Zu berücksichtigen ist auch das Wesen von Abschlagszahlungen. Der kritisierte Abschlag soll nicht im Haushalt 2008, sondern im Haushalt 2007 für das Jahr 2008 gezahlt werden. Im Rahmen eines Abschlagsgesetzes wird das später einmal entsprechend der endgültigen, vorhin vom Finanzminister angekündigten Berechnungen ausgeglichen.
Unser Lösungsansatz wird nun sowohl vom Feinabstimmungsgesetz wie auch vom Haushalt verwirklicht. Das Feinabstimmungsgesetz ist wie das GFG nicht dem Grundsatz der Jährlichkeit unterliegend. Wir müssen mit dem Nachtragshaushalt jetzt nachvollziehen, was wir in dieses Feinabstimmungsgesetz hineinschreiben.
Bei rückwirkendem Inkrafttreten des Feinabstimmungsgesetzes ist die Einstellung entsprechend des Feinabstimmungsgesetzes in den Haushalt 2007 sogar geboten. Das ist das Ergebnis des Gutachtens von Prof. Wernsmann. Wenn das Parlament eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung statuiert, wie sie hier vorliegt und über das Feinabstimmungsgesetz gleich zu beschließen ist, muss dies auch in genau dem Haushalt, also im Haushaltsplan 2007, berücksichtigt werden. Deswegen ist unserer Meinung nach die Vorgehensweise hier völlig richtig und kein Verstoß gegen das Jährlichkeitsprinzip.
Es ist auch kein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsprinzip, das als Grundaussage die Optimierung des Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag hat und ein Gebot von Verfassungsrang ist. Dieses Wirtschaftlichkeitsprinzip ist unserer Meinung nach nicht verletzt, da sich die Absicht des Gesetzgebers, Überzahlungen schnell und für alle relevanten Jahre auszugleichen, im Rahmen seiner gesetzgeberischen Einschätzungs- und Gestaltungsfreiheit bewegt.
Wir betrachten unser Vorgehen als geeignet, die heute zwar von der Tatsache her feststehenden, aber von der Höhe noch nicht zu beziffernden Überzahlungen auf diesem Wege schnell an die Gemeinden zurückzugeben, ohne damit das Ergebnis der endgültigen Berechnung, die, wie vom Finanzminister angekündigt, demnächst vorzunehmen ist, vorwegzunehmen oder zu präjudizieren.
Das Gutachten des Parlamentarischen Gutachterdienstes haben wir sehr sorgfältig geprüft, sind aber der Meinung, dass die Argumente nicht schlagend sind. Im Übrigen verweist der Gutachterdienst in seinem Schreiben selbst darauf, nur eine summarische Prüfung vorgenommen zu haben. Zudem ist zum Zeitpunkt dieses Gutachtens die Fassung des CDU/FDP-Antrags mit dem rückwirkenden Inkrafttreten noch gar nicht bekannt gewesen. Der Gutachterdienst wirft im Übrigen nur die Frage auf, ob das Urteil bereits einen Rechtsgrund darstellt. Das unterstellen wir ja nicht. Vielmehr schaffen wir als Parlament mit dem Feinabstimmungsgesetz selbst den Rechtsgrund. Das ist eine Frage, mit der sich der Gutachterdienst gar nicht beschäftigt hat.
Als weiteren wichtigen Punkt will ich noch ganz kurz darauf verweisen, dass wir mit der Kapitalzuführung von 245 Millionen € an die Versorgungsrücklage einen wichtigen Beitrag leisten, um die implizite Staatsverschuldung zu begrenzen. Auch nach dieser Zuführung haben wir nur Rücklagen in Höhe von 2,3 Milliarden €, aber wir sind Pensionsverpflichtungen in Höhe von 116 Milliarden € eingegangen. Deswegen ist es richtig, auf diesem Wege die Rücklagen zu erhöhen, weil es ein Gebot der Transparenz ist, die Versorgungskosten für Beamte auch im Jahre des Entstehens zu buchen und nicht auf künftige Generationen zu verschieben.
Wir hätten das im Nachtrag nicht festhalten müssen, weil wir über einen entsprechenden Haushaltsvermerk seit dem Jahre 2005 sichergestellt haben, dass auch im Vollzug des Haushalts Personalminderausgaben zur Finanzierung dieser Rücklage einsetzbar sind. Wir halten es aber,
wenn schon der Zweite Nachtrag beraten wird, für ein Gebot der Transparenz, das auf diesem Wege eingefügt zu haben.
Ich will abschließend festhalten: Wir halten das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2007 insgesamt für geeignet, das Vertrauen der Kommunen in diese Landesregierung weiter zu erhöhen, und für den richtigen Weg, für mehr Generationengerechtigkeit in diesem Land zu sorgen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Klein, ich fange sofort mit dem letzten Stichwort an: Transparenz. Ich höre, es wird gerade eine Entschließung der Regierungsfraktionen verteilt. Obwohl wir die Entschließung zu diesem Tagesordnungspunkt erwarten, liegt sie uns noch nicht vor. So ähnlich ist das bei Ihnen mit der Transparenz in der Haushalts- und Finanzpolitik.
Wenn es denn noch „Jugend forscht“ wäre, liebe Kolleginnen und Kollegen – aber das ist bestenfalls „Dilettanten basteln“, was Sie hier liefern.
Allen anderslautenden Gerüchten zum Trotz ist die Tatsache – da wende ich mich direkt an den Herrn Finanzminister –, dass wir heute im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt über dieses Abschlagsgesetz reden, nicht dem Gutmenschentum der Landesregierung und der sie tragenden Koalition zu verdanken. Es war kein mildtätiger Akt, dass wir uns heute über Kommunalfinanzen im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt unterhalten dürfen.
Wir reden nicht über die große Güte einer Landesregierung, die etwas für die Kommunen tun will, sondern über die gerichtlich gebotene Rückzahlung zu Unrecht vereinnahmter Solidarbeiträge von den Kommunen – nicht mehr und nicht weniger. Um im Bild zu bleiben: Das ist nicht Robin Hood, das ist Räuber Hotzenplotz, auf frischer Tat erwischt.
Ich will mich nicht zu der abstrusen Behauptung äußern – mein Lieblingsgesprächspartner Staatssekretär Palmen fehlt mir da ein bisschen –, man habe vor dem Verfassungsgerichtshof in der Frage der Rückzahlung einen großen Sieg erstritten, sondern zu der Selbstverständlichkeit, die in dem Wortbeitrag des Kollegen Klein überhöht worden ist, den Kommunen das, was ihnen zusteht, endlich zurückzugeben.
Wenn wir dann mit der weiteren Geste von 150 Millionen € zusätzlich konfrontiert werden – in einem sehr schwierigen Verfahren; die Sitzung hatte begonnen, da flatterte ein Antrag, der dann nicht gelten sollte, auf den Tisch –, können wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Interesse der Kommunen nur sagen: Jawohl, das ist vom Betrag her ein Schritt in die richtige Richtung. Wir halten 650 Millionen € Abschlag für wesentlich angemessener als einen Abschlag in Höhe von 500 Millionen €.
Allerdings – jetzt fängt es an, etwas schwieriger zu werden – ist die Art und Weise, wie Sie mit diesen zusätzlich zur Verfügung gestellten 150 Millionen € verfahren wollen, in der Tat hinterfragenswert. Selbstverständlich reden wir hier nur über eine vorläufige Regelung, Gott sei Dank. Denn wenn das, was im Augenblick zu der vorläufigen Regelung sowohl parlamentarisch als auch durch die Berichterstattung Ihrer Mandatsträger vor Ort erzählt wird, endgültige Regelungen wären, bekämen wir kurzfristig – davon gehe ich aus – eine ganze Reihe von rechtlichen Auseinandersetzungen zu dem Thema kriegen.
Die abschließende Regelung muss den Ansprüchen der Verfassungsgerichtsentscheidung in allen Punkten entsprechen. Das beinhaltet eine sorgsame Auseinandersetzung mit der Frage, wie wir mit den abundanten Gemeinden umgehen.
Sie glauben, mit diesem einfachen Mittel der Übertragung der Schlüsselzuweisungssystematik tatsächlich den richtigen Weg beschritten zu haben. Ich würde Ihnen empfehlen, die Stellungnahmen aus entsprechenden Kommunen, insbesondere eine Stellungnahme aus Bonn, die mir vorliegt, aber auch von kleineren kreisangehörigen Gemeinden, sehr sorgsam zu lesen. Dann werden Sie erkennen, dass diese Gemeinden mit der Investitionspauschale in Höhe von 13 % sicherlich nicht meinen, in ihrer Klagebefugnis, aber auch in ihrem Bedürfnis zu klagen irgendwo zurückgestellt worden zu sein. Im Gegenteil: Ich habe den Eindruck, dass die 22 Kommunen sich schon wieder zusammengeschlossen haben und
durch Ihre Art und Weise des Vorgehens an der Stelle erst richtig wild gemacht worden sind, meine Damen und Herren.
Darüber hinaus rächt sich an der Stelle auch in der Systematik die Tatsache, dass Sie von der Spitzabrechnung – das haben Ihnen die kommunalen Spitzenverbände und die Opposition seinerzeit bei der Änderung der Systematik gesagt – abgewichen sind. Ich weiß – das wird jeder Kundige nach dem Studium des Verfassungsgerichtsurteils auch sagen –, dass das zulässig ist. Aber ob es handwerklich tatsächlich geeignet war, Probleme zu vermeiden, meine Damen und Herren, das kann man Ihnen sicherlich nicht attestieren.
Wenn Sie auf die abschließende Regelung, die wirklich klagefest sein muss, irgendwann einmal Bezug nehmen und Sie an Schlüsselzuweisungen denken, würde ich Ihnen empfehlen, zumindest dann, wenn Sie einmal den Systembruch vom Eingezahlten zum Ausgezahlten vornehmen, nicht wieder dieses gewählte System zu durchbrechen, indem Sie die Umlageverbände herauslassen. Da haben Sie die nächste Abteilung der kommunalen Landschaft durch Ihr unsystematisches, chaotisches Vorgehen in der Angelegenheit strubbelig gemacht, meine Damen und Herren.
In diesem Zusammenhang dann noch eines: Wenn Sie meinen, 650 Millionen € im Nachtrag für das Jahr 2007 unterbringen zu können – wunderbar, dann haben Sie die Fraktionen der Grünen und der SPD, das gesamte Haus bei sich. Aber wenn Sie 150 Millionen € davon als Vorgriff auf noch nicht entstandene Überzahlungen für 2008 irgendwo festmachen wollen, meine Damen und Herren, dann muss ich allen Ernstes fragen, vor welchem Hintergrund Sie ein solches Risiko eingehen.
Ich möchte den rechtlichen Streit an der Stelle noch nicht ausdiskutieren. Aber wer den Gutachterdienst des Landtags so abtut, der muss sich auch die Frage gefallen lassen, ob er seinem durch das Finanzministerium beauftragten Gutachter die richtigen Fragen gestellt hat. Meine Damen und Herren, wir reden noch nicht über Fälligkeiten, sondern wir reden erst einmal über noch nicht entstandene Forderungen. Wenn Sie den Maßstab einmal an dieses private Gutachten heranlegen, werden Sie womöglich zu der Erkenntnis kommen, dass der Anhaltspunkt des Gutachterdienstes, dass Sie gegen die Haushaltswahrheit und das Fälligkeitsprinzip verstoßen haben, si
cherlich nicht falsch ist und dass das Gebot der Wirtschaftlichkeit, was bei uns Verfassungsrang hat, auch tangiert sein könnte.
Meine Damen und Herren, das, was der Kollege Klein vorgetragen hat, vermindert unsere Bedenken in keiner Weise. Warum gehen Sie ein solches Risiko ein? – Schließen Sie sich unserem Antrag, den wir gleich wiederholen werden, an, geben Sie den Kommunen, und zwar denjenigen, die es am nötigsten haben und Schlüsselzuweisungen empfangen, jetzt die 650 Millionen €, aber für die Jahre 2006 und 2007! Oder gehen Sie womöglich von der falschen Voraussetzung aus, dass der Betrag dann überzahlt wäre? – Dann müssten Sie nur einen Blick in das Urteil werfen, und Sie wüssten, dass das bei Weitem nicht der Fall ist, dass die 650 Millionen € noch nicht einmal annähernd das erreichen, was für die Jahre 2006 und 2007 angefallen ist. Warum also tricksen Sie mit 2008 herum und belasten das Ganze mit einem zusätzlichen rechtlichen Risiko?
