Protocol of the Session on April 17, 2008

Aber eine Menge Punkte liegen noch im Skat. Wir plädieren dafür, Herr Minister Krautscheid, dass wir bald schon die Rundfunkstaatsverträge in Medienstaatsverträge umbenennen, denn es geht um mehr als nur um Rundfunk. Wir brauchen tatsächlich ein neues Regelungswerk, um Crossmedia, Konvergenz, Digitalisierung, Linear und Nonlinear zusammenzubringen. Wir werden uns mit dem modernen Medienkonstellationsrecht nicht nur im Landesmediengesetz, sondern vor allem in diesen neuen Medienstaatsverträgen auseinanderzusetzen haben.

Wir stimmen der Überweisung und dem 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Eumann. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Kollege Jarzombek das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Diskussion ist nicht besonders neu. Der Kollege Eumann beklagt seit drei Jahren in nahezu jeder Sitzung, dass wir keinen Medienausschuss mehr im Landtag von Nordrhein-Westfalen haben.

Aber auch die heutige Debatte zeigt wieder, dass Medien keinesfalls zu kurz kommen, sondern den Raum bekommen, den sie brauchen – auch in der im Hauptausschuss organisierten Struktur. Letzte Woche haben wir eine, Herr Kollege Eumann, sehr interessante Anhörung gehabt.

(Marc Jan Eumann [SPD]: Auf unsere Initia- tive!)

Es kann ja auch durchaus bei der SPD lichte Momente geben. Dass will ich an dieser Stelle gar nicht abstreiten.

(Marc Jan Eumann [SPD]: Was heißt denn „durchaus“? Sie sind ein arroganter Schnö- sel! – Zurufe von CDU und FDP)

Ich bin froh, dass das mit dem arroganten Schnösel ins Protokoll aufgenommen wird. Das werden wir dann bei passender Gelegenheit ausdiskutieren können.

(Zurufe)

Ich hoffe, wir erreichen jetzt wieder die sachliche Ebene. Wir können feststellen, dass es letzte Woche eine gute Anhörung gab. Herr Kollege Eumann, Sie sehen auch, dass wir die gesamte Tagesordnung des Hauptausschusses zurückgestellt haben, um noch mehr Raum für diese Anhörung zu bekommen.

(Marc Jan Eumann [SPD]: Das geschah auf Initiative der Grünen!)

Medienthemen kommen im Landtag von Nordrhein-Westfalen wirklich nicht zu kurz. Wenn Sie noch mehr Themen diskutieren wollen, müssen Sie das beantragen.

Ihr Job als Opposition ist es nicht, sich zurückzulehnen, eine Konsumentenhaltung an den Tag zu legen und zu sagen: Dann müssen die Regierungsfraktionen und der Minister etwas liefern.

(Marc Jan Eumann [SPD]: Das ist unglaub- lich, Herr Jarzombek! – Gegenruf von Hend- rik Wüst [CDU])

Ihr Job ist es vielmehr, die Themen in den Hauptausschuss einzubringen.

Ich glaube, an dieser Stelle ist nicht mehr erforderlich, dass ich das eigentliche Manuskript ver

wende, mit dem man noch einmal erklären könnte, was die zentralen Inhalte des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrages sind. Das hat der Minister in hervorragender Weise bereits getan. Zutreffend ist sicherlich auch die Beschreibung, dass wir damit ein ganzes Stück weit dafür gesorgt haben, uns nicht mehr allzu sehr an den Strukturen der 16 Bundesländer oder der 14 Medienanstalten im Klein-Klein zu verlieren.

Ich glaube im Gegensatz zu dem, Herr Kollege Eumann, was sonst Ihr politisches Credo ist, dass wir nach wie vor Medienpolitik föderal organisieren sollten und keine Bundesmedienanstalt oder ein ähnliches Monster brauchen, das losgelöst von demokratischen Prozessen und von den Entscheidungen der Wähler bei Landtagswahlen völlig autonome Entscheidungen trifft, die nichts mehr mit der Wirklichkeit zu tun haben.

(Beifall von Thorsten Schick [CDU] – Marc Jan Eumann [SPD]: Man muss die Wirklich- keit aber zur Kenntnis nehmen! Dann wird es einfacher!)

Insofern ist das, was der 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit Ihrer Zustimmung regelt, ein guter und ausreichender Weg. Wenn wir jetzt über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag reden, werden wir uns auch mit anderen Themen befassen müssen, beispielsweise mit folgenden Fragestellungen: Wie definiert man den Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Wie kann man im Internetzeitalter dafür Sorge tragen, wenn man nicht mehr die Kanäle von eins bis acht durchnummerieren und festschreiben kann, dass bei acht Schluss ist, die Programme in einer vernünftigen Weise zu begrenzen, ohne damit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Entwicklungsmöglichkeit zu nehmen? Wir werden uns mit Fragen der Akzeptanz, wie wir es bereits jetzt tun, sowie der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auseinandersetzen.

Wir müssen einen Aspekt nach vorne stellen, der meines Erachtens bisher zu kurz gekommen ist, nämlich die Frage der Auffindbarkeit gerade in den neuen Medien. Wir haben vorhin von Konvergenz und von Crossmedia gesprochen. Heute ist es schon die Wirklichkeit, dass es viele Geräte und Anbieter gibt, die eine unglaubliche Vielzahl von Programmen über das Internet zur Verfügung stellen. Dabei stellt sich die Frage: Wo findet da der öffentlich-rechtliche Rundfunk statt? Wie kann man die Auffindbarkeit und Positionierung nicht nur von öffentlich-rechtlichem, sondern auch von qualitativ hochwertigem privatem Rundfunk so sicherstellen, dass das für die Nutzer auch weiterhin vernünftig verfügbar sein wird? – Das wird ei

ne zentrale Fragestellung nicht nur beim 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sein, sondern auch bei allem, was danach folgt.

Ich bin froh, dass wir ansonsten Konsens in diesem Hause haben. Es hätte mich auch gewundert, wenn ein Staatsvertrag, zu dem auch die SPD-regierten Länder – so viele sind es allerdings nicht – ihr Einverständnis erklärt haben, zum politischen Streit geführt hätte, und ich freue mich auf die Überweisung und auf die weitere Debatte im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Jarzombek.

An dieser Stelle weise ich der guten Ordnung halber darauf hin, dass, falls hier ein Zwischenruf „arroganter Schnösel“ gefallen sein sollte, dies bereits in der Vergangenheit Anlass für einen Ordnungsruf gewesen ist.

(Beifall von der CDU – Zuruf von der FDP: Zu Recht!)

Das nur zur allgemeinen Klarstellung. – Da Herr Kollege Jarzombek vorhin festgestellt hat, dass er so etwas nicht gehört hat und dass so etwas auch nicht protokolliert wurde, erlaube ich mir an dieser Stelle diesen allgemeinen Hinweis und gebe nach diesen allgemeinen Bemerkungen dem Kollegen Witzel für die Fraktion der FDP das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

(Zurufe)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich dachte nach dem sehr versöhnlichen Auftakt des Kollegen Eumann, mit dem er eine doppelte Zustimmung für die Koalition sowohl zum Inhalt als auch zum Verfahren signalisiert hat:

(Beifall von der FDP)

Das könnten Sie an vielen anderen Stellen auch tun; Sie lägen dabei im Regelfall richtig, was Ihre Interessen angeht.

(Zuruf von Horst Becker [GRÜNE])

Aber zum Thema des vorliegenden 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrages: Ich darf auch bei Ihnen die Spannung reduzieren, denn im Ergebnis wird auch die FDP-Landtagsfraktion dem Werk zustimmen.

(Marc Jan Eumann [SPD]: Stimmen Sie auch dem 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu?)

Wir haben unsere Fragen im Vorfeld in die Diskussion eingebracht. Man kann sich immer an der einen oder anderen Stelle bessere Details vorstellen. Ich denke, auch darin stimme ich mit Herrn Eumann überein. Das ist zu einem guten Resultat geführt worden, um es im Konzert der Länder zu verabschieden.

Die Neuerungen, die es dort gibt, im Wesentlichen die Bereiche Gewinnspiele, Verbraucherschutz, Digitalisierung und Zulassung für Veranstalter von bundesweit verbreitetem Rundfunk, sind sicherlich zukunftsfähiger als das bisherige Gesetzeswerk und haben deshalb im Ergebnis auch die Unterstützung unserer Fraktion verdient.

Das eigentlich Interessante ist ja weniger die Abarbeitung des Beratungsverfahrens zum 10. Staatsvertrag als viel mehr die verbundene Sicht auf die spannenden Fragen, die mit dem Gebührenstaatsvertrag und natürlich auch der Auftragsdefinition im Rahmen des VPRT-Verfahrens beim 11. und 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag anstehen.

Medienschaffende müssen immer auf der Höhe der Zeit sein. Nichts erscheint so wertlos wie die Information, die Zeitung oder der Trend von gestern. In Zeiten der Konvergenz und Digitalisierung der Medien gilt in den meisten Bereichen für Medienunternehmen der Satz: Der beste Weg, die Zukunft vorherzusehen, ist, sie zu erschaffen.

Während der Markt in der Gegenwart agiert und zugleich die Zukunft gestaltet, hat die Politik oftmals auf die sich hieraus ergebenden Veränderungen, Chancen und Herausforderungen zu reagieren und anschließend die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Dabei kann die Politik es bei aller Anstrengung aufgrund der parlamentarischen Abläufe oft kaum vermeiden, einen Schritt hinterherzuhinken, bis das rechtlich nachvollzogen wird, was sich an Markttrends oftmals schon längst eingespielt hat. Auch hier gilt es, Gründlichkeit vor Schnelligkeit zu setzen und durch Anhörung der Betroffenen und sorgfältige Interessenabwägung tragfähige Lösungen zu finden. Das wollen wir ausdrücklich auch bei den zukünftigen Rundfunkänderungsstaatsverträgen tun.

Die Inhalte des 10. Staatsvertrages wurden in den letzten Monaten ausführlich diskutiert. Spannend sind, wie gesagt, der 11. und der 12. Staatsvertrag, die vor uns liegen. Der 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag als Gebührenstaatsvertrag zur Umsetzung der KEF-Entscheidung wird sicherlich sehr grundsätzliche Bedeutung für die zukünftige Entwicklung der Medienlandschaft und natürlich auch für das Verhältnis von öffentlichen und privaten Anbietern haben. Ebenso verhält es sich beim

12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit dem VPRT-Verfahren, wobei wir sehr gründlich schauen müssen, wie sich im europäischen Kontext und unter der Aufsicht der Europäischen Kommission rechtliche Regelungen hier in Deutschland weiterentwickeln.

Die Landespolitik ist quasi mit der Bauausführung für ein tragfähiges Brückenbauwerk beauftragt, über das Öffentlich-Rechtliche wie auch Private den Markt mindestens gleich gut erreichen können. Wer wie augenscheinlich ZDF-Intendant Schächter immer noch denkt, er könne hier einen kuscheligen kleinen Staatsvertrag mit unendlichen Weiten zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordern, der fordert natürlich eines heraus, nämlich dass Deutschland seine gegenüber der Europäischen Kommission gemachten Zusagen bricht. Er fordert, dass die Landespolitik ihre Kompetenz zur Gestaltung der Medienpolitik im dualen System an Brüssel verliert. Das kann nicht im Interesse der Medienpolitik und nicht im Interesse der Länder sein.

(Beifall von der FDP)

Das würde im Ergebnis bewirken, dass das Brückenbauwerk – um in dem Bild zu bleiben – einstürzen und die EU-Kommission ein völlig neues eigenes Bauwerk errichten würde. Das kann nicht unser Ziel sein.

(Marc Jan Eumann [SPD]: Aber zurzeit sind Sie auf dünnem Eis, Herr Witzel!)

Ich sage Ihnen voraus, dass die EU-Kommission einen augenscheinlich geforderten Kuschelstaatsvertrag zugunsten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten in der Luft zerpflücken und selbst sehr restriktiv sagen würde, was geht und was nicht geht.

Alle Rundfunkanstalten und alle Fraktionen hier in Nordrhein-Westfalen sind deshalb gefordert, in der perspektivischen Weiterentwicklung der Rundfunkänderungsstaatsverträge 11 und 12 die Interessen des Landes zu wahren

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)