Erstens. Die Umsetzung der EUAbschlussprüferrichtlinie darf nicht länger verzögert werden. Sonst riskieren wir ein Vertragsverletzungsverfahren. Die Umsetzung ist längst überfällig. Andere Länder haben das schon gemacht.
Zweitens. Die Nichtbilanzierung von Sparkassen im Rahmen des NKF muss vor dem 1. Januar 2009 verbindlich geregelt sein.
Drittens. Der öffentlich-rechtliche Finanzsektor muss schnellstmöglich wieder zur Ruhe kommen, die Sie ihm durch Ihre ständigen Diskussionen und Querelen geraubt haben.
In der Anhörung – so haben wir es immer gehalten – werden wir offene Fragen zum Trägerkapital, zur Ausschüttung oder zur Verbundorganisation klären und danach, nach der Anhörung, über eventuelle Formulierungsänderungen entscheiden.
Sie haben gesagt, da bestehen Ängste, es könnte etwas passieren im Hinblick auf die WestLB. Also: Selbst beim besten Willen vermag ich keine objektiven Gründe zu erkennen, wie die Anhörung zum Sparkassengesetz der WestLB, die ja gar nicht Gegenstand der Anhörung ist, schaden könnte. Wenn Sie diesbezüglich, Frau Walsken, tatsächlich Sorgen haben, dann liegt es an Ihnen, ob die Anhörung eine qualitätsvolle Informationsveranstaltung, wie wir uns das wünschen, wird oder ob sie durch Ihre Fragestellungen zu einem Tribunal verkommt. Überlegen Sie sich gut, was Sie sagen und fragen wollen. Wir wollen Aufklärung in bestimmten Sachfragen. Dafür werden wir sorgen. Machen Sie das genauso!
Wenn hier in die Diskussion gestellt wird, Brüssel könnte sich doch noch in die Verbunddiskussion einschalten, dann bestimmt nicht an dieser Stelle. Aber ich möchte Ihnen einen Hinweis geben: Der jetzt vorgesehene freiwillige Verbund mit oder ohne gesetzliche Grundlage …
… ist für die Sparkassen auf jeden Fall besser als alles, was sie aus Brüssel zu erwarten haben. Lassen Sie uns das in trockene Tücher bringen, damit die Sparkassen vor Übergriffen aus Brüssel geschützt sind.
Im Übrigen gestatten Sie mir noch eine Anmerkung. Verehrte Frau Kollegin Walsken, Sie haben hier kein einziges Argument vorgetragen, warum die Anhörung nicht stattfinden soll. Sie beschließen mit eine Anhörung. Dass Ihnen das Sparkassengesetz nicht passt, das ist ja in Ordnung. Das verstehe ich ja irgendwie. Sie sind halt so gestrickt. Aber dass Sie jetzt, nachdem Sie die Anhörung einstimmig mit beschlossen haben,
(Gisela Walsken [SPD]: Sie sollen zurück- ziehen, Herr Kollege! Dann brauchen wir keine Anhörung mehr! Ganz einfach!)
plötzlich sagen, das muss sofort zurückgezogen werden, kann ich nicht nachvollziehen. Haben Sie denn Angst vor dem Ergebnis der Anhörung? Oder was soll das? Ich fürchte, Sie haben Angst vor dem Ergebnis der Anhörung. Wir haben diese Angst nicht. Deshalb wird sie gemacht. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem bisherigen Verlauf der Diskussion – wir diskutieren das Thema Sparkassengesetznovelle ja mehr oder weniger bereits seit dem Sommer 2006 – sind die heute hier zur Beratung vorgelegten Anträge in gewisser Weise nicht wirklich verwunderlich. Allerdings muss ich sagen, ich finde es schon bezeichnend, dass Sie – zumindest die Kollegen der Grünen – Ihren Antrag mit „Keine Novellierung ohne Fakten“ betiteln und gleichwohl diese Diskussion mit so viel Irrationalität begleiten. Die Forderung, wir mögen doch die für übernächste Woche anberaumte Anhörung aussetzen oder die Landesregierung den Gesetzentwurf zurückziehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, beweist nur, dass die Notwendigkeit der Gestaltungen mit dem Sparkassengesetz rational nicht angekommen ist.
Die Befürchtungen, die hier immer wieder vorgetragen werden, finde ich auch erschreckend, weil sie die ganze Diskussion um ein sehr komplexes und auch sehr wichtiges Thema, nämlich um die Versorgung unserer Bevölkerung und des Mittelstands mit Finanzdienstleistungen, in eine Emotionalität, in eine Aufgewühltheit und in eine Verunsicherung führen, die ich für zumindest fahrlässig, vielleicht sogar grob fahrlässig gefährlich halte.
Diese gezielte Verunsicherung der Bevölkerung ist wirklich schwer erträglich, weil sie in der Substanz völlig am Gesetzentwurf vorbeigeht oder den Verdacht nahelegt, dass dieser Gesetzentwurf überhaupt nicht gelesen wurde.
