Bei der Umsetzung des vorhandenen Personals wird das zuständige Ministerium dafür sorgen, dass die berechtigten Belange der Beschäftigten soweit als möglich berücksichtigt werden. Durch die Einbeziehung der Betroffenen wird erreicht, dass sich die Umstellung sozialverträglich gestaltet und es zu Härtefällen, die sich sicherlich nicht werden vermeiden lassen, nur in ganz geringem Maße kommen wird.
Schließlich weise ich noch darauf hin, dass auch die kommunalen Belange berücksichtigt werden und sich die Kommunen auch schon auf diese neue Aufgabe vorbereiten.
Nun noch ein paar Worte zum Entschließungsantrag der Grünen. Dazu möchte ich Folgendes anmerken: Er wiederholt nur hinlänglich Bekanntes und bereits Vorgetragenes, das aber auch dadurch nicht richtiger wird, dass es hier dauernd wiederholt wird. Zu den einzelnen Problemen habe ich gerade schon vorgetragen, sodass ich das nicht noch einmal wiederholen muss.
Die CDU-Fraktion wird dem Entschließungsantrag der Grünen daher nicht zustimmen, wohl aber dem vorliegenden Gesetzentwurf. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Schmitz. – Als nächster Redner hat nun für die Fraktion der SPD der Kollege Körfges das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nicht versprechen, dass ich es ebenso kurz mache. Das mag daran liegen, dass wir uns als Oppositionsfraktionen in der Anhörung kein Beispiel an diesen drei Affen genommen haben: nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Denn das, was der Kollege Schmitz gerade vorgetragen hat, entspricht genau diesem Leitbild, meine Damen und Herren. Sie waren offensichtlich bei der Anhörung in der falschen Veranstaltung.
Schon das, was Sie über das Gesetz schreiben, Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur, ist, gelinde gesagt, Etikettenschwindel und unrichtig. Von Straffung kann keinesfalls die Rede sein. Vielmehr haben wir einen genau umgekehrten Sachverhalt. Dieses Gesetz ist nicht durchdacht, handwerklich schlampig gemacht, mit den Kommunen nicht abgestimmt und stößt auf den erbitterten Widerstand von betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, meine Damen und Herren.
Wir fragen uns mit mehr als 65.000 Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes nach wie vor: Wo liegen Ihre Motive für die Zerschlagung der nachgewiesenermaßen gut funktionierenden Versorgungsverwaltung in Nordrhein-Westfalen, meine Damen und Herren?
Es ist doch bemerkenswert und, bezogen auf die Verwaltung, keine Selbstverständlichkeit, dass sich die Kunden dieser Fachverwaltung, insbesondere Menschen, die von schweren und schwersten Behinderungen betroffen sind, sämtliche Fachverbände und die Vertreter der Sozialgerichtsbarkeit so deutlich gegen Ihre Pläne ausgesprochen haben.
Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, auch wenn Sie bekanntermaßen gegen fachliche Argumente immun sind und Anhörungen ohne jede Reaktion an sich vorbeiziehen lassen,
kommen Sie nicht daran vorbei, uns und der Öffentlichkeit die Frage nach dem Grund und den Folgen Ihres Handelns zu beantworten.
Selbst Wissenschaftler, die Ihrem Vorgehen aufgeschlossen gegenüberstehen, haben festgestellt, dass eine Kommunalisierung aus verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Sicht nicht zwingend ist. Die kommunalen Spitzenverbände rügen, und zwar unisono, die jetzt schon absehbaren Verstöße gegen das Konnexitätsgebot in unserer Landesverfassung.
Der Präsident des Landessozialgerichtes befürchtet, die Arbeit, die bisher von ihm und seiner Fachgerichtsbarkeit erledigt wurde, könne in Zukunft nicht mehr so gut geleistet werden. Die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung – dazu haben Sie bis jetzt in allen Diskussionen, in allen Debatten kein Wort verloren – und die Rechtssicherheit werden mit Fug und Recht von den Betroffenen in den Mittelpunkt der Erwägungen gestellt. Und, meine Damen und Herren, was aus dem Personal wird und wie Sie mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgehen, bleibt zumindest nach außen unklar.
Derzeit laufen Gespräche. Nachfragen, auch aus dem Kreis des Parlamentes, bleiben unbeantwortet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter greifen zum letzten Mittel und rufen jetzt schon wegen des Verstoßes gegen Mitbestimmungsregelungen und anderer Dinge die Gerichte an. Das ist kein geordnetes Verfahren. Das ist Chaos pur, was Sie da veranstalten. Es ist keine Reform. Es ist, schlicht und einfach gesagt, Murks.
