Protocol of the Session on June 18, 2008

Um das sicherzustellen, benötigt man eine deutliche Definition, welche Einrichtung als Heim gilt und welche nicht. – Ich bin fast sicher, dass wir

über die Zahlen in der Vorlage noch zu debattieren haben.

Dazu kommt, dass die Transparenz im Heimbetrieb größer werden muss. Wir sind darüber einig; das wollen wir. Aber das heißt für die Träger natürlich auch, den Bewohnern ein Stückchen entgegenzukommen und den Familien der Bewohner mehr Informationsmöglichkeiten zuzugestehen, wenn ein Heim gesucht wird.

Gleichzeitig sollte besonders auf diesem Feld mit der Entbürokratisierung ernst gemacht werden. Das schöne Wort: „Schreiben Sie noch, oder pflegen Sie schon?“, ist hinlänglich bekannt. Wir wollen ein bisschen mehr Zuwendung und weniger Niederschriften.

Die Menschen sollen sich im Heim zu Hause fühlen. Man fühlt sich aber nur dort zu Hause, wo Kommunikation herrscht, wo man sich wohlfühlt und wo man nicht nur versorgt, sondern auch als Person und als Mensch angenommen wird. Das steht im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs der Landesregierung. Deshalb steht der Mensch mit seiner Selbstbestimmung und mit seiner Würde im Mittelpunkt dieses Gesetzentwurfs und unseres Wollens.

Ein Mensch darf sich mit dem Umzug ins Heim seiner Selbstbestimmungsrechte auch nicht teilweise begeben. Seine Wünsche müssen in Heimen im Mittelpunkt stehen. Er soll ein Leben führen, wie er es zu Hause geführt hat oder wie er es weitgehend führen konnte.

Die Rechte der Heimbewohner stehen im Vordergrund wie zum Beispiel das Recht auf Besuch – egal, wann, wie oder durch wen ein Heimbewohner besucht werden möchte. Das ist in einigen Heimen offensichtlich hinderlich und muss dementsprechend dem Bewohner freigestellt werden. Wie in diesem Beispiel wird nicht nur allgemein ein Schutzauftrag für Menschen im Heim beschrieben, sondern zur Einrichtungsqualität werden Aussagen verlangt. Die Rechte von Heimbewohnern werden konkret genannt. Das sogenannte normale Leben muss Prüfmaßstab für die Güte des Heimes sein und nicht der Heimbetrieb, seine Strukturierung sowie seine möglichen Bedingungen im Rahmen von Verträgen. Der Formalismus soll auf ein notwendiges Maß beschränkt werden. Die Durchschaubarkeit muss größer werden.

Ich glaube, wir sind darin einig, dass es eine Darlegungspflicht geben muss. Auch sie ist in diesem Gesetzentwurf aufgeführt. Unter Betreuung wird nicht mehr nur die Pflege verstanden, sondern auch die allgemeine und soziale Betreuung sowie die Tagesstrukturierung. Das alles soll eingebun

den werden, auch indem man den Begriff der Fachkraftquote etwas umdefiniert. Aber es bleibt beim Mindeststandard von 50 %.

Bauliche Anforderungen geben Rechts- und Planungssicherheit, aber die weitaus aufwendigeren Vorgaben und Vorschriften für Krankenhausbauten, die zum Teil für Heime gegolten haben, können keine Anwendung mehr finden, denn sie sind auf ein „Leben wie zu Hause“ nicht übertragbar.

Zur Wahrung der Rechte der Bewohner wird die Mitwirkung und Mitbestimmung eigens in einer Durchführungsverordnung geregelt. Ich bin mir auch sicher, dass gewiss in vielen Bereichen noch Verfeinerungen und Konkretisierungen gemacht werden können. Sicherlich können noch Diskussionen geführt werden, wo man die Grenze von Heimen zum Wohnen mit Betreuungsangeboten zieht. Dabei ist aber klar, dass es subjektive Einschätzungen gibt, über die man trefflich fabulieren kann.

Aber bei der Definition, ob es sich um ein Heim handelt oder nicht, dürfen die Bedingungen für den Bewohner nicht ausgenommen werden. Wenn er abhängig wird, muss im Maße seiner Abhängigkeit definiert werden, was Heim ist. Bei Menschen, die nicht mehr vollkommen frei bestimmen können, muss klar sein, dass der Staat sie sichert. Ich glaube, dass wir auch hierbei keine besonderen Schwierigkeiten bekommen.

Man muss im Heim mehr als nur ein Zimmer haben. Denn das ist nicht irgendeine Unterkunft, sondern ein Zuhause. Dafür muss es klare Bedingungen geben; dazu muss man auch Hilfe erfahren können.

