, insbesondere ihre Fachkräfte in den Betrieben zu halten mit dem Ergebnis, dass nach Überwindung der konjunkturellen Schwierigkeiten ökonomisch durchgestartet werden konnte und wir nach einem Absturz des Bruttoinlandsproduktes um 5 % in diesem Jahr voraussichtlich ein Wachstum von knapp 3 % erzielen werden.
Diese Entwicklung macht deutlich, wie segensreich die Kurzarbeiterregelung war. Sie wird, nachdem die Bundesregierung eine Verlängerung der bisherigen Regelungen abgelehnt hat, Ende des Jahres 2011 auslaufen. Ich halte dies für eine kurzatmige Politik, die weder den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern noch der Wirtschaft gerecht wird. Deshalb ist die Landesregierung im Bundesrat einem Antrag, die jetzt noch vorhandenen Regelungen fortzuschreiben, beigetreten. Wir sollten uns alle davor hüten, eine neue Krise der Realwirtschaft herbeizureden; es gibt aber ernsthafte Indikatoren, die darauf hinweisen, dass im nächsten Jahr die konjunkturelle Entwicklung schwieriger werden wird. Dies zeigt sich bei den Auftragseingängen, aber auch darin, dass viele Unternehmen offensichtlich die Beschäftigung von Leiharbeitern zurückfahren werden.
Leider haben die B-regierten Länder im Bundesrat am 16. Dezember dem mit anderen A-Ländern gestellten Antrag nicht zustimmen können. Wir bedauern dies außerordentlich. Wir sind der Auffassung, die Diskussion muss hier weitergehen. Ich bin fest davon überzeugt, dass auch die Sozialpartner die Bundesregierung dazu bringen werden, die jetzigen Regelungen fortzuschreiben. Alles andere wäre fahrlässig, ja sogar frevelhaft.
Wir betrachten den vorliegenden Antrag als eine Unterstützung der Politik der Landesregierung. Diese Unterstützung können wir sehr gut gebrauchen. Frau Maaßen wies darauf hin, dass das Thema „Qualifizierung“ beim nächsten Mal noch intensiver angepackt werden muss. Dem kann ich nur zustimmen. Auch im Hinblick auf die Sicherung unserer Fachkräftepotenziale geht es darum, Kurzarbeiterzeiten mit notwendigen und richtigen Qualifizierungsmaßnahmen auszufüllen. Dies ist notwendiger denn je.
Ich bitte also um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. Wir sollten nicht so lange warten, bis das Thema „Kurzarbeit“, das natürlich auch immer mit Opfern für die Beschäftigten verbunden ist, aktuell wird. Hier könnten wir vorbeugend agieren und handeln. Dies wäre der richtige Weg.
Noch eine Bemerkung: Wenn in dieser Diskussion die Auffassung vertreten wird, Löhne sollten nicht von den öffentlichen Händen mitfinanziert werden, dann sollten doch die Herrschaften, die dieses Argument anführen, auch immer stringent bleiben, wenn man im Zusammenhang mit Kurzarbeit quasi Lohnausfallkosten nicht vom Staat übernehmen will. Dann muss man dies bei den Aufstockern auch kritisieren. Wir müssen dann auch entgegenhalten, dass sich ein immer größerer Teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die über zu geringe Einkommen verfügen, einen Teil dessen, was zum Leben notwendig ist, von den Kommunen holt. Ich bitte darum, hier wirklich Stringenz an den Tag zu legen. Im Übrigen nochmals: Stimmen Sie dem vorliegenden Antrag zu. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Schneider. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung zum Tagesordnungspunkt 7.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen haben direkte Abstimmung beantragt. Die führen wir jetzt hiermit durch. Wer dem Inhalt des Antrags in der Drucksache 15/3539 der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die antragstellenden Fraktionen. – Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen von CDU und FDP. Wer enthält sich? – Die Fraktion Die Linke. – Damit ist der Antrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.
Zweitens stimmen wir über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke in der Drucksache 15/3581 ab. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustimmen? – Das ist die Fraktion Die Linke. – Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen von CDU und FDP. – Wer enthält sich? – Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist der Entschließungsantrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt. – Wir sind am Ende des Tagesordnungspunktes 7.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Frau Kollegin Kieninger das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Inzwischen ist jeder fünfte Job in Deutschland ein Minijob, in vielen Regionen sogar jeder vierte. Woran liegt das? – Es liegt daran, dass Minijobs massiv subventioniert werden. Das Ziel, die Brückenfunktion von Minijobs hin in vollversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu stärken, ist nicht zu erreichen.
Was sollte erreicht werden? – Neben der Bekämpfung der Schwarzarbeit sollte vor allem eines damit erreicht werden: Der Minijob sollte geringqualifizierten Arbeitslosen ermöglichen, überhaupt in den Arbeitsmarkt zu kommen.
