Drittens ist dieses Kinderbildungsgesetz auch deshalb überfällig, weil wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Finanzierungssystem dazu geführt hat, dass sich die Kirchen flächendeckend aus dem System zurückgezogen haben und wir als Landesgesetzgeber unseren Haushalt aufgrund der Bugwellen nicht mehr seriös planen konnten.
Diese drei Probleme und Herausforderungen sind seit Jahren bekannt; ich sage sogar: Sie sind seit über einem Jahrzehnt bekannt. Aber die zuständigen Fachminister – ob sie Müntefering, Horstmann, Fischer oder Schäfer hießen – haben sich diesen Problemen nicht angenommen.
Sie haben das Problem nicht gelöst. In Wahrheit haben sie nichts getan. Die Sozialdemokraten stellen sich jetzt hin und kritisieren dieses Gesetz.
Sie haben nichts getan. Sie haben sich an Kabinettsbeschlüssen aufgehalten, aber wenn es um tatsächliches Regierungshandeln ging, sind Sie tatenlos geblieben. Jetzt reiben Sie sich an Armin Laschet – übrigens auch mancher aus der dritten Reihe aus dem kommunalpolitischen Umfeld; das tut sogar mancher aus der Union.
(Lebhafte Zurufe von der SPD – Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Sie waren ja immer treu an seiner Seite! – Anhaltende Unruhe – Glocke)
Herr Lindner, Sie haben selbstverständlich das Wort. Aber manches trägt ja auch zur Lebendigkeit des Parlaments bei. Ich nehme an, das ist auch die Absicht Ihrer Rede.
Mancher reibt sich jetzt an Armin Laschet. Das sind aber überwiegend diejenigen, die keine Ahnung vom Thema haben, die die Szene überhaupt nicht kennen und die glauben, man könne mal eben so par ordre de Mufti von Düsseldorf aus verordnen, wie ein solches Kinderbildungsgesetz formuliert werden soll.
Wer Politik für Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen macht, muss aber berücksichtigen, dass unsere Kindergartenlandschaft mit 9.500 Einrichtungen in 396 Kommunen
sehr differenziert ist. Nichts ist miteinander vergleichbar. Jede Regelung auf Landesebene wirkt sich örtlich unterschiedlich aus.
Im Übrigen haben nicht einmal die Träger, die Kommunen gleiche Interessen – ob es eine kreisangehörige oder eine kreisfreie Stadt ist, ob es eine Elterninitiative ist, eine Einrichtung der AWO oder der Kirche. Hierfür ein Gesetz im Konsens mit den Trägern in einem beispiellos offenen und transparenten Verfahren zu gestalten, ist ein Verdienst von Armin Laschet und dieser Koalition. Wir danken dem Fachminister für sein Engagement. Damit kein falscher Eindruck entsteht!
Wir haben allerdings – auch als FDP – prüfende Fragen an den Konsens gestellt. Das gehört zu einem offenen Klima in einer Koalition.
Die FDP hat zum Beispiel nach der Anhörung gefragt, ob wir mehr Planungssicherheit für die Träger und verbindlichere pädagogische Standards brauchen. Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner, der Union, haben wir eine Antwort auf diese Frage erarbeitet:
Wir machen uns das Einrichtungsbudget, das von der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien und öffentlichen Wohlfahrtspflege vorgeschlagen worden ist, zu Eigen, damit wir Planungssicherheit haben.
Wir machen die pädagogischen Standards verbindlicher, indem wir die Gruppenparameter, die bislang nur rechnerisch verstanden worden sind, jetzt auch als Orientierung für die tatsächliche Gruppenarbeit vorgeben.
Die FDP hat eine zweite Prüffrage gestellt: Wie sieht die Gegenleistung der kirchlichen Träger für die Entlastung um etwa 105 Millionen € aus?
Darauf haben wir geantwortet: Wir gehen davon aus, dass die Kirchen alles unternehmen werden, um weitere Gruppenschließungen zu verhindern und um sich aktiv am Ausbau der UnterDreijährigen-Betreuung zu beteiligen. Das verbinden wir mit einer vereinfachten Verwendungsnachweisführung, damit sichergestellt ist, dass die zusätzlichen Landesmittel im System der Kindertageseinrichtungen verbleiben und nicht in den Kassen der Generalvikare landen.
Drittens haben wir gefragt, ob wir mit den zusätzlichen Bundesmitteln einen verstärkten und beschleunigten Ausbau der Betreuungsplätze für die unter Dreijährigen stemmen können. Nach anfänglichem Zögern der Union haben wir vereinbart, dass wir den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nunmehr ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 vom dritten auf den zweiten Geburtstag vorziehen.
Das ist ein familienpolitischer Quantensprung. Wir sind das zweite Bundesland im Westen, das einen solchen Rechtsanspruch verwirklicht. Das ist sonst nur in Rheinland-Pfalz der Fall. NordrheinWestfalen ist dabei, von seiner Schlusslichtposition bei der frühkindlichen Bildung und Betreuung aus eine Aufholjagd zu starten. Wenn wir das Gesetz verabschiedet haben werden, haben wir das modernste Schulgesetz und das freiheitlichste Hochschulgesetz, ergänzt um die kinder- und familienfreundlichste Rechtsgrundlage in Elementarbereich.
Ich sage Ihnen noch etwas: Sie haben durch Desinformation und durch ideologischen Nebel, der aber von Sozialdemokraten kam, Wolfgang Jörg, vielfach versucht,
Dann wird deutlich werden, dass sich all das, was von der Opposition an Befürchtungen und Kritik vorgetragen worden ist, in ideologischen sozialdemokratischen Nebel auflösen wird. – Vielen Dank.
(Beifall von FDP und CDU – Britta Alten- kamp [SPD]: Ihr seid zu spät aufgestanden! Das ist euer Problem!)
Vielen Dank, Herr Kollege Lindner. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Kollegin Asch das Wort.