Ziel war es, nicht alle neuen Wohnformen dem Heimrecht zu unterwerfen, sondern der Schutz muss Gegenstand sein. Wohnraumüberlassung plus Betreuungsangebot kann betreutes Wohnen sein. Wenn man Wohnraumüberlassung plus Betreuungsangebot verpflichtend aus einer Hand nehmen muss, handelt es sich eindeutig um ein Heim. Der Begriff Heim muss also definiert werden.

Natürlich kann man über die Grenzzahlen streiten. Aber im Zentrum steht der effektive Schutz der möglicherweise abhängigen Personen, die betreut werden müssen.

Vorschläge des Runden Tisches Pflege, die Rechte von pflege- und hilfsbedürftigen Menschen heimrechtlich zu verankern, wurden also einbezogen. Der Grundsatz „Leben im Heim – Leben wie zu Hause“ wird verankert.

Die Kommunen haben dabei für eine einheitliche Anwendung in ihrem Bereich zu sorgen. Mehrfachprüfungen sollen entfallen, weil die Prüfergebnisse anderer Stellen, die nicht älter als ein Jahr sind, einbezogen werden sollen.

Tätigkeitsberichte der Aufsichtsbehörden werden verpflichtend in Kommunalparlamenten veröffentlicht. Auch das ist eine klare Überprüfungsmöglichkeit. Denn wer weiß besser, was in den Heimen geschieht, als die Menschen vor Ort?

Wir brauchen also neben dem Mittelpunkt Mensch im Heim auch eine Entzerrung von verpflichtenden Dokumentationen, Verschriftlichungen und Formalisierungen. Das wird durch das Gesetz geschehen. Es gibt dann weniger Verordnungen. Aber das wird sich in der Diskussion noch zeigen.

Das Wichtigste ist aber, dass endlich in die Heime einkehrt – das habe ich schon eingangs gesagt –, was neben der Kommunikation, neben der Versorgung und neben der Pflege nötig ist: die Zeit für Zuwendung durch die pflegenden Kräfte.

Meine Damen und Herren, wir sind mit diesem Heimgesetz auf einem guten Weg, diese Dinge möglich zu machen und die Rechte der Bewohner in den Mittelpunkt zu stellen. – Ich bedanke mich herzlich.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Post. – Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Dr. Romberg.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf ist angesichts der voraussichtlich steigenden Zahl von pflegebedürftigen Menschen in den nächsten Jahren von enormer Bedeutung für dieses Land. Auch der wachsende Anteil von älteren Menschen mit Behinderungen ist davon besonders betroffen. Dabei ist der zentrale Auftrag des alten bundesrechtlichen Heimgesetzes für das neue Landesgesetz bindend.

Im Mittelpunkt stehen der Schutz der Menschenwürde und die Interessen der älteren Menschen in der stationären Pflege sowie der Menschen mit Behinderungen. Für die FDP-Fraktion möchte ich unterstreichen, dass wir uns dieser besonderen Verantwortung durchaus bewusst sind. Zugleich gilt es, die Chancen, die sich aufgrund der neuen gesetzlichen Zuständigkeit für NordrheinWestfalen ergeben, zu nutzen.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Die Tatsache, dass immer mehr Menschen hilfe- und pflegebedürftig werden, und die damit verbundenen Versorgungsfragen waren über viele Jahre häufig ein Tabuthema. Dass diese Zurückhaltung nach und nach aufgegeben wurde, hat natürlich etwas mit dem enormen Handlungsdruck zu tun, der, bedingt durch die demografische Entwicklung, allmählich ins allgemeine Bewusstsein gerückt ist. Nicht zuletzt bedingt durch eine sehr offensive mediale Berichterstattung wird inzwischen sehr viel offener darüber gesprochen, was eine gute menschenwürdige Pflege beinhalten muss und was nicht. Für uns ist dabei die Optimierung der Transparenz der Leistungen eine der zentralen Voraussetzungen für mehr Qualität. Ich freue mich deshalb, dass dieser Aspekt Eingang in diesen Gesetzentwurf gefunden hat.

In Zukunft werden die jährlich vorgeschriebenen Kontrollen der Aufsichtsbehörden grundsätzlich ohne Voranmeldung erfolgen. Dies ist ein wichtiger Schritt zu einem besseren Verbraucherschutz, der für Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen aufgrund körperlichen als auch psychischen Erkrankungen bedeutsam ist, die oft nur in Ansätzen in der Lage sind, sich offensiv für ihre Rechte einzusetzen. Auch Angehörigen ist es nicht immer möglich, den Unterschied zwischen guter und schlechter Pflege auf Anhieb zu erkennen.

Hinzu kommt, dass es in Zukunft immer mehr Menschen geben wird, die im Alter auf sich alleine gestellt sind. Gerade diese Gruppe ist daher besonders auf verbesserte externe Kontrolle in der Pflege angewiesen. Das hat nichts mit Misstrauen gegenüber den Leistungserbringern zu tun, sondern dient alleine dem Schutzbedürfnis der betroffenen Menschen.

Es sollte jedoch nicht nur um eine Aufdeckung von Schwachstellen gehen, sondern natürlich auch um eine Form von Leistungstransparenz, vor allem von besonders guten Leistungen, die dadurch sichtbar werden. Im Übrigen darf das Schutzbedürfnis nicht dazu führen, dass das selbstständige und selbstbestimmte Leben in stationären Einrichtungen, egal ob für Pflege oder für behinderte Menschen, zum realitätsfremden Ideal verkommt.

Ich bin mir bewusst, dass die Balance zwischen Freiheit als der größtmöglichen Entfaltung der persönlichen Bedürfnisse und Fähigkeiten einerseits und dem Schutzbedürfnis des Einzelnen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen andererseits in der Praxis einer schwierigen Gratwanderung gleichkommt. Trotzdem bin ich überzeugt, dass eine solche Verbindung möglich und

letztendlich ohne Alternative ist, wenn wir es mit der Menschenwürde ernst meinen.

Jeder, der regelmäßig Menschen begegnet, die in Pflegeheimen leben, weiß, dass deren Fähigkeiten oftmals lange erhalten bleiben, wenn sie entsprechend gefördert werden und man ihnen Dinge zutraut. Deshalb freue ich mich besonders, dass diese integrative Haltung in der Bezeichnung des Gesetzentwurfs zum Ausdruck kommt. Aus meiner Sicht steht die Namensgebung „Wohn- und Teilhabegesetz“ für einen elementaren Paradigmenwechsel, weg von Konzentration auf die organisatorischen Belange und hin zu den Bedürfnissen der Bewohner.

Der teilhabeorientierte Ansatz des Gesetzentwurfs zeigt sich beispielsweise in den veränderten Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten. Dies räumt Bewohnern in Zukunft eine stärkere Beteiligung bei Fragen der Speiseplanung bis hin zur Gestaltung ihrer Freizeit ein. Auch dann, wenn Menschen aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung kognitiv eingeschränkt sind und ihre Wünsche nicht mehr oder nur eingeschränkt artikulieren können, dürfen sie in Zukunft das Recht auf aktive Teilhabe nicht verlieren. Von daher werden wir im Gesetzentwurf die Mitwirkungsmöglichkeiten von Angehörigen und Elternbeiräten ausbauen. Durch diese Einbindung von Externen kann es außerdem gelingen, die Grenzen zwischen dem Leben innerhalb und außerhalb von Einrichtungen durchlässiger zu machen.

Zugleich besteht eine wichtige Zielsetzung des Gesetzes darin, genau zu definieren, welche Einrichtungen unter das Wohn- und Teilhabegesetz fallen und welche nicht. Darüber haben wir uns ja im Parlament schon häufiger unterhalten, nämlich über neue Wohnformen, für die es in der Vergangenheit keine Rechtssicherheit gab. Wir kennen betreutes Wohnen, betreute Wohngemeinschaften, Hausgemeinschaften. Das alles sind Wohnformen, die heute für viele Menschen eine Möglichkeit darstellen, den eigenen Lebensabend mit mehr Betreuung zu gestalten. Künftig fallen solche Einrichtungen immer dann unter das Wohn- und Teilhabegesetz, wenn sowohl der Wohnraum als auch eine umfassende Betreuung verpflichtend aus einer Hand angeboten werden.

Doch auch dann, wenn Einrichtungen künftig unter das Gesetz fallen, sind die Gestaltungsspielräume sehr viel größer als früher. Das Ziel besteht darin, innovative Konzepte der Lebensgestaltung zu fördern und die individuellen Bedürfnisse stärker zu berücksichtigen. Möglich ist das nur, wenn zugleich die Bürokratie erheblich verringert wird. Das gilt besonders für die baulichen Vorausset

zungen. Hier wird es künftig mehr Spielräume geben können, wenn es Bewohner wünschen.

Ich bin sicher, dass dieses Gesetz die Ängste der Menschen vor dem Älterwerden auch außerhalb ihrer vertrauten eigenen vier Wände ein gutes Stück reduzieren wird und dass wir als Parlamentarier im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses in einigen Punkten diesen Gesetzentwurf mithilfe von Expertenmeinungen zum Wohl der Betroffenen optimieren können, damit in diesem Land Altwerden nicht mit Angst besetzt sein muss. – Danke schön.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Romberg. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Kollegin Steffens das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben eingangs viel gesagt, worüber wohl zwischen allen Fraktionen Konsens besteht. In der letzten Legislaturperiode hatten wir ja die Enquetekommission zur Situation und Zukunft der Pflege in NRW. Das Heimgesetz und die Dimension dessen, was durch einen solchen gesetzlichen Rahmen an Lebensgestaltung für Menschen möglich ist und was nicht möglich ist, haben wir an zahlreichen Stellen auch sehr intensiv diskutiert. Wir hatten eine separate Arbeitsgruppe zum Wohnen im Alter, die von den Grünen mit geleitet wurde.

