Das Allerschlimmste ist, dass diese Berechnung auch wieder von der Firma Kienbaum gemacht worden ist. Diese Firma führen Sie wiederum ein, als wenn diese Firma in der Vergangenheit in irgendeiner Form Expertise in Kindergartenfragen bewiesen hätte! Sie nicht und die Firma Kienbaum genauso wenig!
(Beifall von SPD und GRÜNEN – Minister Armin Laschet: Wo geht denn das ganze Geld hin? Nicht in Spielzeug, sondern in Menschen!)
Sie, Herr Minister, verkaufen diese Geschichten als Ihren Erfolg. Dabei findet dieser auf dem Rücken der Kinder und der Erzieherinnen statt. Darüber gehen Sie einfach lässig hinweg. So funktioniert das nicht. Sie werden dafür die Quittung bekommen. Bis heute sind Sie nämlich dem Landtag
Das ist zum Beispiel solch ein Punkt. Über das Problem der Ergänzungskräfte, das wir zurzeit haben, reden wir ja heute Nachmittag noch.
Es wird immer deutlicher, dass es mit Bildung nichts zu tun hat und von einer bedarfgerechten Orientierung mehr als weit entfernt ist.
Ich ziehe Bilanz – der Kollege Lindner hat ja auch gesagt, wir bilanzieren einmal –: Das KiBiz bringt weder mehr Transparenz in der Finanzierung noch weniger Bürokratie. Von einer Qualität in der frühkindlichen Bildung kann erst recht keine Rede sein. Sie legen jetzt 50 Millionen € nach. Das wird sicher nicht reichen, weil aus Murks immer nur weiterer Murks entsteht.
Danke schön, Frau Altenkamp. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun die Kollegin Asch.
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde, es ist heute Morgen eine verkehrte Welt. Sie sollten besser in Sack und Asche gehen,
weil Sie sich eklatant verrechnet haben. Das müssen wir zunächst einmal feststellen. Dies muss einem erst einmal gelingen, in ein Gesetz Planungsdaten hineinzuschreiben und hinterher, wenn es in die Umsetzung geht, festzustellen, dass man sich mal eben um 300 Millionen € verrechnet hat. Genau um diese Summe handelt es sich nämlich, wenn man den Landesanteil und den Kommunalanteil addiert. Sie hingegen treten die Flucht nach vorne an, beantragen eine Aktuelle Stunde, sagen „Wir sind toll“ und versuchen wieder einmal, Wasser in Wein zu verwandeln.
Meine Damen und Herren, was bleibt – das wissen wir alle; wir haben es eben noch einmal gehört –, ist: Sie, Herr Minister Laschet, haben wie
der einmal handwerklich schlecht und schlampig gearbeitet. Das zieht sich ja durch Ihr Regierungshandeln. Das ist stümperhaftes Regierungshandeln. Anders ist das nicht zu beschreiben.
Sämtliche Planungsdaten, die Sie ins Gesetz geschrieben haben, sind falsch. Diese Daten waren nicht nur knapp daneben, sondern haben total danebengelegen. Wir haben Ihnen schon im Gesetzgebungsverfahren 2007 gesagt – Ihre Fraktionen haben das dann herausgestrichen –, dass die Planungsdaten für den U3-Ausbau falsch sind. Im März 2008 fällt Ihnen auf, dass Sie 10.600 U3Betreuungsplätze zu wenig geplant haben. 12 Millionen € brauchen Sie dafür allein für das Jahr 2008, 28,8 Millionen € für ein ganzes Kindergartenjahr, und zwar allein an Landesmitteln.
Und heute stehen wir hier – bemerkenswerterweise aufgrund Ihres Antrags –, weil wiederum Ihre Planungsdaten für die Betreuungszeiten, die Zahlen in der Tagespflege und die Verteilung der Kinder auf die Betreuungszeiten falsch waren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, rechnet man zusammen, wie viel das ausmacht, und zwar auch für die Kommunen – das müssen wir immer hinzurechnen; es ist ja nicht nur alleine der Landesanteil, der zu Buche schlägt –, dann kommt man auf den Betrag von 300 Millionen €.
Nun fragt sich jeder, wie das passieren konnte. Vielleicht wollte ja Herr Laschet seinen Ruf als Pannenminister verteidigen. Das wäre nach dem angeblichen Konsens mit den Kommunen und Trägern, den er verkündet hat – erste Panne –, dem verkorksten Referentenentwurf – zweite Panne –, den Fehlleistungen bezüglich der Erziehungscamps – dritte Panne – und dem Vergessen der Rechtsgrundlage für die Kürzung von 200 Millionen € – eine weitere saftige Panne –, eine Möglichkeit. Insofern wäre es nun an der Zeit, noch einmal nachzulegen. Die Antwort ist aber: Minister Laschet hat mal wieder jeden Rat der Fachleute und der Opposition in den Wind geschlagen. Er weiß ja immer alles besser; das kennen wir.