Wie aber sieht die Realität aus? – Rund 2,2 Millionen Menschen sind im Nebenjob geringfügig beschäftigt. Diese Menschen haben also eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Für sie ist es attraktiv, noch zusätzlich einen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern befreiten Jobs auszuüben. Wir können wohl davon ausgehen, dass hier das Ziel der Minijobs verfehlt ist.
Für rund 4,9 Millionen Menschen ist der Minijob die einzige Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Hier gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Fälle:
Im ersten Fall handelt es sich um Minijobber und Minijobberinnen, die in Haushalten leben, die über weitere Einkommen verfügen, überwiegend Frauen, die Familienarbeit leisten und gerne mehr Erwerbsarbeit leisten würden, aber keine Chance auf umfangreichere Beschäftigung haben. Das Resultat ist fehlende Altersvorsorge. Altersarmut ist damit vorprogrammiert.
In dem grundsätzlich anderen – zweiten – Fall existiert kein weiteres Haushaltseinkommen. Nur: Dann ist der Minijob bei Weitem nicht existenzsichernd. Hier werden in erheblichem Maße aufstockende Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen. Das sind die sogenannten Aufstocker. Diese Menschen wollen gerne mehr arbeiten, um sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
Wir wissen heute, dass für die Menschen der Minijob leider nur selten als Brücke in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung fungiert. Der arbeitsmarktpolitische Erfolg des Instruments ist also sehr zweifelhaft.
Es muss uns aber auch interessieren, um welche Art von Jobs es sich bei den Minijobs handelt und wie die soziale Situation aussieht, in denen Minijobs ausgeübt werden.
Vor allen Dingen im Groß- und Einzelhandel, in der Gastronomie, im Gesundheits- und im Sozialwesen sind Minijobs weit verbreitet.
75 % der Beschäftigten in Minijobs haben eine Berufsausbildung. Sie sind also nicht geringqualifiziert. Diese Menschen brauchen eine andere Brücke in den Arbeitsmarkt. Trotz Berufsausbildung haben
Zwei Drittel aller Minijobs werden von Frauen ausgeübt. In der Folge der Ausweitung der Minijobs ist die Frauenerwerbsarbeit in den vergangenen Jahren gestiegen, vor allem in Westdeutschland. Dies hat allerdings nicht zu einer Ausweitung des Anteils von Frauen am gesamten Erwerbsvolumen geführt, sondern ist mit dem Rückgang der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von weiblichen Beschäftigten einhergegangen. Mit anderen Worten: Die zunehmende Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen hat zu einer Umverteilung der bezahlten Arbeitszeit unter den Frauen geführt.
Was uns wirklich erschrecken muss: Minijobbern werden viele Rechte vorenthalten, die ihnen dem Gesetz nach zustehen. Ob in Unkenntnis der Rechtslage oder absichtlich, das sei dahingestellt.
Aus diesem Grund begrüßen und unterstützen wir die Bundesratsinitiative der Landesregierung ausdrücklich,
die die Wochenarbeitszeit auf zwölf Stunden begrenzen und die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Minijobs stärken soll.
Wir fordern die Landesregierung darüber hinaus auf, sich auf Bundes- wie auf Landesebene mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass einem Abbau der regulären Beschäftigungsverhältnisse zugunsten geringfügiger Beschäftigung entgegengewirkt wird.
Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, unserem Antrag zuzustimmen, und wünsche allen eine friedliche Weihnacht.
Danke schön, Frau Kollegin Kieninger. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Maaßen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Minijobs waren ursprünglich für Nebentätigkeiten gedacht. Heute sind sie eine weit verbreitete Beschäftigungsform. Sie gefährden Vollzeit- und andere sozialversicherungspflichtige Arbeit, und sie gefährden die Stabilisierung unseres Sozialsystems, das auf kontinuierliche Beiträge angewiesen ist.
Von Minijobs kann niemand leben. Sie bieten auch keine Brücke hin zu sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen. Das beschäftigungspolitische Ziel, Menschen in Arbeit zu bringen, die sonst keine hätten, wird nur selten erreicht.
Zudem ist mit geringfügig entlohnter Beschäftigung eine existenzsichernde Altersvorsorge nicht möglich. Minijobs sorgen für Altersarmut.
Meine Damen und Herren, geringfügige Beschäftigung ist alles andere als ein geringfügiges Phänomen. Über 7 Millionen Beschäftigungsverhältnisse werden mit maximal 400 € vergütet, vom Staat und den Sozialkassen subventioniert.
(Karl-Josef Laumann [CDU]: Die Minijobs haben mehr Sozialversicherungsbeiträge als normale Arbeitsverhältnisse!)
Beruhigen Sie sich! Sie können sich unter dem Tannenbaum weiter aufregen. Ich würde ganz gerne fortfahren.