Deswegen bin ich schon froh, dass zumindest viel von dem, was in Gedanken dahintersteht, Eingang in diesen Gesetzentwurf gefunden hat. Ich glaube aber auch, dass wir bei allem Konsens, der in der Lyrik heute vorhanden ist, in den Detailfragen noch sehr viel Arbeit vor uns haben. Unser Ausschuss wird ja eine umfassende Anhörung dazu beschließen.

Ich will auch an einigen Beispielen belegen, warum ich glaube, dass es zwar einen breiten Konsens in der Lyrik gibt – also in Bezug auf die Absichten und die Werte, die mit dem Gesetz verbunden sind –, dass wir über viele Punkte aber noch sehr genau werden reden müssen. Das Risiko, nur über die Überschrift einen Konsens zu haben, während sich hinterher im Detail Fallen auftun, die etwas anderes bedeuten, sollten wir bei einem Gesetz dieser Dimension – denken Sie allein an die Anzahl von Menschen, die es betrifft – nicht eingehen. An dieser Stelle sollten wir Lösungen finden. – Lassen Sie mich also einige Beispiele nennen.

Erstens. Teilhabeorientierung und Ausrichtung auf das Wohnen: Darüber haben wir alle Konsens. Teilhabeorientierung ist wichtig. Das haben wir in der Enquetekommission festgestellt und stellen wir immer wieder fest. Im Gesetzentwurf kommt das aber nur in der Überschrift vor. Es ist nirgendwo verankert und für niemanden verpflichtend. Es ist eine Botschaft, eine Willensbekundung; allerdings haben wir auch in der Vergangenheit häufig bekundet, dass wir die Teilhabe verbessern wollen. Substanziell gibt es aber keine teilhaberelevanten Schutzrechte über das heutige Recht hinaus. Das heißt: Die Überschrift ist gut. Die Absicht ist gut. Wir werden aber schauen müssen, wie wir das Ganze im Detail ausgestalten.

Zweitens. Bauliche Standards: Darauf sind Sie ja eben ganz intensiv eingegangen, als Sie die Frage angesprochen haben: Wie will man eigentlich leben? – Dass die Drei- und Vierbettzimmer abgeschafft werden und dass es auch noch eine Veränderung dahin gehend gibt, dass für sie zunächst kein Bestandsschutz gelten soll, ist gut und wichtig. Eigentlich war das auch schon lange überfällig.

Der Punkt mit den Zweibettzimmern stellt aber ein Problem dar. An diesem Detail des Gesetzes ist zu kritisieren, dass selbst die heute geltende Bestimmung, nach der ein Träger 80 % Einzelzimmer vorhalten muss, nicht mehr darin enthalten ist.

(Zuruf von Minister Karl-Josef Laumann)

Auch da wird man sicherstellen müssen, dass wir nicht unter Umständen hinter den heutigen Standard zurückfallen, weil dies in der Formulierung nicht enthalten ist. Bei dem gegenwärtigen Text des Gesetzentwurfs – das sagen mir alle – besteht das Risiko, dass die Einrichtungen nicht mehr 80 % Einzelzimmer brauchen und die Zahl der Zweibettzimmer wieder aufstocken können. Also: Vorsicht an der Bordsteinkante!

Im Gesetzentwurf sind aber auch andere kritische Punkte enthalten, beispielsweise die Formulierung, dass man sich von den Auflagen – zum Beispiel in Bezug auf Mehrbettzimmer – befreien lassen kann, wenn ohne die Befreiung ein besonderes Betreuungsgesetz nicht umgesetzt werden kann. Nun wissen alle, die die Pflegediskussion verfolgen, dass jedes Mal, wenn der Haushalt knapp ist, ziemlich fantasievolle neue Betreuungskonzepte auf den Tisch kommen. Von bestimmten Richtungen wird immer das Betreuungskonzept „Pflegeoase“ ins Spiel gebracht. Für diejenigen, die sich darunter nichts vorstellen

können: Die Pflegeoase ist ein sehr großes Zimmer, in dem mehrere demente Personen zusammen untergebracht sind – ohne Rückzugsmöglichkeit, ohne Schutz der Intimsphäre, in einem Raum.

(Zuruf von Minister Karl-Josef Laumann)