Protocol of the Session on October 24, 2007

Die steuerrechtlichen Möglichkeiten, die im alleinigen Zuständigkeitsbereich des Landes liegen, sind ja schon seit etlichen Monaten in Kraft gesetzt. Ich erinnere nur an den Katastrophenerlass des Finanzministeriums.

Bei den weiterreichenden steuerlichen Regelungen analog des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes sitzen allerdings die Länderfinanzminister und der Bundesminister für Finanzen, der Ihnen in Person ja mehr als bekannt ist, mit im Boot. Alle haben freundlich abgewunken, sodass es keine Mehrheit für den Vorschlag der nordrhein-westfälischen Landesregierung gab, die steuerrechtlichen Regelungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes in Gänze umzusetzen.

Dennoch ist es der Landesregierung nach intensiven Verhandlungen gelungen, für die Betroffenen doch noch steuerlich begünstigende Regelungen zu finden. Ich möchte an dieser Stelle die Hartnäckigkeit unseres Umweltministers Eckhard Uhlenberg erwähnen

(Beifall von der CDU)

und im Sinne der Betroffenen herzlich Danke sagen.

Ich gehe jetzt auf die Details der Steuererleichterungen nicht ein, weil ich annehme, dass der Herr Minister das im Einzelnen tun wird. Deshalb will ich hier Zeit sparen, indem wir Ihnen nicht beide das Gleiche vortragen.

Insofern kommen Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren der SPD-Fraktion, mit Ihrem heutigen Antrag, endlich Steuererleichterungen für die Betroffenen umzusetzen – ich sagte es bereits eingangs –, wieder zu spät. Wenn Sie an einer der zahlreichen Veranstaltungen, die Minister Uhlenberg in den letzten Wochen und Monaten vor Ort im Schadensgebiet bei den Waldbauernverbänden wahrgenommen hat, teilgenommen hätten, wüssten Sie auch, dass sich der Minister bereits deutlich geäußert hat, in enger Abstimmung mit den Waldbesitzerverbänden zu prüfen, ob und, wenn ja, wie eine Initiative zu einer Flexibilisierung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes erfolgreich sein kann.

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Kuschke?

Frau Kollegin, ich will ja vieles, was Sie vortragen, gar nicht in Abrede stellen. Aber wir sind jetzt neun Monate nach Kyrill. Neun Monate ist ja fast eine symbolische Zeit. Glauben Sie denn nicht, dass es jetzt wirklich Zeit wird, nicht nur nachzudenken, sondern im Bundesrat als Land Nordrhein-Westfalen die Initiative zu ergreifen?

Aber, sehr geehrter Herr Kollege, wir kommen beide aus der Region. Wissen Sie, dass uns in den letzten Monaten alles andere beschäftigt hat – ich gehe davon aus, das Ministerium auch –, als diese Initiative zu ergreifen?

(Wolfram Kuschke [SPD]: Sie waren nicht al- le im Wald!)

Ich finde es auch sehr wichtig, dass die Waldbesitzer mit ins Boot genommen werden. Fragen Sie die einmal, ob sie damals über so eine Geschichte diskutieren und streiten wollten. Das wollen sie jetzt, nachdem sie ihre Arbeit im Wald erledigt haben. Insofern ist es jetzt auch der richtige Zeitpunkt.

Sie sehen also, verehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, Ihr Antrag ist schon längst überholt. Zwecks allgemeiner Arbeitserleichterung in diesem Hohen Haus, über die sich vermutlich alle freuen würden, rate ich Ihnen: Ziehen Sie Ihren Antrag einfach zurück. – Danke schön.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Brunert-Jetter. – Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Ellerbrock das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Forstschäden-Ausgleichsgesetz ist ein Themenkomplex, der uns in fachlichen Kreisen schon seit längerer Zeit beschäftigt. Mein Kollege aus dem Innenausschuss fragte, was wir mit dem FSAG, Feuerschutzausgleichsgesetz, machen würden. Daraufhin habe ich gesagt: Nein, nein, das ist etwas viel Wichtigeres. Hier geht es nämlich um die Waldbauern.

Wir haben ja zur Kenntnis nehmen müssen, dass für Baden-Württemberg in einer bestimmten Situation die Solidarität der Bundesländer gegeben

war. Das konnte hier nicht erreicht werden. Das ist bedauerlich. Das muss man festhalten. Die damalige Solidarität, die wir bei Kyrill auch für Nordrhein-Westfalen eingefordert haben, ist auf Bundesebene nicht herzustellen gewesen. Das ist bedauerlich, aber das ist so.

Jetzt kann man natürlich sagen: Do ut des. Jetzt werden wir auch irgendwie nickelig und versuchen, hier gegenzuhalten. Ich glaube, das wird uns nicht weiterführen. Wir müssen hier den Dialog mit den anderen Bundesländern suchen. Das ist, glaube ich, der richtige Weg.

Wenn man sich den Antrag, der von Herrn Kuschke begründet worden ist, vor Augen führt, hat Frau Kollegin Brunert-Jetter zu den Einschlagsbeschränkungen, glaube ich, das gesagt, was dazu zu sagen ist.

Hinsichtlich der steuerlichen Regelungen ist festzustellen, dass gerade kleine und mittlere Betriebe heute eine erhebliche Förderung erfahren und das Forstschäden-Ausgleichsgesetz sinnvoll nutzen können. Das ist also in Ordnung. Die großen Betriebe müssen allerdings andere Wege gehen. Sicherlich kann man darüber diskutieren, ob das richtig ist oder nicht. Gleichwohl hat mir der Finanzminister gerade im Gespräch noch einmal versichert, dass hier, was die Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen angeht, für die kleinen und mittleren Betriebe großzügige Lösungen gefunden werden. Das sollten wir alle begrüßen.

Was die in der Zuständigkeit des Landes liegenden steuerrechtlichen Möglichkeiten angeht – ob es nun der sogenannte Katastrophenerlass ist, worauf Frau Brunert-Jetter ja eingegangen ist, oder die Anwendung von § 34 b Einkommensteuergesetz –, ist das ja alles ganz positiv gelaufen.

Der Kollege Kuschke hat noch einmal begründet, dass man präventiv arbeiten müsse hinsichtlich des Vorhaltens von Nasslagerplätzen, dass man sie zumindest reaktivieren können sollte. Das halte ich für eine sinnvolle Überlegung. Darüber sollten wir nachdenken, damit es bei einem solchen Sturm nicht wieder länger dauert, bis solche Nasslagerplätze reaktiviert werden können.

Wie wir Reservefinanzmittel aufbauen, halte ich allerdings für problematisch. Das Jährlichkeitsprinzip ist eine Problematik. Vielleicht lässt sich da aber auch über eine flexible Gestaltung geltenden Rechts etwas machen. Das müssen wir noch einmal überlegen.

Unstrittig ist, Herr Kollege – das gilt sicherlich auch für meine Kollegen von der CDU –, dass wir nach wie vor Ja zum Cluster Holz sagen. Aner

kennung: ja. Allerdings muss man auch da wieder vorsichtig sein. Was versteht man darunter? Es gibt ja manche im Cluster Holz verankerte Betriebe, die zuvörderst wieder neue Subventionen im Kopf haben. Sie sind, glaube ich, auch nicht so geneigt, sich auf diesen Weg zu begeben. Das muss man sicherlich sehr sorgfältig prüfen.

Sie, Herr Kuschke, haben eben eine Formulierung benutzt, bei der ich sehr hellhörig geworden bin. Sie haben gesagt, wir müssten das alles flexibilisieren. Die FDP tritt in großem Umfang für eine Flexibilisierung geltenden Rechts ein. Jawohl, das ist richtig.

Wenn ich allerdings in Ihrem Antrag lese, dass das FSAG zu einem neuen Instrument entwickelt und neu konzipiert werden kann, mit dem Opfern von Klimaschäden flexibel und unbürokratisch geholfen werden kann, dann muss man sich diese Formulierung einfach einmal auf der Zunge zergehen lassen. Damit machen wir ein Fass ohne Boden auf. Wir öffnen einen nicht kalkulierbaren Problemkreis. Wir haben keine hinreichende Bestimmtheit. Ich habe ganz große Bedenken, weil dieser Bereich sehr schnell ideologisch besetzt werden kann. Deswegen habe ich damit ganz große Probleme.

Wir werden sicherlich die Möglichkeit haben, im Ausschuss noch darüber zu reden. Ich sehe wirklich gute Ansätze. Ich habe aber große Probleme damit, ein Fass ohne Boden ohne hinreichende Bestimmtheit aufzumachen.

Wir haben eben allen Leuten gedankt. Ich möchte nicht schon wieder außerhalb der Reihe stehen. Ich danke dem Minister für die Ausübung seiner Tätigkeit, zu der er sich per Amtseid verpflichtet hat. Ich bedanke mich aber auch dafür, dass Sie das getan haben, was die Koalitionsfraktionen von Ihnen erwartet haben. Sie sind Ihrer Arbeit nämlich erfolgreich und zukunftsorientiert nachgegangen. Dafür noch einmal herzlichen Dank.

Schönen Dank. – Sie haben Ihre Redezeit zwar ausreichend beansprucht, aber ich frage dennoch, ob Sie noch eine Frage von Herrn Kuschke zulassen wollen.

Na gut, dann machen wir das. Aber kurz, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Das mache ich. – Herr Kollege, würden Sie mir zustimmen, dass Hochwasserschutz und

Küstenschutz Beispiele sein können, anhand derer wir auch über klimawandelbedingte Schäden diskutieren müssen, die bei Orkanen auftreten können? Das sind Beispiele, die uns vor Augen schweben, wenn man präventiv und finanzielle Vorsorge tragend an diese Dinge herangeht.

Herr Kollege Kuschke, ich finde es ausgesprochen angenehm, dass Ihre Gedanken, die Sie jetzt vorgetragen haben, schon tief in den Haushaltsplanüberlegungen des Landes verankert sind. Man hat dem Umweltminister aus dem Investitionsfonds einen Betrag von 10 Millionen € bereitgestellt, durch den die von Ihnen dargestellte Problematik einer Lösung zugeführt werden soll.

Deswegen bin ich sicher, dass der Umweltminister im Ausschuss demnächst sehr intensiv darüber berichten wird, wie zukunftsorientiert die von Ihnen dargestellten Problemkreise auch heute schon im Haushaltsplan 2008 des Landes Nordrhein-Westfalen verankert sind. – Schönen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Ich bedanke mich, Herr Kollege Ellerbrock. – Jetzt hat Herr Minister Uhlenberg das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war heute schon eine sehr sachliche Debatte zum Thema Kyrill. Ich erinnere mich an die Debatte, die im März im Landtag stattgefunden hat. Da hörte sich das anders an. Damals klang es so, als ob der Umweltminister von Nordrhein-Westfalen die Bäume im Sauerland umgeworfen hätte und sich keiner so richtig darum kümmern würde.

Nein, meine Damen und Herren, Kyrill war sicherlich eine besonders große Herausforderung für uns. So etwas hat es in Nordrhein-Westfalen vorher noch nicht gegeben: 16 Millionen Festmeter Holz liegen dort. Bei dem besonderen Einsatz von Waldbauern und Forstarbeitern gab es auch sehr tragische Ereignisse. Es gab sehr viele Verletzte und auch Tote. Das ist richtig.

