Herr Biesenbach, Ihre Mär von der Unwissenheit von Innenminister und Regierungsfraktionen ob dieses neuen Grundrechts, das wie die Jungfrau zum Kind zu Ihnen gekommen ist, ist ein peinlicher Auftritt.
Ich sage nur: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Normenbestimmtheit, Normenklarheit, Schranken für Eingriffe in den Kernbereich privater Lebensgestaltung. Sie wissen genau, worauf sich der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung stützt, nämlich auf Art. 1, auf die Menschenwürde.
Hören Sie davon zum ersten Mal? – Das sind doch Abgründe, die sich hier offenbaren, dass Sie von allen diesen Dingen zum ersten Mal in Karlsruhe gehört haben wollen.
Verehrte Frau Kollegin Düker, darf ich Sie unterbrechen? Zwei Kollegen haben sich für Zwischenfragen gemeldet, Herr Dr. Papke und Herr Lindner.
Frau Kollegin Düker, ist der Abschuss von Verkehrsflugzeugen, in denen Hunderte unschuldiger Passagiere sitzen, den Sie in Ihrer Regierungsverantwortung ermög
lichen wollten, der dann vom Bundesverfassungsgericht unterbunden worden ist, aus Ihrer Sicht ein solches probates Mittel zur Terrorismusbekämpfung? Würden Sie mir bitte diese Frage beantworten?
Es ist kein probates Mittel. Das hat das Bundesverfassungsgericht gesagt. Es gibt keinen grünen Innenminister dieser Republik,
der in Karlsruhe eine solche Niederlage erlebt hat. Diesen grünen Innenminister kenne ich nicht. Den können Sie mir ja gerne einmal nennen.
Ich sage Ihnen noch etwas. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht nur diese katastrophale Online-Durchsuchung untersucht, sondern es ist auch § 5 a Verfassungsschutzgesetz beklagt worden, eine noch von Rot-Grün geschaffene Kompetenz für den Verfassungsschutz, Auskunftsersuche bei Finanzdienstleistern etc. zu stellen. Dieser § 5 a ist im Gegensatz zu dem, was Sie gemacht haben, ausdrücklich für verfassungskonform erklärt worden. Das war rot-grüne Gesetzestechnik.
Das, was Sie gemacht haben, ist für verfassungswidrig erklärt worden. Beides stand ja zur Debatte. Nur so viel dazu!
Herzlichen Dank für die freundliche Warnung, Frau Düker. – Sie haben unterschiedliche Rechtsgrundsätze, zum Beispiel den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, aufgezählt. Nicht aufgeführt haben Sie – ein Zufall? – die Wesentlichkeitstheorie, nach der Eingriffe in Grundrechte auf einer gesetzlichen Grundlage erfolgen müssen. Ist Ihnen vor diesem Hintergrund bekannt, dass die rot-grüne Bundesregierung unter Bundesinnenminister Schily Online-Durchsuchungen unter Verletzung des Wesentlichkeitsgrundsatzes vorgenommen hat,
Ich wüsste nicht, dass Herr Schily noch ein grünes Parteibuch hat. Aber das, was Sie vorgelegt haben und Gesetz nennen, womit Sie sich rühmen, eine gesetzliche Grundlage geschaffen zu haben, Herr Lindner, verdient den Namen Gesetz nicht.
Ich sage noch einmal ganz klar: Allgemeine Verfassungsgrundsätze und allgemeines Persönlichkeitsrecht wurden hier in massiver Art und Weise ignoriert.
Ich weiß nicht, ob es beim Minister und bei den Koalitionsfraktionen verfassungsrechtliche Ahnungslosigkeit oder bewusste Ignoranz der Verfassung war.
Ich fürchte, es war beides, und ich finde es empörend, dass Sie nicht den Mumm haben, heute dazu zu stehen, sondern das auch noch schönreden.
Frau Kollegin, ich wäre dankbar, wenn Sie zumindest zu erkennen geben, dass Sie Zwischenfragen nicht beantworten wollen. Kollege Becker hätte Ihnen gerne noch eine Zwischenfrage gestellt. Ich habe auch versucht, Sie an geeigneter Stelle zu unterbrechen. Aus dem Wesen der Zwischenfrage, Herr Kollege Becker, ergibt sich, dass sie hiermit erledigt ist.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Düker, zu dem Begriff der verfassungsrechtlichen Ahnungslosigkeit muss deutlich gemacht werden, dass nicht
noch nicht einmal gelesen. Denn wenn er es gelesen hätte, würde er nicht solchen Unsinn erzählen, wie er es gerade getan hat,
Was haben Sie uns nicht alles um die Ohren gehauen, wie unmöglich unsere Bestimmungen seien. Schauen Sie mal in den Text! Das Bundesverfassungsgericht öffnet gerade den Weg – anders als bei der früheren Rechtsprechung. Das ist das Schicksal, das solche Änderungen auch in der Auffassung bewirkt.
Was habe ich weiter von Ihnen gehört? Begriffe wie Normenklarheit, Kernbereich. Lesen können wir selber, nur umsetzen müssen wir es. Sie haben die Fragen nicht beantwortet, wann die Gefahr beginnt und wie wir ihr begegnen. Nur mit der Polizei, wenn der Sprengstoff gekocht ist? Ich habe Ihnen die Frage gestellt: Was ist für Sie der Gefahrenbegriff? Der eine war in Pakistan im Trainingslager, der andere geht zu den Imamen, die den Dschihad befürworten, und der Dritte kundschaftet amerikanische Einrichtungen aus. Gefahr, ja oder nein? Nach Ihren Polizeibegriffen nicht, nach unserem Verständnis schon. Denn da wird gehandelt, weil das Zeug im Keller liegt.
Die Diskrepanz ist, dass Sie permanent theoretisieren und wir uns damit auseinandersetzen, wie wir die Gefahren von diesen Menschen in diesem Land beseitigen. Auf diesem Weg werden wir jeden Schritt rechtsstaatlich weitergehen, aber auch konsequent wachsam. Sie können entweder mitgehen oder weiter polemisieren.