schen beantragt, davon über 9 % Väter. Das ist eine erfreuliche Entwicklung. Im Grunde können wir also insgesamt von einer hohen Akzeptanz dieser Leistung für Familien ausgehen.
Das Elterngeld – das ist schon erwähnt worden – ist eine steuer- und abgabenfreie Entgeltersatzleistung, keine Transferleistung. Das ist ein großer Unterschied. Das heißt nach der geltenden Steuersystematik – das stimmt –, dass es den Einkünften des erwerbstätigen Ehepartners zugeschlagen wird. Alle Entgeltersatzleistungen unterliegen im Gegensatz zu Transferleistungen der Steuerprogression. Für das Elterngeld ist keine Ausnahmeregelung getroffen worden.
Aus unserer Sicht sind die Folgen, die dies für Bezieherinnen und Bezieher teilweise hat, im vorliegenden Antrag der grünen Fraktion ganz richtig beschrieben: Zum Teil sind stark steigende Steuersätze zu beobachten, besonderes bei geringeren Einkommen. Aus unserer Sicht wird im Rahmen der Ausschussberatungen zu klären sein, wie diese steuersystematisch und steuerrechtlich korrekte Vorgehensweise auch familienpolitisch zielführend und in diesem Zusammenhang korrekt – das heißt: im Sinne der Familien – gestaltet werden kann. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Richtig am Antrag der Grünen ist, dass in den letzten Monaten Lebenssachverhalte bekannt geworden sind, die zeigen, dass das Elterngeld nicht in jeder Fallkonstellation die Wirkung haben kann, die man sich von ihm versprochen hat. Dem ist zuzustimmen.
Nicht zuzustimmen ist den Grünen aber darin, wie sie dieses Problem lösen wollen: indem sie nämlich den Progressionsvorbehalt infrage stellen. Dem liegt das prinzipielle Missverständnis zugrunde, dass es sich beim Elterngeld um eine Sozialleistung handelte und nicht um eine Lohnersatzleistung. Lohnersatzleistungen wie etwa das Arbeitslosengeld unterliegen aber immer dem Progressionsvorbehalt, und das auch zu Recht. Wer das infrage stellt, muss sich ernsthaft Gedanken über die Präzedenzwirkung machen. Ich glaube, das hat die grüne Fraktion nicht getan.
Deshalb: Es handelt sich durchaus um ein Anliegen, das es wert ist, geprüft zu werden. Der Weg, den Sie vorschlagen, kann man aber aus guten
und besten Gründen nicht gehen. Deshalb wird es im Deutschen Bundestag nach einer Evaluation einen neuen Anlauf geben müssen, sich der Frage zu stellen. Hier ist der falsche Ort, und von den Grünen ist auch die falsche Methode vorgeschlagen worden. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Lindner. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Müller-Piepenkötter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Kinder sind wichtig: für uns persönlich, für unsere Gesellschaft und unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung auch für die Zukunft unseres Landes.
Für ab dem 1. Januar 2007 geborene Kinder wird anstelle des früheren Erziehungsgeldes das sogenannte Elterngeld gezahlt. Die erfreulicherweise steigenden Geburtenzahlen machen deutlich, dass das Elterngeld von jungen Familien als wichtige und richtige staatliche Unterstützung angesehen wird. Auch immer mehr Väter sind bereit, eine Elternzeit für die Betreuung ihrer kleinen Kinder in Anspruch zu nehmen. Insgesamt gesehen ist das Elterngeld ein wichtiger Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Diesen Weg wollen wir weitergehen. Daher hat die Landesregierung beschlossen, einer Initiative der bayerischen Landesregierung zur Vereinfachung des Elterngeldvollzuges als Mitantragsteller beizutreten. Ziel ist es, Streitigkeiten zwischen Bürgern und Verwaltung über die Höhe des Elterngeldes zu vermeiden. Eine solche Entlastung von Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern sowie der Verwaltung würde zu einem von der Landesregierung gewünschten Bürokratieabbau und damit verbunden zu einer Kosteneinsparung führen.
Meine Damen und Herren, sowohl das heutige Elterngeld als auch das frühere Erziehungsgeld sind steuerfrei. Allerdings wirken sich diese beiden Leistungen aus folgenden Gründen unterschiedlich auf die Gesamtsteuerbelastung der Empfänger aus: Beim früheren Erziehungsgeld handelte es sich um eine Sozialleistung, die sich weder auf das zu versteuernde Einkommen noch auf den Steuersatz dieses Einkommens auswirkte. Beim Elterngeld handelt es sich nicht um eine Sozialleistung des Staates, sondern um eine Lohnersatzleistung. Lohnersatzleistungen wie auch das Arbeitslosengeld unterliegen steuerlich dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das
bedeutet, dass für das zu versteuernde Einkommen der Eltern ein besonderer Steuersatz errechnet wird. Zur Berechnung dieses besonderen Steuersatzes wird das Elterngeld dem zu versteuernden Einkommen des Steuerpflichtigen hinzugesetzt. Der Steuersatz wird dann allerdings nur auf das steuerpflichtige Einkommen ohne Elterngeld angewandt. Im Ergebnis erhöht sich also der Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe dadurch Steuernachzahlungen fällig werden, hängt von den gesamten steuerlichen Verhältnissen des Einzelfalles ab. Eine generelle Aussage zu der sich für die Eltern hierdurch ergebenen Mehrbelastung ist nicht möglich.