Tatsache ist: Die Planungsdaten im Gesetzentwurf konnten so gar nicht eintreten. Das haben die Anhörungen zum KiBiz deutlich gezeigt. Alle Sachverständigen haben das gesagt. Ich selber – Frau Kastner hat mich ja gerade zitiert – habe darauf hingewiesen, dass Ihre Planungsdaten für den Ganztagsbereich mit 25 % nicht dem Bedarf entsprechen. Das wissen wir aufgrund der Studie des Deutschen Jugendinstituts, wo bereits im Jah
re 2005 festgestellt wurde, dass wir die Ganztagsplätze von 25 % in Nordrhein-Westfalen schon erreicht haben und dass die Eltern in den Umfragen einen ganz anderen Bedarf deutlich machen.
Das heißt: Sie treten mit dieser Aktuellen Stunde wieder einmal die Flucht nach vorne an und verkünden lauthals als Erfolg, was in Wahrheit eine eklatante Fehlsteuerung durch ein schlampig gemachtes Gesetz ist.
Warum war allen, die etwas davon verstehen, klar, dass diese 25 Stunden, die Sie aufgrund Ihrer Planungswirtschaft ins Gesetz hineingeschrieben haben, nicht angenommen werden? Dies muss man offensichtlich auch ein halbes Jahr nach Verabschiedung des Gesetzes den Regierungsfraktionen immer noch erklären.
Das jetzt gültige Gesetz, Herr Lindner – das müssten Sie wissen –, geht von einer Regelstundenbetreuung von 35 Stunden pro Woche aus. Jede Einrichtung ist auf diese und längere Öffnungszeiten eingestellt. Wenn aber Eltern nur 25 Stunden pro Woche mit entsprechend niedrigeren Beiträgen haben wollen, und das in großer Zahl, dann ist die Pleite der Einrichtung absehbar.
Weil das klar ist, bieten Träger, örtliche Jugendämter, Kommunen diese 25 Stunden gar nicht erst an. Die Städte sind es, die schließlich den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erfüllen müssen. Sie wollen und müssen natürlich ihre Einrichtungen erhalten. Der Oberbürgermeister von Hamm – CDU – hat klar gesagt: Für die Kinder über drei Jahren werde ich diese 25 Stunden nicht anbieten. Das Generalvikariat in Paderborn hat genauso beschlossen, die 25 Stunden nicht vorzuhalten. Das sind nur zwei von vielen Beispielen, meine Damen und Herren.
Dann kommt Frau Kastner und erzählt der staunenden Elternschaft, sie hätten die Wahlfreiheit. Frau Kastner, Sie sollten sich einmal den letzten Satz des § 18 Abs. 2 dieses Gesetzes, das Sie verabschiedet haben und wofür Sie stehen, durchlesen. Da steht:
„Eltern können beim Abschluss des Vertrages zwischen den in der Anlage … genannten Betreuungszeiten wählen,“
„soweit diese als Ergebnis der kommunalen Jugendhilfeplanung von der Einrichtung als bedarfsgerecht angeboten werden.“
Das heißt, es kommt auf das Angebot und nicht auf das Wahlverhalten der Eltern an; Eltern haben die von Ihnen behauptete Wahlfreiheit eben nicht.
Erzählen Sie mir nicht, dass Sie alle, auch der Minister, die Beschwerdebriefe der Eltern nicht kennen, die bei uns massenweise eingehen. Ich beantworte diese E-Mails wahrheitsgetreu. Die Wahlfreiheit steht eben nicht im Gesetz, sondern sie ist nur aus den parlamentarischen Statements von CDU und FDP abzulesen.
Die Eltern sind doch – das wissen Sie auch – in ganz vielen Kommunen überhaupt nicht gefragt worden. Wir sprechen heute nicht über die Meldungen der Eltern – es gibt oftmals gar keine Bedarfsabfragung –, sondern wir sprechen über die Planungsergebnisse an das Land. Das ist die Wahrheit, und das wissen Sie genau.
Es gibt einen weiteren Grund, warum die Planungen nicht mit dem übereinstimmen, was die Kommunen melden. Das ist der offene Widerspruch, dass mit den 25 Stunden im sogenannten Kinderbildungsgesetz weniger Bildung und weniger Förderung angeboten wird als bisher. Das bedeutet, dass die Kinder statt 35 Stunden nur noch 25 Stunden lang in der Einrichtung sind und deshalb auch in der Einrichtung weniger gefördert werden.
Das Fazit ist allen klar. Heute machen Sie die große Show über die scheinbar so überraschend hohen Anmeldezahlen. Nichts davon kann uns überraschen. Ich denke, es war allen, auch dem Minister, spätestens seit den Anhörungen bekannt.
Überraschen muss es allerdings die Finanzpolitikerinnen und Finanzpolitiker; denn für sie gibt es jetzt das böse Erwachen. Falls die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, ist das ein Beitrag zu mehr Bedarfsgerechtigkeit – das begrüße ich auch –, aber diese Mittel müssen in großem Umfang im Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.
Eine tatsächliche Wahlfreiheit und Bedarfsgerechtigkeit, meine Damen und Herren, erreichen Sie nur, wenn Sie die Rechtsansprüche der Eltern stärken und die gesetzlichen Beschränkungen – das, was Sie ins Gesetz hineingeschrieben ha
Fazit ist: Ihre Planungen für den U3-Bereich sind falsch. Ihre Planungen für die Betreuungszeiten sind falsch. Wir müssen feststellen, meine Damen und Herren: Das ist Regierungshandeln als Probehandeln. Das hat dieses Land, das haben die Kommunen, die Eltern und die Kinder nicht verdient. – Ich danke Ihnen.