Wir beantragen sie doch, Frau Kollegin, aber wir verschieben sie immer. Wir reden über Europa, den Verfassungsschutzbericht, wir machen Anhörung über Anhörung. Es funktioniert einfach nicht.
Nehmen Sie diesen Weg auf, damit wir Prozesse miteinander steuern können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Sie haben Ihre Zeit überschritten! – Herr Witzel von der FDP ist noch einmal an der Reihe.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen hier nicht nur über prozedurale Fragen sprechen, sondern auch über Inhalte. Deshalb ist natürlich der Hinweis sehr wichtig, sich zu vergegenwärtigen, warum wir diese Diskussion über die Änderung des Rundfunkstaatsvertrages überhaupt haben: Es geht beim 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages nämlich darum, dass die Bundesrepublik Deutschland die von ihr im Verfahren der EU-Kommission gegen Deutschland über staatliche Beihilfen zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – Drucksache E 2/2005 – gegebenen Zu
Insofern, Herr Eumann: Ich freue mich immer über Karlsruhe, aber bitte werfen Sie den Blick auch einmal auf den europäischen Rechtsrahmen im Wettbewerbsrecht. Bereits seit dem Jahre 2002 und somit bereits seit sechs Jahren gibt es umfassende und auch berechtigte Beschwerden privater Rundfunkveranstalter und anderer Unternehmen in Deutschland über verschiedenste ausufernde Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, insbesondere über gebührenfinanzierte Aktivitäten der Rundfunkanstalten im Bereich der neuen Mediendienste mit wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen und über unzureichende Kontrollmechanismen.
Deshalb ist es ein ganz zentraler inhaltlicher Punkt dieses Staatsvertrages, dass wir uns darüber unterhalten, wie wir den sogenannten dreistufigen Public-Value-Test richtig ausgestalten, bei dem künftig geprüft wird, ob das neue oder veränderte Angebot auch dem öffentlichrechtlichen Programmauftrag entspricht, ob es Mediennutzern tatsächlich einen Mehrwert bietet oder andere Angebote im Markt verdrängt und ob es finanzierbar ist.
Nach dem bisherigen Vertragstext sollen die Gremien der Anstalten diesen Test durchführen, die die Sender auch bislang faktisch nie wirksam bei ihren Expansionsgelüsten bremsen konnten.
Selbstverpflichtungen wie die 0,75-%-Klausel für Onlineangebote wurden – das wissen auch Sie von der Opposition – in den letzten Jahren nicht eingehalten. So hat sich der WDR-Rundfunkrat erst jüngst in seiner Stellungnahme vom 24. April 2008 entsprechend eingelassen: Mit der bisherigen Vorgabe, die Onlinepräsentation programmbegleitend zu gestalten, habe man gut leben können, aber das Ansinnen, Telemedienangebote künftig nur noch sendungsbezogen ins Netz stellen zu dürfen, lasse erhebliche Einengungen befürchten, die nicht gewollt seien.
Das genau ist das Problem, meine Damen und Herren, um das wir uns auch hier im Interesse eines fairen Marktes kümmern müssen.
Des Weiteren: Nach der KEF-Entscheidung können wir als Landesgesetzgeber einer unerwünschten Gebührenexplosion allein gesetzlich durch eine exakte Regelung des Auftrags und der Benennung des gewünschten Angebotsumfangs entgegensteuern. Dazu dienen etwa die 7-Tages
Regel auch für Sendungen auf Abruf im Internet nach deren Ausstrahlung bzw. die 24-StundenRegel für Sport und Spielfilme, für die erst noch zusätzlich teure Lizenzen für die Einstellung ins Internet erworben werden müssen.
Die Öffentlich-Rechtlichen haben in der Vergangenheit leider gezeigt, dass sie nahezu nie ein neues Angebot anstatt eines anderen anbieten wollten, sondern immer nur zusätzlich obendrauf. Wer in die Zukunft gehen will, muss auch hier den Mut haben, primär kostenneutral durch die Kompensation alter kostspieliger Angebote dieses Ziel zu erreichen, um eine Gebührenexplosion zulasten der Zahler in der Bevölkerung zu vermeiden.
Deshalb gilt für die FDP-Landtagsfraktion: Neu gegen alt und nicht neu neben alt! Wenn sich Anforderungen verändern, muss umgesteuert werden, aber auch mit der Bereitschaft zur Substitution.
Ein letzter Hinweis, gerade weil wir ja Pluralismus im Medienbereich wollen: Medien sind die faktisch vierte Staatsgewalt, aber eben nicht nur resultierend aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern ausdrücklich auch durch das, was wir im Bereich privater Anbieter, im Multimediabereich, haben und natürlich auch ganz klassisch durch die Verleger mit langer Tradition, die Dichte der Zeitungslandschaft …
… und die qualitätvollen Produkte, die wir hier in Deutschland haben. Denn die gibt es in vielen anderen europäischen Ländern in dieser Weise nicht. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das waren ja jetzt noch richtig spannende Beiträge. Was mir natürlich im Kopf bleiben wird, Herr Jarzombek, ist der Satz: Die Landeregierung ist so wahnsinnig, das alles auch noch zu beantworten.