Ich erwarte eigentlich, weil uns niemand der parlamentarisch operierenden Kollegen eine Antwort hat geben können, vom Herrn Finanzminister eine ganz deutliche Antwort auf die Frage, was Sie mit den 150 Millionen € tatsächlich anstellen wollen, die 2008 noch nicht entstanden sind, aber 2007 berücksichtigt werden sollen.
Es gibt viele juristische Komplikationen. Manchmal kann man den Eindruck bekommen, als würde die unbestritten touristische Schönheit der Stadt Münster eine ganz eigene Ausstrahlung haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde Münster auch schön. Ich fahre privat dort hin. Die Landesregierung scheint es darauf anzulegen, dass wir sie wieder vor das Verfassungsgericht zitieren – mit gewohntem Ausgang. Meine Damen und Herren, die Kommunen sind zu wertvoll, den Kommunen geht es zu schlecht, als dass man hier eine solche Vabanquenummer in einer so wichtigen Frage spielen könnte. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat mit den vorliegenden Gesetzentwürfen ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt, um an das anzuknüpfen, worüber vorhin schon spekuliert wurde.
Auf das Thema Abschlagszahlung an die Gemeinden komme ich gleich. Vorher sind noch zwei andere Aspekte anzusprechen, die in der Debatte bislang keinen allzu großen Niederschlag gefunden haben. Deswegen will ich das an der Stelle der Vollständigkeit und der Lauterkeit halber erwähnen.
Zum einen hat es eine Bestätigung gefunden, dass die Landesregierung, insbesondere der Finanzminister, in der Vergangenheit die Steuereinnahmeerwartung im Rahmen des Zulässigen und Notwendigen zunächst zurückhaltend geschätzt hat,
Wir haben eine höhere Steuereinnahme, als im Haushalt veranschlagt. Und wir haben höhere Einsparungen, als ebenfalls im Haushalt ursprünglich zugrunde gelegt wurden. Deswegen ist es uns auch gelungen, eine geringere Neuverschuldung abzuschließen, als es ursprünglich im Haushalt vorgesehen war.
Meine Damen und Herren, in der Zusammenschau der beiden Nachtragshaushalte 2007 und dem ursprünglichen Haushalts-Soll konnten wir die Steuerentwicklung so nutzen, dass wir den Pensionsfonds mit Zuführung von mehr als einer Milliarde € insgesamt in einem unerwartet hohen Tempo füllen konnten. Das ist gerade bei der Neuberechnung der uns ins Haus stehenden Pensionsverbindlichkeiten und der Belastung nachfolgender Generationen durch diese Schattenverschuldung eine wichtige und notwendige Maßnahme, zu deren Unterstützung wir uns aus Überzeugung bereitfinden. Aus den genannten Gründen werden wir, um es vorwegzunehmen, den Gesetzentwürfen auch unsere Zustimmung geben.
Meine Damen und Herren, wir haben bei Einbringung des Zweiten Nachtragshaushalts 2007 die Landesregierung zu Recht gelobt für die zügige und unbürokratische Reaktion auf das Verfassungsgerichtsurteil vom 11. Dezember 2007, das dem Gesetzgeber auferlegt hat, die Überzahlung des kommunalen Anteils an den finanziellen Belastungen des Landes aufgrund der deutschen Einheit auszugleichen. Das Land hat danach sicherzustellen, dass der von den Kommunen insgesamt aufzubringende Teil der Einheitslasten
Die Städte und Gemeinden sollen deshalb auch zunächst einen Abschlag – das Wort muss man an der Stelle deutlich betonen – in Höhe von 650 Millionen € für die Jahre 2006, 2007 und 2008 erhalten.
Die Abschlagsbeträge basieren mehr auf vorläufigen Schätzungen als Berechnungen. Die Problematik der Berechnung der Belastungen der Kommunen an den Lasten aufgrund der deutschen Einheit wird überall diskutiert. Das ist ein schwieriges und komplexes Thema.