Wir werden das ganze Thema Kyrill sicherlich noch einmal in Ruhe im Plenum aufarbeiten. Die Landesregierung und die Landesforstverwaltung haben ihre Schulaufgaben gemacht. Es war eine besondere Herausforderung. Wir sind dieser besonderen Herausforderung in den einzelnen Bereichen aber auch gerecht geworden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte mich bei den Koalitionsfraktionen und beim Finanzminister noch einmal sehr herzlich für die Unterstützung bedanken, dass die Finanzmittel für Südwestfalen und für die anderen Bereiche im Zusammenhang mit Kyrill für die nächsten Jahre zur Verfügung gestellt worden sind. Das war keine Selbstverständlichkeit. In einer Presseerklärung der SPD-Fraktion stand, dass dieses Geld eigentlich in die falsche Region fließe. Von daher ist das heute schon viel sachlicher. Darüber freue ich mich.

Dass wir den Europäischen Solidaritätsfonds so erfolgreich umgesetzt haben und 91 Millionen € nach Nordrhein-Westfalen bekommen, ist auch keine Selbstverständlichkeit. Natürlich halten wir am Clusterholz fest. Das sind alles Dinge, die wir in der nächsten Zeit weiterentwickeln.

Zum Forstschäden-Ausgleichsgesetz lassen Sie mich nur wenige Bemerkungen machen. Das Forstschäden-Ausgleichsgesetz besteht aus zwei Teilen. Es geht einmal um die Vorschriften zur Regulierung des Holzmarktes, zum Beispiel bei der Beschränkung des Holzeinschlages. Zum anderen geht es um den steuerlichen Teil. Dieses Gesetz muss in jedem einzelnen Schadensfall durch eine Rechtsverordnung zur Anwendung gebracht werden. Dies kann wirklich nur mit Zustimmung des Bundesministers für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz, des Bundeswirtschaftsministers und der Mehrheit des Bundesrates geschehen. Das war ein schwieriger Prozess.

Tatsache ist, in diesem konkreten Fall bei uns in Nordrhein-Westfalen waren weder die Mehrheit der Bundesländer noch die zuständigen Bundesministerien bereit, eine Initiative NordrheinWestfalens zu unterstützen. Dies war absolut chancenlos. Das hängt mit der Regulierung des Holzmarktes zusammen. Die Holzströme sind heute global. Es sind keine nationalen und europäischen Märkte mehr. Niemand war bereit, diesen Holzmarkt durch das ForstschädenAusgleichsgesetz durcheinanderzubringen. Die Mehrheit des Bundesrates hätte zustimmen müssen. Weder die Mehrheit der Bundesländer noch die zuständigen Bundesminister waren bereit, dies zu machen und Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Das war chancenlos.

Vor diesem Hintergrund war es früh das Ziel der Landesregierung, den betroffenen Waldbesitzern in der Form zu helfen, dass die wesentlichen steuerlichen Tatbestände des ForstschädenAusgleichsgesetzes zur Anwendung kommen.

Wir hatten Ende März – unter anderem nach Gesprächen mit dem Bundesfinanzminister – allen Grund, anzunehmen, dass eine entsprechende Initiative Nordrhein-Westfalens erfolgversprechend sei. Dies haben wir der Öffentlichkeit auch mitgeteilt, um den vom Sturm heimgesuchten Betrieben auch im Bereich der Steuerpolitik eine Perspektive zu geben.

Dass die Suche nach einer guten steuerlichen Lösung für die geschädigten Waldbesitzer schließlich schwieriger war, als ursprünglich von mir erwartet, leugne ich nicht. Ich kann wohl sagen, ich habe einige schlaflose Nächte bei diesem Thema gehabt.

Es wäre in der Tat eine Katastrophe gewesen, wenn wir Geld aus dem Europäischen Solidaritätsfonds oder aus Landesmitteln für die öffentliche Infrastruktur zur Verfügung gestellt hätten, es für die Waldbauern aber keine Regelung gegeben hätte. Die Waldbauern sind die wirklich Geschädigten, weil sie auf einmal sehr viel Holz auf den Markt bringen, was steuerlich abgeschöpft wird. Ganze Existenzen sind für Jahrzehnte vernichtet worden.