Ihre Forderung nach einem Plus bei studentischen Hilfskraftstellen um 10 % – das müssen sie auch einmal erklären – wirkt völlig aus der Luft gegriffen. Warum sprechen Sie von 10 % Warum wollen Sie nicht direkt die Steigerung von 20 %? Warum wollen Sie nicht die Steigerung auf 30 %? Warum rufen Sie nicht sofort die Vollbeschäfti
Um dem Ganzen jedoch die Krone aufzusetzen, soll das alles auch noch aus dem Landeshaushalt finanziert werden – übrigens aus einem Landeshaushalt, den Sie uns in einem Zustand hinterlassen haben, der nun alles andere als positiv war. Man muss jetzt schon den karnevalistischen Schalk im Nacken haben, um als Opposition zu beantragen, dass die Regierung nun eine sozialistische Forderung finanziell erfüllen soll, die selbst von der SPD – selbst zu Karneval – in 39 Jahren nicht angegangen worden ist.
Glücklicherweise gehören diese Zeiten im Wissenschaftsbereich inzwischen der Vergangenheit an. Unsere Hochschulen können nach dem Hochschulfreiheitsgesetz in eigener Verantwortung Entscheidungen treffen. Sie können somit natürlich auch entscheiden, welche Personalstellen sie schaffen wollen und welche Sätze für studentische Hilfskräfte sie im Einzelnen bezahlen.
Zudem – das wird in der Debatte immer völlig ausgeblendet – ist die Verkürzung von Studienzeiten in beste Möglichkeit, die Doppelbelastung durch Studium und Erwerbstätigkeit so kurz wie möglich zu halten. Deshalb werden ja die Einnahmen aus dem Studienbeitragsgesetz gerade dafür eingesetzt, die Bedingungen für ein hochwertiges und zügiges Studium zu verbessern; Studienbeiträge, die Sie im Übrigen nie wollten, die Sie immer ablehnen, die Sie bekämpfen, aber deren Wirkung Sie gerne hätten.
Diese Subsidiarität, Herr Schultheis, gilt auch für die studentischen Hilfskräfte. Nicht jeder – das sage ich Ihnen aus eigener Erfahrung – will an einer Uni arbeiten, wenn er dort Student ist. Vielleicht gibt es ja auch den einen oder anderen, der gerne auch in Zeiten des Karnevals als Thekenkraft arbeitet. Ich würde deswegen vorschlagen, den Antrag ad acta zu legen und mit Kraft an die Theke zu gehen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die antragstellende SPD-Fraktion ist ja so freundlich, mit der Überschrift des Antrags direkt einen Hinweis darauf zu geben, wo dieser Antrag entstanden ist. „Wissenschaft statt Thekenkraft“, das ist wirklich ein Antrag für die Stammtischkreise.
In fast jeder Plenarwoche beschäftigten wir uns mit der Forderung der SPD, die Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen um irgendein weiteres Detail zu ergänzen. Heute will die SPD den Hochschulen von staatlicher Seite unter anderem vorschreiben, wie sich die Zahl der studentischen Hilfskräfte zu entwickeln hat und welche Qualifizierungsmaßnahmen diese durchlaufen sollen.
Auch wenn durchaus erkennbar ist, dass die SPD nun nicht mehr fordert, die Hochschulen zu einem bestimmten Handeln zu verpflichten, sondern auch im eigenen Vokabular das Zauberwort der Ziel- und Leistungsvereinbarung gebraucht, verstanden hat sie es noch nicht so ganz, wie sich nach unserer Philosophie des Hochschulfreiheitsgesetzes das neue Verhältnis zwischen Land NRW und der Hochschule vor Ort neu definiert.
Das zu erreichende qualitative Ziel vereinbaren Land und Hochschule gemeinsam. Den Weg dahin beschließt jedoch jede Hochschule für sich in Eigenverantwortung. Dabei ist kein Platz für mehr Detailregulierung wie für Qualifizierungsmaßnahmen für die in der Lehre tätigen studentischen Hilfskräfte. Schon aus diesem Grund lehnen wir diesen Antrag ab.
Erstens. Ihre Forderung nach einem Tarifvertrag für die studentisch Beschäftigten ist nicht neu. Sie haben hier von den Positionen des AStA der Ruhr-Universität Bochum abgeschrieben, die dieser bereits öffentlichkeitswirksam erhoben hat. Der AStA der Ruhr-Universität Bochum schreibt:
„Es ist die traurige Realität für viele Studenten: Sie müssen schlecht bezahlten Jobs ohne soziale Sicherung und ohne Arbeitnehmerrechte nachgehen. Aber was man in der freien Wirtschaft erwarten würde, ist auch im öffentlichen
Dienst Realität. Wenn Studenten an den Unis als sogenannte ‚studentische Hilfskräfte’ arbeiten, bekommen sie oft einen Hungerlohn, kein Urlaubsgeld und können von den Professoren nach freiem Wunsch eingesetzt werden. Daher fordern zurzeit Studierendenvertretungen bundesweit eine Absicherung von studentischen Arbeitsverhältnissen an den Hochschulen. Dieser Forderung hat sich der AStA der RuhrUniversität heute mit einem offenen Brief an den Innenminister des Landes NRW angeschlossen. Es ist das Sparen an der Bildung, das hier auf dem Rücken derjenigen ausgetragen wird, die noch das letzte bisschen Geld brauchen und in der Hochschulhierarchie ganz unten stehen. Durch Tarifverträge und eine feste Bezahlung könnten die Missstände beseitigt werden.“
Meine Damen und Herren, das ist der Resolutionstext des AStA der Ruhr-Universität Bochum vom 22. August 2001 im rot-grünen NRW. Dementsprechend geht es in der Resolution weiter – ich zitiere –:
„Auf der einen Seite sollen prekäre Arbeitsverhältnisse gesetzlich begrenzt werden, so durch das Gesetz gegen Scheinselbstständigkeit, auf der anderen Seite werden solche gerade an Hochschulen geschaffen. Die chronische Unterfinanzierung des öffentlichen Bildungsbereichs wird einmal mehr auf Kosten der Schwächsten ausgetragen. Studenten bekommen als ‚wissenschaftliche Hilfskräfte’ nur kurzfristige Arbeitsverträge und werden teilweise mit einem Taschengeld abgespeist.“
So lautet die Bewertung der Studentenvertreter am 22. August 2001, adressiert an die Politik von Rot-Grün im alten Nordrhein-Westfalen.
Damals haben Sie diese Forderung nicht unterstützt, sondern tun es jetzt, weil Sie genau wissen, dass Sie diese nicht umsetzen müssen. Damit gaukeln Sie den Menschen nicht nur etwas vor, sondern Sie zeigen auch, dass Ihnen wenig daran liegt, ernsthafte Vorschläge zur Verbesserung der finanziellen Situation der Studenten zu unterbreiten.
Zweitens. Ihre Positionierung zugunsten einer didaktischen Qualifizierung der in der Lehre tätigen Studenten überrascht, wenn man an Ihre Konzeption der offenen Ganztagsgrundschule zurückdenkt, die im Wesentlichen darauf setzte, mög
lichst wenig pädagogisches Fachpersonal am Nachmittag zu beschäftigen. Da ging es um die Förderung der kleinen Kinder, und da haben Sie es nicht einmal für nötig gehalten, ein Mindestmaß an didaktisch erfahrenem Personal zu finanzieren. Das haben erst wir nach dem Politikwechsel mit der Verdopplung des Lehrerstellenanteils verändert. Und hier, wo es um erwachsene Lernende geht, ist Ihnen die Didaktik der Hilfskräfte angeblich ein wichtiges Anliegen. Beides passt sachlogisch nicht zusammen.
Drittens. Sie stellen die Tätigkeiten der studentischen Hilfskräfte zu wenig differenziert dar und gehen davon aus, Studenten arbeiten, wenn nicht an der Hochschule, dann ausschließlich in der Gastronomie. Ich sage Ihnen: Längst nicht jeder will in der Hochschule arbeiten. Es gibt durchaus Studenten, die zwar gerne in der Hochschule die Lehre in Anspruch nehmen, aber zur Verbesserung ihrer persönlichen Möglichkeiten des Berufseinstiegs lieber in die Unternehmen gehen, dort Werkstudenten sind, oder bei einer Unternehmensberatung Praktika machen, anstatt an der Hochschule, wo sie schon den Tag über in den Vorlesungen verbringen, tätig zu sein.
Deshalb ist das Problem sehr viel facettenreicher und nicht so eindimensional, wie Sie das hier darstellen.
Von daher lehnen wir Ihren Antrag ab, damit wir auch zukünftig eine realistische Perspektive für unsere Hochschulen nach dem Hochschulfreiheitsgesetz haben. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Frau Kollegin Dr. Seidl das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Während Herr Witzel ja immer etwas herumschwiemelt und in der Sprache undeutlich ist, war Herr Berger, finde ich, heute sehr klar. Er hat ganz deutlich gesagt, worum es geht, und klargemacht, dass Sie überhaupt kein Interesse daran haben, in NordrheinWestfalen Wissenschaftspolitik geschweige denn Hochschulpolitik zu gestalten. Das ist ja auch symptomatisch für die Koalition.
Wann immer es darum geht, Verantwortung zu übernehmen für unsere Wissenschaft und für unsere Hochschulen, wann immer es darum geht, Standards festzulegen und konkrete Vorgaben zu machen, halten Sie sich heraus, ziehen sich zurück und berufen sich auf Ihre vermeintliche Hochschulfreiheit, bei der letztlich doch niemand wirklich frei ist oder sich frei fühlt.
So gehen Sie auch mit diesem Antrag um, liebe Kolleginnen und Kollegen von Schwarz-Gelb. Denn es macht doch wirklich keinen Sinn, den Hochschulen selbst überlassen zu wollen, wie sie ihre studentischen Hilfskräfte bezahlen oder ob sie diesen Angebote auch zur didaktischen Weiterbildung machen. Aus unserer Sicht gehört die Weiterbildung des Personals schlicht zum Kerngeschäft einer jeden Hochschule, und deshalb gehört sie ins Hochschulgesetz, wie es ja auch der Fall war, als es hier im Hause noch eine Mehrheit gab, die Lehre und Forschung als eine öffentliche Aufgabe begriffen hat.
Das haben Sie geändert, liebe Kolleginnen und Kollegen von Schwarz-Gelb, im Namen der sogenannten Freiheit, und sich damit an dieser Stelle auch aus der Verantwortung verabschiedet.
Ähnliches gilt für die Bezahlung der studentischen Hilfskräfte mit dem Ergebnis, dass die Hochschulen die Beschäftigung und die Bezahlung von studentischen Hilfskräften nicht an den Bedürfnissen von Forschung und vor allem Lehre orientieren, sondern an den Erfordernissen des Marktes, wie es immer so schön heißt.
Wir hingegen fordern schon seit Langem einen eigenständigen Tarifvertrag für den Wissenschaftsbereich, und zwar nicht nur für die studentischen Hilfskräfte, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, sondern für alle Beschäftigten bis hin zu den Professorinnen und Professoren.
Wir fordern einen Tarifvertrag, der nicht nur die Bezahlung regelt, sondern auch die vielen Besonderheiten der Arbeitsverhältnisse in Forschung und Lehre berücksichtigt – von den Arbeitszeiten bis hin zu der Frage, wer unter welchen Bedingungen Zugang zu welchen Ressourcen der Hochschule hat.