Meine Damen und Herren, durch den Progressionsvorbehalt wird letztlich erreicht, was das Steuerrecht will: dass nämlich auch die Lohnersatzleistungen bei der Besteuerung des Steuerzahlers nach seiner individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden. Diesen aus steuerlicher Sicht sach- und systemgerechten Ansatz des Gesetzgebers hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass die Anwendung des Progressionsvorbehalts auf Lohnersatzleistungen ausdrücklich als verfassungsgemäß beurteilt hat.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/6690 an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist für diese Überweisung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
17 Drogenkonsum nicht kriminalisieren, Justiz nicht überlasten: „Hilfe statt Strafe“ muss oberstes Prinzip der Drogenpolitik bleiben
18 Nordrhein-Westfalen unterstützt das Anliegen der Global-Marshall-Plan-Initiative, die Millenniumsentwicklungsziele der Vereinten Nationen bis zum Jahr 2015 durchzusetzen
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut. – So könnte man vielleicht am treffendsten die mühsamen Abstimmungsprozesse zu dem vorliegenden Antrag aller Fraktionen beschreiben. Aber ich denke, dass ich im Namen aller Fraktionen spreche, wenn ich sage: Der Aufwand hat sich gelohnt.
Ich möchte zu dieser späten Stunde einige wenige Punkte des Antrages vertiefen, die meiner Fraktion besonders am Herzen liegen.
Erstens. Wir bringen mit dem interfraktionellen Antrag heute sehr klar zum Ausdruck, dass der nordrhein-westfälische Landtag hinter dem Anspruch der Global-Marshallplan-Initiative steht, die acht Millenniumsentwicklungsziele der Vereinten Nationen, auf die sich 189 UN-Mitgliedstaaten am 8. September 2000 verständigt haben, bis zum Jahr 2015 umzusetzen. Das ist ein ambitionierter Anspruch. Umso wichtiger ist es, immer wieder für ihn zu werben und ihn mit Leben zu füllen.
Zweitens. Der Antrag verdeutlicht aus Sicht der CDU-Fraktion sehr anschaulich, dass die Bundesländer bei der Gestaltung der Entwicklungspolitik eine nicht zu unterschätzende Rolle einnehmen. Gerade Nordrhein-Westfalen hat in diesem Bereich eine Vorreiterfunktion inne, die wir weiter ausbauen wollen. Wir stehen dafür ein, die Programme der entwicklungspolitischen Bildungsar
beit, die seit dem Regierungswechsel erstmalig landesweit zum Einsatz kommen, fortzusetzen und Übergänge zu längerfristigen entwicklungspolitischen Länderpartnerschaften herzustellen. Das jüngst unterzeichnete Partnerschaftsabkommen mit Ghana ist ein vitaler Beleg für diesen Ansatz.
Wichtig ist für meine Fraktion auch, dass der noch für dieses Jahr geplante neue Beschluss der Ministerpräsidenten zur Entwicklungspolitik eine gestärkte und verbesserte Länderentwicklungszusammenarbeit voranbringen sollte, um auf diese Weise substanzielle Beiträge der Länder zu den Millenniumsentwicklungszielen sicherstellen zu können.
Drittens. Ich möchte hier noch einmal besonders den Ansatz meiner Fraktion betonen, dass Entwicklungspolitik auf die schwächsten und ärmsten Länder konzentriert werden sollte und nicht isoliert betrieben werden darf. Vielmehr gilt es, Entwicklungspolitik in eine kohärente Außen-, Sicherheits-, Außenwirtschafts-, Bildungs-, Agrar-, Energie- und Umweltpolitik einzubetten. Nur auf diese Weise können wir den richtigen Rahmen für nachhaltige Entwicklungen in diesem Bereich und auch für Hilfe zur Selbsthilfe setzen.
Viertens. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Landesregierung den engen Zusammenhang von Migrations- und Entwicklungspolitik erkannt hat und ihre entwicklungspolitischen Bemühungen dahin gehend ausrichtet. Es ist richtig und wichtig, dass die besondere Bedeutung von Migrantinnen und Migranten insbesondere aus afrikanischen Ländern in der Entwicklungspolitik des Landes zunehmend berücksichtigt wird.
Fünftens. Armut und Bildungsarmut hängen unmittelbar zusammen. Der Aufbau eines für alle zugänglichen Grundbildungswesens und die weiterführende und berufsbezogene Bildung sind Grundbestandteile des Entwicklungsprozesses und bilden die Voraussetzung für den Aufbau von Rechtsstaatlichkeit und sozialer Marktwirtschaft sowie funktionsfähiger demokratischer Systeme.
Meine Fraktion unterstützt in diesem Zusammenhang das Engagement des Landes im Rahmen der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“. Der Zugang zur weiterführenden Bildung muss für Männer und Frauen gleichermaßen und diskriminierungsfrei möglich sein. Wir setzen uns dafür ein, dass das Recht auf Bildung, wie es in den internationalen Kinderrechten festgeschrieben ist, insbesondere für unterprivilegierte Kinder und Jugendliche aus Entwicklungsländern eingelöst wird.
Alles in allem haben wir mit dem vorliegenden interfraktionellen Antrag ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, das die Verantwortung des Landes Nordrhein-Westfalen für die zukunftsfeste Gestaltung von Entwicklungspolitik verdeutlicht. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung.