Protocol of the Session on December 5, 2007

warum wir diesen Gesetzentwurf nicht mittragen können. Darum lassen Sie mich das kurz begründen.

(Unruhe – Glocke)

Wir haben in der Anhörung am 5. September deutlich vor Augen geführt bekommen, dass es sehr wohl Sinn macht, die bisher in verschiedenen Vorschriften geregelten Tatbestände in einem einheitlichen Gesetz zusammenzufassen. Ziel muss es sein, größere Transparenz herzustellen und durch eine Angleichung an die Rechtsverhältnisse in anderen Bundesländern für mehr Klarheit zu sorgen.

Für die SPD-Fraktion sind dabei zwei Aspekte von besonderer Bedeutung. Die Bürgerinnen und Bürger, die entsprechende Orte zur Regeneration aufsuchen, erwarten spezielle qualitätsgesicherte Gesundheitsangebote. Die staatliche Anerkennung muss also Garant dafür sein, dass diese Angebote auf gesicherten Qualitätsstandards fußen. Zum anderen müssen wir die wirtschaftliche Bedeutung der Kurorte und Heilbäder im Blick haben. Diese Orte verzeichnen in NordrheinWestfalen allein zehn Millionen Übernachtungen und machen einen Jahresumsatz von 3,3 Milliarden € aus.

Wenn wir also ein modernes Gesetz auf den Weg bringen wollen, müssen wir dafür Sorge tragen, dass einerseits die bestehenden anerkannten Orte geschützt werden, andererseits aber auch neue Orte Chancen bekommen. Sie alle haben sich im Interesse ihrer Patientinnen und Patienten einer regelmäßigen Qualitätskontrolle zu unterziehen, um die Kureffekte und Kurerfolge zu sichern und zu verbessern.

Die Anhörung hat unseres Erachtens eindeutig zutage gefördert, dass eine Abkehr vom Arzneimittelgesetz hin zum Medizinproduktegesetz bei Heilbädern und Orten mit Peloid- oder MoorKurbetrieb einen großen bürokratischen und finanziellen Aufwand zur Folge hätte, den niemand wollen kann, zumal er die Sicherheit für die Patienten nicht erhöht.

Daher hatten wir eine entsprechende Änderung beantragt. Die Koalitionsfraktionen sahen dies ebenso und haben dazu ebenfalls eine Änderung vorgeschlagen, die im Kern mit der unseren identisch ist. Auch wenn Sie unseren Vorschlag abgelehnt haben: Wir freuen uns, dass CDU und FDP ihre Verantwortung als Mehrheit endlich einmal wahrnehmen und tatsächlich Konsequenzen aus einer Anhörung ziehen, sodass wir uns nicht nach dem Prinzip verhalten „Wie du mir, so ich dir“, sondern wir haben Ihrer Fassung im Ausschuss zugestimmt.

Was aber die Option für die Zukunft anbetrifft, ist leider wenig bewegt worden. Nicht einmal die von den Grünen vorgeschlagene Ermächtigung der Landesregierung, gleichsam modellhaft über das Gesetz hinausgehende Anerkennung aussprechen zu können, wurde von Ihnen angenommen. CDU und FDP trauen ihrem Minister offensichtlich nicht zu, verantwortlich zu entscheiden.

(Beifall von Barbara Steffens [GRÜNE])

In Rheinland-Pfalz war man ein bisschen mutiger. Dort hat man abweichend von den sogenannten Begriffsbestimmungen einen Felke-Kurort aner

kannt. Auch in Bayern ging man über die bundeseinheitlichen Begriffsbestimmungen hinaus und verankerte einen Schroth-Kurort.

Völlig auseinander liegen wir bei allen anderen Änderungswünschen der Koalitionsfraktionen in den Artikeln 2 bis 12. Dort können Sie es sich nämlich nicht verkneifen, der Verwaltungsstrukturreform vorzugreifen. Solange aber die Änderungen der Verwaltungsstruktur noch nicht rechtsverbindlich umgesetzt sind, kann unseres Erachtens bei nachgelagerten Gesetzen das Inkrafttreten nicht bereits unterstellt werden. Wie das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16. November zeigt, kann der Weg bis zur Umsetzung noch sehr steinig sein. Er kann sich vielleicht sogar selbst infrage stellen. Da ich davon ausgehe, dass man hier gleichwohl so beschließen wird, bitte ich das Präsidium, dies rechtlich zu prüfen und die Entscheidung gegebenenfalls zu beanstanden, bevor die Gerichte es tun müssen.

Ich denke, auch ich habe mich kurz gefasst und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Danke schön, Frau Gebhard. – Der nächste Redner, Herr Dr. Romberg, hat seine Rede auch zu Protokoll gegeben. (Siehe Anlage 4)

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Das ist sehr lo- benswert! – Britta Altenkamp [SPD]: Das ist menschenfreundlich!)

Als nächste Rednerin hat Frau Steffens von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat soeben eine Menge Punkte zum Kurorte-Gesetz genannt, gerade zur Notwendigkeit, warum man in Kurorten und für Kurorte im Interesse der Patienten und Patientinnen, der Gäste und aller anderen, die die Kurorte aufsuchen, Schutz und Sicherheit im Sinne von Qualitätssicherung braucht.

Aber ich glaube – deswegen haben wir als Grüne im Beratungsverfahren als Konsequenz aus der Anhörung einen Änderungsantrag gestellt –, dass wir in Nordrhein-Westfalen mehr brauchen, als nur einen Bestandsschutz der bisher bestehenden Kurorte. Wir haben in der Anhörung deutlich gehört, dass es Konkurrenz und zum Teil auch Abwehr der bestehenden Kurorte gegenüber neuen Methoden, neuen Anwendungen und neuen Standorten gibt. Das hat natürlich etwas damit zu tun, dass die bestehenden Kurorte ihre eigenen

Pfründe wahren und ihr Geschäft nicht mit anderen teilen wollen.

Wir Grüne haben einen Änderungsantrag gestellt, der keine Öffnung hin zu allem, sondern eine Öffnung im Sinne des Qualitätsschutzes darstellt.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Denn wir hatten das Vertrauen zum Minister und wollten die Landesregierung bzw. den Minister ermächtigen, über anerkannte Verfahren und über anerkannte neue medizinische Konzepte auch über das hinaus, was abschließend im Kurortegesetz geregelt ist, Orten und Standorten die Möglichkeit zu geben, Kurort zu werden. Damit hätten wir sowohl das Bewahren des Alten auf der einen Seite als auch auf der anderen Seite die Öffnung hin zu neuen Methoden.

Ich finde es sehr schade, dass sich die Koalitionsfraktionen dem versperrt und die Tür nicht geöffnet haben. Denn ich meine, dass das Ministerium damit sehr wohl verantwortungsbewusst umgegangen wäre und nicht ins Blaue hinein sämtliche Standorte in Nordrhein-Westfalen, die vielleicht Wellness-Standorte im weiteren Sinne sind, zu Kurorten gemacht hätte.

Deswegen finde ich es sehr bedauerlich, dass wir diese Öffnung nicht haben und dass andere Bundesländer uns leider in diesem Bereich – Bayern und Rheinland-Pfalz sind gerade genannt worden – eine Nase voraus sind und andere Angebote machen, die anerkannt sind, während bei uns Kommunen – gerade auch einige, die in der Anhörung vertreten waren – herausfallen und nicht Kurorte werden können, bloß um den Bestandsschutz für bestehende Kurorte zu sichern. Das finde ich zutiefst bedauerlich.

Von daher ist das auch in meinen Augen kein Kurortegesetz, sondern ein Kurortebestandsschutzgesetz und keine Öffnung hin zu Neuem. Da hätte ich mir doch etwas anderes gewünscht.

Ich kann es auch nicht verstehen, dass Sie als Minister, Herr Laumann, nicht versucht haben, mit Ihren Fraktionen ins Gespräch zu kommen und die Öffnung zu erreichen. Denn die Argumente, die in der Anhörung genannt worden sind, sind zum Teil auch aus Ihrem Haus immer wieder zu hören gewesen, nämlich dass man die Öffnung hin zu neuen Methoden braucht. Von daher ist es absolut unverständlich, dass Sie hier nur ein reines Bestandsschutzgesetz machen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Steffens. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Laumann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wahrheit ist: Im bisherigen Kurorterecht waren die Regelungen unübersichtlich und an vielen Stellen verteilt. Im neuen Gesetz werden sie deshalb gestrafft und zusammengeführt. Es wird in Zukunft jedem auf Anhieb klar sein, welche Voraussetzungen beigebracht werden müssen, um zum Beispiel das Prädikat „Kurort“ zu erzielen.

Die Standards für Kurorte werden durch das Gesetz so gestaltet, dass sie aktuellen Erfordernissen entsprechen. Ein Haus des Gastes mit Ruheräumen und Lesezimmer, wie es früher verlangt wurde, wird heute kaum noch von jemandem genutzt. Gefragter sind zum Beispiel mehrfunktionale Begegnungsräume, wie es sie oft schon als Gemeindezentren und Bürgerbegegnungsstätten gibt.

Eine weitere Neuerung ist die Ergänzung von Artbezeichnungen, zum Beispiel Ort mit HeilquellenKurbetrieb, Ort mit Heilstollen-Kurbetrieb oder Ort mit Peloid- oder Moor-Kurbetrieb. Diese Kennzeichnungen gibt es auch schon in den Gesetzen anderer Länder.

Auch regelmäßige Kontrollen der Anerkennungskriterien sind im Interesse des guten Rufs leistungsfähiger Heilbäder unbedingt notwendig. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich sicher sein, dass sie, wenn sie zum Beispiel in einem Heilbad oder in einem Kneipp-Kurort sind, mit einem hohen medizinischen Niveau und einer sehr guten touristischen Infrastruktur rechnen können.

Orte, die dauerhaft die Anerkennungskriterien nicht erfüllen, laufen Gefahr, ihr Prädikat zu verlieren. So sind regelmäßige Überprüfungen der Eigenschaften des Klimas und der Luft notwendige Aufgaben, die bereits seit Jahrzehnten in den Standards des Deutschen Heilbäderverbandes festgeschrieben sind. Alle Gäste, insbesondere die Kurgäste, haben ein großes Interesse an der Gewährleistung einer dauerhaften Qualitätssicherung. Daran sind selbstverständlich auch die Orte mit Kurprädikaten selbst interessiert.

Die Anhörung im federführenden Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 5. September 2007 hat ganz überwiegend Zustimmung zu den neuen gesetzlichen Bestimmungen ergeben. Alle Anregungen sind sehr sorgfältig geprüft worden.

Soweit erforderlich, wurden Anpassungen vorgenommen.

Unter den Beteiligten war insbesondere strittig, ob die im Gesetz festgeschriebenen Prädikate der Kurorte hinreichend sind oder ob es einer Eröffnungsklausel bedarf. Dank einer verkürzten Berichtspflicht kann dieses Thema schnell wieder aufgegriffen werden, wenn dies nötig ist. Bereits Ende 2010 soll dem Landtag dargelegt werden, welche Erfahrungen mit dem neuen Gesetz gemacht wurden, und insbesondere, ob die Einführung weiterer Artbezeichnungen und Prädikate geboten ist.

Der Gesundheitsstandort Nordrhein-Westfalen braucht moderne und leistungsfähige Kurorte. Das neue Kurortegesetz ist dazu ganz sicherlich ein erster Schritt in die richtige Richtung.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass wir die Beratung schließen können.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/5582, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/4298 in der vom Ausschuss beschlossenen Fassung anzunehmen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Nichtteilnahme des fraktionslosen Kollegen Sagel angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.

Ich rufe auf:

4 Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – (KHGG NRW)

Gesetzentwurf

der Landesregierung

Drucksache 14/3958

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit,

Gesundheit und Soziales

Drucksache 14/5583

Entschließungsantrag

der Fraktion der SPD