Das hat Qualität für einen Fraktionskollegen aus der die Regierung stützenden Fraktion der CDU. Das werden wir uns merken. Das lässt sich jetzt
immer wieder wunderbar verbreiten. Das ist das Problem in einer solchen Plenardebatte: Wenn man da den Mund aufmacht, kommt manchmal so etwas dabei heraus. Herr Krautscheid und Herr Ministerpräsident, Sie haben ein bisschen mein Mitleid. Der Ministerpräsident wird ja auch von solchen Leuten getragen, die solche Sätze sprechen müssen oder wollten.
(Heiterkeit und Beifall von GRÜNEN und SPD – Zuruf von der SPD: Das war ein wun- derbarer Satz, Oliver!)
Der erste Punkt ist die Frage sendungsbezogen oder programmbegleitend. Ich glaube, jedem ist deutlich, dass es sich da um einen qualitativen Unterschied handelt. Bisher stand im Programmauftrag, in den entsprechenden Vorlagen und in den Rundfunkstaatsverträgen vor dem 12. immer das Wort „programmbegleitend“. Wir hatten auch einmal ein anderes. Ich würde aber gern bei diesem Wort bleiben, weil „sendungsbezogen“ natürlich – sonst wäre es ja nicht der Vorschlag von Verlegern und Privatrundfunkveranstaltern – eine zusätzliche Einschränkung bedeutet.
Ich will zweitens sagen: Der Mehrwert des Internets wird doch von den Menschen im Lande erkannt. Derjenige, der das Internet nutzt, weiß doch, welchen Mehrwert er dadurch hat. Wenn er für das gleiche Gebührengeld, das er heute bezahlt, im Internet quasi die Angebote auch noch einmal möglichst frei verfügbar zur Verfügung hat, dann ist das doch genau der Mehrwert,
von dem zum Beispiel auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen vor Kurzem in einer Pressemitteilung gesprochen hat. Das ist doch genau das Gegenteil von dem, was der Kollege Witzel sagt.
(Thomas Jarzombek [CDU] befindet sich im Gespräch mit Minister Andreas Krautscheid und Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers.)
Ich finde es übrigens schön, dass Sie sich jetzt schon für den Satz von vorhin entschuldigen, Herr Kollege Jarzombek.
Das braucht die Regierung, damit ein bisschen klar wird, dass Sie nicht alles für wahnsinnig halten, was Ihre Regierung macht.
zung des Internets doch schon beantwortet wird. Deshalb glaube ich, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk an der Stelle diesen Auftrag erfüllen muss, analog zu dem, was er bereits über die terrestrische und jetzt auch digitale Verbreitungstechnik leistet.
Ich will noch etwas zu den Grenzen sagen, von denen immer die Rede ist. Ich weiß nicht genau, wie man das im Internet mit den Grenzen macht. Das ist ein sehr, sehr schwieriges Kapitel. Letztlich, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, sind das alles sehr schwierige Fragen, ob jetzt 4,5 oder 4,9 Milliarden Seiten im Internet stehen und ob das jetzt wettbewerbsverzerrend ist oder nicht. So richtig fassbar macht das auch keiner.
Für mich besteht der Unterschied darin, dass die einen ihre Angebote mit Werbung und im Prinzip mit allem, was sie für richtig halten, finanzieren und bestreiten können. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk aber hat sich an zwei Dinge zu halten, und zwar erstens an ein begrenztes Finanzvolumen, Stichwort Gebühren. Wir wollen die Gebühren ja nicht beliebig erweitern. Darüber sind wir uns ja hier einig. Zweitens hat sich der öffentlichrechtliche Rundfunk im Rahmen des Programmauftrags zu bewegen, der gesetzlich definiert ist.
Ich möchte noch mal kurz das Thema PublicValue-Test ansprechen. Ich bin der Meinung, dass wir das Verfahren gut und klug durchführen können. Ich sehe es allerdings so, dass der Rundfunkrat analog zum Parlament agiert und das Verfahren sehr autonom handhaben muss. Wir können ihm nicht vorschreiben, wen er zurate zieht.
Ich bin für die Beiziehung externen Sachverstands; das halte ich für zwingend erforderlich. Ich habe aber nicht ganz verstanden, ob es im Rahmen der KEK oder der KEF geschehen sollte.
Das finde ich deshalb schwierig, weil uns das Bundesverfassungsgericht am 11. September vorigen Jahres aufgeschrieben hat: Trennt medienpolitische Entscheidungen von Gebührenentscheidungen!