Leute, von denen Sie etwas lernen könnten, zum Beispiel Regierungsvizepräsidenten oder Leiterinnen oder Leiter von Versorgungsverwaltungen, bekommen einfach in der Anhörung einen Maulkorb aufgesetzt. Sie durften ganz offensichtlich nämlich an der Anhörung nicht teilnehmen.
All das zeigt nur eines: Sie folgen nur ideologischen Vorgaben und ignorieren Sachverstand. Sie gehen sogar so weit und diffamieren – ich erinnere an die letzte Debatte zu dem Thema – hochqualifizierte Mitarbeiter, indem Sie ein Bild von Ärmelschonern und Strickjacken in der Verwaltung an die Wand werfen, und dieses, bezogen auf eine Fachverwaltung, bei der auch Sie froh wären, wenn sich die Kommunen in Zukunft ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedienen könnten.
Meine Damen und Herren, das ist kein Fortschritt, das ist nicht zielführend. Lassen Sie mich – ich fand das nämlich sehr treffend – Frau Servos von der Selbsthilfe Behinderter e. V. in NordrheinWestfalen zitieren. Sie hat meiner Meinung nach die Arroganz der Landesregierung im Umgang mit den Betroffenen auf den Punkt gebracht, indem sie die Forderung erneuert hat: „nicht ohne uns über uns“. Meine Damen und Herren, Sie machen hier etwas, was die Vertreterinnen und Vertreter der Behinderten in unserem Land unisono ablehnen.
Bei der Vorbereitung auf den heutigen Tag habe ich mir angeschaut, wer schon alles bei uns in Nordrhein-Westfalen Innenminister war, meine Damen und Herren. Da sind mir Namen in guter Erinnerung wie Karl Arnold, Dr. Franz Meyers, Willy Weyer, Burkhard Hirsch, Dr. Herbert Schnoor und Dr.Fritz Behrens. Neben der hohen fachlichen Qualität, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Innenminister, haben sich Ihre Amtsvorgänger
auch durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Personal, durch Kommunalfreundlichkeit und große Bürgernähe Auszeichnung, Lob und Anerkennung über Parteigrenzen hinweg erworben.
Vielen Dank, Herr Kollege Körfges. – Nun hat der Kollege Engel für die Fraktion der FDP das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Engel.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir mit diesem Gesetzentwurf einen weiteren Schritt im laufenden Reformprozess vorankommen. Der Reformzug ist und bleibt unter Dampf. Wir lösen die untere staatliche Verwaltungsbehörde mit elf Versorgungsämtern auf. Es fällt eine komplette Verwaltungsebene weg.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Versorgungsverwaltung hat sich nicht entwickelt, sondern ist von ihrem ursprünglichen Zweck der Kriegsopferversorgung im Laufe der Jahre zu einer sozialen Leistungsverwaltung entwickelt worden. Sie ist mit Aufgaben des Schwerbehindertenrechts, sozialen Entschädigungsrechts, Erzie
hungsgeld und Elterngeld sowie mit arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Förderprogrammen regelrecht aufgebläht worden.
Die Kommunalisierung der sogenannten Massendienstleistungen wie die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts für die rund 2,3 Millionen Menschen mit Behinderungen und die Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Erziehungszeitgesetz mit voraussichtlich 170.000 antragstellenden Eltern entspricht nicht nur dem liberalen Leitbild der Ortsnähe. Prof. Durner, Herr Körfges, wies in seiner Stellungnahme zur Anhörung im Ausschuss auch darauf hin, dass die Auflösung von Sonderbehörden bereits seit den 70er-Jahren eine Kernforderung der Verwaltungswissenschaften sei. Das machen wir jetzt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu diesem Gesetzentwurf haben sich auch Bedenkenträger angemeldet, gar keine Frage. Unverständlich ist dabei für mich, dass sie eine Zentralisierung der Versorgungsverwaltung befürworten und sich damit klar gegen Bürgernähe wenden.
Der Landesrechnungshof hat Optimierungsmöglichkeiten der Versorgungsverwaltung untersucht. Ein Ergebnis dieser Untersuchung war die Zentralisierung der Versorgungsämter. Eine Kommunalisierung der Aufgaben war nicht Untersuchungsgegenstand. Wir bleiben im Gegensatz zum Vorschlag des Landesrechnungshofs mit unserer Lösung in der Fläche und erfüllen gleichzeitig die Optimierungsanforderungen des Landesrechnungshofs. Das ist auch in der Anhörung vom Landesrechnungshof bestätigt worden.
Das Personal folgt den Aufgaben. Hierzu werden Zuordnungspläne unter Federführung des MAGS und unter Beteiligung der Kreise und kreisfreien Städte erarbeitet. Die sozialen Belange der betroffenen Bediensteten – so steht es ausdrücklich im Gesetzentwurf – werden dabei beachtet. Es ist kein parlamentarisches Highlight, wenn sich die SPD-Fraktion über den laufenden Prozess der Personalüberleitung mokiert.
Sind Ihnen etwa die Argumente ausgegangen, oder ist Ihnen, Herr Körfges, doch bewusst geworden, dass vor genau zehn Jahren Ihr damaliger Sozialminister Horstmann auf eine Kleine Anfrage des damaligen CDU-Abgeordneten Britz Folgendes geantwortet hat: Ziel der Reformüberlegungen ist es, den Bürgerinnen und Bürgern Behördengänge zu ersparen. Nach der Zielkonzeption kann dies am ehesten „dadurch erreicht werden, dass die kommunale Orts- und Kreisstufe … zum wesentlichen Träger von sozialen Aufgaben in Nordrhein-Westfalen wird.“
Lassen Sie mich abschließend noch kurz auf die Kostenfolgeregelung eingehen. Es handelt sich bei diesem Gesetzentwurf um den ersten Anwendungsfall des Konnexitätsprinzips. Die Vorstellungen der Kostenerstattung seitens der kommunalen Spitzenverbände liegen von denen der Landesregierung noch weit auseinander. Niemand kann die Kosten genau schätzen. Deshalb begrüßt es die FDP-Fraktion außerordentlich, dass nach einem kurzen Zeitraum von zwei Jahren eine Evaluierung erfolgen wird, sodass zeitnah nachgesteuert werden kann. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Engel. – Jetzt hat als nächster Redner der Kollege Becker für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz, um das es heute geht, das heute von Ihnen beschlossen werden wird – davon ist offensichtlich auszugehen –, hat in den letzten Monaten für viele Diskussionen und für viel Aufregung gesorgt. Ich glaube, es hat zu Recht nicht nur bei den Betroffenen, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sondern zunehmend auch bei einer Reihe von Kommunen für Aufregung gesorgt.
Meine Damen und Herren, ich will noch einmal versuchen, Ihnen in Ruhe, aber auch in der gebotenen Klarheit darzulegen, dass das, was Sie hier machen, alles andere als eine Effizienz- oder Behördenstrukturreform ist. Sie machen schlicht und einfach das, was Sie bereits an den verschiedensten Stellen gemacht haben: Sie zerstören ohne Sinn und Verstand eine Struktur, die vernünftig arbeitet, der das auch immer wieder bewiesen und nachgesagt worden ist.
Herr Engel, Sie sagen, Sie haben noch nicht einmal das getan, was der Landesrechnungshof gemacht hat. Der Landesrechnungshof hat wenigstens Vorschläge unterbreitet, die in irgendeiner Art und Weise praktikabel gewesen wären. Denen sind Sie nicht nachgekommen, sondern haben wieder Ihren ideologischen Stiefel durchgezogen.
Meine Damen und Herren, zunächst einmal: Es ist schon ein Stück aus dem Tollhaus, dass man eine Aufgabe so überträgt, dass noch nicht einmal die fachliche Notwendigkeit an jeder Stelle, an die sie übertragen wird – nämlich zum Beispiel in die Kreise, auch bei den Medizinischen Dienst und
Es ist ebenfalls ein Stück aus dem Tollhaus und nicht nachzuvollziehen, dass, wenn Sie eine Fachverwaltung bei dieser Altersstruktur in der Art und Weise behandeln, wie Sie es jetzt tun, sehr schnell Fachwissen verloren geht, weil Sie diese zerschlagen.
Es ist im Übrigen auch nicht einzusehen, dass Sie sich über die Gesichtspunkte der Konnexität so hinwegsetzen, wie Sie das machen. Der Landkreistag verweist in einem Beschlussvorschlag für den Vorstand in der nächsten Woche auf verschiedene bis jetzt nicht geklärte Detailfragen. Ich will mir einmal die Mühe machen, einige Stellen herauszufischen. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: