Protocol of the Session on April 17, 2008

Für diese Personen muss es möglich sein, wenn sie geeignet sind, nach Einzelfallprüfung die Erzieherinnenausbildung zu absolvieren und nach der Erzieherausbildung eine ganz normale Tätigkeit als Erzieherin aufzunehmen, die sie heute zum Teil schon machen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Killewald. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der CDU Frau Kollegin Kastner das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf einen Satz von heute morgen zurückkommen, nachdem ich die Rede von Herrn Killewald gehört habe. Eigentlich wollte ich auf meine Redezeit verzichten, aber gestatten Sie mir zwei oder drei Sätze.

Bei dem Antrag, den Sie heute gestellt haben, stelle ich mir, je länger wir diskutieren, die Frage, wofür Sie eigentlich werben. Werben Sie für einen qualitativ guten Kindergarten? Werben Sie für Kinder und die beste Ausbildung für die Kinder?

(Günter Garbrecht [SPD]: Ja!)

Oder werben Sie dafür, dass wir eine Versorgung von Ergänzungskräften sichern?

(Barbara Steffens [GRÜNE]: Das ist eine Unverschämtheit gegenüber den Pflegerin- nen, die da heute beschäftigt sind!)

Das ist gar keine Unverschämtheit. Wir haben hier in mehreren Beiträgen gehört, dass diese Kräfte durchaus weiterbeschäftigt werden können.

(Frank Sichau [SPD]: Bis 2011!)

Es ist nicht so, dass sie arbeitslos werden. Ich bin schon der Meinung, dass wir an der Qualität der Erzieherinnen festhalten und genau das tun sollten, was im Gesetz steht, nämlich Erzieherinnen einzusetzen und Erzieherinnen weiterzuqualifizieren. Das gibt Ihr Antrag leider nicht her.

Frau Kollegin Kastner, Kollegin Steffens hat sich für eine Zwischenfrage gemeldet.

(Marie-Theres Kastner [CDU] verlässt das Redepult. – Frank Sichau [SPD]: Das kann sie nicht verantworten!)

Frau Kollegin Steffens, es tut mir leid, die Rednerin hat die Zwischenfrage nicht zugelassen und das Redepult verlassen.

Meine Damen und Herren, mir liegen erkennbar keine weiteren Wortmeldungen vor. Das ist auch bei einem Blick in die Runde weiterhin der Fall. Dann sind wir am Schluss der Beratung zu Tagesordnungspunkt 6.

Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, den Antrag Drucksache 14/6516 an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration zu überweisen. Dort soll auch die abschließende Beratung und Beschlussfassung in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist für diese Überweisungsempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? Ich stelle hiermit fest, dass alle Fraktionen dieser Überweisungsempfehlung zugestimmt haben.

Ich rufe auf:

7 Zehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Antrag

der Landesregierung

auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag

gemäß Artikel 66 Satz 2 LV Drucksache 14/6491

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile Herrn Minister Krautscheid für die Landesregierung das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir bringen heute seitens der Landesregierung den 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein, der am 19. Dezember letzten Jahres von den Ministerpräsidenten unterschrieben worden ist.

Auch wenn die Versuchung groß ist, auf die aktuellen Debatten zu dem 12. Staatsvertrag einzugehen, möchte ich mich wirklich auf diesen Tagesordnungspunkt beschränken. Neben vielen eher technisch anmutenden, aber doch relativ weit führenden Definitionen, die erstmals enthalten sind – Stichwort: Plattformregulierung –, will ich mich auf den Kern konzentrieren, nämlich darauf, dass mit diesem Staatsvertrag zum ersten Mal die Voraussetzungen für bundesweit einheitliche Entscheidungen im Rundfunkbereich geschaffen werden.

Warum war das erforderlich? – Die Änderungen sind ganz aus der Praxis heraus veranlasst. Wenn zum Beispiel ein privater Rundfunkveranstalter seine Sendungen im gesamten Bundesgebiet übertragen will, muss er bisher die dafür notwendigen Übertragungskapazitäten bei den insgesamt 14 Landesmedienanstalten einzeln beantragen. Dort sind die einzelnen medienrechtlichen Rahmenbedingungen landesspezifisch unterschiedlich geregelt. Das bedeutet, dass insgesamt 14 Verfahren durchgeführt werden müssen.

Darüber hinaus besteht natürlich die Möglichkeit, dass die einzelnen Landesmedienanstalten auch unterschiedlich entscheiden. Deshalb ist es bei Konkurrenzsituationen durchaus möglich, dass keiner der beiden konkurrierenden Veranstalter im gesamten Bundesgebiet verbreitet werden kann. Das kann dazu führen, dass die jeweiligen Konzepte nicht mehr wirtschaftlich tragfähig sind. Deshalb war eine Veränderung geboten.

Der Ihnen vorliegende Staatsvertragsentwurf sieht daher erstmalig vor, dass zunächst die Ministerpräsidenten der Länder darüber entscheiden, welche der zur Verfügung stehenden drahtlosen Übertragungskapazitäten für eine bundesweite Übertragung bestimmt werden. Anschließend entscheidet die Ministerpräsidentenkonferenz, ob diese Übertragungskapazitäten dem öffentlichrechtlichen oder dem privaten Rundfunk zugeordnet werden.

Eine weitere Neuerung ist, dass dieser Staatsvertrag für den privaten Rundfunk eine neue Instituti

on schafft, nämlich eine bundesweite Kommission für Zulassung und Aufsicht, die mittlerweile kurz ZAK genannt wird. Wenn keine Konkurrenzsituation vorliegt, entscheidet diese Kommission, ob der Antragsteller die rechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung der Übertragungskapazitäten erfüllt. Liegt aber eine Konkurrenzsituation vor, entscheidet statt der ZAK die Gremienvorsitzendenkonferenz, welcher Bewerber die Übertragungskapazitäten erhalten soll. Diese Konferenz besteht aus den Vorsitzenden der Beschlussgremien der einzelnen Landesmedienanstalten.

Sowohl für die Entscheidung der Ministerpräsidenten über die Aufteilung der Übertragungskapazitäten auf den öffentlich-rechtlichen oder den privaten Sektor als auch für die Frage, welcher der privaten Konkurrenten überhaupt Übertragungskapazitäten erhält, sieht der Staatsvertrag genaue Kriterien vor. Sie lassen sich kurz in der Zielsetzung zusammenfassen, dass eine größtmögliche Meinungsvielfalt erreicht werden soll. Später kontrolliert dann die Kommission, ob die bundesweit tätigen privaten Veranstalter die Bestimmungen auch einhalten.

Bislang mussten sich die jeweils zuständigen Landesmedienanstalten dafür untereinander abstimmen, was das Verfahren bislang verzögerte. Auch ist immer wieder behauptet worden, dass die Landesmedienanstalten in der Vergangenheit ihre Rundfunkanstalt im Vordergrund gesehen und deshalb Verstöße von Privaten nicht nachhaltig genug verfolgt haben. Da diese Kontrolle nach dem Staatsvertrag zukünftig zentral durch diese Kommission vorgenommen wird, halten wir die Befürchtungen aus der Vergangenheit in Zukunft für gegenstandslos.

Wichtig ist mir der Hinweis auf folgenden Punkt, der während der Beratung dieses Staatsvertrags durchaus eine Rolle gespielt hat: Durch diese bundeseinheitliche Regelung wird keine neue Bundesinstitution geschaffen. Die Kompetenzen der Länder werden nicht berührt; die Zuständigkeiten bleiben bestehen. Es wird sehr intensiv darauf geachtet, dass keine neue, überflüssige Bürokratie entsteht. Vielmehr werden die Aufgaben den bestehenden Institutionen wie der Direktorenkonferenz und der Ministerpräsidentenkonferenz zugeordnet.

Der Staatsvertrag enthält noch eine Reihe vornehmlich technischer Veränderungen, die wir in einer ausführlichen Debatte im Hauptausschuss näher betrachten sollten. Ich bitte deshalb um die Überweisung an den Hauptausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächster Redner hat der Kollege Eumann für die SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anders, als es in den Rhetoriklehrbüchern steht, möchte ich mir und Ihnen die Spannung, die ich mir üblicherweise für die letzten 30 Sekunden meiner 5-Minuten-Rede reserviere, ersparen. Stattdessen wollte ich Ihnen den Gefallen tun, Herr Witzel, gleich zu sagen: Wir stimmen der Überweisung und dem Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu.

(Ralf Witzel [FDP]: Noch besser!)

Sehen Sie, das ist noch besser.

(Beifall von der FDP)

Danke. Ich bin mir nur nicht sicher, ob Ihre medienpolitische Expertise hinreichend ist, sodass ich heute Abend gut schlafen kann.

Herr Minister Krautscheid hat ausgeführt, dass der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag eigentlich schon überholt ist, weil wir in der Debatte insbesondere um den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag ganz wichtige Weichen stellen.

In der letzten Sitzung des Hauptausschusses, in der wir über die Anhörung zum Lokalfunk gesprochen haben, vor allem aber in der Sitzung im März ist deutlich geworden, dass wir zu wenige medienpolitische Debatten über diese Schlüsselfragen führen, weil die Mehrheit von CDU und FDP den Medienausschuss abgeschafft hat. Aufgrund der Systematik im Hauptausschuss reicht die Zeit dort nicht, um über wirklich wichtige Weichenstellungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, aber auch für die duale Rundfunkordnung insgesamt zu diskutieren.

Herr Kollege Witzel, wir haben alle die Kompetenz, uns einzubringen. Aber Ihre Organisation der Dinge im Parlament führt dazu, dass wir viel zu wenig Zeit haben, intensiv und ausführlich über diese Fragen zu diskutieren. Für die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD nehme ich in Anspruch, dass wir diese Diskussionen immer wieder einfordern. Aber alleine schon wegen der Tagesordnung ist es unglaublich schwierig, solchen Diskussionen hinzubekommen; das wissen Sie doch, Herr Krautscheid.

Deshalb appellieren wir nochmals an Sie: Überlegen Sie, wie Sie der Medienpolitik in diesen wirk

lich sehr komplizierten und sehr schnellen Zeiten auch im Parlament den Stellenwert einräumen, den sie zweifellos verdient. Wo, wenn nicht im Landtag Nordrhein-Westfalen, lohnte es sich, genau über diese Fragen zu reden?

In Bezug auf den Staatsvertrag möchte ich zwei Dinge sagen: Ich finde, Sie bauen im Hinblick auf die Medienaufsicht der Länder einen Popanz auf. Richtig ist, dass der Staatsvertrag mit der bundesweit einheitlichen Entscheidung einen Schritt in die richtige Richtung bedeutet. Dabei geht er aber an entscheidenden Stellen nicht weit genug. Es entstünde kein bürokratischer Popanz, wenn man in einem kooperativ verstandenen Föderalismus mit einer einheitlichen Medienanstalt der Länder in föderaler Verantwortung noch weiter gegangen wäre. Sie wissen, dass Rundfunkreferenten in Staatskanzleien, die auch von der CDU oder der CSU geführt werden, weitere Schritte gemacht hätten.

Wir setzen uns sehr dafür ein, dass nicht irgendwann kolportiert wird, dass die ZAK zur Katz wird. Nein, Herr Krautscheid, wir wollen, dass sich die Medienanstalt der Länder hier abzeichnet. Frau Ministerin Sommer, das ist doch ein schönes Spiel: ZAK – ich traue mich gar nicht, das auszuformulieren. Wir wollen, dass es weitergeht. Diese Kooperation ist für uns nur ein erster Schritt.

Zweitens gibt es bei den Themen Digitalisierung und Plattformregulierung die Zustimmung der SPD-Fraktion zu dem, was verabredet worden ist. Aber noch einmal: Insbesondere beim Thema Medienaufsicht der Länder muss es weitergehen.

Aber eine Menge Punkte liegen noch im Skat. Wir plädieren dafür, Herr Minister Krautscheid, dass wir bald schon die Rundfunkstaatsverträge in Medienstaatsverträge umbenennen, denn es geht um mehr als nur um Rundfunk. Wir brauchen tatsächlich ein neues Regelungswerk, um Crossmedia, Konvergenz, Digitalisierung, Linear und Nonlinear zusammenzubringen. Wir werden uns mit dem modernen Medienkonstellationsrecht nicht nur im Landesmediengesetz, sondern vor allem in diesen neuen Medienstaatsverträgen auseinanderzusetzen haben.