Protocol of the Session on May 15, 2008

Der Niederrhein ist ja grenzübergreifend. Deswegen müssen wir den Kies verteuern. Wir wollen auf deutscher Seite nicht die Billigheimer beim Kies sein. Wir wollen natürlich Kies liefern, aber keinen Billigkies. Ich darf an den Niederrheinappell zum Stopp des Kiesabbaus erinnern, der im Übrigen auch sehr differenziert formuliert ist.

Wir wollen, dass vor Ort etwas ankommt, wenn dort abgegraben wird. Das ist im Moment natürlich indirekt über die Steuern so. Wir wollen aber die Festlegung, nach welchen Kriterien dies geschieht. Das machen die Holländer im Übrigen genauso. Davon kann man – wie immer im Leben – viel lernen.

Wenn die Leute mit der Belastung leben müssen, nur noch umzäunte Wasserflächen zu finden, zu denen sie keinen Zugang haben, dann muss es einen Fonds geben, aus dem auch die unbedingt benötigte Entwicklung für dieses Gebiet gezahlt

wird. Die Bevölkerung vor Ort benötigt Zugänge. Sie soll auch davon profitieren, wenn schon abgebaut werden muss.

Deshalb machen wir uns für einen kommunalen Kiesfonds stark. Das ist etwas anderes als der Remmel’sche Kiespfennig. Das muss man sagen. Unsere Systematik ist etwas anders.

(Holger Ellerbrock [FDP]: Aber genauso schlecht!)

Wir wollen eine komplette Zuständigkeit des Landes und keine Hintertür über das Bundesrecht. Dazu ergeht auch ein Appell an alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien.

Wenn mit Hilfe des Quarzitarguments abgebaut wird, muss die Verwendung von Quarzit der Ausgangspunkt der Abgrabung sein. Quarzit wird benötigt, um beispielsweise Hochhöfen von innen auszukleiden. Dafür benötigt man widerstandsfähigen Kies. Dann muss man aber diese Verwendung nachweisen. Nicht allein die Tatsache, dass dort Quarzitanteile liegen, darf zur Auskiesung führen. Ich glaube, in dieser Bewertung liegen wir gar nicht so weit auseinander, Frau Fasse. Wir wollen also den Verwendungsnachweis statt den Nachweis über die Lagerfläche.

Wir müssen die verbesserte Abbautechnik nutzen. Es hat sich in den letzten 50 Jahren einiges getan. Lassen Sie uns alte Baggerseen nehmen. Herr Ellerbrock stimmt zu. Lassen Sie uns dort noch einmal mit Schwimmbaggern abgraben. Ich glaube, auch darüber wären wir uns alle einig. Nutzen wir den Fortschritt der Technik auch zum Wohle unserer Umwelt.

Herr Kollege.

Setzen Sie sich gemeinsam mit uns für den Niederrhein ein, Herr Uhlenberg. Bei Frau Thoben bin ich mir nach ihrer Rede nicht mehr so sicher. Retten Sie uns vor dem „Lake Ellerbrock“. – Danke.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Wißen. – Zu der unparlamentarischen Äußerung haben Sie selbst schon hinreichend alles gesagt.

Für die Fraktion der CDU hat jetzt der Kollege Weisbrich das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Leider reicht die Zeit nicht, um auf die Äußerungen des Wahlkreis

abgeordneten aus Kleve einzugehen. Ich will mich auf den Antrag der Grünen beschränken.

(Bodo Wißen [SPD]: Viersen ist auch schön!)

Des Listenabgeordneten, Entschuldigung. Ich will Manfred Palmen nicht kränken.

Meine Damen und Herren, der Antrag der Grünen nimmt in der Tat eine derzeit am Niederrhein weit verbreitete Stimmungslage der Bevölkerung auf.

Dieser Antrag ist jedoch ein klassisches Beispiel für den Unterschied zwischen gut gemeint und gut gemacht. Herr Remmel, ich nehme Ihnen ab, dass Sie den Menschen helfen möchten. Mit der Umsetzung Ihres Antrags würden Sie aber mehr Schaden als Nutzen stiften. Offenbar beherrschen Sie die Grundlagen und Grundzüge des Planungsrechtes sowie die Inhalte seiner Begrifflichkeit nicht. Ich will das an einem einfachen Beispiel deutlich machen:

Unter V Ihres Antrags fordern Sie eine Änderung der landesplanerischen Grundlagen, um Nachhaltigkeit und restriktive Bedarfsprüfung zu verankern. Dabei übersehen Sie, was es bedeutet, dass das Raumordnungsgesetz des Bundes die Ermächtigungsgrundlage für die Landesplanung ist. Das Raumordnungsgesetz enthält in § 2 Grundsätze der Raumordnung und in § 7 allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne, die von der Landesplanung zu beachten sind. Sie können nicht einfach die Revolution ausrufen. Bundesrecht bricht Landesrecht. Da müssen wir uns schon einfügen.

Beide Paragrafen geben den Ländern auf, die räumlichen Voraussetzungen für eine vorsorgende Sicherung sowie die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen zu schaffen. So lautet es im Bundesraumordnungsgesetz. Die Instrumente dafür sind Vorrang- und Vorbehaltsgebiete in den Regionalplänen. Mit ihrer Hilfe sollen – im Jargon der Regionalplanung – Rohstoffvorkommen dem Zugriff von Flächennutzungen entzogen werden, die eine Gewinnung der Rohstoffe ausschließen.

Eine Verhinderungsplanung, wie Sie Ihnen offenbar vorschwebt, ist nach der Rechtsprechung eindeutig unzulässig. Darüber wurde mehrfach entschieden.