Schauen wir uns die einzelnen Punkte doch einmal genau an. In diesem Gesetzentwurf ist absolut klargestellt, und zwar in § 1: Sparkassen sind und bleiben Anstalten des öffentlichen Rechts. Wenn hier also immer wieder von einer Plattform für Privatisierung gesprochen wird – nehmen Sie es mir nicht übel –, dann geht das wirklich am Wortlaut des Gesetzentwurfes vorbei.
(Horst Becker [GRÜNE]: Aber nicht am Wort- laut des FDP-Fraktionsvorsitzenden! – Ge- genruf von Dr. Gerhard Papke [FDP])
Herr Becker, wir können hier durchaus sämtliche Worterklärungen und Rede- und Debattenbeiträge diskutieren. Aber wir haben einen konkreten Gesetzentwurf vorliegen. Um den geht es. Gerade wenn sich Ihre Fraktion unter der Überschrift Novellierung auf der Grundlage von Fakten damit auseinandersetzt,
dann würde ich doch zumindest erwarten, dass Sie das, was Fakt ist, nämlich den tatsächlichen Gesetzentwurf, zur Kenntnis nehmen.
Es wurde das Trägerkapital thematisiert. Hier wird wirklich der Untergang des Abendlandes gepredigt. Es handelt sich um die Einführung von Trägerkapital als einem freiwilligen Steuerungselement. Jede Sparkasse kann gemeinsam mit ihrem Träger, der Kommune, entscheiden, ob sie Trägerkapital ausweisen will oder nicht. Ich wiederhole ausdrücklich: An keiner Stelle ist irgendein Zwang oder auch nur eine Andeutung zur Privatisierung vorgesehen.
Das mag ja der eine oder andere von Ihnen bedauern. Dieses Trägerkapital ist aber in keiner Weise fungibel. Es darf deswegen auch nicht zur wirtschaftlichen Konsolidierung genutzt werden. Die Irrationalität Ihrer Ausführungen ist für mich wirklich nicht nachvollziehbar.
Ich komme zu Ihrer Kritik über die Ausschüttungsregelung im neuen Sparkassengesetz. Die Möglichkeiten zu Ausschüttungen sind für die Sparkassen gegenüber der im Augenblick gültigen Rechtslage erleichtert und erweitert worden. Die Gewinne sind nicht mehr nur gemeinnützig, sondern für am Gemeindewohl orientierte Aufgaben und Zwecke des Trägers zu verwenden.
Wir stärken die Kommunen als Träger der Sparkassen, weil sie andere und erweiterte Möglichkeiten haben, um Ausschüttungen der Sparkassen für am Gemeindewohl orientierte Zwecke zu verwenden.
Es ist ein ausdrücklicher Hinweis auf die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkassen und die Erfüllung des öffentlichen Auftrags enthalten, weil wir klar gesagt haben, diese Ausschüttungen sollen die Sparkassen nicht in ihrer Substanz gefährden. Deswegen gibt es eine Begrenzung.
Es lassen sich sicherlich noch viele Punkte anführen und viele Irrationalitäten aufzeigen. Meine liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten auf der Grundlage von Fakten und auf der Grundlage dessen miteinander diskutieren, was tatsächlich
im Gesetzentwurf steht. Die Diskussion sollte sachlich und gerade im Interesse unserer Sparkassen, im Interesse unserer Kommunen geführt werden.
Deswegen sehe ich der Anhörung zur Novelle des Sparkassengesetzes, zu der wir als Parlament zum 11. September eingeladen haben, mit großer Aufmerksamkeit entgegen. Wenn dort konstruktive Anregungen gemacht werden, wie dieser gute Gesetzentwurf noch verbessert werden kann, dann werden wir über diese sachlich miteinander diskutieren. Es gehört zur parlamentarischen Gepflogenheit, sich mit diesen Fakten auseinanderzusetzen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die SPD-Fraktion spricht als nächster Kollege Herr Körfges.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte mir gewünscht, dass der Herr Finanzminister zu einigem, was hier gesagt wird, schon einmal Stellung genommen hätte.
Er stellt sich hier taktisch klug, aber, so glaube ich, in der Sache nicht vernünftig auf, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Der listenreiche Herr Weisbrich hat wieder einmal nichts unterlassen, um für letztendliche Klarheit zu sorgen. Ich finde, das war eine prima Bewerbungsrede für den Vorsitz in der Seniorenunion.
Herr Linssen, Sie schütteln den Kopf. Ich stelle Ihnen gleich einige konkrete Fragen. Vielleicht schreiben Sie sich diese einmal auf. Sie sagen, wir würden Panikmache betreiben. Sie sagen, wir würden für Irritationen sorgen. Sie sagen in Ihren Interviews, die davon Betroffenen würden Unsinn reden.
Sie zeigen aber nicht nur auf uns – das sind wir gewohnt, und das können wir gut ab –, sondern gleichzeitig auf Dutzende von auf kommunaler Ebene verantwortlichen Vertreterinnen und Vertretern Ihrer Partei. Sie zeigen auf Sparkassenvorstände und Verwaltungsräte in unserem Lande. All diejenigen haben ihre Kritik in einer Art
Beipackzettel zu Ihrem Sparkassengesetz zusammengefasst. Ich halte die Zusammenfassung noch einmal hoch.