Herr Kollege Remmel, was Sie vor allem aber wohl nicht verstanden haben, ist die Bedeutung des Begriffs „Nachhaltigkeit“ in diesem Zusammenhang. Sie meinen, Nachhaltigkeit bedeutet ein Aufbewahren für die nächste Generation, ein Strecken bis zum Sankt Nimmerleinstag, weil die Rohstoffvorkommen schließlich endlich sind.

In dem vorliegenden Zusammenhang bedeutet Nachhaltigkeit nach einstimmigem Beschluss der einschlägigen Fachministerkonferenz vom 22. November 2001 – der Beschluss wurde also noch zu Ihrer Regierungszeit gefasst – die Sicherung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft; das heißt: die gleichrangige Abwägung von ökonomischen, sozialen und ökologischen Belangen, die vollständige Gewinnung und Nutzung der Rohstoffe einer Lagerstätte sowie die Verwertung von Begleitrohstoffen und Abraum; mit anderen Worten: die vollständige Ausnutzung einer jeden Lagerstätte, weil es aus wirtschaftlicher Sicht zu wenig Rohstoffe gibt.

(Beifall von Holger Ellerbrock [FDP])

Zum besseren Verständnis empfehle ich die Lektüre der vom Bund-Länder-Ausschuss Bodenforschung im Jahr 2004 erarbeiteten Vorschläge zu einer – hören Sie zu! – nachhaltigen Entwicklung der Rohstoffsicherung in der Bundesrepublik.

Sie werden erkennen, dass die Schachtel mit dem Etikett Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit der Rohstoffgewinnung und dem Raumordnungsrecht einen ganz anderen Inhalt hat, als von Ihnen vermutet. Deswegen wäre ich in der Begriffswahl ganz vorsichtig.

Auch Ihre Überlegungen zu den Stichworten Hochrangigkeit, Verursacherprinzip und restriktive Bedarfsplanung können Sie nach dem Lesen dieses Berichtes vergessen.

Was ich allerdings bedenkenswert finde – darüber sollten wir gemeinsam diskutieren –, ist der von Ihnen geforderte Vorrang der gebündelten Rohstoffgewinnung. Es ist in der Tat auch für mich nicht einzusehen, dass beim Braunkohletagebau riesige Mengen an Sand und Kies ungenutzt bleiben. Wie man das regeln kann, müsste die Landesregierung prüfen.

Eine Anrechnung bei der Bedarfsermittlung im Rahmen der Vorratspolitik wäre mir persönlich sehr sympathisch. Den gleichen Gedanken habe ich übrigens im Rahmen meiner persönlichen Bedenken und Anregungen zur 51. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf bereits vorgetragen. – Kollege Wißen, Sie sehen,

(Bodo Wißen [SPD]: Ich habe alle gelobt!)

auch andere Kollegen sind massiv betroffen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag ist sicher gut gemeint, als Grundlage für eine gesetzliche Regelung aus den dargestellten Gründen aber wirklich ungeeignet. Kollege Remmel, wenn Sie bei der Bewältigung der komplexen Materie

helfen wollen, dann unterstützen Sie die Wirtschaftsministerin bei der Novellierung der Landesplanung!

(Ministerin Christa Thoben: Das ist wahr!)

Die Weichen für das Projekt LEP 2025 sind bereits gestellt. Bei der Vielzahl gegenläufiger Interessen, bei dem großen Kreis der Mitwirkungsberechtigten steht vor Geschwindigkeit allerdings die Sorgfalt. Die Novelle wird erst 2010 kommen, weil ein ordnungsgemäßes Beteiligungsverfahren erst nach den Kommunalwahlen abgeschlossen werden kann. Das brauche ich Ihnen nicht näher zu erklären.

Bis dahin ist nach meiner festen Überzeugung der Erlass der Wirtschaftsministerin zur Rohstoffsicherung für Lockergestein in Regionalplänen vom 11. April dieses Jahres eine gute Grundlage, um die Regionalplanung auf einem für alle Beteiligten akzeptablen Kurs zu steuern. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Weisbrich. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Remmel das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war dann doch gut, dass wir diesen Antrag gestellt haben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Es war zu merken, es lag quasi hier im Raum, dass Sie aus den anderen Fraktionen alle versucht haben, die Widersprüche, die bei Ihnen diesbezüglich herrschen, irgendwie zuzudecken. Sie sind aber doch offenbar geworden. Wir haben sozusagen ein Festival von Widersprüchlichkeiten erlebt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich fange an mit der SPD. Es tut mir leid: Wir liegen in den Zielen gar nicht so weit auseinander, aber wenn Sie denn dieses Ziel haben, dann müssen Sie auch Instrumente benennen. Das kann ich Ihnen nicht ersparen.

(Bodo Wißen [SPD]: Das habe ich!)

Konkrete Instrumente haben Sie nicht benannt, zumindest keine landesplanerischen Instrumente, also Instrumente, die wir hier im Lande umsetzen können. Welche landesplanerischen Instrumente

will die SPD anwenden, um unserem gemeinsamen Ziel näher zu kommen? Erster Punkt.

Zweiter Punkt: Widersprüchlichkeiten in der FDP. Herr Ellerbrock, es geht nicht, dass Herr Brockes draußen im Land in Niederkrüchten gemeinsam mit Herrn Weisbrich, mit Vertretern der Grünen und mit Vertretern der SPD gegen die 51. Änderung Front macht, aber Sie hier von Kalkar nach Kalkutta beten. Das geht nicht.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Diesen Widerspruch müssen Sie schon intern klären. St. Florian hat an dieser Stelle nichts zu suchen. Ijsselmeer in Wesel ja, aber in Niederkrüchten, bitte schön, nicht!